Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schwarz. - Jetzt ist die Fraktion der FDP an der Reihe. Kollegin Sylvia Bruns, bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fall Lügde ist für mich das Schlimmste, was wir uns als Menschen vorstellen können. Das ist für die betroffenen Kinder ein lebenszerstörender Vorgang, den man nicht in Worte fassen kann.
Hier hat ein totales Systemversagen stattgefunden. Die Schwächsten der Gesellschaft, deren Schutz für den Staat oberste Priorität haben muss, sind den Tätern in Lügde hilflos ausgeliefert worden. Wir als Repräsentanten des Staates können uns an dieser Stelle nur bei den Opfern entschuldigen.
Wir wissen natürlich auch: Das macht die Tat nicht ungeschehen. Aber wir sind es an dieser Stelle den Opfern schuldig.
Am 9. April 2018 haben die Freien Demokraten bereits einen Antrag in den Landtag eingebracht. Titel des Antrages: Sexuellen Missbrauch von Kindern effektiv bekämpfen. - Ich möchte an dieser Stelle gerne aus dem Antrag zitieren:
„Neben einer Verschärfung von Gesetzen setzt sich der Landtag insbesondere dafür ein, den betroffenen Kindern eine möglichst umfassende Hilfe zukommen zu lassen. Zu diesem Zweck soll ein Netzwerk zwischen Kinderärzten, Lehrern, Jugendamtsmitarbeitern, Verfolgungsbehörden und weiteren Akteuren wie Mädchen- und Frauenhäusern geknüpft werden.“
Taucht man in die Geschichte des Falles oder - jetzt besser - der Fälle in Lügde ein, stellen sich einem die Nackenhaare hoch. Wenn man dann seine eigenen Kinder sieht - Uwe Schwarz hat das
Doch schauen wir an dieser Stelle mal über unsere Landesgrenzen: Wie hat Nordrhein-Westfalen agiert? - Bereits am 26. März hat der zuständige Minister Joachim Stamp eine ressortübergreifende Besprechung zum Thema „Prävention sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ eingeladen, an der Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien des Inneren und der Justiz, des Ministeriums für Schule und Bildung, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Staatskanzlei teilgenommen haben. Ziel war es, Kooperationserfordernisse zu erörtern, Schnittstellen zu identifizieren und eventuell Vorhaben der Landesregierung abzustimmen und zu koordinieren.
Am 9. April hat das in NRW zuständige Ministerium die Leitungen von Jugendämtern sowie Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände eingeladen. Ziel soll es hier sein, den Dialogprozess zu starten und Unterstützungsmöglichkeiten für die Jugendämter der Kommunen zu identifizieren. Ein bisschen liegt der Hase im Pfeffer beim Kommunalen Sozialdienst. Das hat Dirk Toepffer richtig gesagt. Die personelle Ausstattung ist dort das große Thema, um Qualitätsstandards zu entwickeln.
Für mich ist das eine sehr gute konzertierte Aktion, die ich von den zuständigen Ministerien auch hier in Niedersachsen erwartet hätte und, so denke ich, auch hätte erwarten können.
Was ist nun zu tun? - Vieles ist schon angesprochen worden. Wir sollten offen darüber diskutieren, ob wir uns bei der Reform des SGB VIII auf Bundesebene dafür einsetzen sollten, Fallobergrenzen festzusetzen. Auch sollten die bestehenden Zuständigkeitsregelungen für die Jugendämter überprüft werden. Aus unserer Perspektive haben u. a. die doppelten Zuständigkeiten den Fall Lügde eindeutig erschwert. Hinzu kommt das aus unserer Sicht eindeutige Versagen des Jugendamtes Hameln. Mir geht der Satz des Landrates bei der Unterrichtung des Sozialausschusses nicht aus dem Kopf: Wir hätten, wenn wir gegen die Übertragung des Sorgerechts auf den Pflegevater geklagt hätten, sowieso verloren. - Ich finde diese Grundhaltung unerträglich und fand sie auch schon im Sozialausschuss unerträglich.
Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht. Er hat im Gesetz eindeutig die Möglichkeit geschaffen, damit dieser Weg auch beschritten wird. Selbst wenn es schwierig ist, ist man verpflichtet, es zu versuchen, wenn die Hinweise so aussehen wie in Lügde.
Weiterhin sollten wir den Erlass des Ministeriums zur Handlungsanweisung an die Jugendämter überarbeiten. 2008 ist schon angesprochen worden.
Wir sollten im Ausschuss auch überprüfen, wie die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern aussehen. Ich denke an die Grenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Auch das ist schon angesprochen worden. Es gibt Unterschiede im Rahmen der Ausführungsgesetze zum Kinder- und Jugendhilfegesetz im Bereich der Erteilung einer Pflegeerlaubnis. In NRW listet § 17 Versagungsgründe auf, die eine Übertragung der Erlaubnis der Pflege für ein Kind in Niedersachsen unwahrscheinlich gemacht hätten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe selbst einmal versucht, Pflegemutter zu werden. An den Hürden scheitert man. Man muss Seminare besuchen. Man hat unglaublich hohe Hürden zu überwinden, um eine Pflegschaft zu übernehmen. Mir wurde damals gesagt: Das geht nicht, Sie sind Vollzeit berufstätig. - Ich hatte ein kleines Kind. Wahrscheinlich auch deshalb gibt es weniger Pflegeeltern. Auch daran sollten wir im Rahmen der Novellierung gehen.
Der von der Bundesregierung eingesetzte unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Herr Rörig, hat am 7. März 2018 alle Jugendämter angeschrieben. Es gibt Informationen zu Schutzkonzepten für alle Jugendämter. Interessant wäre einmal zu erfahren, ob die Kommunikation funktioniert hat. Haben die Jugendämter das wahrgenommen? Ich denke, es gibt ganz viele große Baustellen, die wir zu bearbeiten haben.
Wir würden uns auch der Forderung nach Einrichtung einer Kommission auf ministerialer Ebene anschließen. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass es sich dabei um eine Daueraufgabe handelt. Deswegen fordern wir einen Landesbe
auftragten, der sich an den Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs andockt. Wir würden ihn gern, ähnlich wie den Datenschutzbeauftragten, mit Unabhängigkeit ausstatten und ihn auch mit Eingriffsrechten ausgestattet sehen.
Wir haben noch viele Möglichkeiten, weiter darüber zu diskutieren. Wir müssen handeln, und das jetzt und schnell!
Vielen Dank, Frau Kollegin Bruns. - Es fehlt noch die Rede der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Kollegin Piel, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle in diesem Hause sind uns einig: Ein Fall wie in Lügde darf sich nicht wiederholen. - Das haben wir aber auch schon 2010 im Zusammenhang mit der Odenwaldschule, 2013 nach den Vorfällen in der Hamburger Kita und 2017 zu Staufen gesagt. Und doch werden immer wieder - jeden Tag - Kinder Opfer von Gewalt. Immer wieder wird Kindern unermessliches Leid zugefügt. Das passiert hinter gerafften Gardinen genauso wie hinter den Türen eines alten Wohnmobils, in Kindergärten ebenso wie auf Ferienfreizeiten.
Ich glaube, am Anfang muss das Eingeständnis stehen, dass wir ein Stück ohnmächtig vor solchen Fällen stehen und dass wir nicht jeden einzelnen solcher Fälle mit Sicherheit verhindern können.
Aber warum zur Hölle hat in den langen Jahren in Lügde trotz zahlreicher Hinweise niemand etwas unternommen, um diesen Kindern zu helfen? Auch wir entschuldigen uns bei den Opfern dafür, dass erwachsene Menschen, die eigentlich Fürsorge hätten leisten müssen, in diesem Fall versagt haben - viele Menschen.
