Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/4497
Zur Einbringung hat sich die Abgeordnete Susanne Victoria Schütz zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Schütz!
Danke. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der an einigen Stellen in Deutschland herrschende Wohnraummangel führt in der Diskussion zurzeit zu teilweise absurden
Lösungsvorschlägen. Da sollen Instrumente zu günstigerem Wohnraum für weniger solvente Mieter führen, und wenn sie das nicht tun, werden sie verschärft und verlängert, statt grundsätzlich infrage gestellt.
Wohl noch schädlicher ist der in Berlin geplante Mietendeckel. Wie hieß es in der DDR angesichts des desolaten Zustandes der Wohnimmobilien so treffend? - „Ruinen schaffen ohne Waffen!“
Mit einer Deckelung der Mieten war es schon der DDR-Führung gelungen, den Wohnraum zu ruinieren. Da meint man ausgerechnet in Berlin, das wäre eine gute Idee?
Machen wir hier doch einmal eine Bestandsaufnahme: Bauen ist teuer. Die Baupreise gehen zurzeit quasi durch die Decke bei jährlichen Erhöhungen von 4 bis 5 %. Bauen dauert lange, insbesondere auch die Genehmigungsverfahren dauern lange. Handwerker sind schwer zu bekommen. Auf viele Ausschreibungen gibt es nicht genügend Angebote, wenn es überhaupt welche gibt. Der Fachkräftemangel ist mit den Händen zu fassen. Durch die langen Bauzeiten steigen wiederum die Kosten. Das ist eine ziemlich verfahrene Situation.
Die Situation in Niedersachsen ist außerdem sehr vielfältig. Es gibt Gemeinden, in denen auf absehbare Zeit Wohnraum fehlt. In vielen Gemeinden wird in den nächsten Jahren der Druck zur Schaffung von mehr Wohnraum noch sehr hoch sein, aber dann deutlich nachlassen. Wenn diese Gemeinden viel Bauland ausweisen, wissen sie, dass sie sehenden Auges in den Leerstand laufen. Schließlich gibt es Gemeinden, in denen die Bevölkerungszahl bereits jetzt zurückgeht und in denen der Leerstand Tatsache ist.
Wie kann man darauf reagieren? Was kann Politik tun, um hier Abhilfe zu schaffen? - Aus der Sicht der Freien Demokraten gibt es folgende Lösungsansätze: Wir brauchen definitiv Bauland. Irgendwo müssen zusätzliche Wohnungen hin. Dazu gehören sicherlich auch Eigenheime wie Ein- oder Zweifamilienhäuser. Wer dort einzieht, macht eine andere Wohnung frei. Aber es kann kein Allheilmittel sein, dass sich Städte immer weiter ausbreiten und Flächen massiv versiegelt werden. Auch der Klimaschutz ruft nach anderen Ideen.
Wir sehen diese anderen Ideen in Erleichterungen für Lückenschlüsse und Aufstockungen. Die Grundstücke, die dafür infrage kommen, die Häuser, auf denen ein zusätzliches Geschoss entste
hen kann, sind bereits voll erschlossen. Neuer Baugrund muss nicht versiegelt werden, Medien wie Strom, Wasser, Gas und hoffentlich auch gutes Internet sind bereits vorhanden, der Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr in der Regel gegeben.
Übrigens kann ein gut isoliertes oberes Geschoss für viele Gebäude energetisch sogar hilfreich sein. Oft steigt der Gesamtenergiebedarf des gesamten Gebäudes nicht, und die vorhandene Heizungsanlage kann die zusätzlichen Wohnungen mit versorgen. Das hat dann den Vorteil, dass sich die Allgemeinkosten auf mehr Nutzerinnen und Nutzer verteilen. Das wirkt entlastend auf die Wohnkosten für alle.
Verdichtung kann die Attraktivität von bestehenden Quartieren steigern. Mir fallen da viele Ecken ein, die auch optisch sehr gewinnen würden, wenn man die eine oder andere Lücke schlösse oder beim Aufstocken andere Zeichen setzte. Attraktivere Quartiere ziehen dann wiederum mehr Menschen an. Vergessene Ecken werden für Nahversorger, Ärzte und andere Dienstleistungen wieder attraktiv. Das wäre also Sozialpolitik durch Städteplanung.
Wir müssen Lösungen suchen, um das Bauen günstiger zu machen. Dazu sollen unsere Vorschläge ebenfalls beitragen. Durch den Einsatz vorproduzierter Wohneinheiten oder Gebäudeteile kann eine Kostenersparnis bis zu 20 % erzielt werden. Wetterunabhängig und mit zum Teil größerer Präzision kann vorproduziert und so schneller montiert werden. Dies ist gerade in bestehenden Gebäuden bei Umbauten ein ziemlicher Vorteil.
