Protokoll der Sitzung vom 10.09.2019

Der zweite Punkt der Novellierung nimmt Bezug auf die geplanten Baumaßnahmen von UMG und MHH. Auch das wurde schon in den vorherigen Reden angesprochen. Es ist richtig und zielführend, dass beide Einrichtungen die Möglichkeit erhalten, für die anstehenden herausfordernden Aufgaben eine Position im bestehenden Leitungsgremium zu schaffen. Deshalb ist es richtig, diese Posten im NHG zu verankern.

Wir Grünen sehen aber das Gesamtkonzept zur Steuerung dieser Baumaßnahmen in MHH und UMG deutlich kritisch. Für uns droht mit der Dachgesellschaft eine Diffusion von Verantwortung. Drei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und eine schwache Kontrolle durch das Fachministerium überzeugen uns nicht. Es scheint, dass auch der GBD in seiner Stellungnahme - durch die Blume - darauf hinweisen wollte. Er hat jedenfalls sehr deutlich gemacht hat, dass er überhaupt keinen Bezug auf die Verhandlungen über die Bildung dieser Holdinggesellschaft nimmt, die schon im Vorfeld gelaufen sind.

(Jörg Hillmer [CDU]: Das steht ja auch nicht im Gesetz!)

Trotz aller Beteuerungen - wir haben das MWK mehrfach danach gefragt - scheinen wir doch mit ÖPP-Projekten rechnen zu müssen, denen wir deutlich kritisch gegenüberstehen.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf heute zu, werden jedoch die weiteren Verfahren eng begleiten. Unser Augenmerk werden auf die Frage legen, ob es zu der von uns gewünschten Zusammenarbeit zwischen der Universität Göttingen und dem Städtischen Klinikum Braunschweig sowie der TU Braunschweig kommt, ganz besonders aber auf die Bauvorhaben von UMG und MHH.

Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Harm Rykena. Bitte!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierungskoalition hat im Ausschuss deutlich gemacht, dass es ihr darum geht, die Änderungen am Hochschulgesetz schnell zu verabschieden, um mit den Baumaßnahmen an der Medizinischen Hochschule Hannover und der Universitätsmedizin Göttingen schnellstmöglich beginnen zu können. Die Investition der Gelder aus dem Sondervermögen soll zügig umgesetzt und der Ausbau der Studienkapazitäten nicht verzögert werden. Das ist nachvollziehbar.

Generell schwer einzuschätzen ist, ob der neu eingeschlagene Weg der Ausgliederung der Bauleitung in eine privatrechtliche Gesellschaft nun mehr Vorteile als Nachteile gegenüber der unmittelbaren Verantwortung der Hochschulen für die Bauvorhaben bietet. Als vor einigen Jahren die Übertragung der Bauherreneigenschaft auf Hochschulen eingeführt wurde, sprach man von zahlreichen Vorteilen, die dieses für alle Beteiligten hätte. Auch waren anschließend die Erfahrungen mit dem Modell bei allen Beteiligten im Großen und Ganzen sehr positiv. Und nun nimmt man davon wieder Abstand! Es wird doch wieder eine weitere Ebene zwischen Hochschule und Baumanagement eingeführt.

Doch sei’s drum! Die Würfel sind gefallen. Die Regierungskoalition hat nun entschieden, diesen Weg zu gehen. Wir werden uns dem nicht verschließen. Daher werden auch wir dem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. - Jetzt folgt noch die Wortmeldung des Wissenschafts- und Hochschulministers Björn Thümler. Bitte, Herr Thümler!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da der Kollege Schönecke mich gerade darauf hingewiesen hat, dass es gleich dunkel wird, halte ich mich kurz.

(Heiterkeit)

Im Ernst: Ich danke allen, die an diesem Gesetzentwurf mitgearbeitet haben, insbesondere den beiden Fraktionen von SPD und die CDU, die den Gesetzentwurf eingebracht haben, den Mitarbeitern meines Hauses, dem GBD, der sich sehr intensiv mit dem Entwurf beschäftigt hat, und natürlich Ihnen allen - dafür, dass Sie diesen Gesetzentwurf heute einstimmig verabschieden werden.

Er ist ein guter Beitrag zur Weiterentwicklung der Medizin - insbesondere der Hochschulmedizin - und zur Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten in Niedersachsen. Es ist gut, dass sich bei diesen Zielen alle Fraktionen des Hauses einig sind. Vielen Dank dafür! Ich hoffe, dass wir gleich einstimmig abstimmen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Vielen Dank, Herr Minister Thümler.

Auch wenn es noch nicht dunkel wird und draußen noch die Sonne scheint, können wir jetzt sehr frohgemut zur Einzelberatung über diesen Gesetzentwurf übergehen. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Wir kommen zur Abstimmung über die Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmt, möge bitte ein Handzeichen geben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit sind die Änderungen an Artikel 1 beschlossen.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Damit kommen wir schon zur Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die diesem Gesetz zustimmen wollen, aufzustehen. - Der Form halber: Wer dem Gesetz nicht zustimmt, der darf jetzt aufstehen. - Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit ist dieses Gesetz einstimmig beschlossen.

Damit sind die Beratungen für den heutigen Tag abgeschlossen.

Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend. Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr hier wieder. Vielen Dank.

Schluss der Sitzung: 18.16 Uhr.