Protokoll der Sitzung vom 21.06.2019

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zieht die Landesregierung beim Bürokratieabbau an einem Strang und, falls ja, auch in die gleiche Richtung?

Am 11. Juni 2019 hat Wirtschaftsminister Dr. Althusmann eine Pressekonferenz über die Ziele des Bürokratieabbaus der Landesregierung in der nächsten Zeit abgehalten.

Hierbei hat das MW neun konkrete Maßnahmen identifiziert, die umgesetzt werden sollen. Allerdings könnten lediglich zwei der neun Maßnahmen in der Kompetenz des MW realisiert werden. Bei den anderen Maßnahmen seien andere Ebenen - Bund oder EU - zuständig bzw. sei die Zustimmung des Koalitionspartners SPD erforderlich.

Bei den Maßnahmen handele es sich u. a. um digitale Förderanträge, eine Clearingstelle für den Bürokratieabbau sowie eine automatische Genehmigung von Bauanträgen, falls die Genehmigungsbehörden nach einer Frist von drei Monaten noch nicht entschieden haben. Wörtlich führte Minister Dr. Althusmann hierzu aus: „Gerade Niedersachsen hat die komplizierteste Bauordnung“, und betont: „Dies kann nicht so bleiben“ - dpa, „Althusmann will weniger Bürokratie in Niedersachsen“, vom 11. Juni 2019.

1. Welche Zielsetzung und welchen Umsetzungsstand haben die neun Bürokratieabbaumaßnahmen des MW im Einzelnen?

2. Vor dem Hintergrund, dass die Clearingstelle sämtlichen Maßnahmen aller Ressorts vorgeschaltet werden soll: In welchem Ministerium soll die Clearingstelle mit wie viel Personal angesiedelt werden?

3. Vor dem Hintergrund, dass Minister Dr. Althusmann die Dauer von Baugenehmigungsverfahren der zuständigen kommunalen Behörden kritisiert hat: Welche Kommunen haben in wie viel Prozent der in 2018 gestellten Bauanträge nach § 63 NBauO und § 64 NBauO die vorgeschlagene Dreimonatsfrist nicht eingehalten (bitte nach den ein- zelnen Paragrafen aufschlüsseln)?

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Für die Landesregierung antwortet Ihnen Herr Wirtschaftsminister Dr. Althusmann.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ziel der Niedersächsischen Landesregierung ist es, die finanziellen und bürokratischen Belastungen für den Mittelstand und das Handwerk in Niedersachsen so gering wie möglich zu halten und so zu zukunftsfähigen Wettbewerbsstrukturen beizutragen. Dafür ist es letztlich unerlässlich, überflüssige Regelungen abzuschaffen und keine neue Bürokratie aufzubauen.

Um dieses auch im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel zu erreichen, koordiniert die Stabsstelle Bürokratieabbau im Wirtschaftsministerium entsprechende Anregungen aus der Wirtschaft, aus Mittelstand und Handwerk. So werden landes-, bundes- und europarechtliche Regelungen auf Möglichkeiten zur Bürokratieentlastung und deren Kosten untersucht. Gerne berichte ich beispielhaft zum Sachstand.

Erstes Beispiel: Auf Landesebene wollen wir mit der Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaft und die Vergabestellen deutlich reduzieren.

Zweites Beispiel: Ein Erlass sah für Unternehmen die Verpflichtung vor, Anträge für immissions

schutzrechtliche Genehmigungen zwingend im Internet zu veröffentlichen. Betriebsgeheimnisse konnten so leicht an die Öffentlichkeit gelangen. Das Umweltministerium hat diese Verpflichtung zur Veröffentlichung - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - abgeschafft.

Drittes Beispiel: Das Wirtschaftsministerium hat die Bundesratsinitiative „Kraft-Wärme-Kopplung zukunftsfest gestalten“ in der Bundesratsdrucksache 305/18 zur Entlastung besonders energieintensiver Betriebe mit eingebracht. Diese wurde bereits beschlossen und vom Bund aufgegriffen.

Zudem haben wir mit einer Bundesratsinitiative ein Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht. Damit soll der Rechtsweg bei infrastrukturell so wichtigen Hafenbauprojekten deutlich verkürzt werden. Der Vorschlag wurde einstimmig vom Bundesrat beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Dort geht es um die Verkürzung des Instanzenweges.

