Protokoll der Sitzung vom 15.05.2019

Bevor selbst körperliche Gewalt ansteht, wird zunächst einmal anderen unterstellt, körperlich gewalttätig zu sein. Auch wenn der Kollege Limburg so nonchalant mit einem Hinweis auf seine Tätigkeit im Tiefbau darüber hinweggegangen ist, möchte ich an dieser Stelle an Sie appellieren,

sehr geehrter Herr Kollege Ahrends. Sie haben im Zusammenhang mit Ihren Ausführungen zu den Auseinandersetzungen an der Schanze beim G-20-Gipfel, die wir alle in den Medien sehen konnten, versucht zu insinuieren, dass der Kollege Limburg in irgendeiner Art und Weise Erfahrungen mit Pflastersteinen habe.

Sehr geehrter Herr Kollege Ahrends, wenn Sie ein bisschen Anstand haben, dann gehen Sie nachher zum Kollegen Limburg und entschuldigen sich dafür!

(Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU bei den GRÜNEN - Wiard Siebels [SPD]: Das kann er auch vom Redepult aus tun! Ich möchte das gerne hören!)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Ich darf jetzt noch das Wort dem Kollegen Christopher Emden zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 der Geschäftsordnung erteilen.

(Unruhe)

Dazu darf ich erstens um Ruhe bitten und zweitens kurz auf den Inhalt dieser Bestimmung hinweisen. § 76 lautet wie folgt:

„Einem Mitglied des Landtages, das sich zu einer persönlichen Bemerkung zu Wort gemeldet hat, ist das Wort auch nach Schluss der Besprechung zu erteilen. Das Mitglied des Landtages darf in der persönlichen Bemerkung nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen es gerichtet wurden, oder eigene Ausführungen berichtigen. Es darf nicht länger als fünf Minuten sprechen. Bei Verstößen gilt § 71 Abs. 4 entsprechend.“

Das heißt, Wortentzug nach einmaliger Ermahnung.

Herr Kollege, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die Erläuterungen.

Ich gehe, wie man sich denken kann, auf den Wortbeitrag des Kollegen Limburg ein, der hier vorsätzlich, wissentlich die Unwahrheit gesagt hat, indem er meinte, ich hätte im Ausschuss gesagt,

dass Hakenkreuze nicht die Mutmaßung auf eine rechtsextreme oder rechtslastige Tat zuließen. - Das ist völlig falsch!

Ich erinnere daran - wir können das Protokoll zu Rate ziehen, wenn es denn gedruckt ist -, dass es sich um eines von mehreren Beispielen handelte, die ich in dem Zusammenhang gebracht habe, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik durchaus vielfach Unschärfen hat und man sie sich deshalb genauer anschauen muss, weil z. B. antisemitische Straftaten, wenn sie nicht klar zuordenbar sind, immer als von Rechts kommend angesehen werden, was heutzutage aber angesichts der antisemitischen Tendenzen bei Migranten aus dem arabischen Raum durchaus nicht zwangsläufig der Fall ist.

Ich habe ein weiteres Beispiel - jetzt kommen wir zum Hakenkreuz - erwähnt, das von vor einigen Jahren stammt. Man mag sich daran erinnern. Wenn die Abbildung eines Hakenkreuzes in einen Papierkorb geworfen wurde, wurde dies in der Polizeistatistik durchaus als rechtsextremistische Straftat festgehalten. Das war im letzten Jahrzehnt noch so. Ich habe auf einen Abgeordneten der SPD, der sich damals diesbezüglich selbst angezeigt hat, um das Ganze ein bisschen ins Rollen zu bringen, verwiesen.

Ich habe in diesem Zusammenhang keinesfalls gesagt, dass ich hinterfrage, dass Hakenkreuze als Schmierereien auf rechtsextremistischen Hintergrund schließen lassen. Nein! Im Regelfall wird das der Fall sein. Das ist aber nicht unisono der Fall. Das ist der maßgebliche Punkt, Herr Limburg. Denn es kommt darauf an, ob wir der Polizeistatistik, wie Sie sagen, glauben können, dass es rechtsextremistische Straftaten in weitaus größerem Umfang gebe als linksextremistische Straftaten, oder ob wir nicht genauer hingucken und feststellen müssen, dass es durchaus Unschärfen gibt und man diesen Schluss so nicht zulassen kann.

Noch einmal: Jemand, der der AfD angehört und mit einer abstrakten Gefährdungslage leben muss - das müssen alle Abgeordneten der AfD, die hier sitzen -,

(Zuruf)

weiß, was es bedeutet, ständig der Gefahr körperlicher Übergriffe ausgesetzt zu sein, und hat deshalb durchaus eine Sichtweise auf die Dinge, die Sie offensichtlich nicht haben. Denn es gibt hier ein Ungleichgewicht.

Wenn Sie meinen, Linksextremismus sei keine Gefahr, dann haben Sie nichts von der Demokratie verstanden, und dann haben Sie nichts von den Gefahren verstanden, denen diese Demokratie wirklich ausgesetzt ist.

(Beifall bei der AfD - Wiard Siebels [SPD]: Sie dürfen nur Angriffe gegen sich zurückweisen! Ich wollte nur einmal darauf hinweisen!

