„,Zuständig für statistische Informationen in Deutschland ist das Statistische Bundesamt. Die vom Statistischen Bundesamt erhobenen Daten zu den tatsächlichen Ausfuhren beschränken sich auf Kriegswaffen. Um über das Thema Rüstungsexporte zu informieren, veröffentlicht das BMWi regelmäßig einen detaillierten Bericht über die Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter. Die Berichte enthalten u. a. Angaben in aggregierter Form zu dem Empfängerland, dem Wert der erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen und der Art der exportierten Rüstungsgü- ter...
Zusätzliche Informationen, wie die Verteilung der Rüstungsexporte auf die einzelnen Bundesländer, werden grundsätzlich nur insoweit erteilt, wie dem keine gegenläufigen Verfassungswerte, wie z. B. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder Staatswohlinteressen entgegenstehen.“
„weist darauf hin, dass Anträge nach dem Außenwirtschaftsgesetz - AWG - statistisch in dem Bundesland erfasst werden, wo sie vom Antragsteller gestellt werden. Diese Daten geben daher nicht notwendigerweise Aufschluss über den tatsächlichen Produktionsstandort oder den tatsächlichen Ausfuhrort von Rüstungsgütern.‘
Nach diesen Ausführungen des BAFA besteht somit die Möglichkeit, dass eine unabhängige wissenschaftliche Studie ,Nieder
sächsisches Rüstungsindustrie-Kataster‘, basierend auf öffentlich zugänglichen Informationen, welche durch die originären Bundeszuständigkeiten, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Unschärfe der Bundes-Statistik eingeschränkt werden, ebenfalls nicht die geforderte Qualität aufweisen könnte.“
Meine Damen und Herren, nach den eben von mir zitierten Einschätzungen des Wirtschaftsministeriums und nach den konstruktiven Beratungen im zuständigen Ausschuss können wir daher nur zu dem Schluss kommen, dass keine Notwendigkeit für ein eigenes landesweites RüstungsindustrieKataster besteht. Wir werden deshalb den eingebrachten Antrag ablehnen.
Meine Damen und Herren, der Niedersächsische Landtag ist ein Ort für innenpolitische Debatten. Die Außenpolitik sollten wir also doch vornehmlich dem Bundestag überlassen.
Vielen Dank, Herr Ehbrecht. Für die SPD-Fraktion hat sich die Kollegin Frau Abgeordnete EmmerichKopatsch zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schulz-Hendel! Nach den Angriffen auf die Öltanker sehen wir insgesamt eine sehr kritische Lage im Nahen Osten, und die Konfliktherde werden weiter geschürt. Kriegerische Handlungen sind insgesamt nicht mehr auszuschließen. Eine komplett risikoreiche Lage! Der Krieg im Jemen ist - wie Sie schon richtig sagten - keinesfalls beendet. Auch Syrien und Afghanistan sind noch nicht befriedet. Die Kriegstreiber sitzen allerdings nicht in Niedersachsen und eigentlich auch nicht in der Bundesrepublik Deutschland, meine Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, von daher stellt der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen einen unsinnigen Zusammenhang zwischen Standorten der wehrtechnischen Industrie und den rüstungsexportpolitischen Entscheidungen der Bundesrepublik her. Herr Schulz-Hendel, wo soll den ein U-Boot oder eine Fregatte gebaut werden, wenn nicht an den Küstenstandorten in Norddeutschland?
Die entscheidende Frage ist doch nicht, wo Unternehmen ihren Sitz haben, sondern ob sie im Rahmen der beiden einschlägigen Gesetze - nämlich dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz - arbeiten. Natürlich tun sie das - wenn nicht, würden sie sich schließlich strafbar machen. In welchem Umfang diese Unternehmen Rüstungsaufträge mit dem Ziel des Exports annehmen und nach Fertigstellung auch tatsächlich ins Ausland - egal ob NATO, EU oder Drittstaat - liefern, unterliegt nicht der Entscheidungsbefugnis des jeweiligen Unternehmens, sondern wird nach Artikel 26 des Grundgesetzes der Bundesrepublik geregelt. Die Bundesregierung vollzieht diese Entscheidung dann im sogenannten Bundessicherheitsrat, und die Bundesregierung hat sich dabei an die schon genannten Bundesgesetze zu halten wie auch an die seit dem Jahr 2000 geltenden und mehrfach verschärften Rüstungsexportrichtlinien.