Meine Damen und Herren, unsere Handlungsfelder beim Bürokratieabbau umfassen neben den eben genannten Beispielen die Prüfung der landesrechtlichen Gesetzeslage von A wie Archivgesetz bis Z wie Zuständigkeitsverordnungen. Die Bürokratie kostet unsere Unternehmen - den Mittelstand in Deutschland - allein aufgrund bundesrechtlicher Regelungen derzeit rund 45 Milliarden Euro jährlich.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die Bürokratieentlastungsgesetze I und II die Wirtschaft in den vergangenen Jahren bereits um 2 Milliarden Euro entlastet wurde. Für jede neue Regelung soll zudem eine alte Regelung entfallen: one in, one out. - So wurde mithilfe dieses Prinzips das Lebensmittelhygienerecht - als Beispiel - geändert, oder es wurden Änderungen beim Asylverfahrensgesetz oder beim Fahrlehrergesetz vorgenommen. Der Erfüllungsaufwand für den Mittelstand konnte so um 130 Millionen Euro gesenkt werden.

Dennoch stehen wir in einem zunehmenden nationalen und internationalen wirtschaftlichen Wettbewerb. Es wird deshalb Zeit, dass die viel kritisierte Bürokratie wieder das wird, was sie im besten Fall einmal war: ein Standortfaktor, der den Unterschied ausmacht.

Auf der einen Seite ist Bürokratie ein Fundament unseres demokratischen Gemeinwesens, nämlich Regelgebundenheit, Neutralität und Schutz vor Willkür sichern eine funktionierende Verwaltung.

Auf der anderen Seite belasten beispielsweise überbordende Dokumentationspflichten den Handlungsspielraum unseres Mittelstandes weit über die Maßen hinaus. Hunderte von Dokumentationspflichten kosten die Unternehmen Zeit und Geld.

Unser gemeinsames Ziel muss es daher sein, Bürokratiekosten deutlich zu senken. Verwaltung muss nicht immer alles bis ins kleinste Detail regeln. Die Landesregierung ist sich in der Zielsetzung völlig einig. Wir wollen mit dem Abbau von Bürokratie auch einen Beitrag zur Lösung eines der drängendsten Probleme der heutigen Zeit leisten, z. B. bezahlbaren Wohnraum schaffen und erhalten.

Das Bauministerium hat zum sozialen Wohnungsbau zusammen mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen sehr gute Ansätze für eine Verfahrensbeschleunigung und günstigeres Bauen vorgelegt. Aufgabe meines Ministeriums ist es, die wirtschaftliche Perspektive dort noch stärker einzubringen. Wer die Berichterstattung zu den Ergebnissen des Bündnisses sorgfältig verfolgt hat, der weiß, das niedersächsische Bauministerium setzt sich genauso wie ich für beschleunigte Bauverfahren und den Abbau überflüssiger Lasten ein.

Ich möchte noch etwas vorausschicken. Im Sinne eines effektiven Bürokratieabbaus ist es unerlässlich, die Themen von allen Seiten zu durchdenken. Eine Stabsstelle Bürokratieabbau ist nur dann sinnvoll, wenn sie sich im Lichte wirtschaftlicher Interessen ohne Denkverbote mit möglichen Lösungsansätzen auseinandersetzt. Es gilt nicht nur, Prozesse zu optimieren, sondern auch, diese grundsätzlich neu zu denken.

Die Bewertung dieser Anregungen obliegt schließlich dem verantwortlichen Ministerium. Ich kann Ihnen versichern: Die Niedersächsische Landesregierung eint besonders eines: Wir wollen gemeinsam an Niedersachsens Zukunft bauen.

Das Bauministerium wird in dem Bündnis für bezahlbares Wohnen gemeinsam mit einer großen Zahl an hoch qualifizierten und langjährig erfahrenen Beschäftigten das Thema Bürokratieabbau im Baurecht von allen Seiten beleuchten und zu guten Lösungen kommen.

Die aktuellen Rückmeldungen aus der Wirtschaft zeigen: Wir sind auf dem richtigen Weg.

Wenige Beispiele: Als Reaktion auf die Presseveröffentlichungen schrieben mir Architekten, dass sie den Vorschlägen uneingeschränkt zustimmen. Ein mittelständischer Unternehmer bestätigte die An

sätze und sieht im Thema Entbürokratisierung ein überfälliges Thema. Die Architektenkammer Niedersachsen bedankte sich sogar ausdrücklich mit Schreiben vom 13. Juni auch für die Initiative des Wirtschaftsministeriums.

