Der Europäischen Kommission gehen diese laufenden Bemühungen allerdings noch nicht weit genug. Sie fordert von der Bundesregierung jetzt eine weitere Verschärfung der Düngeverordnung und deren Umsetzung ab Mai 2020. - Ich wiederhole: von der Bundesregierung. - Geplant ist eine verschärfte Pflicht für eine flächendeckende Aufzeichnung der tatsächlichen Düngemaßnahmen, die mit dem vorgegebenen Bedarf der Pflanze abgeglichen werden.
Für die noch abschließend abzugrenzenden nitratsensiblen Gebiete wird u. a. eine pauschale Reduzierung der Stickstoffdüngung auf einen Wert 20 % unterhalb des Pflanzenbedarfs genannt. Das führt zu einer ertragswirksamen Unterversorgung der Kulturpflanze. Die Pflanzen bauen nämlich zu
Folgerichtig steht bei suboptimaler Düngung für die Erntefrucht nicht mehr genug Stickstoff zur Verfügung. Mindererträge, Qualitätseinbußen und große wirtschaftliche Verluste im Ackerbau sind also vorprogrammiert.
Gleichzeitig ist eine suboptimale N-Düngung kontraproduktiv für den nachhaltigen Wasserschutz unter landwirtschaftlicher Nutzung, meine Damen und Herren. Bei geringen Erträgen wird auch weniger Stickstoff über das Erntegut von der Fläche abgefahren und kann anstelle dessen das Grundwasser belasten. Das ist Fakt.
Für Tierhalter sind erhebliche Einschnitte zu befürchten, wenn sich wirtschaftseigener Dünger aus der Tierhaltung kaum noch verwerten lässt. Die niedrigere Ertragswirksamkeit der Gülle im Vergleich zu Mineraldünger zwingt die Ackerbauern, bei der geforderten suboptimalen Düngung vermehrt auf den Einsatz von Mineraldünger zu setzen.
Alle politisch Verantwortlichen sollten sich an dieser Stelle dringend vor Augen führen, dass genau Gülle aus Klimaschutzaspekten ein hochwertiger Dünger ist, den wir optimal und eben nicht suboptimal einsetzen sollten. Bei der industriell-technischen Produktion, meine Damen und Herren, der mineralischen Stickstoffalternative - das vergessen viele - werden pro Tonne Stickstoff etwa 1,5 t Kohlendioxid freigesetzt. Das muss man wissen. Mineralischer Stickstoff hinterlässt also im Vergleich zum vorhandenen organischen Dünger einen ungleich größeren CO2-Fußabdruck.
Meine Damen und Herren, im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung fordert die CDU-Fraktion in Niedersachsen, dass die eingeleiteten Maßnahmen zur Reduktion von Nährstoffüberschüssen Berücksichtigung finden. Wir sprechen uns dafür aus, zunächst die Wirkung der bereits veranlassten Maßnahmen abzuwarten und zu bewerten und erst dann zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen weiterhin nötig sind. Wenn das
aufgrund der EU-Haltung nicht möglich ist, fordert die CDU-Fraktion, bewährte Lösungsansätze wie das modifizierte dänische Modell - ich wiederhole: das modifizierte Modell - ernsthaft in die Betrachtung einzubeziehen.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zum Schluss. Wasser hat ein langes Gedächtnis. Auch Sie haben fünf Jahre Zeit gehabt. Überzogene Schnellschüsse zur Novellierung der Düngeverordnung können hier keine Hilfe sein. Sie würden ein auskömmliches Nebeneinander von Wasserwirtschaft und Landwirtschaft nachhaltig stören. Deshalb ist bei der Ausgestaltung der Düngeverordnung viel Augenmaß und noch viel mehr Sachverstand vonnöten.
Vielen Dank, Herr Dr. Schmädeke. - Für die Fraktion der AfD hat sich die Kollegin Dana Guth gemeldet. Bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin! Die Ackerbaubetriebe und überhaupt die Landwirtschaft in Niedersachsen haben in jüngster Zeit dramatische wirtschaftliche Einbußen hinnehmen müssen. Während 2017 viel zu nass war, hatten wir 2018 mit einer Dürrekatastrophe zu kämpfen - existenzgefährdend für viele landwirtschaftliche Unternehmen.
Die niedersächsischen Landwirte haben ein Recht auf unsere Unterstützung, da sie uns seit vielen Jahren mit wertvollen Nahrungsmitteln in einer gepflegten Kulturlandschaft zu sehr günstigen Preisen versorgen. Als wäre das, was in den letzten Jahren passiert ist, noch nicht schlimm genug, werden die Betriebe zusätzlich mit immer neuen Umweltauflagen vor neue Herausforderungen gestellt. Man hört jetzt, das sei die Düngeverordnung des ML. Aus Berlin hört man: Nein, es ist eine EUDüngerichtlinie, um die es hier geht. - Zwischenzeitlich erfährt man, dass es im Ministerium Veränderungen gab. Ich wusste gar nicht, dass Sie nicht mehr Ministerin sind, aber okay. Darüber bekommen wir vielleicht noch eine Mitteilung.