Diese Exportrichtlinien stammen übrigens aus der Zeit der rot-grünen Bundesregierung. Auf dieser Grundlage hat Deutschland mit der Zustimmung der Grünen Rüstungsgüter auch in hochproblematische Länder am Golf geliefert, weil es für die damaligen Minister Joschka Fischer und Jürgen Trittin offenbar um die Durchsetzung nationaler Interessen Deutschlands ging.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, manches davon wäre allerdings nach der Verschärfung der Exportrichtlinien heute nicht mehr möglich. Diese Rüstungsexportrichtlinien sagen z. B. eindeutig aus, dass ausschließlich Fragen des nationalen Interesses den Ausschlag für die Genehmigung oder Verweigerung eines Exports von Rüstungsgütern geben dürfen. Es wird sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wirtschaftliche Interessen und auch Arbeitsplätze kein Argument sind, um einen Rüstungsexport zu genehmigen. Zuletzt hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen darauf verständigt, dass sogenannte Drittstaaten, also Länder außerhalb der EU und der NATO und des Kreises vergleichbarer Staaten, keine Kleinwaffen mehr exportiert bekommen dürfen. Das ist ein großer Fortschritt. Denn die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung, die in Deutschland seit vielen Jahren die wohl detaillierteste Kontrolle deutscher Rüstungsexporte im NGO-Bereich vornimmt, hat zu Recht
darauf hingewiesen, dass die Kriege und Bürgerkriege unserer Zeit vor allem mit Kleinwaffen und nicht etwa mit Panzern, U-Booten oder Fregatten geführt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung ist zudem seit der vorletzten Koalitionsvereinbarung auf Drängen dazu verpflichtet worden, den Deutschen Bundestag regelmäßiger und zeitnaher zu informieren, und die inzwischen halbjährlichen Berichte weisen ein weitaus höheres Maß an Transparenz als in der Vergangenheit auf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der letzte Rüstungsexportbericht zeigt eindrücklich, dass diese Politik Erfolg hat. Das liegt an der restriktiven Genehmigungspraxis der Jahre davor. Denn jeder Export wirkt sich mit zeitlicher Verzögerung und erst dann aus, wenn die Güter dann auch hergestellt worden sind. Manchmal können Jahre dazwischen liegen. Jetzt sieht man in der Statistik, dass es eine Senkung gibt. Gerade unser damaliger Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat in seiner Zeit sehr viel dazu beigetragen, dass Exporte gestoppt oder nicht genehmigt wurden.
Lieber Herr Schulz-Hendel, es handelt sich also aus gutem Grund um eine bundesstaatliche Zuständigkeit. Was soll ein niedersächsisches Landeskataster an Aufklärung und Erkenntnis bringen? Wissen dann alle mehr über Rüstungsexportpolitik und die Folgen? Welche Auskunft gibt uns ein solches Kataster darüber, ob die gefertigten Produkte bundeslandbezogen nur Zulieferungen für andere Mitgliedsaaten der EU sind, zu denen wir uns verpflichtet haben? Was meinen Sie? - Wir sind der Ansicht, das geforderte Kataster beantwortet keine dieser Fragen. Es wäre vielmehr ein unscharfes und falsches Bild, was dort abgegeben würde. Wir hätten eigentlich gar nichts gewonnen. Die Herkunft aus einem Bundesland bringt keinen Erkenntnisgewinn.
Was hier passiert, ist eigentlich, dass Unternehmen und ihre Beschäftigten in das Scheinwerferlicht gestellt werden, die aber nichts anderes tun, als im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik und des nationalen Interesses der Bundesrepublik zu arbeiten. Wer diese Unternehmen allerdings nicht in Niedersachsen haben will, der kann das natürlich sagen oder für den Bundestag kandidieren und dort die Gesetze ändern. Hier haben wir diese Möglichkeit nicht.
