Sylvia Bruns

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auflösung der Pflegekammer - Wann und wie teuer wird sie?
Am 7. September 2020 stellte das Sozialministerium das Ergebnis der Onlinebefragung zur Zukunft der Pflegekammer vor. Von den teilnehmenden Pflegekräften sprachen sich 70,6 % gegen den Fortbestand der Kammer aus und 22,6 % dafür. Die Pflegekammer Niedersachsen wurde Anfang 2017 gegründet. Die HAZ schrieb hierzu am 8. September 2020:
„Protest gab es vor allem gegen Zwangsmitgliedschaft und Beiträge. Die dreieinhalb Jahre seit Bestehen waren geprägt von Querelen und Skandalen.“
Und der Nachrichtensender n-tv stellte schon am 7. September 2020 fest:
„Sozialministerin Reimann ist es nicht gelungen, den Streit um die Kammer zu einem konstruktiven Ende zu bringen. Am Land bleiben Millionenkosten hängen.“
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie sieht der genaue Fahrplan der Landesregierung zur Abwicklung der Kammer aus?
2. Wie hoch liegen die voraussichtlichen Gesamtkosten - bisher entstandene Kosten und voraussichtliche Kosten bis zur Abwicklung -, die das Land für die Pflegekammer aufbringen muss?
3. Wann bekommen die Pflegekräfte, die Beiträge bezahlt haben, ihr Geld zurück?
Sehr geehrte Frau Ministerin, wie stehen Sie zu der Aussage der Kammerpräsidentin, die Pflegekammer Niedersachsen sei eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sie beruhe auf einem gesetzlichen Auftrag und könne nicht durch ein Minderheitenvotum revidiert werden?
Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich habe zwei Wortmeldungen abgegeben, würde die beiden Zusatzfragen aber gerne hintereinander stellen.
Die erste Frage: Hat die Kammer überhaupt noch Mittel und Wege, ihre Auflösung zu verhindern?
Die zweite Frage: Haben Sie schon überlegt, was Sie mit dem vorliegenden Alternativvorschlag machen? Nehmen Sie den in Ihre Überlegungen auf, sind Sie da schon in Gesprächen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ist eine Ausweitung der Corona-Tests geplant?
Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts ist das Testen essenzieller Bestandteil einer umfassenden Pandemie-Bekämpfungsstrategie. Testen ermögliche eine schnelle und präzise Erfassung der Zahl und Verteilung von infizierten Personen in
Deutschland. Testen trägt nach Auffassung des RKI so zu einem aktuelleren und besseren Lagebild bei und sei Grundlage für eine Unterbrechung von Infektionsketten und für einen Schutz vor der Überlastung unseres Gesundheitssystems.
Die Entscheidung, wer auf SARS-CoV-2 untersucht wird, trifft der Arzt auf Basis der RKIKriterien. Danach soll eine Testung bei Vorliegen akuter Krankheitssymptome wie Geruchs- oder Geschmacksstörungen, Temperaturerhöhung,
Husten oder Halsschmerzen erfolgen. Einige dieser Symptome gehören auch zu den klassischen Grippesymptomen.
Andere Bundesländer weiten ihre Strategie aus. So bietet beispielsweise Bayern als erstes Bundesland seit 1. Juli kostenlose Corona-Tests für alle Bewohnerinnen und Bewohner Bayerns an. Auch diejenigen, die keine Symptome haben, sollen einen Test machen und das Ergebnis zeitnah erhalten können. Oberste Priorität bei der Testung und Auswertung sollen dabei laut Presseberichten Verdachtsfälle mit Symptomen sowie deren Kontaktpersonen haben. Für sie gebe es eine 24-Stunden-Garantie: Sie sollen binnen 24 Stunden getestet werden, innerhalb weiterer 24 Stunden soll das Ergebnis vorliegen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Plant die Landesregierung eine Ausweitung der Tests ähnlich dem bayerischen Vorbild, und wenn nicht, warum nicht?
2. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der Antikörpertests?
3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die bestehenden Testzentren weiterhin notwendig sind, und wenn nicht, warum nicht?
Ich würde dann bündeln.
Sehr geehrte Frau Ministerin Reimann, ich habe eine Frage zu den Heimkehrern aus Risikogebieten, speziell aus Mallorca. Wie gehen wir damit um? Mich interessiert, ob es eine Test- oder Vorsorgestrategie gibt, um kein zweites Ischgl zu erleben.
Ich schließe die zweite Zusatzfrage direkt an - sie passt auch zur ersten -: Wie gehen wir mit Werksarbeitern um, die in ihrem Heimatland oder im Urlaub waren und jetzt wieder zurückkommen? Finden da Testungen statt? Wie sorgen Sie dafür, dass dadurch kein weiterer Hotspot entsteht?
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Reimann, Sie haben eben ausgeführt, dass Sie
mit Jens Spahn im Gespräch sind, um das zu lösen. Die Heimkehrer sind ja nun bald wieder da; eventuell sind die ersten schon da. Von daher interessiert mich, wann Sie das lösen. Außerdem fahren jetzt auch die Werkvertragsarbeitnehmer in den Urlaub oder kommen sogar schon wieder.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich vermute, jeder hier im Raum erlebt jetzt zum ersten Mal, was eine Pandemie ist. Das, was wir bislang nur aus Asien und Afrika kannten, passiert nun auch hier.
Vorweg: Wir können stolz auf das sein, was wir in Niedersachsen und in Deutschland erreicht haben. Das kann man mit Zahlen belegen. In Deutschland vergingen 59 Tage vom Ausbruch der Epidemie bis zu dem Punkt, an dem sich die Zahl der Infizierten drei Tage in Folge um weniger als 0,5 % erhöhte. In Frankreich dauerte dies 65 Tage und in Spanien 69 Tage. Großbritannien, Schweden und die USA haben dieses Level immer noch nicht erreicht oder stehen noch nicht einmal kurz davor.
Ähnlich ist es bei der Corona-bedingten Letalitätsrate. Sie lag, Stand 30. Juni, in dem stark betroffenen Land Belgien bei 15,86 %. In Deutschland lag sie hingegen bei nur 4,6 %.
Diese guten Zahlen haben wir, weil Deutschland schnell reagiert hat. Und was gewesen wäre, wenn wir nicht so schnell reagiert hätten, kann man sich gerne in den USA und in anderen Ländern ansehen; das nur zum Stichwort „Vorsorgeparadoxon“.
Die Sterblichkeitsrate bei COVID-19 ist in Deutschland sehr niedrig. In Frankreich, Italien und Großbritannien liegt sie bei 13 %. In Deutschland sind, Stand gestern, 9 029 Menschen an COVID-19 verstorben. Wir können relativ einfach hochrechnen, mit wie vielen Toten wir hätten rechnen müssen, wenn wir nicht so zügig reagiert hätten: Dann wären wir jetzt schon bei weit über 25 000.
