Deshalb ist es auch so wichtig, sehr sachlich und ruhig mit diesem Thema umzugehen, dies genau so zu debattieren und zu diskutieren und dabei auch nicht nachzulassen. Das heißt, bei bestehenden Präventionsmaßnahmen nicht nachzulassen, es bedeutet, gezielte Aufklärung - die Betonung liegt auf „gezielt“ - gerade bei jungen Mädchen und jungen Männern zu betreiben, die kontinuierlich stattfinden und ausgebaut werden muss.
Dazu gehört in diesem sehr sensiblen Feld - insbesondere bei sexuellem Missbrauch - aber auch eine sorgfältige Ermittlungsarbeit durch die Ermittlungsbehörden, also durch die Polizei. Notwendig ist daher bei allen Verdachtsfällen ein zügiges, standardisiertes Verfahren des chemischen Nachweises der Substanzen. Es steht, wie gesagt, nur ein ganz enges Zeitfenster zur Verfügung. Zeit spielt hier eine wirklich entscheidende Rolle. Dafür brauchen wir eine ganz hohe Sensibilität und Aufklärung, gerade bei allen Ermittlungsbehörden in Niedersachsen.
Meine Damen und Herren, die Herausforderungen rund um die Nachweisbarkeit von Sexualdelikten müssen weiter angepackt werden. Mit ProBeweis haben wir in Niedersachsen seit 2012 einen wich
tigen Schritt für einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Seit 2012 sind dort 670 Fälle dokumentiert worden, und wir haben festgestellt, dass nur ProBeweis Zahlen hat, nicht aber die Polizei, auch nicht die Justiz.
Seit dem 1. Januar 2017 gibt es in Niedersachsen auch einen Rechtsanspruch auf psychosoziale Begleitung. Das ist wichtig, damit jedes Opfer diese Angebote kennt und auch nutzen kann. Das heißt, dass es immer alle Informationen geben muss. Gerade wenn sich frau entschließt, vorerst keine Anzeige zu erstatten, muss sie auf die Möglichkeit der Beweissicherung ohne Ermittlungsverfahren durch ProBeweis hingewiesen werden.
Ich will damit deutlich machen, dass wir gerade im Bereich der Polizei und der Justiz noch viel zu tun haben. Die Videovernehmung während der ersten Aussage muss bei allen Opfern selbstverständlich sein. Es geht hier auch um die Glaubwürdigkeit der Opfer. Die Vernehmung der Opfer muss durch Fachkommissariate und speziell geschultes Fachpersonal stattfinden, und wir brauchen wirklich eine Dokumentationspflicht für die Hinweise von Opferzeugen.
In diese Richtung sollten wir mit dem Antrag, der seitens der Großen Koalition vorliegt und den wir unterstützen, arbeiten. Das ist der richtige Weg, um das Thema weiterhin intensiv zu begleiten.
Meine Damen und Herren, ich will mich nur kurz rückversichern. Mir wird mitgeteilt, dass der Tagesordnungspunkt 29 - Konsequenzen aus Dieselbetrugsskandal ziehen -, der eigentlich für morgen vorgesehen ist, noch heute behandelt werden soll. Wir sind jetzt bei Tagesordnungspunkt 16. Dann käme Tagesordnungspunkt 17, danach Tagesordnungspunkt 29. - Ich sehe allgemeines Nicken. Dann kann so verfahren werden.
Noch sind wir aber bei Tagesordnungspunkt 16. Es spricht die Landesregierung, Frau Dr. Carola Reimann. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verwendung von K.-o.-Tropfen ist perfide. Wirkstoffe wie Gamma-Hydroxybuttersäure oder Gamma-Butyrolacton oder Ketamin - Letztes wird als Narkosemittel in der Tiermedizin eingesetzt - sind fast immer flüssig und farblos und meist auch geschmack- und geruchlos. Sie werden hinterhältig benutzt, um Opfer bewusstlos und handlungsunfähig zu machen. Bei Partys, in der Disko, aber auch im privaten Rahmen werden Menschen mit K.-o.-Tropfen willenlos gemacht. Im besten Fall werden die Opfer als vermeintlicher Partyspaß mit Handys gefilmt. Im schlechtesten Fall - das ist hier schon angeklungen - werden Frauen vergewaltigt und leiden sehr lange unter der Ungewissheit des Geschehens.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so heimtückisch diese Taten auch sind, mit einem Verbot kommen wir hier nicht weiter. Viele dieser psychoaktiven Substanzen sind wichtige Medikamente oder sind für andere medizinische Zwecke erforderlich. Auch das ebenfalls schon angesprochene Vergällen, also das Bittermachen, hilft nicht weiter. Der Bittergeschmack kann leicht überdeckt werden - das ist hier noch einmal sehr lebenspraktisch betont worden -, er kann aber auch wieder entfernt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Biotechnologin weise ich auf einen weiteren Umstand hin, der die Strafverfolgung in diesem Bereich so schwermacht: Der Nachweis über verabreichte K.-o.-Tropfen ist deshalb so schwer zu führen, weil sich die Stoffe in But und Urin nur längstens zwölf Stunden nach Einnahme nachweisen lassen. Wenn wir die Täter zur Verantwortung ziehen wollen, müssen alle schnell reagieren. Dies können das soziale Umfeld und die beteiligten Stellen aber nur dann, wenn sie sensibilisiert und informiert sind.