Ebenfalls schneller wird dadurch das dazugehörige Genehmigungsverfahren. Wenn eine sogenannte Typengenehmigung von einem Bundesland vorliegt, muss nicht mehr jedes Bauamt einzeln Brandschutz und Statik prüfen. In der gewonnenen Zeit können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes andere Anträge bearbeiten. Typengenehmigungen haben einige Bundeslänger schon - beispielsweise Nordrhein-Westfalen und Hamburg -, andere - z. B. Rheinland-Pfalz - haben sich auf den Weg dahin gemacht. Je mehr Bundesländer Typengenehmigungen einführen, desto mehr wird der Markt Angebote entwickeln, aus denen man dann auswählen kann. Niedersachsen sollte sich dem unseres Erachtens unbedingt anschließen.
Darüber hinaus haben wir ein paar ganz konkrete Vorschläge gesammelt, wie man Bauen günstiger machen kann. Warum fordert die Niedersächsische Bauordnung z. B. den Einbau eines Aufzuges schon ab 12,25 m Oberkante Deckenhöhe? Die zwischen den Landesministern abgestimmte Musterbauordnung legt den Maßstab mit dem Wechsel der Gebäudeklasse erst bei 13 m an.
Im Sinne möglicher Verdichtung sollten die Abstandsflächen noch einmal überdacht werden. Auch hier schlagen wir eine Angleichung an die Musterbauordnung vor.
Die in der letzten Änderung der Bauordnung eingeführte Regelung zur Anordnung von barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Wohnraum droht durch Missverständnisse zum Teil zusätzlichen Wohnraum zu verhindern. So war das nicht gedacht.
Hier schlagen wir lediglich eine Präzisierung der Formulierung vor. Mit Verhinderung von zusätzlichem Wohnraum ist nämlich auch niemandem gedient.
Warum sollen schließlich nicht neue Wohnmodelle entwickelt werden, indem die Mieter z. B. auf Carsharing setzen oder durch ein vergünstigtes Nahverkehrsticket Stellplätze teilweise überflüssig werden? Das gilt dann auch mit Blick auf Studenten, die ein Nahverkehrsticket ohnehin mit dem Semesterbeitrag bezahlt haben. Über Wohnen und Leben in der Stadt der Zukunft muss man doch einmal nachdenken und Voraussetzungen für neue Modelle schaffen.
Die Landesregierung hat zwar wiederholt einen eigenen Vorschlag zur Änderung der NBauO für diesen Sommer angekündigt. Da aber noch nichts vorliegt und wir eine konstruktive Opposition sind, dachten wir uns, wir arbeiten hier einmal ein bisschen zu.
Um den Wohnungsbau in Niedersachsen schneller, günstiger, flächen- und energiesparender zu machen, haben wir einen bunten Strauß an Vorschlägen vorgelegt. Lassen Sie uns in eine konstruktive Diskussion einsteigen und zeigen, dass wir Niedersachsen pragmatischer und vernünftiger sind als die Ideologen, die gerade in Berlin den Wohnungsmarkt behindern! Lassen Sie uns gemeinsam Lösungen für unsere Herausforderungen finden!
Zum Schluss: Für jeden, den es jetzt in den Fingern juckt, sich selbst schon einmal im Hausbau zu üben, haben wir einen Bastelbogen für ein Tiny House entworfen. Das eignet sich auch für Aufstockungen. Diesen Bastelbogen verteilen wir am Schluss der Sitzung.
Und keine Sorge: Dafür liegt quasi eine Typengenehmigung vor. Sie können problemlos losbasteln. - Herr Nacke, möchten Sie das erste Exemplar?
Ich bin mir nicht so ganz sicher, ob diese Form der kleinen Häuser das Richtige für Herrn Kollegen Nacke ist.
Selbst ich mit meiner Größe von 1,80 m habe damit Probleme. Ich habe mir das nämlich schon einmal angeschaut.