Unser Antrag behandelt die Vorbereitung auf die zweite Welle. Das war im Sozialausschuss zwar schon Thema, aber ich fände es wichtig, dass das Sozialministerium den Ausschuss auch in die Entscheidungsfindung einbindet, dass es mit uns über die Vorbereitung und auch darüber redet, wo Notkrankenhäuser geplant sind. Ich bin übrigens froh, dass wir das Krankenhaus auf dem hannoverschen Messegelände errichtet haben, auch wenn es nicht gebraucht worden ist.
Besonders eingehen möchte ich auf die Teststrategien. Dazu liegt ein sehr ausführlicher Antrag der Grünen-Fraktion vor, den wir voll unterstützen werden. Im Ausschuss haben alle Fraktionen das Problem mit Testungen in den Altenheimen und für andere vulnerable Gruppen angesprochen. Ich habe da eine große Einigkeit wahrgenommen.
Das RKI hat schon Mitte März darauf hingewiesen, dass Alten- und Pflegeheime zu Hotspots werden könnten, aber wir warten immer noch auf eine Teststrategie. Es hat sich zwar ein bisschen etwas getan, aber konkret liegt immer noch nichts vor. Uns wurde gesagt: Wir werden bei ersten Symptomen testen; dann kann sich jeder testen lassen. Aber wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass ein Großteil der Infektionen ohne Symptome verläuft.
Genau wie die Kollegin Janssen-Kucz plädieren wir für eine Ausweitung der regelmäßigen präventiven Tests des gesamten medizinischen Personals und der Bewohnerinnen und Bewohnern der Alten- und Pflegeheime. Wir erwarten, dass die Landesregierung entsprechend dem eindeutigen Votum des Ausschusses handelt.
Parallel zu Corona wird uns im Herbst die Grippewelle erwischen. Wir müssen gucken - wir haben dazu eine Anfrage gestellt -, dass genug Impfstoff da ist. Auch Kapazitäten der Krankenhäuser müssen für zwei parallele Wellen ausreichen. Ich erwarte, dass man uns eine Strategie vorlegt, in welchen Bereichen man da jetzt tätig ist - mit Namensnennung.
Nun zum ÖGD. Es gab einmal einen Antrag, den ÖGD besser auszustatten. Björn Försterling hat damals gesagt: Wenn Sie etwas für den ÖGD tun wollen, dann müssen Sie einfach mehr Geld in den ÖGD geben. - Ich habe allerdings nicht wahrge
nommen, dass sich in diesem Bereich irgendetwas geändert hat. Es ist dringend notwendig, dass wir endlich Geld dort hineingeben, damit der ÖGD besser ausgestattet ist.
Ein Punkt, der an das Stichwort Grippewelle anschließt, ist die Telemedizin. Wir wissen, dass es dem Virus bei 12 °C so richtig gut geht. Stellen wir uns alle einmal ein Wartezimmer vor, in dem hustende und schnupfende Patienten eng beieinander sitzen! Für uns wäre es wichtig, dass Krankschreibungen und Diagnosen auch über Telemedizin erfolgen können, damit die Wartezimmer nicht so voll sind.
Ein weiterer Punkt: Vorratshaltung von Schutzkleidung. Das haben wir auch schon in der Enquetekommission besprochen. Dafür muss dringend die Vergütung geregelt werden; denn bis jetzt findet sich in den Vergütungssätzen dazu nichts. Wir haben darüber gesprochen und sind uns da auch einig gewesen, aber ich nehme kein großes Engagement in diesem Bereich wahr. Wenn es das doch gibt, können Sie uns das gern mitteilen. Im Moment ist viel Wollen dahinter, aber wenig Tun.
Der letzte Punkt: Natürlich ist uns bewusst, dass all das etwas kostet und wir finanzielle Mittel bereitstellen werden müssen. Ich möchte an dieser Stelle gern das Signal aussenden, dass uns bewusst ist, welche Kosten die Umsetzung unseres Antrags verursacht. Aber diese Kosten tragen wir selbstverständlich mit.
Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ich diese Rede in unglaublich vorausschauender Weise schon vor drei Monaten gehalten habe, möchte ich mich mit dem Antrag
jetzt nicht mehr in aller Tiefe befassen. Ich möchte aber gerne noch auf ein paar Punkte des Antrags von SPD und CDU eingehen.
Für die ersten drei Punkte haben wir große Sympathie, nämlich die Beschränkung der Vertragsverlängerung auf drei Monate, die Zusicherung einer Mindestleistung als Vertragsbestandteil und die Entschädigungsleistungen.
Ich hatte schon damals gesagt, dass wir mit dem vierten Punkt, dem Sonderkündigungsrecht, ein Problem haben. Vielleicht habe ich das, was im Antrag drinsteht, anders verstanden. Ich habe es so verstanden, dass ein Sonderkündigungsrecht für den Fall geschaffen werden soll, dass im Rahmen eines Netzinfrastrukturausbaus die Leistung erhöht wird und jemand diese in seinem Wohnbereich nicht abrufen kann. Das hat ja auch Auswirkungen auf andere Sachen, die man kaufen kann. Hat jemand, der sich ein Auto kauft, dann, wenn drei Monate später ein neues Auto herauskommt, das andere Bestandteile enthält, auch ein Kündigungsrecht, weil das neue Auto etwas hat, was das vorher gekaufte nicht hat? - Ich hatte das damals schon ausgeführt. Aus dem Grunde können wir dem Antrag nicht zustimmen, obwohl die ersten drei Punkte bei uns auf große Sympathie stoßen.
Das gilt ebenso für den Antrag der Grünen, da dieser ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht enthält. Wir haben große Sympathie für die Drittanbietersperre, und zwar nicht nur aufgrund von Erfahrungen mit einem pubertierenden Kind, sondern weil es wirklich kompliziert ist, das anders einzustellen und man tatsächlich öfter mal in Kostenfallen gerät.
Aber wie ich schon vor drei Monaten gesagt habe, müssen wir leider beide Anträge ablehnen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich inhaltlich den Ausführungen des Kollegen Meyer an. Ich möchte das noch ein bisschen ergänzen. Für mich ist das ein Antrag, der sich durch faktisches Handeln im Bund und im Land als inhaltlich obsolet erwiesen hat. Ich möchte das gerne an zwei Beispielen deutlich machen.
Unter Punkt 1 fordern Sie mehr Geld für Forschungsinstitute und Universitäten. - Soweit ich weiß - ich bin nicht der Verteidiger der Landesregierung -, sind dafür 10 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt, die an das HZI, an die MHH und u. a. an das Primatenzentrum Göttingen fließen. Insofern ist schon mehr Geld im Haushalt vorgesehen, um das zu fördern. Man kann jetzt sagen, dass man immer noch eine Schippe hätte drauflegen können; aber zumindest 10 Millionen Euro sind vorgesehen.
