und weil wir ganz einfach zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir da auch noch Debatten in den Fraktionen und in den Parteien führen müssen. Ihr Antrag macht deutlich, dass wir noch eine Menge Fragen zu klären haben. Die im Raum stehenden verfassungsrechtlichen Bedenken sind nicht einfach wegzudiskutieren. Das haben wir zur Kenntnis zu nehmen.
Ich möchte deutlich sagen, dass ich jede Art von Aktivität in Richtung Parité-Gesetz ausdrücklich begrüße.
Die aufgeworfenen Fragen werden in meiner Fraktion, in meiner Partei auf Bundes- und auf Landesebene breit diskutiert. Die verschiedenen Modelle liegen auf dem Tisch, die verfassungsrechtlichen Bedenken sind klar formuliert. Um es deutlich zu sagen: Es gibt bereits genügend wissenschaftliche Ausarbeitungen, Untersuchungen und Ursachenforschungen, auch mit Handlungsempfehlungen. Insofern brauchen wir eine Enquetekommission nicht. Es liegt alles auf dem Tisch.
Der Landtag Brandenburg ist mit einem sehr guten Beispiel vorangegangen und hat Anfang dieses Jahres ein Parité-Gesetz beschlossen, das die paritätische Besetzung der Wahllisten beinhaltet. Ein weiteres Modell sieht eine Tandemlösung der jeweiligen Wahlkreise vor, die sogenannten Wahlkreisduos. Und: Sie alle kennen die Debatte, die im Moment auf Bundesebene aufgrund der Überhang- und Ausgleichsmandate geführt wird. Dort steht eine Wahlrechtsreform an. Unser Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann hat das sogenannte Drittstimmenwahlrecht in die Diskussion eingeführt. Dieses Modell sollte man zumindest überdenken.
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Die Kernfrage lautet nun: Rechtfertigt Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes die Beschränkung von Wahlrechtsgrundsätzen sowie die Autonomie der Parteien bei der Kandidatenaufstellung? Diese Frage haben wir sehr sorgsam zu klären.
- Ich sage Ihnen das, weil Sie hier so leicht und locker daherkommen und sagen, wir machen das mal eben so.
(Widerspruch bei den GRÜNEN - Christian Grascha [FDP]: Das ist abenteuerlich, Frau Modder! Ich bin fassungslos!)
Ich bitte um Ruhe im Hohen Hause, damit Frau Modder ihren Redebeitrag zu Ende führen kann. Damit meine ich insbesondere die Herren. Das
Ich möchte nur darauf hinweisen, auf welchen erbitterten Widerstand wir immer wieder stoßen - und das meine ich durchaus selbstkritisch -, wenn wir über Wahlrechtsreformen sprechen.
(Anja Piel [GRÜNE]: Was ist Ihre par- lamentarische Initiative? Die muss jetzt wirklich einmal kommen!)
Alle Fragen, die Sie in der Enquetekommission aufwerfen wollen - z. B. welche Gesetze zu verändern sind -, können wir heute schon beantworten.
Wir müssen eine breite Mehrheit dafür finden, das Parité-Gesetz auf den Weg zu bringen. Und diese Diskussion möchte zumindest meine Partei nicht im Rahmen einer Enquetekommission, sondern vor Ort in den Parteien führen.
(Wiard Siebels [SPD]: So ist es! - Christian Grascha [FDP]: Ihr wollt das im Hinterzimmer diskutieren? Un- glaublich!)
Vielen Dank, Frau Kollegin Modder. - Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der FDP-Fraktion. Ich bitte, die Zwischengespräche einzustellen, damit wir Herrn Dr. Genthe zuhören können. Bitte, Herr Genthe!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Diskussion um das Paritätsgesetz ist keine einfache. Sie berührt grundlegende verfassungsrechtliche Fragen, und sie berührt die Fundamente einer Demokratie. Das ist vielleicht auch der Grund dafür, dass es hier eben so laut geworden ist.
Wahlen vorgegeben werden soll. Der Antragsteller definiert dieses Ergebnis als gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern in den Parlamenten. Gemeint ist vermutlich, dass jeweils die Hälfte der Mandatsträger Frauen bzw. Männer sein sollen. Als Begründung gibt der Antragsteller an, nur gleichberechtigte Parlamente würden eine gleichberechtigte Gesetzgebung garantieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir Freien Demokraten teilen in jedem Fall die Ansicht, den Anteil der Frauen in den Parlamenten zu erhöhen. Tatsache ist nach wie vor, dass Frauen in allen Parlamenten deutlich unterrepräsentiert sind.
