Vielen Dank, Herr Kollege Wichmann. - Jetzt ist er aber wirklich an der Reihe: Für die CDU-Fraktion spricht nun deren Vorsitzender Dirk Toepffer. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wichmann, ich fange mit dem Schluss an, und zwar mit den parteipolitischen Spielchen. Da haben Sie mich in der Tat positiv überrascht, weil ich nämlich eigentlich erwartet hatte, Sie würden uns jetzt darstellen, dass Kindesmissbrauch vielleicht doch die Besonderheit von Menschen einer bestimmten Kultur, ethnischen Herkunft oder Religion ist. Gut, dass Sie darauf verzichtet haben.
- Bei jedem Antrag, den Sie einbringen, frage ich mich immer, wie Sie die Kurve kriegen. Aber Sie haben recht, dieses Thema ist kein Thema für parteipolitische Hakeleien. Lassen wir das beiseite. Ich will deswegen auch nicht länger die Frage thematisieren, warum Sie jetzt, nachdem wir im März das Thema erstmals hier im Plenum aufgegriffen haben, mit einem solchen Antrag kommen.
Wir haben das Thema in der Großen Koalition bereits seit Ende April diskutiert. Wir haben uns auch darauf geeinigt, eine solche Kommission einzusetzen. Aber gleichwohl hat sich der Antrag nicht erledigt, weil das eine oder andere noch geklärt werden muss.
In einem Punkt haben Sie recht: Es geht hier nicht darum, Fehler eines bestimmten Jugendamtes irgendwie aufzuklären, es geht auch nicht um die
Verantwortung in der Vergangenheit, sondern es geht um die Verantwortung für die Zukunft. Deswegen müssen wir uns ernsthaft mit den Strukturen, die derzeit zum Kindesschutz bestehen, beschäftigen und überlegen, wie diese tatsächlich verbessert werden können.
Die Forderung nach einer Aufarbeitung durch eine Kommission ist, glaube ich, hier im Hause im Großen und Ganzen unumstritten. Das, was im Wesentlichen geklärt werden muss, ist die Frage, wie diese Kommission zusammengesetzt werden soll und was sie tatsächlich machen soll. Da greift Ihr Antrag wirklich sehr, sehr kurz. Sie haben zu Recht gesagt, Sie sind für Vorschläge zur Verbesserung dankbar.
Zunächst das eine: Eine interministerielle Kommission, so wie Sie das verlangen, greift natürlich völlig zu kurz. Es mag ja Probleme in der Kommunikation zwischen einzelnen Häusern geben. Aber letztendlich ist die vertikale Kommunikation das tatsächliche Problem. Deswegen gehört die Ebene, die den gesetzlichen Auftrag hat, tatsächlich mit ins Boot. Eine solche Kommission kann nicht ohne die Kommunen arbeiten.
Sie reden in Ihrem Antrag von Sachverständigen, ohne genau zu sagen, wer diese Sachverständigen sind. Ich will Ihnen sagen, wen wir uns darunter vorstellen. Wir wollen Vertreter von Kinderschutzorganisationen und Spitzenverbänden wie dem Deutschen Verein und Deutschen Jugendinstitut. Wir wollen Vertreter aus dem medizinischen Bereich, von Kinder- und Jugendpsychologen in dieser Kommission und Vertreter von Polizei, insbesondere aber auch von Gewerkschaften - ich nenne hier insbesondere ver.di -; denn die Personalausstattung des Allgemeinen Sozialen Dienstes scheint mir das strukturelle Problem in dieser Frage zu sein.
Wir haben einen Arbeitsauftrag, den wir genau definieren müssen. Wir müssen alle Modellversuche zum Kinderschutz genau bewerten. Wir müssen die Standards im Kinderschutz überprüfen, also alle Verordnungen, Erlasse, Richtlinien, fachlichen Empfehlungen und Fortbildungen des Landes. Wir müssen gucken, welchen Aktualitätsgrad sie haben und ob alles das bei den Jugendämtern umgesetzt wird.