Wir machen jetzt in der Debatte weiter. Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Stefan Wirtz. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die FDP ist bei dem Gesetzentwurf der Blick ganz unmissverständlich auf die Musterbauordnung des Bundes gefallen. Die Kollegin hat die entsprechenden Passagen gerade erwähnt. Es handelt sich dabei um einige durchaus einfache Anpassungen, die die FDP übernehmen will. So soll z. B. der Abstand 0,4 H statt 0,5 H betragen. Ebenso soll durch die Angleichung an die Musterbauordnung für die Errichtung von Aufzugsanlagen der etwas krumme Wert von 12,25 m durch den Wert 13,00 m ersetzt werden. Das ist so weit legitim, sinnvoll, dient der Vereinheitlichung und vor allen Dingen der Übersichtlichkeit dieses Ordnungswerkes.
Danach beginnen allerdings die Problemzonen des Gesetzentwurfs. Da wurde die FDP leicht kreativ. Das geht dann etwas holpriger weiter.
Sie haben selbst erwähnt, dass die Musterbauordnung auch die Barrierefreiheit vorsieht. Schon ab zwei Wohnungen soll ein Geschoss barrierefrei erreichbar sein, bei mehreren Etagen sollen mehrere Wohnungen barrierefrei erreichbar und auch ausgestattet sein. Nach der bisherigen niedersächsischen Regelung gilt, ab vier Wohnungen muss Barrierefreiheit geboten sein. Aber auch da stehen Einschränkungen im Regelwerk. Die FDP setzt jetzt aber an, eindeutig zu regulieren, dass die Regelungen zur Herstellung barrierefreier und rollstuhlgerechter Wohnungen in Neubauten mit mehr als vier Wohnungen gelten sollen. Das birgt allerdings ein Risiko in sich.
So eilig wir es jetzt auch haben mögen, neue Wohnungen zu errichten, so groß ist die Gefahr, dass wir uns damit einen latenten Mangel an barrierefreien Wohnungen einhandeln, dass wir über die Zeit gesehen weniger Anteile an barrierefreien Wohnungen errichten und das Ganze ein Strohfeuer wird. Wenn jetzt schnell viele Wohnungen in Lagen gebaut werden, die vielleicht nicht so ideal sind und die auch gar nicht zu Barrierefreiheit taugen, besteht die Gefahr, dass zukünftig anteilig weniger barrierefreie Wohnungsmöglichkeiten bestehen. Damit hätten wir für die Zukunft einen Mangel mit eingeplant.
Diese Einschränkungen sollten wir hier nicht riskieren - diese Regelungen, mit denen Sie es erleichtern wollen, dass in Altbauten, im Bestand Aufstockungen und Nachverdichtungen stattfinden können, und dass diejenigen den Vorgaben, die ich gerade genannt habe, nicht unterliegen. Es sollte somit nicht ein Anteil von X an barrierefreien Wohnungen eingezogen werden. - Das war jetzt auch ein bisschen missverständlich.
Herr Kollege, vor dem Hintergrund, dass Sie gerade ausgeführt haben, dass Sie die in unserem Gesetzentwurf vorgesehenen Beschränkungen zur Frage der barrierefreien Wohnungen kritisch sehen: Ist Ihnen denn bei der Vorbereitung der Beratung unseres Gesetzentwurfs aufgefallen, dass die jetzige Kommentierung zur NBauO genau diese Regelung in der NBauO enthalten sieht und der Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, nur eine Klarstellung im Sinne der aktuell gültigen Kommentierung vorsieht?
Gegenfrage: Ist Ihnen denn aufgefallen, dass in der Begründung zu Ihrem eigenen Gesetzentwurf genau diese Bedenken, dass es langfristig zu einem geringeren Anteil von barrierefreien Wohnungen - das wäre die Folge, wenn Ihr Gesetzentwurf durchkäme - kommen kann, stehen? Beantwortung: Ja, es ist so. - Sie sollten da mal hineinschauen. Das steht hinten im Kleingedruckten. Aber dann kommt das, was ganz unangenehm ist, Barrierefreiheit hin oder her. Sie merken: Wir bringen das jetzt in den Ausschuss. Da müssen einige Ihrer Klarstellungen noch klargestellt werden. Das ist bei Ihnen vielleicht auch nötig.
Sie beabsichtigen außerdem den Wegfall von Stellplätzen für Pkw. Es ist eine nette Idee, den Wegfall von der Nutzung von öffentlichem Nahverkehr abhängig zu machen. Aber was machen Sie eigentlich mit Leuten, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, nicht mehr so gut zu Fuß sind und die nicht mehr den Parkplatz vor der Haustür bekommen, weil zur Erleichterung von Wohnungsbau die Vorschrift über Stellplätze mit Ihrem Gesetzentwurf gestrichen wird? Das ist ein Nachteil, den Sie nicht in Kauf nehmen sollten. Das, was Sie hier vorhaben, ist wieder zu kurz gedacht.