Ihre Fragen beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nicht neun, sondern sogar zehn Maßnahmen habe ich vergangene Woche vorgestellt, die ich Ihnen in der Zielsetzung gerne kurz auf Ihre Nachfrage erläutere.

Zum Baurecht: Lassen Sie mich zunächst auf meine Vorschläge im Bereich Bau eingehen. Viele engagierte Kolleginnen und Kollegen aus den kommunalen Bauämtern leisten hier eine hervorragende und engagierte Arbeit. Dafür danke ich ihnen ausdrücklich. Sie können aber nur so gut sein, wie es die rechtlichen Rahmenbedingungen erlauben. Hauptkritikpunkte der Regelungen im Baubereich sind lange und unberechenbare Verfahren, Stillstandszeiten, Kostensteigerungen. Deswegen haben wir ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die zum Teil vom Bündnis für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen bereits diskutiert und positiv bewertet wurden, vorgeschlagen.

Dazu gehören die Überarbeitung der Bauvorlagenverordnung, die qualifizierte Eingangsbestätigung nach Bauantrag, eine Regelbearbeitungsfrist für Baugenehmigungen und die Reduzierung von Abstandsflächen. Die Stellplatzverordnung muss ebenso überarbeitet werden. Baugenehmigungsfreies Bauen sollte und muss erweitert, und die Regelungen sollten daraufhin überprüft werden. Die Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren ist voranzubringen. So sollen Baugenehmigungsverfahren verkürzt und zugleich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Bauämtern von Aufgaben entlastet werden. Voraussetzung ist aber immer, dass es bei den Sicherheitsstandards keine Abstriche gibt. Das Bauministerium wird die Umsetzung dieser Anregungen sicherlich gemeinsam mit uns voranbringen.

Zur Clearingstelle: Bis zum Ende des Jahres sollte nach meinen Vorstellungen eine unabhängige Clearingstelle für den Mittelstand ihre Arbeit aufnehmen. Das ist mein Ziel. Das Kabinett wird darüber ordnungsgemäß beraten. Ihre Aufgabe soll es sein, neue Gesetze und andere rechtliche Regelungen auf bürokratische Lasten für kleine und mittlere Unternehmen zu untersuchen und ein sogenanntes Clearingverfahren einzuleiten. Analog zum Verfahren in Nordrhein-Westfalen könnte

diese Clearingstelle damit die Landesregierung im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens, also vor der Landtagsbefassung, beraten.

Dritter Vorschlag: Zur einheitlichen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben wir einen Vorschlag gemacht, der letztendlich vorsieht, dass die Papierform auf eine digitale Form umgestellt werden soll. Wir unterstützen im Bund-LänderAusschuss zum dritten Bürokratieentlastungsgesetz diesen wirklich sinnvollen Vorschlag, der klein wirkt, aber groß in der Wirkung ist. Mit dem Terminservicegesetz soll ab 2021 ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsdaten von Ärzten an die Krankenkassen eingeführt werden. Durch die zusätzliche elektronische Weiterleitung an den Arbeitgeber kann der sogenannte gelbe Schein entfallen. Dieser Wegfall spart ca. 250 Millionen Papierbescheinigungen pro Jahr und den damit verbundenen Bearbeitungsaufwand. Es wären Einsparungen von rund 200 Millionen Euro jährlich möglich.

Die umstrittene A1-Bescheinigung: Für die Entsendung von Beschäftigten in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist nach § 106 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs eine sogenannte A1-Bescheinigung zu beantragen und mitzuführen. Diese Pflicht beruht auf der umgesetzten EU-Richtlinie EG 883/2004. Selbst bei Aufenthalten von nur wenigen Stunden besteht die Pflicht, eine solche A1-Bescheinigung mitzuführen. Die Anträge müssen in Deutschland beim jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger gestellt werden. So soll Schwarzarbeit in den EU-Staaten verhindert werden.

Die EU-Kommission hat sich bekanntlich dieses Themas bereits angenommen. Sie kündigte Ende März 2019 in einer Pressemitteilung Änderungen an den Regelungen zur A1-Bescheinigung an. Bislang kam es auf der EU-Ebene aber zu keiner endgültigen Einigung über diese Änderung. Ich fordere daher nachdrücklich: Auslandseinsätze und Dienstreisen bis zu 14 Tage sind ganz ohne A1-Bescheinigung zu ermöglichen. - Wir brauchen ferner eine EU-weite Onlinemeldeplattform. Sie ist einzuführen, um das Antragsverfahren deutlich zu vereinfachen.