In Niedersachsen gibt es Empfehlungen für die Jugendämter für die Weiterentwicklung der Vollzeitpflege, letztmalig aktualisiert 2008; das trifft also mehrere Regierungen. Die Vollzeitpflege ist im SGB VIII geregelt. Dieses SGB VIII ist seit 2008 25-mal novelliert und geändert worden, ohne dass wir in Niedersachsen unsere Anregungen und Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Vollzeitpflege angepasst hätten. So etwas gilt es zukünftig zu vermeiden.
In Nordrhein-Westfalen gibt es ein Ausführungsgesetz zum SGB VIII. Es enthält eine Regelung über Versagungsgründe für die Pflegeerlaubnis. Ausdrücklich genannt werden Gründe, die in der Pflegeperson selbst liegen, aber auch Gründe, die sich auf Wohnungsumstände der Pflegeperson beziehen - siehe Campingplätze. - Warum haben wir in Niedersachsen nicht Entsprechendes ebenso geregelt?
Aber auch in anderen Ländern ist nicht alles richtig und gut. Wenn wir aus Nordrhein-Westfalen hören, dass sich ein Beschuldigter an die Schule wendet, in der das Pflegekind unterrichtet wird, und von sich selbst sagt, dass gegen ihn wegen Kindesmissbrauch ermittelt werde, und die Schule diese Information mit dem Jugendamt nicht abgleichen kann, weil der Datenschutz das verhindert, dann sehen wir doch hier den vorrangigen Handlungsbedarf.
Eine Schwachstelle, Herr Wichmann, haben Sie in Ihrem Antrag auch gleich erkannt: die Begrenzung der Arbeit dieser Kommission auf ein Jahr. - Sie sagten eben, es gebe eine solche Kommission nur einmal in Deutschland, nämlich in Baden-Württemberg. Das ist teilweise richtig, weil es ein Gremium in Hamburg als Enquetekommission Kinderschutz gegeben hat, die zwei Jahre gearbeitet hat und über 600 Seiten Papier zustande gebracht hat.
Ich kann Ihnen also sagen: Ihre Hoffnung, mit wenig Arbeitsaufwand hier vieles zu erreichen, teile ich nicht. Das wird eine Daueraufgabe sein, wie Kinderschutz ohnehin eine Daueraufgabe und keine Momentaufnahme für dieses Parlament ist.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Toepffer. - Jetzt spricht für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Uwe Schwarz. Herr Schwarz, bitte sehr!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist keine Frage: Die Vorkommnisse in Lügde sind abscheulich, widerwärtig und schockierend. Über Jahre hinweg wurden dort mindestens 41 Kinder erniedrigt und vergewaltigt. Fast täglich kommen neue Perversionen ans Licht der Öffentlichkeit, zuletzt Millionen von Fotos und 86 000 Videos. 86 000 Videos von gequälten und misshandelten Kindern! Und, was es noch schlimmer macht: mitten unter uns, jahrelang, und niemand will es mitbekommen haben.
Das macht uns fassungslos, aber es darf uns nicht sprachlos machen. Es ist unsere Aufgabe, alles zu unternehmen, dass sich solche abscheulichen Verbrechen nicht wiederholen können. Mindestens das sind wir den Opfern schuldig. Wir sind ihnen vor allem auch schuldig, dass wir dieses Thema nicht in parteipolitischer Auseinandersetzung bearbeiten.
Viele von uns waren gestern bei den Initiativgruppen für die Kinder von Lügde vor dem Landtag. Es war für mich sehr beeindruckend, mit welcher Besonnenheit und in welcher Gesprächskultur die Eltern gestern mit uns in den Dialog getreten sind. Es gab nicht die üblichen Vorwürfe in Richtung Politik, sondern es ging um das ernsthafte Bemühen, gemeinsam die richtigen Konsequenzen daraus zu entwickeln. Deshalb sage ich auch an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an diese engagierten Eltern.
Fest steht: Wir haben es hier mit einem jahrelangen Versagen der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden in Nordrhein-Westfalen und auch im Jugendamt des Landkreises Hameln zu tun. In
beiden Fällen hat es erste Konsequenzen gegeben. Es war auch notwendig und überfällig, dass der Landkreis Hameln vorgestern mit breiter Mehrheit beschlossen hat, die Fach- und Kommunalaufsicht um eine Überprüfung aller Organisations- und Verwaltungsabläufe zu bitten.