Zu Punkt 2: Wenn Sie aufmerksam Zeitung gelesen haben, werden Sie das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz kennen, das am 13. Februar 2020 im Bundestag beschlossen worden ist. Ich würde mich dazu gerne auf einen Punkt kaprizieren.
In Punkt 3 Ihres Antrags findet sich folgende Aussage:
„sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, um den finanziellen Mehraufwand der Patienten, der ihnen aufgrund der Lieferengpässe bei ärztlich verschriebenen Arzneimitteln entsteht, zu entschädigen,“
In der Literatur zum Fairer-KassenwettbewerbGesetz findet sich folgender Passus:
„Rabattarzneimittel: Sind Rabattarzneimittel aufgrund eines Engpasses in der Apotheke nicht verfügbar, sollen Apotheker künftig auch vergleichbare, nicht rabattierte Arzneimittel geben dürfen. Ist das verfügbare vergleichbare Arzneimittel teurer als der Festbetrag, trägt nicht der Versicherte die Mehrkosten, sondern die Krankenkasse.“
Kleines Schmankerl am Rande: Die Einzigen, die nicht zugestimmt haben, sind die AfD und die Linke.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal muss ich sagen: Das ist ein wirklich guter Antrag, vielen Dank dafür an die GroKo. Es ist ein Zeichen meiner informationellen Selbstbestimmung, dass ich der Herr meiner Daten bin und diese Daten abrufen kann, wenn ich sie abrufen möchte. Der Kollege Kurku hat dazu alles gesagt; das ist auch richtig.
Auch ich möchte ein Beispiel aus der Praxis dazu bringen, was einem so alles passieren kann - ich hoffe, dass mein Mann dann nicht die Scheidung einreicht.
Man steht bei notebooks.de und möchte ein Notebook finanzieren. Dann bekommt man gesagt: Leider bekommen Sie das Notebook nicht finanziert. - Dann hat man das ganze Wochenende schlaflose Nächte, macht eine SCHUFA-Auskunft, fragt sich: Um Gottes willen, was ist jetzt passiert? - Dann stellt man fest, dass man einen Kredit zu frühzeitig abgelöst hat und die Bank somit leider nicht genug daran verdienen konnte. Somit war der Score relativ schlecht, und es wurde gesagt: Diese Person bekommt keinen Kredit mehr.
Ich glaube, jeder hat dazu ein persönliches Schmankerl zu erzählen. Ich freue mich über den Antrag und denke, die erfreulichen Ausschussberatungen werden relativ kurz werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es erst einmal gut, dass wir jetzt generell wieder über die Arbeitsbedingungen reden. Das Thema gehört wieder einmal auf den Tisch. Ich fühle mich manchmal zwar wie in einer Dauerschleife. Aber es ist genauso, wie die Kollegin Janssen-Kucz gesagt hat: Wir reden andauernd darüber, und ich finde, es wird Zeit, dass sich endlich auch etwas an der Situation ändert.
Ich würde gerne beim Pflegebonus über 1 500 Euro beginnen, wozu ich bereits im letzten Plenum deutlich meine Meinung gesagt habe. Das ist ungefähr so, als würde ich für eine Freundin ein Geburtstagsgeschenk kaufen und ich ihr schreiben, dass ich ihr dieses Mal etwas ganz Tolles schenke, die Rechnung dafür aber jemand anderes bekommt.
Und nachher bezahlen es die Länder und die Versicherung. Ich habe schon das letzte Mal gesagt, dass ich es unmöglich finde, dass in Berlin einfach etwas verschenkt, dort aber gesagt wird: Ich bezahle es nicht und habe damit nichts zu tun, möchte es aber gerne haben, und der Rest darf es bezahlen. - Dabei hilft der Pflegebonus auch überhaupt nicht! Ich gönne jedem das Geld, aber es ändert überhaupt nichts an den strukturellen Problemen.
Ich würde gerne auf ein paar Punkte des Antrages eingehen, weil ich ein paar Sachen tatsächlich gut finde und wir darüber reden müssen. Ein bisschen deckt sich das mit dem, was die Kollegin Joumaah gesagt hat.
Ausweitung der Testkapazitäten: Wir alle haben Kontakt zu ganz vielen Pflegekräften, die sagen, dass sie sich in Altenpflegeheimen unsicher fühlen, und sich eine Ausweitung der Testungen wünschen. Das hilft nicht nur in epidemiologischer
Hinsicht, sondern ist auch für die Sicherheit der Pflegekräfte wichtig.
Tatsächlich ist auch die Finanzierung der Grundausstattung ein Problem. Teilweise ist nämlich nicht klar, wer das bezahlt, oder es wird einfach nicht bezahlt. Im Gesetz steht es zwar drin, übernommen wird es aber tatsächlich nicht.
Das dauerhafte Bleiberecht für Geflüchtete finde ich spannend. Wir würden das gerne ausdehnen, und ich weiß, dass ganz viele im Haus das tatsächlich auch so sehen. Für alle, die eine Ausbildung haben und im Berufsleben sind, würden wir gerne das dauerhafte Bleiberecht haben.
In der Pflege ist das sinnvoll, aber auch in ganz vielen anderen Berufen ist das sinnvoll.
Ich würde dazu gerne eine Anhörung durchführen. Ich habe nämlich gerade gesehen, dass Herr Westerfellhaus ein neues Konzept dazu vorgelegt hat, wie sich das weiterentwickeln soll, mit besseren Arbeitsbedingungen und all dem, was auch im Rahmen der KAP.Ni Thema ist.
Das habe ich gerade erst gesehen. Ich fände es ganz gut, wenn wir darüber unterrichtet würden und gucken könnten, welchen Handlungsspielraum es im Land Niedersachsen gibt, damit wir da gemeinsam vorangehen können.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde mich gerne zu einem Thema äußern, das auch etwas mit Corona zu tun hat und mich am meisten anfasst. Ich würde gerne etwas zu der 1 500-Euro-Pflegeprämie sagen, die der Bundesgesundheitsminister aufgerufen hat und für die er sich fürchterlich hat feiern lassen.
Die Pflegekräfte bekommen eine Prämie von 1 500 Euro. Ich finde das inhaltlich richtig und gut. Der Minister hat sich aber überhaupt nicht um die Finanzierung gekümmert, sondern er hat das sozusagen versprechen lassen. Jetzt stellt er fest: Das wird alles schwierig.