Wir sind der Meinung, dass dieses Kataster nicht zur Aufklärung beiträgt. Wir würden uns lieber über Fragen der Rüstungsgüter der Zukunft unterhalten wie über den ethisch-moralisch vertretbaren Einsatz von Künstlicher Intelligenz, Drohnen, Hybridwaffen und über alles, was in Zukunft wahrscheinlich auf uns zukommt. Da würden wir gern an einem Antrag mitarbeiten. Ansonsten lehnen wir diesen Antrag ab, arbeiten aber gern weiter mit Ihnen zusammen, wenn es um die Bekämpfung der Fluchtursachen geht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einführend weise ich darauf hin, dass ein Rüstungskataster immer eine Bundesangelegenheit sein wird und wir hier auf Landesebene allenfalls dezente Hinweise geben können, wohin die Reise gehen soll. Das haben auch meine Vorredner ein ums andere Mal den Grünen ins Stammbuch geschrieben. Da das aber jetzt auf dem Tisch liegt, warum nicht einmal über Bundespolitik reden?
Grundsätzlich ist festzustellen, dass an Krieg führende Staaten keine Waffen geliefert werden dürfen. Gleichzeitig - das haben wir auch in verschiedenen Formen gehört - wollen wir den Erhalt der Schlüsseltechnologien, unserer wehrtechnischen Industrie und der rund 200 000 Arbeitsplätze in Deutschland.
Wenn wir das wollen, dann müssen wir auch der wehrtechnischen Industrie Märkte öffnen. Denn die Bundeswehr ist aufgrund ihrer kleinen Abnahmemengen nicht in der Lage, so viele Güter abzunehmen, dass die wehrtechnische Industrie sie allein in Deutschland innovativ entwickeln und entsprechend dem Weltmarktstandard produzieren kann. Daher braucht sie Planungssicherheit und Vertrauensschutz durch Genehmigungsverfahren, gerade wenn es um Kooperationen mit Frankreich, England und Italien geht. Solche Entwicklungen dauern ja viele Jahre. Das hat meine Vorrednerin gerade auch angesprochen.
Wichtig ist: Die Verteidigungsfähigkeit - noch einmal: Verteidigungsfähigkeit - unseres Landes muss im Einklang mit unseren internationalen Partnern
erhalten werden. Dies bedeutet auch: Wenn es aufgrund von kriegerischen Auseinandersetzungen nicht möglich ist, bestelltes Material oder auch Großgerät an einen Kunden zu übergeben, sollen alle Partner oder zumindest die an der Entwicklung und Produktion beteiligten Länder zusammen ausloten, ob das Material von den eigenen Streitkräften abgenommen werden kann. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte man eine zivile Verwendung prüfen.
Um ein Beispiel zu nennen: Für Saudi-Arabien bestimmte Patrouillenboote aus der Peene-Werft in Wolgast könnten, so die bauliche Ausgestaltung dies zulässt, bei der Bundeswehr, der Wasserschutzpolizei oder auch zur Abwehr von Schlepperbanden und der illegalen Migration bei Frontex eingesetzt werden. Sie sehen: Man kann die wehrtechnische Entwicklung und damit die Verteidigungsfähigkeit und die Arbeitsplätze erhalten, wenn man bereit ist, auch mal andere Wege zu gehen. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Wege mit uns beschreiten würden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Schulz-Hendel, bei aller Freundschaft: Den Vorwurf, dass zumindest die Fraktion der FDP den gemeinsamen Antrag vor einem Jahr nicht ernst genommen hat, weise ich für uns entschieden und auch mit Empörung zurück.
Ich habe in den letzten Monaten mehrfach mit Rheinmetall das Gespräch gesucht und gerade diese Fragestellung, wie man mit unterschiedlichen Exportrichtlinien umgeht, angesprochen und die Situation entsprechend kritisiert und auch dort für einen entsprechenden Einsatz für Lösungen geworben. Ich habe auch die verteidigungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der FDP in den Wahlkreis vor Ort eingeladen und ebenfalls für dieses Thema sensibilisiert. Dass wir selber von uns aus nichts dazu beitragen, wo dies möglich wäre, weise ich also zurück.