Allerdings müssen wir in der Tat sehr grundsätzlich an das Thema herangehen und klären, ob es hier ein Systemversagen der Jugendhilfe gibt. Niedersachsen hat sich diesen Themen immer gestellt und war wirklich nicht untätig, wenn es um die Verbesserung des Kinderschutzes ging. Als es um die Aufklärung von tausendfachen Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung der 50er- und 60er-Jahre ging, waren wir eines von zwei Bundesländern, das sich 2009 und 2010 intensiv damit beschäftigt und die Themen aufgearbeitet hat. Als wir Fälle von widerlichen Kindesmisshandlungen hatten, die das Land erschütterten, wurde in allen Bundesländern das verbindliche Einladungsverfahren zu Kindervorsorgeuntersuchungen eingeführt, um so rechtzeitig Missbrauchsmerkmale erkennen zu können. Wir haben ein Kinderschutzzentrum eingerichtet und verfügen seit vergangenem Jahr in Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Lüneburg über nunmehr vier Kinderschutzzentren und eine Kinderschutzambulanz, angeordnet an die Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule. Zurzeit gibt es in Niedersachsen landesweit 22 Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und 43 Beratungsstellen für Mädchen und Frauen gegen sexuelle Gewalt.
Dieses alles hat aber nicht geholfen, um die Vorkommnisse in Lügde zu verhindern und den Betroffenen ein erreichbares Hilfsangebot anzubieten. Deshalb müssen wir das Thema gründlicher anpacken.
Wir werden seitens der Koalition den Landespräventionsrat bitten, eine Arbeitsgruppe zur Aufklärung und zur strukturellen Analyse der Jugendhilfe einzusetzen. Gleiches gilt für den Landesjugendhilfeausschuss mit seinen unabhängigen Fachleuten.
Brauchen wir eine Fachaufsicht über die Jugendämter? Warum ist die Inobhutnahme von bedrohten Kindern teilweise so langwierig? Welche Rolle
spielen dabei überlastete Jugendämter und Familiengerichte? Wenn - das ist leider eine faktische Zahl - in jeder Schulklasse mindestens ein bis zwei Kinder Opfer sexuellen Missbrauchs sind: Wie werden unsere Lehrkräfte auf das Erkennen möglicher Opfer vorbereitet, und wie sieht das in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher aus?
Das Jugendhilferecht fordert schon heute einen Kinderschutzbeauftragten in jedem Jugendamtsbereich. Könnte man diese vorhandenen Stellen zu Kinderombudsstellen nach skandinavischem Vorbild weiterentwickeln?
Und: Wie finden wir mehr und vor allem gut geeignete Pflegeeltern? - Der Markt ist leer. Die Jugendämter wissen nicht, wo sie Eltern finden sollen. Lügde zeigt, wie gefährlich das werden kann.
Meine Damen und Herren, Kinder brauchen Rechte. In Artikel 4 a unserer Landesverfassung sind seit 2009 Kinderrechte verankert. Im Grundgesetz hingegen fehlen sie immer noch. Dort gilt nach wie vor das uneingeschränkte Elternrecht. Das hat Folgen für die Rechtsprechung. So manche Eltern - das sage ich hier auch - verwechseln das Sorgerecht hin und wieder mit einem Eigentumsrecht an den Kindern.
Wir denken in Deutschland nach meiner festen Überzeugung nach wie vor zu wenig aus der Sicht der Kinder. Das muss sich grundsätzlich ändern.
Meine Damen und Herren, viele von uns sind selber Eltern und Großeltern. Trotzdem, glaube ich, können wir kaum erahnen, was die betroffenen Kinder, Eltern und Pflegeeltern gerade durchmachen. So niederträchtig und abstoßend diese Verbrechen sind, beinhalten sie für uns jedoch die große Chance, sich unvoreingenommen, überparteilich und sehr grundsätzlich sowie lösungsorientiert mit notwendigen Konsequenzen zu befassen.
Der Sozialausschuss wird selbstverständlich zu dem vorliegenden Antrag eine öffentliche Anhörung mit Fachleuten durchführen.
Ich kann nur bitten: Lassen Sie uns alle Chancen zur Aufklärung nutzen! Wir sind es den Betroffenen schuldig.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schwarz. - Jetzt ist die Fraktion der FDP an der Reihe. Kollegin Sylvia Bruns, bitte sehr!