Ich finde, wenn ein Bundesgesundheitsminister solche Versprechen macht, dann muss das auch durchfinanziert sein. Das muss vorher geklärt sein. Das schafft eine unglaubliche Unsicherheit gerade in der Gruppe der Pflegekräfte, die bis jetzt wirklich höchstbelastet sind.
Dazu wollte ich in meiner eigentlichen Rede eine Menge sagen. Ich finde, das ist eine Unverschämtheit, und das hat sofort geklärt zu werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon viel gesagt worden. Die Menschen, die sich Medizinprodukte einsetzen lassen oder einsetzen lassen müssen, müssen sich darauf verlassen können, dass höchste Sicherheitsstandards gesetzt sind.
Das Beispiel, das mir als Allererstes präsent war, waren die fehlerhaften Brustimplantate. Die Firma Poly Implant Prothèse hatte ihre Implantate mit billigem, nicht zugelassenem Silikon gefüllt. Hundertausende Frauen sind weltweit betroffen, in Deutschland 5 224. Der Skandal begann 2010, 2018 wurde in dem Fall das erste Mal eine Haftstrafe verhängt.
Zu der psychischen Belastung der Frauen kommt eine physische Belastung. Es besteht der Verdacht, dass der austretende Stoff Krebs verursachen kann. Mit Sicherheit weiß man das noch nicht genau. Die Zeit wird es zeigen. - Das ist nicht hinnehmbar, finden wir.
Wir haben auch bei den Punkten in diesem Antrag, die jetzt schon ganz oft angesprochen worden sind, keine inhaltlichen Differenzen. Nun werden Sie fragen: Warum enthalten Sie sich denn dann? - Die EU-Medizinprodukte-Verordnung und das dazugehörige deutsche Medizinprodukte-Anpassungsgesetz werden erst in zwei Wochen im Ausschuss des Deutschen Bundestages beraten. Das heißt, es ist noch gar nicht klar, in welche Richtung der Bundestag geht und wie die EU-Richtlinie umgesetzt wird.
Wir begrüßen erhöhte Sicherheitsstandards und stringentere Zulassungen, und Überwachungsmechanismen müssen etabliert werden. Wir halten es aber an dieser Stelle für sinnvoller, dass in zwei Wochen erst einmal der Bundestag mit den dazugehörigen Ausschüssen darüber berät und wir uns danach mit dem Thema auseinandersetzen.
Wir werden in Niedersachsen ein Umsetzungsgesetz machen müssen. Dann können wir genau definieren, was wir an der Bundesgesetzgebung
verändern wollen, was für uns in Niedersachsen das Beste ist.
Das heißt, es ist so, wie die Kollegin Janssen-Kucz gesagt hat: Wir werden noch viel Arbeit haben. Die größte Arbeit wird jedoch kommen, wenn wir die Vorgaben in Niedersachsen umsetzen müssen.
Aus diesem Grunde werden wir uns aber diesmal enthalten.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Pflegekinder treibt mich schon lange um. Zum Beispiel suchen viele Kommunen Pflegefamilien.
Die Probleme sind vielfältig. Es gibt hier aus unserer Perspektive eine große Ungerechtigkeit, die Pflegekinder trifft. Nach § 94 Abs. 6 SGB VIII wird festgelegt, dass Pflegekinder einen finanziellen Beitrag dafür erbringen müssen, dass sie eine vollstationäre Betreuung durch eine Pflegefamilie oder einer Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Demnach werden Jugendliche als Leistungsempfänger behandelt und müssen 75 % - ja, Sie haben richtig gehört: 75 % - ihres Nettoeinkommens, welches sie im Rahmen ihrer Ausbildung oder eines Nebenjobs verdienen, an das Jugendamt bezahlen.
An dieser Stelle ein paar praktische Beispiele. Ich zitiere aus dem Deutschlandfunk vom 4. August 2019 mit dem Titel „Ein Euro für mich, drei fürs Jugendamt“:
„Ich hatte eine Ausbildung als Köchin begonnen, und da fand ich das ziemlich blöd, die 75 % abgeben zu müssen, weil es ja mein erstes Geld war, mein eigenes verdientes Geld, und ich dann davon gar nichts hatte. Somit habe ich dann die Ausbildung abgebrochen, weil ich es nicht eingesehen habe, so viel ans Jugendamt abzugeben.“
Ein zweites Zitat:
„Warum muss man das von uns dann nehmen, wofür wir überhaupt nix können und
so? Ja, was haben wir denn getan, dass wir 75 % abgeben müssen? Ich verstehe es nicht. Ich sehe einfach auf dem Konto die ganze Zeit null, null, null.“
Für uns Freie Demokraten ist wichtig: Das Elternhaus oder die Lebenssituation von jungen Menschen darf keinesfalls darüber entscheiden, welche Chancen ein Mensch hat.
Die bisherige Regelung setzt nicht nur völlig falsche Anreize, sondern ist mit viel unnötiger Bürokratie verbunden. Wir alle wollen doch die Eigeninitiative fördern! Wir wollen sie doch auf dem Weg zum Erwachsenwerden unterstützen, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen! Die jungen Menschen, die aus solchen Lebenssituationen kommen, haben einen enorm schwierigen Weg hinter sich und verdienen unsere Hochachtung und uneingeschränkte Hilfe, damit sie ihr Leben eigenverantwortlich führen können.
Wir möchten sie doch auf jeden Fall auf dem Weg, den sie gehen, bestärken und ihnen nicht weitere Steine in den Weg legen. Deswegen ist es dringend geboten, diese Regelung abzuschaffen und sich auch in einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen.
Ich freue mich sehr über die kollegialen Beratungen im Ausschuss. Danke an die SPD, die CDU und die Grünen, dass sie diesem Antrag der Freien Demokraten zustimmen! Auch die Diskussion im Ausschuss hat gezeigt, dass es hier keine zwei Meinungen geben kann und darf.
Vielen Dank für Ihre Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD zeigt heute wieder, wozu sie nicht fähig ist. Sie schaffen es wieder nicht, sinnvolle und zielführende Maßnahmen zu treffen, sondern Sie verheddern sich im Laufe Ihre Rede -
man weiß gar nicht, wie man es beschreiben soll - in einer Wortwahl, die wir zum Glück vor 75 Jahren abgeschafft haben: rassistisch, unter der Gürtellinie.
In Punkt 1 Ihres Antrags fordern Sie, dass sich Niedersachsen einer Bundesratsinitiative aus Bayern anschließt. Es geht um die Indexierung; meine Vorredner haben das schon gesagt.
Das Problem ist doch gar nicht, dass Leute aus dem Ausland Leistungen kriegen. Anja Piel hat das schön dargestellt: Die große Masse ist es nicht. Das Problem ist, dass es Missbrauch gibt. Der findet über Mehrfachmeldungen statt oder
dadurch, dass Kinder gemeldet werden, die nicht geboren wurden.