Im Ausschuss war ich es auch, der die Landesregierung gefragt hat, was sie eigentlich für den gesellschaftlichen Dialog tun will, getan hat und auf der Agenda hat. Für uns weise ich das von daher zurück, gerade weil unsere Mitarbeiter damals gemeinsam maßgeblich die Einigung initiiert haben, als es zwischen Abgeordneten tatsächlich nicht mehr ging. In Bezug auf die GroKo mag das sein, in Bezug auf die FDP aber ganz bestimmt nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dennoch werden wir dem Antrag eines Rüstungskatasters für Niedersachsen nicht folgen können. Denn es stellen sich auch die Fragen, welchen Mehrwert man mit einer solchen Aussage bekommt und welche Aussagekraft ein solches länderspezifisches Kataster hat. Denn auch in der Rüstungsindustrie wird nicht alles einheitlich an einem Standort gefertigt. Ein Beispiel ist Rheinmetall. Auch Sie haben ja in der letzten Zeit nach dem, was ich gehört habe, einen Dialog mit Rheinmetall geführt. Beispielsweise der Panzerstahl wird nicht in Niedersachsen gefertigt, aber nur durch das Ziehen und Drehen in Niedersachsen wird aus dem Panzerstahl beispielsweise entweder eine Schutzeinrichtung für Transportsysteme oder eine Kanone. Wo ist das dann rüstungstechnisch bei dem Kataster anzusiedeln, wenn es sozusagen beider Länder bedarf, um zu einem Produkt zu kommen? Beispielsweise beim Schützenpanzer „Puma“ gibt es ein Joint Venture insbesondere von zwei großen Konzernen, von denen der eine die Wanne und der andere den Turm baut. Erst dadurch, dass beides zusammengeführt wird, wird das zu einem Panzer. Wäre das dann Niedersachsen zuzuordnen? Wäre es KraussMaffei? Wäre es dem JointVenture-Konzernsitz in Hessen zuzuordnen? Welchen Mehrwert oder welche Aussagekraft bekämen wir tatsächlich, wenn das aufgeteilt würde?
Ich glaube von daher: Es ist richtig, dass wir dieses Thema auch mit Zahlen und Fakten untersuchen und dass wir das auch thematisieren. Das können wir jedoch nur national, also bundesweit, in Relevanz und Bedeutung bringen und Veränderungen entsprechend bewerten. Denn es ist ja auch so: Lüneburg bekommt eine neue Schleuse. Aber ich würde infrage stellen, dass es sinnvoll wäre, dort eine Werft zu bauen, die U-Boote herstellt. Wenn man mehr U-Boote oder mehr Schiffbau hat, kann ein entsprechendes länderspezifisches Kataster zwischen Bayern, die definitiv U-Boote nicht bauen können - von dort könnte zum U-Boot-Bau höchstens zugeliefert werden -, und einem Küsten- und
Von daher sind das Anliegen und Ansinnen, diesen gesellschaftlichen Diskurs voranzubringen, absolut richtig. Ich würde mir auch wünschen, dass die Landesregierung hier ein bisschen in die Puschen kommen würde. Denn es kann ja nicht sein, dass der Landtag Beschlüsse - auch einstimmige Beschlüsse - fasst und dann die Umsetzung liegen bleibt. Wir haben ja heute bei einem anderen Punkt erlebt, dass die GroKo selber bei Umweltminister Lies durch eine neue Beschlussfassung angemahnt hat, er möge die Drucksache 18/33 - es geht dabei um Grünschnitt bei Bahnlinien - endlich umsetzen - das war eine der ersten in dieser Legislaturperiode -, weil man mit ihm nicht zufrieden ist. Es kann natürlich auch hier nicht angehen, dass diese Beschlüsse nicht umgesetzt werden. Ich weiß sehr wohl, Herr Minister Althusmann, dass das nicht bei Ihnen ruht und liegt und dass hier auch die Staatskanzlei einen gehörigen Anteil an Verantwortung hat.
Deshalb: Mehr Engagement in diesem Bereich und das Parlament, wenn es einstimmige Beschlüsse gibt, auch ein bisschen ernst nehmen! Das ist nicht für die Galerie, sondern dafür, dass Sie etwas tun.
Vielen Dank, Herr Bode. - Bevor Minister Althusmann zu Wort kommt, bitte ich darum, dass sich das Kleeblatt dort hinten auflöst. - Das Kleeblatt dort hinten!
- Auch der Innenminister reicht nicht für eine solche Anmeldung. Hier im Plenarsaal hat das Präsidium das Sagen. Wir haben uns das schon etwas länger angeschaut.