Wir setzen die Beratung fort. - Für die FDP darf ich die Abgeordnete Victoria Schütz aufrufen. Bitte, Frau Schütz!
Danke. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf leider nicht zustimmen können. Für uns enthält er zu willkürliche Festlegungen, zu starke Grundrechtseingriffe und einen zu großzügigen Umgang mit Auskunftspflichten.
Wir stellen wahrlich nicht in Abrede, dass es in Städten, aber auch in kleineren Gemeinden, insbesondere in den touristisch gefragten Gegenden Niedersachsens, ein massives Wohnraumproblem gibt. Ein Extremfall sind sicherlich die Ostfriesischen Inseln. Aber die im Gesetzentwurf geregelte Weise, zum Teil massiv in Rechte einzugreifen, um auszugleichen, dass in den letzten Jahren und Jahrzehnten zu wenig Wohnungsbau betrieben wurde, halten wir für einen fragwürdigen Weg.
In unseren Augen helfen nur Erleichterungen für den Neubau von Wohnraum, um Mangel zu begegnen. Gegen den Mangel von Wohnungen helfen nur mehr Wohnungen.
Über kleinräumige Lösungen für Extremlagen auf dem Wohnungsmarkt, z. B. auf den Ostfriesischen Inseln, kann man sicher reden. Dem haben wir in der Vergangenheit auch schon einmal zugestimmt. Aber in dieser Weise ein solches Instrument quasi über das ganze Land auszuschütten, steht für uns
In der Definition der überwiegenden Nutzung der Wohnung für eigene Wohnzwecke sind acht oder zwölf Wochen angesetzt. Das sind 56 bzw. 84 Tage. Das erscheint uns arg willkürlich und wenig nachvollziehbar.
Ein kleines Beispiel: Jemand hat aus beruflichen Gründen eine Wohnung nicht weit entfernt vom Arbeitsplatz in einer netten Innenstadtlage, fährt aber am Wochenende zu seiner Familie nach Hause. Um die Kosten halbwegs in den Griff zu bekommen, vermietet er diese an den Wochenenden an Städtetouristen. Wenn er das an allen Wochenenden machen würde, wäre er schon weit über der angesetzten Zahl. Wenn man seinen Urlaub und Feiertage berücksichtigt, könnte er das an insgesamt fast 140 Tage tun. Das darf er aber bei Weitem nicht, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Der Hinweis in der Begründung, dass andere Bundesländer das ähnlich oder noch strenger regeln würden, ist für mich, ehrlich gesagt, gar kein Argument. Abschreiben heißt ja nicht, es richtig zu machen.
Fast ein bisschen gruselig erscheinen mir die Regeln zu Auskunftspflichten der Telemedienanbieter. Auf die Anfrage von Wohnungsbehörden - wohlgemerkt: nicht von Polizei oder Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörden! - sollen weitgehende Auskünfte erfolgen. Wenn ich überlege, dass ich in der Schule sogar der Polizei nur auf schriftliche Anfrage Namen und Adressen herausgeben sollte, scheint mir hier eine Schieflage vorzuliegen. Zu diesem Punkt hatte in den Beratungen wohl auch der GBD eine solche Auskunftspflicht außerhalb der Zwecke der Strafverfolgung grundsätzlich infrage gestellt; insbesondere Sammelauskünfte seien kritisch zu bewerten.
In unseren Augen sind weiter die Betretensrechte in Bezug auf Artikel 13 des Grundgesetzes deutlich zu großzügig geregelt.
Dem vorliegenden Änderungsantrag der Grünen können wir ebenfalls nicht folgen; das wird jetzt nicht überraschen. Darin sind z. B. Regelungen zur Höhe der Aufenthaltsräume vorgesehen. So etwas
ist aus gutem Grund in der niedersächsischen Bauordnung enthalten. Dies an mehreren Stellen zu regeln, macht die Sache für alle Beteiligten nicht übersichtlicher.
Für viele der angesprochenen Punkte gibt es gesetzliche Regelungen und DIN-Normen. Daran mangelt es im Bauwesen wirklich nicht. Einer weiteren Regelung einiger dieser Punkte an dieser Stelle bedarf es unserer Meinung nach nicht. Deshalb werden wir beide Vorlagen ablehnen.
Danke schön, Frau Kollegin. - Ich rufe den Abgeordneten Wirtz, AfD-Fraktion, auf. Bitte sehr! - Und ich darf allerorten um Ruhe bitten.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben während der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf viele kritische Stimmen gehört. Ich weiß nicht, in welcher Anhörung Sie waren. Ich habe Vertreter gehört, die sehr deutliche Bedenken hatten, was die Einführung dieses Gesetzes und die späteren Folgen angeht.
Man könnte fast sagen, dass Sie hier nicht die Zweckentfremdung des Wohnraums bekämpfen wollen, sondern selber eine Zweckentfremdung der Gesetzgebung begehen; denn die Vorrednerin hat sehr deutlich darauf hingewiesen - ich kann mich da ein bisschen kürzer fassen, weil ich froh bin, dass die Liberalen ihren Grundsatz wiedergefunden haben -, dass Grundrechte verletzt werden.
Das ist zum einen Artikel 13 des Grundgesetzes, Herr Meyer, Herr Siebels. Ich kann Ihnen nebenbei einen Tipp geben: Wenn in Kleinstadtzeitungen plötzlich etwas auftaucht, was zu schön ist, um wahr zu sein, dann sollten Sie vielleicht mal einen kritischen Schritt zurückgehen und sich fragen, ob es auch so gewesen ist. Wir haben das nie eingereicht. Das waren dann doch Fake News, die Sie bejubelt haben. Es besteht die Gefahr, dass Sie in dem Fall den Bezug zur Realität verlieren.