Aber da ist es ein völlig ungeeignetes Mittel, zu indexieren. Das Einzige, was Ihre Indexierung erreichen würde, wäre eine Riesenbürokratie. Aber den Missbrauch würden Sie damit nicht verhindern können. Denn Sie würden die Leute immer noch nicht finden, sondern ihnen nur ein bisschen weniger Geld überweisen. Das hätte keinen großartigen Effekt auf die Summe des ausgezahlten Kindergeldes.
Ich bin mir immer noch sicher, dass der bürokratische Aufwand für den Steuerzahler höher wäre als die Ersparnisse. Der Missbrauch bewegt sich nämlich bei 1 %, wenn überhaupt.
- Ich habe Sie nicht verstanden.
- Das würde ich auch machen.
Noch weniger erschloss sich mir allerdings Punkt 2 Ihres Antrages. Aber die Intention wurde mir klar, als Sie redeten, Herr Bothe.
Aus unserer Sicht macht es nämlich keinen Sinn, eine Kriminalstatistik auf Landesebene zu erstellen. Was hilft eine Statistik bei der Erfassung von Missbrauch? Sie können doch den Missbrauch nicht dadurch erfassen, dass Sie eine Statistik darüber führen.
Zu den anderen Problemen haben die meisten auch schon etwas gesagt.
Wie der Kollege Lottke zu Recht gesagt hat, wollen Sie Ihre Propagandamaschine am Laufen halten und weiterhin gegen Ausländer und Migranten hetzen. Das ist ja eines Ihrer liebsten Hobbys.
Während Sie sich orientierungslos an Bayern halten und sinnlose Maßnahmen fördern, haben wir uns Gedanken gemacht, wie wir tatsächlich an den Missbrauch herankommen. Wir möchten Kinderarmut und Betrug bei Sozialleistungen gezielt bekämpfen.
Hierzu halten wir eine Bündelung kinderbezogener Sozialleistungen für notwendig. Der Rechtsanspruch muss beim Kind liegen und nicht bei den Eltern. Die Abkopplung von der Einkommensteuer wäre hier der richtige Schritt. Somit würde jedes Kind, das anspruchsberechtigt ist, einen Rechtsanspruch auf unser Kindergeld 2.0 haben. Falls Erziehungsberechtigte Geld zweckentfremden,
ermöglicht es der eigenständige Anspruch des Kindes, das Geld anderweitig verwalten zu lassen.
Um den Missbrauch überhaupt zu finden, müssen wir die Familienkassen in die Lage versetzen, Missbrauch zu erkennen. Eine Verschlankung - eventuell durch digitale Anträge - und ausreichend Personal - einfach, um die Möglichkeit zu haben, nachzuhaken, ob es die Kinder wirklich gibt - wären Maßnahmen, die aus unserer Sicht wirklich greifen würden.
Noch einmal: Die Nationalität spielt keine Rolle, für uns nicht und, ich denke, für die anderen Fraktionen in diesem Haus auch nicht. Wir möchten den Kindern faire Chancen eröffnen.
Wir werden diesen Antrag selbstverständlich ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon mehrfach angesprochen: Auch mich lassen der Fall Lügde und auch viele andere Fälle immer wieder sprachlos zurück. Man wird von Emotionen überwältigt und fragt sich immer wieder, wie jemand Kindern so etwas antun kann. Der sexuelle Missbrauch von Kindern betrifft jene Menschen, die unter unserem besonderen Schutz stehen sollten.
Wir haben auch im Sozialausschuss schon mehrfach über das Thema gesprochen und eine große und ausführliche Anhörung dazu durchgeführt. Zur rechtspolitischen Seite hat Marco Genthe schon im September 2018 einen Antrag in den Rechtsausschuss eingebracht. Wir Freien Demokraten fordern darin u. a. die Erhöhung des Strafrahmens in § 176 Abs. 3 StGB und eine Erhöhung der Mindeststrafe. Weiterhin fordern wir eine Verbesserung der Personalsituation bei Staatsanwaltschaften und der Polizei, die sich mit Verfolgung und Prävention beschäftigen.
Nun gibt es immer wieder Schnittstellenproblematiken - das wurde deutlich. Auch das Problem des Datenschutzes wurde angesprochen. Oftmals gibt
es kommunikative Probleme zwischen den einzelnen Institutionen. Länderübergreifend ist das ebenso der Fall. Ich denke, wir alle werden uns bei der Tagung in Nordrhein-Westfalen wiedersehen, wo wir genau dieses Thema länderübergreifend bearbeiten werden.
Ja, wir teilen auch eindeutig den Ansatz einer verpflichtenden Zusammenarbeit, bei der aus unserer Perspektive das Land unbedingt beteiligt, wenn nicht sogar federführend sein muss. Dafür ist es zwingend notwendig, die Fach- und Rechtsaufsicht in das Ausführungsgesetz des SGB VIII mit aufzunehmen und im Zuge dessen auch eine zentrale Stelle im Landesjugendamt zu schaffen.
Vor allen Dingen scheint es immer wieder ein Problem zu geben, Daten auszutauschen: Daten zwischen Institutionen, Schulen, Kindertagesstätten und Ermittlungsbehörden. Aber auch das findet sich in Ihrem Antrag wieder.
Sie sehen, eigentlich hätten auch wir den Antrag einbringen können. Ich finde es gut und richtig, dass man bei so wichtigen Themen und bei einem ehrlicherweise sehr guten Antrag zusammenarbeitet. Ich freue mich darauf, den Entschließungsantrag im Ausschuss zu beraten.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch heute reden wir wieder über das Thema Pflege. Das ist gut und richtig so. Auch wenn wir in manchen Bereichen unterschiedliche Lösungsansätze verfolgen, so eint uns doch die Wahrnehmung, dass das Beste für die Menschen in Niedersachsen erreicht werden muss. In Niedersachsen, so ist mein Eindruck, gestaltet es sich besonders schwierig, Einigungen zu finden.
Manchmal kamen tatsächlich schon Zweifel an der Selbstverwaltung auf. Die Situation im Pflegebereich in Niedersachsen ist alles andere als rosig. Zwar gibt es kontinuierliche Steigerungen in der Vergütung. Wenn man aber vom niedrigsten Wert kommt, bringen einen auch die Steigerungen nicht viel weiter. So gehen Pflegekräfte aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen, und die zu Pflegenden kommen nach Niedersachsen.
Seitdem ich für die Freien Demokraten das Thema Pflege begleite, stoßen wir immer wieder auf dieselben Probleme. Oftmals war ein Gespräch zwischen den beteiligten Akteuren schwierig, wenn überhaupt noch welche stattgefunden haben. Gerade die Anbieterseite hatte sich immer wieder zerstritten. Wie es anders geht - ich habe das Beispiel schon mehrfach genannt -, habe ich mir im Saarland ansehen können. Dort gibt es eine Arbeitsgemeinschaft zwischen den Privaten und der Freien Wohlfahrtspflege, die sich hinter den Kulissen streitet, nach vorne aber immer mit einer Stimme spricht. So sind die in den Verhandlungen erreichten Konditionen natürlich ganz andere.