Nein, Sie sollen hier die Versäumnisse des grünen Vorgängers ausbügeln. Dafür wird alles an einer Stelle abgeladen, an die es im Moment einfach nicht hingehört. Wir haben in Deutschland eines der kleinsten Messstellennetze in Europa. Wir haben die Aufgabe, mit diesem Messstellennetz wiederum einen willkürlich festgelegten Nitratwert zu kontrollieren. Diese Umsetzung kostet Geld. Das führt zu enormen Kostensteigerungen, unter denen die Betriebe zu leiden haben, und das bei gleichbleibenden oder sinkenden Erlösen. Die neuen Auflagen, welche aus der Verschärfung der Düngeverordnung resultieren, werden in vielen Betrieben zu weiteren faktischen Produktionseinschränkungen z. B. für Brotweizen und Raps führen. Das kann doch nicht das gewollte Ziel sein!
Die Landwirte in Niedersachsen sind frustriert, weil sie sich von der Politik alleingelassen fühlen. Man fordert immer mehr von ihnen, gleichzeitig gibt man ihnen aber keine Sicherheit für die dafür notwendigen Investitionen. Welcher Landwirt ist unter diesen Umständen bereit, größere Beträge zu investieren oder sich zu verschulden, um die jeweils neuesten Auflagen zu erfüllen?
Die neue verschärfte Düngeverordnung, welche aus dem Berliner Agrarministerium kommt, uns aber am Ende durch die EU aufgezwungen wird, überfordert die niedersächsischen landwirtschaftlichen Familienbetriebe und treibt sie im schlimmsten Fall zur Betriebsaufgabe.
In der HAZ vom 25. März 2019 ist vom Produktionsausstieg Tausender landwirtschaftlicher Betriebe die Rede. Das ist eine drohende Kulisse, die sich aber mit der verschärften Düngeverordnung sehr schnell in bittere Realität verwandeln wird. Sinnvoll wäre es doch, die erst im Jahr 2017 eingeführte Düngeverordnung erst einmal wirken zu lassen, um festzustellen, ob sie Erfolge trägt, und bei Bedarf nachzubessern.
In den letzten ein bis zwei Jahren ist in Niedersachsen bereits vieles passiert. Viele Dinge wurden auf den Weg gebracht, die zunächst umgesetzt werden müssen, um eine Wirkung entfalten zu können. Anders wird es nicht funktionieren. Es geht doch nichts von jetzt auf gleich.
Eines der wichtigsten Kriterien im menschlichen Zusammenleben ist Verlässlichkeit. Verlässlichkeit müssen wir für unsere Landwirte wiederherstellen. Kein Unternehmer kann einen Betrieb führen, wenn er ständig damit rechnen muss, dass sich gerade erlassene Auflagen erneut ändern. Damit
- Sie haben sich daran gewöhnt, okay. Aber die Kollegen sollten sich nicht daran gewöhnen, dass das immer so durchgeht. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, ich bin Landwirtschaftsministerin. Ich mache mir große Sorgen um unsere landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen. Ich bin aber auch Ministerin für Ernährung und Verbraucherschutz. Genau als diese habe ich auch eine große Verantwortung für alle Menschen, die bei uns in Niedersachsen leben.
Deswegen mache ich es mir bei allen Entscheidungen, die wir derzeit zu treffen haben, nicht leicht. Wenn man viele Dinge abwägen muss, braucht es Zeit. Wir sind derzeit dabei, unsere sogenannten roten Gebiete in Binnendifferenzierung anhand der Messwerte auszuweisen. Das braucht Zeit, um so wenige Betriebe wie möglich zu treffen.
Es braucht auch Zeit, die verstärkten Kontrollen, die wir in diesem Winter vorgenommen haben, von der Düngebehörde auswerten zu lassen. Die Düngebehörde arbeitet unter Hochdruck mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern daran. Die Landwirtschaftskammer liefert die Zahlen zum aktuellen Nährstoffbericht. Wir werden Ihnen die Zahlen mit Stand dieser Woche nachliefern, um auch diese Frage für Sie, Frau Staudte, zu beantworten.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Sie haben sich im Rahmen Ihrer Redezeit bewegt. Deswegen gibt es keine zusätzlichen Redezeiten für die Fraktionen. Das wird sicherlich allgemein bedauert.
Bevor ich Tagesordnungspunkt 20 aufrufe, möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf verständigt haben, Tagesordnungspunkt 40 bereits heute - als letzten Tagesordnungspunkt des heutigen Tages - zu behandeln. Insofern können sich die Rednerinnen und Redner entsprechend darauf vorbereiten. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, es liegen drei Dringliche Anfragen vor. Vereinbarungsgemäß behandeln wir am heutigen Tage die Dringlichen Anfragen der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und morgen die Dringliche Anfrage der Fraktion der AfD.
Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als bekannt voraus. Ich weise wie üblich besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind.
Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich darum, sich bei den Zusatzfragen schriftlich zu Wort zu melden. - Das soweit zu den allgemeinen Vorbemerkungen.