Diese Forderungen haben wir dem Bundeswirtschaftsministerium und der EU-Kommission mitgeteilt.

Fünftens. Zukünftig sollen Förderrichtlinien vollumfänglich digital abgewickelt werden können. Mit dem Digitalbonus, der Gründungsprämie im Hand

werk und dem Gründungsstipendium werden wir diese Umstellung beginnen, sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen. So müssen etwa für das möglicherweise infrage kommende Video-Ident-Verfahren von der NBank zunächst noch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Den Start für die digitale Antragstellung plant die NBank für den Herbst dieses Jahres.

Sechster Vorschlag: Die 1:1-Umsetzung von EURichtlinien ist im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Eine Umsetzung möglichst ohne neue, zusätzliche Regelungen soll hier wie auch in anderen EU-Staaten ausreichen. Die EU-DatenschutzGrundverordnung wurde nicht 1:1 umgesetzt. Bei der Umsetzung in nationales Recht wurde teilweise über die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung hinausgegangen. Beispielsweise ist die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten bei uns in Deutschland wesentlich strenger umgesetzt worden, als es die Datenschutz-Grundverordnung Europas fordert. Ich habe daher eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Datenschutz-Grundverordnung bzw. des nationalen Rechts gestartet. Das Ziel ist es, mittelstandsfreundliche Regelungen zu schaffen und insbesondere auch unsere Ehrenamtlichen in den Vereinen zu entlasten. Der Antrag wird im Bundesrat in einer der nächsten Sitzungen beraten.

Siebtens bis zehntens: Darüber hinaus unterstützen wir weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau auch auf Bundesebene. Ich darf Ihnen vier Themen nennen, die durch meine Stabsstelle Bürokratieabbau im Bund-Länder-Ausschuss zum Bürokratieentlastungsgesetz III als vordringlicher Regelungsbedarf unterstützt werden.

Zum einen sollen Unternehmen von wiederkehrenden statistischen Abfragen entlastet werden. Zum anderen sollen Umsatzsteuervoranmeldungen für Gründerinnen und Gründer erleichtert werden. Des Weiteren ist eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre vorgesehen. Schließlich soll auch die Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer auf 25 000 Euro erhöht werden. Der genaue Zeitpunkt für die Verabschiedung für das sogenannte Bürokratieentlastungsgesetz III steht leider noch nicht fest.

Zu Frage 2: Zunächst ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Clearingstelle nach meinen Vorstellungen unabhängig und neutral handeln soll. Daher habe ich angeregt, diese außerhalb der Landesverwaltung anzusiedeln. Hinsichtlich der

personellen Ausgestaltung wollen wir hier auf die Erfahrungen mit bereits erfolgreichen Projekten wie der Clearingstelle Mittelstand in NordrheinWestfalen zurückgreifen. Dort sind derzeit vier Mitarbeiterinnen beschäftigt.

Das Clearingverfahren soll vor der Befassung des Landtages mit neuen gesetzlichen Regelungen durchgeführt werden. Die Stellungnahme der Clearingstelle würde insofern der Beratung der Landesregierung dienen; sie könnte auch dem Landtag zur Verfügung gestellt werden.

Ein Clearingverfahren wäre durchzuführen, wenn eine neue rechtliche Regelung eine sogenannte wesentliche Mittelstandsrelevanz aufweist. Wesentlich mittelstandsrelevant sind solche Vorhaben, Verfahren und sonstige Maßnahmen, die erhebliche Auswirkungen auf Kosten, Verwaltungsaufwand, Arbeitsplätze und Wettbewerbssituation in den Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft haben könnten. Das jeweilige Ressort würde sich an die Clearingstelle wenden. Die Clearingstelle wiederum würde für ihre Stellungnahmen von den betroffenen Verbänden Rückmeldungen zur neuen Regelung einholen. Niedersachsen hat zur Dauer des Clearingverfahrens noch keine endgültige Festlegung getroffen. Die Verfahrensdauer in Nordrhein-Westfalen ist auf maximal acht Wochen angelegt.

Ich weise darauf hin, dass dies erste Überlegungen sind, die noch innerhalb der Landesregierung abgestimmt werden müssen. Dem Kabinett wird ein entsprechender Vorschlag abschließend zur Entscheidung vorgelegt werden.

Zur letzten Frage: Lassen Sie mich kurz die in der Frage genannten Normen erklären.