Weiterhin nehmen wir im Pflegebereich besorgniserregende Zunahmen von Investitionen internationaler Kapitalanleger wahr, die zurzeit massivst in den Markt drängen und die kleinen und mittleren kommunalen und privaten Träger sowie die Träger der Freien Wohlfahrtspflege aus dem Markt verdrängen. Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Das ist nicht die Art der Pflegelandschaft, die wir uns vorstellen. Es gibt also auch da dringenden Handlungsbedarf.
Dazu muss man - das ist auch schon mehrfach erwähnt worden - die KAP.Ni erwähnen. Für mich war das tatsächlich ein großer Schritt für unser Bundesland. Ich habe das schon im Dezember gesagt. Wenn man sich die beteiligten Akteure ansieht und weiß, woher wir kommen, ist es tatsächlich ein großer Schritt, dieses Papier auf den Weg gebracht zu haben.
Auf zwei Punkte möchte ich eingehen, die sich auch in der KAP.Ni wiederfinden, und noch eine Anmerkung zum Wettbewerb machen. Ich hatte auch das im Dezember gesagt. Es muss für uns einen Wettbewerb um Qualität geben und nicht, wie jetzt, einen Wettbewerb um den Preis. Genauso muss er stattfinden.
Eine gute Vergütung, die auch refinanziert wird, ist eine Säule einer guten Pflege für Niedersachsen. Nicht zu vergessen ist auch hier eine angemessene Beteiligung des Unternehmergewinns. Auch das finden wir wieder. Grundlage dafür müssen Tarifverträge sein - übrigens egal, welcher. Zwingend muss auch eine Refinanzierung der gezahlten Löhne sein. Die Kollegin Janssen-Kucz hat das auch schon angesprochen. Es heißt in der Überschrift Ihres Antrags „Tarifvertrag Soziales zügig realisieren“. Das Problem ist aber tatsächlich, dass es die Akteure, die diesem Tarifvertrag innerhalb der Tarifautonomie zustimmen müssen, nicht geschafft haben, ihm zuzustimmen.
Ehrlicherweise können wir uns als Politik innerhalb der Tarifautonomie viel wünschen - wenn dem aber nicht zugestimmt wird, können wir es einfach nicht erreichen. Es wurde immer gesagt, wir hätten uns gegen den Tarifvertrag ausgesprochen. Wir haben das nicht getan. Ich habe gesagt: Ihr müsst auf der anderen Seite die Refinanzierung der Löhne im Blick haben. Wenn die Löhne steigen und ihr die nicht über die Pflegekassen refinanziert bekommt, dann wird es für den zu Pflegenden teurer werden, weil er sich die Zusatzleistungen kaufen muss. - Ich habe nur immer wieder auf die Tarifautonomie hingewiesen.
Für die ambulante Pflege ist die zweite Säule auch eine Refinanzierung der Wegepauschalen. Wir haben vor zwei Jahren, als das Thema das erste Mal wieder aufkam, gesagt, dass man sich nahe an einer Verdoppelung der jetzigen Pauschalen bewegen muss, damit die ambulanten Dienste wieder auskömmlich arbeiten können. Diese beiden Punkte finden sich in ihrer Einigung wieder.
Bei den Wegepauschalen muss man ja auf den Bund warten. Laut KAP.Ni soll der höhere Satz angenommen und gleich 1 : 1 umgesetzt und nicht auf die nächste Verhandlungsrunde gewartet werden. Das finde ich schon ganz gut. Aber man muss an dem Thema dranbleiben, weil sich der Bund schon Ende letzten Jahres einigen wollte und es bis jetzt eben nicht getan hat. Deswegen gilt das, was die Kollegin Janssen-Kucz gesagt hat: Haken
Sie da einfach nach! Sonst ist es das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben ist.
Ich kann Ihnen auch ein Beispiel dazu geben, das ich aktuell von einem ambulanten Dienst zugeschickt bekommen habe. Zitat: Ich versorge einen Patienten in Bothel morgens um sechs. Dies bedeutet eine Fahrzeit von 15 Minuten von Unterstedt aus. Dafür erhalte ich - also der Pflegedienst - eine Wegepauschale von 3,70 Euro. Die Versorgung für eine halbe Stunde liegt bei 22 Euro. Wie soll ich dann Bruttolöhne von 20 Euro zahlen? - Allein, wenn Sie an der Wegepauschale dranbleiben, erreichen Sie also schon eine ganze Menge im Rahmen der Refinanzierung der Pflege. Sie sehen aber: Das ist ein riesiger Knackpunkt.
Weiterhin fordern wir für die Bezahlung nach dem SGB V eine identische Regelung wie im SGB XI. Die Tariflöhne müssen vollständig refinanziert werden.
Der gemeinsame Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP hat sich nach der KAP.Ni natürlich nicht erledigt. Wir haben im Ausschuss auch zu dem Bereich Hebammen darüber gesprochen, wie wichtig es ist, valide Zahlen zu haben. Daraufhin haben wir die Meldepflicht wieder eingeführt. Im Bereich der ambulanten Pflege haben wir aber keine validen Zahlen. Uns wurde im Ausschuss gesagt: Wir haben mit drei Kommunen gesprochen. Die haben uns alle gesagt, das ist kein Problem. - So rosig sieht die Welt für uns nicht aus.
Wir wissen ungefähr, wie viele Pflegebedürftige wir haben. Wir schätzen, dass ca. 70 bis 75 % der zu Pflegenden zu Hause gepflegt werden. Wir wissen aber nicht, wie viele gerne einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen würden, diesen aber nicht finden. Immer noch berichten alle ambulanten Dienste, dass sie Pflegebedürftige ablehnen müssen. Auch die Zahlen, die bis jetzt von der Freien Wohlfahrtspflege und vom bpa erhoben worden sind, halten wir immer noch für besorgniserregend. So bestehen wir weiterhin darauf, dass eine Erhebung stattfindet. Sie ist nämlich Voraussetzung dafür, eine Versorgungsgefährdung festzustellen. Sollte das bei der Vollerhebung nicht herauskommen, sind wir doch alle froh.