Obwohl das Bekanntwerden der ersten Missbrauchsfälle schon vier Monate zurückliegt, kommen immer noch wöchentlich neue widerwärtige Details ans Licht. Jedes einzelne dieser Kinder ist unter den Augen von Erwachsenen, unter den Augen von Jugendämtern zum Opfer geworden.
Leider hat sich diese Landesregierung bislang im Fall Lügde nicht gerade durch entschlossenes Handeln hervorgetan. Sozialministerin Reimann hat lange Zeit nur auf die Zuständigkeit des Landes NRW und des Jugendamtes Hameln-Pyrmont verwiesen. Erst nach massivem öffentlichen Druck hat die Ministerin Maßnahmen angekündigt. Der Kollege Toepffer hat je nach Wetterlage mal eine Kommission, mal einen Beauftragten und mal einen Sonderermittler gefordert.
Mit der Entscheidung, die Aufarbeitung dem Landespräventionsrat zu übertragen, haben Sie einen klassischen Minimalkompromiss geschlossen, der gesichtswahrend für alle Beteiligten ist. Eine unabhängige Aufarbeitung jedoch sieht nach unserer Auffassung anders aus. Sie muss in diesem Fall allen weiteren Entscheidungen vorangestellt werden. Es ist ausdrücklich nicht Aufgabe dieser Kommission, einzelne Fälle aufzuarbeiten. Das muss aber vorgeschaltet werden. Wir haben das in dem Fall der Mordserie im Pflegebereich vorbildlich mit einem Sonderausschuss in diesem Landtag unter Beteiligung der Parlamentarier gemacht. Denn: Der Fall Lügde ist nicht das Versagen eines einzelnen Jugendamtes, sondern er zeigt ein Systemversagen im Kinderschutz auf.
Wir fordern deshalb diesen Sonderausschuss, der umfassend untersuchen muss, wie über so viele Jahre unentdeckt Täter Kindern Gewalt antun konnten und der ableitet, wie wir Kinder wirkungsvoll schützen, und auch, wie wir die Opfer besser unterstützen können. Ein Sonderausschuss ist nach unserer Einschätzung das geeignete Gremium, um Expertinnen und Experten, aber auch das Parlament in die Aufarbeitung einzubeziehen.
Es ist Entsetzen, was uns bei diesen Fällen wirklich angeht, aber ich glaube, wir dürfen nicht darin verharren, weil es da draußen Menschen gibt, die darauf angewiesen sind, dass wir ins Handeln kommen. Deswegen bitte ich Sie, dass wir gemeinsam weiter an der Aufarbeitung dieser Fälle arbeiten.
Vielen Dank, Frau Piel. - Meine Damen und Herren, zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir die Beratung abschließen können.
Es soll sich damit der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befassen. Wenn Sie dem entsprechen wollen, darf ich Sie um ein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig, und so wird dann auch entsprechend verfahren.
Tagesordnungspunkt 35: Erste Beratung: Steuerungeheuer bezwingen - Grundsteuer B abschaffen! - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/3644
Tagesordnungspunkt 36: Erste Beratung: Reform der Grundsteuer mit Öffnungsklausel für die Länder versehen! - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/3647
Es beginnt Herr Lilienthal für die AfD-Fraktion, um den Tagesordnungspunkt 35 einzubringen. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grundsteuer ist eine sehr alte und grundsätzlich auch einfache Form der Besteuerung - wobei der Teufel dann im Detail steckt. Sie ist aber nicht an die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen geknüpft, sondern eben an den Grund. Dies wird vielfach bemängelt, nicht nur von der AfD-Fraktion, sondern auch von dem allseits bekannten Paul Kirchhof.
Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist der sogenannte Einheitswert. Das ist nichts anderes als ein typisierter Wert auf den Hauptfeststellungszeitpunkt, den 1. Januar 1964. Er wurde dann ab 1974 angewendet. Die Bewertung der Gebäude - das wird gleich noch einmal wichtig - hat damals von 1964, also kurz nachdem diese Idee aufge