Forscht man nach den Ursachen, kommt man sehr schnell auf die politischen Parteien zu sprechen. So gut wie niemand ist in einem Parlament, ohne sich vorher in einer Partei engagiert und sich dort auch durchgesetzt zu haben. Es fällt auf, dass sich in den Parteien wesentlich mehr Männer als Frauen engagieren. Übrigens fällt auch auf, dass in fast allen Parteien der Anteil der Mandatsträgerinnen über dem Anteil der jeweiligen weiblichen Parteimitglieder liegt.
Meine Damen und Herren, wir alle kennen die sogenannte Knochenmühle, durch die man innerhalb einer Partei gehen muss, um irgendwann einmal ein Mandat erreichen zu können. Vieles daran ist unattraktiv, da die Basisarbeit in den Parteien nicht nur einen hohen Zeiteinsatz, sondern auch eine äußerst große räumliche und zeitliche Flexibilität erfordert.
Diese Bedingungen scheinen für Frauen noch schwieriger zu sein als für Männer. Die Abläufe, Gremien und Arbeitsformen der Parteien sind offenbar eine, wenn nicht sogar die Ursache des Problems. Es reicht jedoch nicht, diese Umstände zu beklagen. Sinnvoll wäre es, bereits hier anzusetzen und den Job für Frauen in den Parteien attraktiver zu gestalten.
Ob hingegen der Weg über eine gesetzliche Verpflichtung der richtige ist, erscheint zumindest heikel. Das wäre nur möglich, wenn das passive Wahlrecht, welches bisher von Kriterien wie dem Geschlecht, dem Alter, der Bildung, dem Beruf, der Herkunft unabhängig gestaltet ist, geändert wird. Damit müsste die geschlechterneutrale Regelung aufgehoben werden. Eine geschlechterneutrale Wählbarkeit wäre formal nicht mehr gewährleistet. Das ist ein verfassungsrechtliches Schwergewicht, welches jeder Befürworter eines Paritätsgesetzes aus dem Weg räumen muss.
Dieser Eingriff wäre nur zu rechtfertigen, wenn er verhältnismäßig wäre. Ob der generelle Förderauftrag aus Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz ausreicht, um diese Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten, ist hoch umstritten.
Nach Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz verbieten sich insbesondere solche Regelungen, bei denen es davon abhängt, ob der Betroffene ein Mann oder eine Frau ist. Das ist aber vorliegend gerade nicht der Fall, da das Wahlrecht geschlechtsneutral formuliert ist. Damit liegt keine unmittelbare Diskriminierung von Frauen vor.
Ob faktisch eine mittelbare Diskriminierung von Frauen durch die Parteien besteht, ist nicht einfach zu beurteilen. Da die Parteien nicht der organisierten Staatlichkeit zuzurechnen sind, sind sie auch nicht direkter Adressat von Artikel 3 Grundgesetz. Wenn also die Parteien weniger Frauen als Männer aufstellen, handelt es sich nicht um eine staatliche Ungleichbehandlung.
Die faktische Ungleichbehandlung von Frauen infolge der geschlechterneutralen Wahlaufstellungsvorschriften lässt sich vermutlich am einfachsten auf der Ebene der Parteien lösen. Diese Diskussionen geraten immer mehr in den öffentlichen Fokus, und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist auch gut so. Am besten wäre es, wenn das Problem durch die Gesellschaft und nicht durch den Gesetzgeber gelöst würde. Insoweit ist jedoch sehr lange nicht viel passiert.
Die verfassungsrechtlichen Fragen sind sicherlich nicht in der Tiefe geklärt. Es gibt auch nicht das eine Paritätsgesetz, Frau Modder, sondern es gibt viele verschiedene Ansätze und Vorstellungen.
Insbesondere die Wahlkreisreform in Frankreich ist ein überaus interessanter Ansatz in diesem Zusammenhang.
Angesichts der offenen verfassungsrechtlichen Fragen und des von uns ganz eindeutig geteilten Ziels, den Frauenanteil in den Parlamenten zu erhöhen, wollen wir uns als FDP-Fraktion der vorgeschlagenen Enquetekommission nicht verschließen, sondern diese Fragen dort vertieft diskutieren.
Auf den Redebeitrag der SPD-Fraktion möchte ich deutlich sagen: Diese Diskussion gehört in die Parlamente.
Das ausschließlich in den Hinterzimmern von Parteien - und auch in den Hinterzimmern der SPDFraktion - zu diskutieren, reicht in diesem Fall überhaupt nicht.