Sie haben eben auch selber kritisiert, aufsichtsrechtliche Möglichkeiten seien nicht gegeben. Spannend ist ja, dass sich das in Ihrem Antrag selber wiederfindet. In Ihrem Antrag „Ambulante Pflege sichern - Tarifvertrag Soziales zügig realisieren“ ist die Bitte enthalten, alle aufsichtsrechtli
chen Möglichkeiten gegenüber den Kostenträgern landesseitig auszuschöpfen. Im Prinzip haben Sie also auch vor, die aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Natürlich haben Sie uns auch ein Rechtsgutachten zukommen lassen, in dem steht, das sei alles ganz schwierig, weil auch nicht alle Kassen beteiligt seien. Aber die Dinge sind nun auch hin und wieder schwierig. Dann muss man mal politisch entscheiden, ob man das jetzt möchte oder nicht, und darf sich nicht dahinter verstecken.
Als Letztes würde ich gerne, weil es immer noch um den Finanzierungsbereich geht, eine Anmerkung zu den gestiegenen Zuzahlungen im Pflegeheim machen. Die Landesregierung plant hier einen Landeszuschuss. Übrigens kommt die gleiche Idee - das hatte ich schon einmal angesprochen - aus Schleswig-Holstein von dem Kollegen
Dr. Heiner Garg. Ich sehe das tatsächlich etwas kritisch. Im Fall einer Zuzahlung von 1 500 Euro bleiben, wenn Sie einen Landeszuschuss von 500 Euro einführen, immer noch 1 000 Euro übrig, die die Leute als Eigenbeitrag leisten müssen. Ich frage ganz offen: Wer kann denn 1 000 Euro als Eigenbeitrag zahlen? - Das ist nämlich schon die erste Schwierigkeit.
Insofern möchte ich noch einmal folgendes Plädoyer an Sie richten: Wir müssen uns um eine andere Aufstellung der Pflegeversicherung kümmern. So wird das nicht mehr weitergehen. Das ist ein Riesenproblem. Alle Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen, verhindern nicht, dass die Zuzahlungen weiter nach oben gehen. Selbst wenn Sie künftig einen Landeszuschuss zahlen, erreichen Sie damit leider nicht die sozial Schwachen, sondern diejenigen, die einfach mal so 1 000 Euro dazuzahlen können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie waren mit Ihrem Gesetzentwurf etwas schneller als der Bund; denn dessen Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge ist letzten Freitag herausgekommen.
Ich kann mich kurz fassen. Die Ausführungen von Frau Glosemeyer teilen wir genau bis zu den Nrn. 1 bis 3.
Ich habe aber letztes Mal schon deutlich gemacht, dass wir mit dem Sonderkündigungsrecht, das Sie einführen müssen, Probleme haben. Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht, wenn in dem Wohnbereich im Zuge eines signifikanten Netzinfrastrukturausbaus eine deutlich bessere Netzabdeckung bzw. Übertragungsgeschwindigkeit realisiert werden kann. Das finden wir nicht zustimmungsfähig. Ich würde Ihnen die beiden Gründe dafür gerne nennen.
Erstens ist es für uns fraglich, ob die Ausgestaltung genügend Rechtssicherheit für die anbietenden Firmen gibt. Wir wollen doch den Netzausbau fördern! Wie ist das jedoch vor dem Hintergrund, wenn die Kunden nach dem Ausbau ihre Altverträge mit einem Sonderkündigungsrecht kündigen können? Aus unserer Perspektive könnte das den Netzausbau verlangsamen.
Zweitens haben wir ein Problem mit dem Sonderkündigungsrecht, weil es sich natürlich auch auf andere Geschäftsbereiche ausdehnen könnte. Ich habe beim letzten Mal das Beispiel mit dem VW angeführt: Was mache ich denn, wenn ich mir einen VW kaufe und drei Monate später das neue Modell herauskommt? Kann ich dann auch sagen, dass das Modell veraltet ist, und einen Umtausch verlangen? - Es ist das Drama mit vielen elektronischen Geräten und anderen Dingen: Ich muss mich irgendwann entscheiden, ob ich sie kaufe, also etwa, ob ich mir das Handymodell 8 oder 9 kaufe. Irgendwann bin ich entweder zu langsam oder zu schnell.
Aus diesen Gründen werden wir uns bei der Abstimmung über Ihren Antrag enthalten.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Natürlich hat die Kollegin Koch recht. Da können Sie einmal sehen, wie fortschritt
lich wir sind. Ich redete schon über einen Punkt, den wir wohl im Februar-Plenum beraten werden.
Vielleicht nehmen wir den inhaltlichen Part einfach mal mit.
Natürlich werden wir dem Antrag zu den FakeShops zustimmen.
Vielen Dank.
Ja, ich möchte es aus aktuellem Anlass noch einmal vorstellen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal danke ich den Fraktionen der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wie schon in der letzten Legislaturperiode setzt der Niedersächsische Landtag hier ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung. Das ist in dieser Zeit notwendiger denn je.
Das Bundeskriminalamt zählt einen Anstieg der Gewalttaten gegen LGBTI-Menschen. Auch ein Anstieg der Zahl der Sachbeschädigungen mit homophobem oder transfeindlichem Hintergrund ist zu verzeichnen. Das ist meiner Ansicht nach auf eine Verrohung der Sprache zurückzuführen, auf eine Verschiebung des Sagbaren.
Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass wir uns dieses Themas annehmen und deutlich Zeichen setzen, wie wir das sehen.
Die Blutspende muss diskriminierungsfrei gestaltet werden. Diskriminierung ist - das hat der Kollege Försterling letztes Mal gut ausgeführt -, wenn man sich eine Gruppe von Menschen herauspickt und diese anders behandelt als andere Menschen. Genau das findet hier statt.
Um es deutlich zu sagen - ich denke, ich kann das auch für die anderen Fraktionen tun -: Auch in der Diskussion im Ausschuss haben wir alle die Sicherheit für den Spendenempfänger als höchstes Gut angesehen. Im Ausschuss hat es eine sehr gute Unterrichtung zu diesem Thema gegeben. Ich möchte ein paar Punkte daraus zusammenfassen:
Erstens. Sprache bestimmt das Handeln. Die Formulierungen in der Richtlinie sind eindeutig diskriminierend. Sie gilt es dringend zu überarbeiten und zu verändern.
Zweitens. Bei der Unterrichtung des Ausschusses wurde klar, dass man die Formulierungen ändern und diskriminierungsfrei gestalten kann, ohne das angestrebte Ergebnis zu verändern. Das wird die Aufgabe sein. Die Sicherheit für den Empfänger kann somit garantiert werden.
Ich möchte aus der Richtlinie zitieren:
„Da sich … Transsexuelle, die eine vollständige Geschlechtsumwandlung anstreben, beruflich ausgegrenzt und gesellschaftlich diskriminiert fühlen, arbeiten viele als Prostituierte, um auf diese Weise nicht nur den Lebensunterhalt zu verdienen, sondern auch die Operationskosten zu erwirtschaften. Zur Größenordnung dieser Gruppe liegen international keine Statistiken vor.“
Dazu kann ich nur sagen: völlig inakzeptabel!