Daran arbeiten unsere Fachberatungsstellen schon länger; denn das Thema ist ja nicht neu. Zum Beispiel haben Violetta, die Fachberatungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen in Hannover, der Weiße Ring und auch das LKA Niedersachsen Informationen zusammengestellt und auch Flyer veröffentlicht. Ich stimme dem Antrag von SPD und CDU zu: Es ist wichtig, zielgerichtet zu informieren. Daher werden wir diese Informationen auch weiterhin dorthin bringen, wo
Ein wichtiger weiterer Baustein ist das Netzwerk ProBeweis. Niedersachsenweit gibt es an 35 Standorten für Opfer sexueller Gewalt Ärztinnen und Ärzte mit rechtsmedizinischem Know-how. Sie haben Verständnis für Opfer sexueller Gewalt, sie sind Profis in der Spurensicherung, und dies auch dann, wenn das Opfer noch nicht weiß, ob es Anzeige erstatten möchte oder nicht. Die Spuren werden unabhängig hiervon zunächst einmal gesichert.
Niedersachsen ist damit für die Sensibilisierung aller und für den Schutz der Opfer gut gerüstet. Die Anregung des Antrags der SPD und der CDU, hier weiterzumachen, greife ich gern auf. Uns allen muss es darum gehen, mögliche Taten zu verhindern, und wo das nicht möglich ist, den Opfern kompetent zur Seite zu stehen.
Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Reimann. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu Tagesordnungspunkt 16 nicht vor, sodass wir die Beratung schließen können.
Zunächst lasse ich über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung, über den Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU, abstimmen.
Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/3182 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der AfD ist die Beschlussempfehlung im Übrigen von allen anderen angenommen worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung, zum Antrag der Fraktion der AfD. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/327 ableh
nen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war eindeutig die Mehrheit. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD abgelehnt worden.
Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratung: Gesundheit fördern - Bürger vor der Ausbreitung von Skabies/Krätze wirksam schützen! - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/2905 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/3209
- Ich würde gern in die Beratungen eintreten, aber es ist mir zu viel Unruhe im Plenum, meine Damen und Herren.
Wir treten in die Beratung ein. Für die antragstellende Seite, für die AfD, hat sich Herr Abgeordneter Stephan Bothe gemeldet. Bitte sehr, ich erteile Ihnen das Wort.
Werte Kollegen, heute lehnen Sie unseren Antrag, welcher sich für die Bekämpfung der Krätze einsetzt, ab. Damit ist das Thema vom Tisch. - Aber ist es das wirklich?
Im Ausschuss suggerierte das Ministerium, bei diesem Thema habe es alles im Griff. So konnten die Geschäftsordnungsanträge auf sofortige Abstimmung über diesen Antrag gar nicht schnell genug gestellt werden. Ihre Ablehnung folgte demgemäß ebenfalls schnell. Das ist verständlich, ist das Thema doch ziemlich unangenehm.
Kommen wir aber zu den genauen Ergebnissen dieser Unterrichtung durch die Landesregierung. In unserem Antrag forderten wir eine niedrigschwellige Informationskampagne durch Broschüren für die Bürger. Das Ministerium wies auf zwei Internetseiten hin, auf denen z. B. unter www.infektionsschutz.de nach wenigen Klicks - die Rede war
Meine Damen und Herren, und genau hier liegt Ihr Denkfehler. Hier machen Sie einen Denkfehler. Denn - wie ich auch in meiner letzten Rede bereits sagte - die größte Gefahr bei Krankheiten wie der Krätze ist die Unwissenheit der Bürger. Kommt man nämlich in Deutschland auf dieses Thema zu sprechen, hört man einfach immer wieder, es drohe keine Gefahr, denn die Krätze gebe es in Deutschland gar doch nicht mehr.
Gerade Krankheiten wie die Krätze verbreiten sich derart rasant - so hat es auch das Gesundheitsamt Lüneburg gesagt -, weil sie eben heute nicht mehr erkannt werden.
Daher gilt es in öffentlichen Einrichtungen proaktiv mit Informationsmaterial an die Menschen heranzugehen und nicht darauf zu hoffen, dass sie sich selber im Internet informieren. So funktioniert keine erfolgreiche Informationspolitik. Und sie funktioniert ja auch nicht. Das zeigen die Zahlen nämlich deutlich.
Nach Angaben des Niedersächsischen Ärzteblattes gab es im ersten Quartal 2010 3 289 bekannte Fälle von Krätzeerkrankungen. Im ersten Quartal 2018 waren es 24 251 bekannte Fälle. Die Dunkelziffer wird wesentlich höher sein.
Werte Kollegen, verdeutlichen Sie sich das bitte: Das ist eine Verachtfachung in acht Jahren! Hier hat niemand etwas im Griff! Das ist die Wahrheit.
Deshalb weiß man auch, wohin die Reise gehen wird. Da ist nur noch die Frage, wann - und nicht, ob - wir es irgendwann mit einer Epidemie auch hier in Niedersachsen zu tun haben. Die Zahlen lügen nicht.
Daher bleibt es doch massiv fragwürdig, dass die Landesregierung die Meldepflicht nach den §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes weiter ablehnt und diese als - Zitat - „nicht notwendig“ erachtet, obwohl die Entwicklung doch deutlich die Tendenzen der Ausbreitung zeigt.
Skabies, die Krätze, muss bekämpft werden. Dies kann auf der einen Seite nur durch direkte Infos an die Bürger geschehen, und auf der anderen Seite muss Skabies auch in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden, damit Erkrankungen, die vom Hausarzt erkannt werden, gemeldet werden können und entsprechende Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Nur mit diesem gesamten Maß