Das ist höchstgradig bedauerlich und zeigt Ihr doch etwas verkümmertes Demokratieverständnis.

Vielen Dank, Herr Kollege Emden.

Herr Kollege Limburg hat einen Wortmeldezettel zu Punkt 76 der Tagesordnung abgegeben. Meinen Sie den Punkt 26 - dann hätten Sie noch 20 Sekunden Redezeit -, oder möchten Sie nach § 76 der Geschäftsordnung das Wort erhalten? - Von Letzterem gehe ich aus. Dann hätten Sie sogar fünf Minuten Redezeit, Herr Kollege.

Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident, auch für den freundlichen Hinweis auf das auf dem Zettel falsch gesetzte Häkchen.

Herr Kollege Emden, so geht das nicht: weder im Ausschuss noch hier im Plenum.

Zum einen haben Sie mir eingangs vorgeworfen, ich hätte bewusst die Unwahrheit gesagt. Diesen Vorwurf weise ich auf das Schärfste zurück. Ich möchte Sie warnen, Herr Kollege! Sie bewegen sich auf dünnem Eis. Sie reden hier über eine Situation, in der nicht nur der Stenografischer Dienst dabei war, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU und FDP sowie die Landtagsverwaltung. Es ist mitnichten so, dass es keine Zeuginnen und Zeugen dafür gebe, wie die Situation war. Wir werden uns in der Tat das Protokoll zu Gemüte führen, Herr Emden.

(Zuruf von der AfD: Das machen Sie ruhig!)

Es ist so gewesen, dass wir über die hohe Anzahl rechtsextremer Straftaten in diesem Land gesprochen haben. Sie haben, wie Sie es gerade auch am Redepult in aller Öffentlichkeit getan haben, versucht, diese hohe Anzahl mit dem Hinweis dar

auf zu relativieren, dass ein Hakenkreuz nicht in jedem Fall einen Hinweis auf einen rechtsextremen Hintergrund sein müsse. Dazu habe ich Sie gefragt. Wir alle wissen, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik eine Verdachtsstatistik ist und keine Ergebnisse von Ermittlungsverfahren enthält. Daraufhin habe ich Sie gefragt, in welchen Fällen denn Ihrer Meinung nach ein Hakenkreuz nicht den Verdacht einer rechtsextremen Straftat begründen würde. Darauf haben Sie im Rechtsausschuss geschwiegen, Herr Emden. Darauf sind Sie nicht weiter eingegangen. Tun Sie hier doch nicht so, als sei das anders gewesen.

Sie versuchen wieder einmal, die Wahrheit zu verzerren, um das politisch für sich zu missbrauchen, Herr Emden. Das ist das typische Muster der AfD.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von Christopher Emden [AfD])

Herr Kollege Emden, Sie können sich vielleicht noch einmal zu einer persönlichen Bemerkung melden. Aber Sie werden jetzt den Redner nicht stören!

Zum anderen haben Sie, Herr Kollege Emden, am Ende Ihres Redebeitrages - ich weiß nicht, ob Sie nur mich oder auch andere Mitglieder dieses Hauses meinten; ich weise das sowohl für mich als auch für alle anderen Mitglieder von SPD, CDU, FDP und Grünen zurück - gesagt, wir hätten die Demokratie nicht verstanden, weil wir Ihren Antrag ablehnen. Das ist grotesk, absurd und eine falsche Unterstellung. Sie wissen, dass das Unfug ist. Das Streiten für die Demokratie gehört für diese vier Fraktionen zur Selbstständigkeit. Aber dafür braucht keiner von uns Ihren Entschließungsantrag.

Vielen Dank

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir beenden die Beratung und kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/1855 ablehnen will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung ist mit sehr großer Mehrheit gefolgt worden.

Wir kommen zu dem für den heutigen Tag letzten Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 27: Abschließende Beratung: Nährstoffkreisläufe verbessern - Pflanzen bedarfsgerecht ernähren - Wasserqualität sichern - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/2026 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 18/3683

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung. Das Wort hat der Kollege Grupe, FDP-Fraktion. Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Nährstoffkreisläufe verbessern, Pflanzen bedarfsgerecht ernähren und die Wasserqualität sichern - das ist ein ganzer Strauß von Zielen, die eine Herausforderung darstellen, die wir insgesamt lösen müssen.

Meine Damen und Herren, der Nährstoffbericht des Landes Niedersachsen, der jetzt endlich vorgelegt und auch im Ausschuss vorgestellt wurde, hat das bestätigt, was wir Ihnen schon lange vorhersagen, dass nämlich die Düngeverordnung die Probleme verschärft und nicht löst. Was wir in unserem Antrag anmahnen, ist, dass wir erst einmal eine sichere Faktenlage brauchen, wenn wir denn die Dinge verbessern wollen.

Meine Damen und Herren, immer wieder gibt es die verschiedensten Zahlen zur Grundwasserbeschaffenheit und zur Nährstoffbelastung, und es gibt die verschiedensten Zahlen zum Messenetz. Auch das wurde uns im Ausschuss vorgestellt. Interessante Zahlen: Das Land hat 3 500 Messstellen. Hinzu kommen 7 500 Messstellen Dritter. Das sind 11 000 Messstellen.