Drittens. Fachleute sprechen davon, dass eine Wartezeit bis zur Blutspende von vier Monaten geboten sei. Diese Frist findet sich auch bei anderen Personen mit Risikoverhalten in der Richtlinie wieder. Nur bei Männern, die mit Männern Sex haben, sind zwölf Monate angegeben. Das ist natürlich eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Risikogruppen, eine Diskriminierung.
Zwölf Monate ohne Sex - dafür gibt es keinen fachlichen Grund. Diese Frist ist dringend an den gebotenen Zeitraum anzupassen.
Ich freue mich, dass wir wieder gemeinsam ein Zeichen setzen, und bedanke mich bei allen, die daran mitgearbeitet haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Ansmann und der Kollege Jasper haben ausgeführt, inwieweit sich der Sanktionsbereich bewegt. Wir möchten uns auch nicht von dem Prinzip „Fördern und fordern“ verabschieden. Wir sehen ganz andere Probleme im Bereich von Hartz IV, auf die ich nachher noch zu sprechen komme.
Ich glaube - Herr Jasper hat es aufgeführt -, dass es im Sanktionsbereich bei drei von vier Fällen um die Einhaltung von Terminen und die Einhaltung von Bewerbungsgesprächen geht. Wir finden die Grundannahme schon richtig: Wer von staatlichen Leistungen lebt, muss auch die Möglichkeit haben, sich darum zu kümmern, wieder in Berufstätigkeit zu kommen. - Wir reden jetzt nicht von denen, die es nicht können. Diejenigen sind jedoch meistens nicht von Sanktionen bedroht, weil die Jobcenter natürlich nicht jeden sanktionieren, sondern sich jeden Einzelfall genau angucken.
Das andere Problem, das ich tatsächlich bei Hartz IV sehe, ist die Undurchsichtigkeit des ganzen Systems. Wenn man das erste Mal Hartz-IVLeistungen beantragt, ist für einen selbst überhaupt nicht ersichtlich, welche Ansprechpartner man hat. Man hat zehn verschiedene Ansprechpartner. Man bekommt Wohngeld, Kindergeld und vieles weitere. Es ist für die Menschen tatsächlich entwürdigend, die Leistungen beantragen zu müssen. Dann beginnt der Gang durch die Ämter. Manchmal findet man nicht mehr durch den Dschungel, wo die Leistungen überall zu beantragen sind.
Deswegen haben wir seit Langem ein anderes Konzept vorgeschlagen und gesagt: Wir möchten gern, dass alle Sozialleistungen in einer Hand bleiben. Wir haben das damals „liberales Bürgergeld“ genannt. Danach gibt es immer einen gewissen Grundanspruch auf Leistungen, die derjenige bekommt, ohne dass diese gekürzt werden dürfen. Es muss andere Zuverdienstgrenzen geben. Das heißt, es muss sich für die Menschen lohnen, arbeiten zu gehen. Man muss sagen: Ihr müsst nicht wieder alles abführen. - Tatsächlich ist manchmal gar nicht klar, welche Zusatzleistung wegfällt, wenn man wieder arbeiten geht. Das ganze System ist einfach für denjenigen, der das erste Mal Ansprüche erhebt, nicht zu erkennen. Deswegen würden wir gern eine Änderung dazu einführen.
Zu den anderen Leistungen ist schon ganz viel gesagt worden. Die Situation bei den unter 25Jährigen muss angeglichen werden. Ich bin auf den Gesetzentwurf beim Bund gespannt. Tatsächlich möchten wir uns nicht von dem Prinzip „Fördern und fordern“ verabschieden und werden den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen deswegen ablehnen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Ist der Maßregelvollzug in Niedersachsen überbelegt?
Am 4. und 5. Dezember 2019 berichteten mehrere Zeitungen, dass in Niedersachsen momentan 103 verurteilte Straftäter auf einen Platz im Maßregelvollzug warten und sich 79 von ihnen deshalb auf freiem Fuß befänden.
Anlass der Berichterstattung war ein im April dieses Jahres zum Maßregelvollzug verurteilter Mann, der sich aufgrund der Belegsituation in den Maßregelvollzugsanstalten noch auf freiem Fuß befand.
Der Mann hatte seinen Führerschein bereits wegen mehrfachen Fahrens unter Alkoholeinfluss verloren, fuhr aber dennoch erneut Auto. Bei einer Fahrt waren seine drei Neffen und deren 14jähriger Freund dabei. Es kam zu einem Unfall, den der 14-Jährige nicht überlebte.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Was unternimmt die Landesregierung konkret, um mehr Plätze im Maßregelvollzug zu schaffen?
2. In wie vielen Fällen hat sich in den Jahren 2017 und 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im Verlauf des Maßregelvollzugs herausgestellt, dass die der Anordnung des Maßregelvollzugs zugrunde liegende Krankheit nicht mehr oder nicht vorlag und sich deshalb die Maßregel erledigt hat?
3. Welche maximale Dauer der Organisationshaft hält die Landesregierung für akzeptabel?
Verehrte Frau Ministerin Reimann, ich frage vor dem Hintergrund, dass Sie ausgeführt haben, dass es seit dem 1. Oktober für Niedersachsen eine zentrale Vergabestelle gibt, die die Situation landesweit überblickt, und dass Sie gesagt haben, dass es bundesweit Gespräche zwischen den Bundesländern gibt: Plant die Landesregierung eine institutionalisierte Zusammenarbeit - analog zu Niedersachsen - bundesweit, sodass man sich in einer Institution damit beschäftigt?
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal - ganz vorab und nicht hintendran - meinen großen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialministeriums, die uns den Haushalt in so vortrefflicher Weise vorbereitet haben und jederzeit für Fragen zur Verfügung gestanden haben. Besonders hervorheben möchte ich die zusätzlichen Ordner mit den politischen Einzelmaßnahmen, die Ihnen wahrscheinlich unglaublich viel Arbeit gemacht haben, die mir aber die Arbeit unglaublich erleichtert haben. Vielen Dank dafür!
Ein weiterer Dank geht an die Fraktionen der SPD und der CDU. Unsere Haushaltssitzung im Ausschuss ließ mich zunächst etwas sprachlos zurück. Ich hatte noch nie so viele gelbe Klebchen an dem Haushaltsplanentwurf wie in diesem Jahr. Alle Projekte, die im letzten Haushalt über die politische Liste eingeführt worden waren, waren gekürzt oder verschwunden. Zum Glück für die Betroffenen haben Sie das Geld über die politische Liste wieder eingestellt, obwohl das zuständige Finanzministerium dies anfänglich anscheinend nicht für wichtig befunden hatte.