Artikel 13 beinhaltet die Unverletztlichkeit der Wohnung. Was uns nach dem Gesetzentwurf hier bevorsteht, sind Begehungsrechte werktags, also sechs Tage die Woche, von 7.30 Uhr bis 19 Uhr, einfach um nachschauen zu können, ob die Wohnung ihrem Zweck gemäß benutzt wird. Da werden dann Zahnbürsten gezählt, oder wie soll das laufen?
Dann gibt es noch den Verstoß gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, zum Eigentum. Ich denke, jeder, der Eigentum hat, darf vor allen Dingen selbst darüber verfügen und es so nutzen, wie er oder sie will.
Natürlich: „Eigentum verpflichtet.“ Aber man kann doch nicht den Eigentümer wie in der Nachkriegszeit verpflichten, plötzlich Wohnungen freizugeben, die er angeblich nicht genug nutzt. Wenn ich die Vorgaben sehe, die Sie da machen wollen, dass man den Wohnungseigentümer nach einem halben Jahr Leerstand oder nach ein paar Wochen gewerblicher Vermietung schon wegen Zweckentfremdung belangen kann, dann sage ich: Das sind weitaus schärfere und drastischere Eingriffe, als man sie einführen sollte. Und das sollen wir aber tun.
Aber - das haben wir auch gehört - es wurde dann empfohlen, doch die Einhaltung der Grundrechte den Kommunen und ihren Satzungen zu überlassen, die sie aufgrund dieses Gesetzes erlassen dürfen. Die Pflicht auf die Kommunen abzuwälzen, dass die Niedersächsische Verfassung und das Grundgesetz eingehalten werden, finde ich ein bisschen weit gegriffen. Damit macht man es sich als Gesetzgeber zu einfach und tut den Kommunen keinen Gefallen.
Den Kommunen nur das Recht einzuräumen, ihre Rechte in solchen Satzungen zurückhaltend zu gebrauchen - - - Na ja, wenn Sie das einräumen, dann geben Sie eigentlich schon wieder zu viel von dem, was Sie an Steuerungsmöglichkeiten haben, gleich an die untergeordnete Instanz ab. Das sollte nicht der Sinn dieses Parlaments sein.
Aber ist das denn überhaupt eine Bekämpfung von Wohnungsmangel? Wir reden hier über touristische Randgebiete.
Wir haben Zahlen aus Berlin - da gibt es ein solches Gesetz schon -: 7 800 Wohnungen wurden für den regulären Wohnungsmarkt zurückgewonnen. Eindrucksvoll! Die Hälfte davon waren sogar Wohnungen, die als Ferienwohnungen zweckentfremdet worden waren. Aber Berlin hat 1,9 Millionen Wohnungen. Was da zurückgerettet wurde, das waren 0,4 %. Das macht in einer Wohnungsmangelsituation nun garantiert nicht viel aus.
Wie wollen Sie damit auf den Inseln oder in den Küstengebieten unserer Touristikregionen einen messbaren Nutzen erreichen? Selbst der Bürgermeister, der Hauptverwaltungsbeamte von Norderney konnte hier nicht genau sagen, wie groß sein Problem eigentlich ist, wie viele Wohnungen fehlen, wie viele zweckentfremdet worden sein könnten, wie viele Ferien- oder Zweitwohnungen auf seiner Insel vorhanden sind. Wenn Sie nicht einmal dimensionieren können, wie groß das Problem ist, dann sollten Sie nicht gleich mit einem Gesetz darauf schießen. Denn es kann sein, dass daraufhin genau gar nichts passiert.
Den Wohnungsmangel können Sie nur mit Wohnungsbau bekämpfen. Das ist eigentlich eine Binsenweisheit, wurde aber auch in diesem Hause lange ignoriert. Der Wohnungsbau wurde leider lange nicht intensiv genug betrieben.
Wenn es so weitergeht, hat am Ende wahrscheinlich sogar der Wolf in Niedersachsen mehr Bewegungsfreiheit als der niedersächsische Wohnungseigentümer.
Wir lehnen den Entwurf auf jeden Fall ab, auch den der Grünen, der ansonsten nicht der Rede wert ist.
Danke schön, Herr Kollege Wirtz. - Es hat sich noch einmal Kollege Adomat gemeldet. Sie haben 1:41 Minuten Redezeit. Bitte sehr!
mals gesagt: Wir machen ein Gesetz, in dem wir alles zusammenfassen. - Aber dann kam im Grunde ein Notruf der kommunalen Spitzenverbände mit der Bitte: Zieht das Zweckentfremdungsgesetz vor! Wir brauchen es ganz dringend, um handeln zu können.
Gewiss, wir haben genau das Gleiche vor wie Sie. Auch wir wollen ein Wohnraumschutzgesetz. Ich kenne die Situation. Ich weiß, was für Buden vermietet werden, wahre Bruchbuden. Ich war lange genug im Sozialamt tätig, um zu wissen, unter welchen Bedingungen Menschen in diesem Lande leben müssen. Das ist uns völlig klar.
Wir haben in diesem Falle schnell reagiert. Sie haben einfach ein Gesetz genommen und viele Länder zitiert. Warum haben Sie nicht Hessen genommen? Da haben die Grünen nämlich gegen ein Zweckentfremdungsgesetz gestimmt. Nur mal so der Hinweis!