Protokoll der Sitzung vom 10.09.2019

Wenn wir jedem Abgeordneten eine solche Anzeigepflicht mit der etwaig damit einhergehenden Diskussion auferlegen, dann machen wir den Beruf des Abgeordneten wahrlich nicht attraktiver. Nein, im Gegenteil.

Das wiederum führt auch nicht unbedingt dazu, dass wir mehr Quereinsteiger bekommen, dass mehr Menschen mit Erfahrungen aus dem realen Leben in den Abgeordnetenberuf einsteigen. Denn die Debatten in diesem Hause zeigen immer wieder, dass es genau daran, an den Erfahrungen aus dem realen Leben, enorm mangelt. Es gibt viel zu wenige in diesem Hause, die diese Erfahrungen mitbringen. Deshalb sollte man derartige Anzeigepflichten auf jeden Fall unterlassen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke schön, Herr Kollege Emden. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich nun der Kollege Helge Limburg zu Wort gemeldet. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat hat im vergangenen Sommer über mehrere Tage die Debatte über einen möglichen Wechsel des Umweltministers Olaf Lies in die Energie- und Wasserwirtschaft unser Land beschäftigt. An deren Ende stand ja dann eine große Pressekonferenz des Herrn Ministerpräsidenten und des Herrn Umweltminister, in der dargestellt wurde, dass es das Ergebnis dieser Überlegungen sei, dass es zu keinem Wechsel kommt.

(Zuruf von der FDP: Am Ende stand die „Lex Lies“!)

Im Rahmen dieser Debatte gab es von Ihnen, Herr Ministerpräsident, die sehr deutliche Forderung an meine Fraktionsvorsitzende, sie möge sich doch bei Ihnen für die geäußerte Kritik entschuldigen.

(Zustimmung bei der SPD - Johanne Modder [SPD]: Ja, genau! Das wäre angebracht! - Wiard Siebels [SPD]: Das wäre eine Möglichkeit!)

Herr Ministerpräsident, Frau Modder, Herr Siebels, Herr Pantazis, ich muss sagen, diese Forderung hat mich schon ein wenig amüsiert. Sie amüsiert mich noch heute.

(Wiard Siebels [SPD]: Das war auch unser Ziel! - Heiterkeit)

Denn auch wenn Herr Weil anstrebt, die Marienburg zu kaufen, um damit Schlossherr zu werden, so ist Niedersachsen doch immer noch keine Monarchie. Und Kritik an einem Landesminister, zumal aus den Reihen der Opposition, ist in einer Demokratie doch etwas sehr, sehr Normales.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP - Johanne Modder [SPD]: Es ist die Art der Kritik!)

Frau Modder, Sie werden auch zukünftig nicht damit rechnen können, dass wir uns nach jeder sachlichen und angemessenen Kritik an Ihrem Agieren entschuldigen.

(Jörg Hillmer [CDU]: Das ist doch un- sachlich! Wer hat denn die Marien- burg gekauft, Herr Kollege? - Petra Emmerich-Kopatsch [SPD]: Mit sach- licher Kritik wäre es auch gut gewe- sen!)

Ich möchte hier gerne noch einmal in Erinnerung rufen, dass Frau Piel mitnichten die Wechselabsichten kritisiert hat, überhaupt nicht.

(Widerspruch bei der SPD)

Frau Piel hat diese Debatte zum Anlass genommen, um erstens einzufordern, dass es, wenn es einen solchen Wechsel gibt, natürlich eine Karenzzeit geben muss, und zweitens einzufordern, dem Herrn Umweltminister ein Zwischenzeugnis auszustellen. Das ist leider zu Recht in der Tat verheerend ausgefallen, weil seine bisherige umweltpolitische Bilanz so schlecht war. Das werden Sie sich auch zukünftig anhören müssen, solange das so bleibt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auf dieser Pressekonferenz hat der Ministerpräsident dann ja beiläufig erwähnt: Wenn es zu einem Wechsel gekommen wäre, dann hätte es natürlich auch eine Karenzzeit gegeben. - Ja, klar, sicher! Im Wahrheit haben Sie das Wort „Karenzzeit“ doch überhaupt nicht gekannt, bevor es die Grünen Ihnen dargestellt haben!

(Beifall bei den GRÜNEN - Lachen bei der SPD)

Sie sind in die Debatte über die Karenzzeit doch erst eingestiegen, als es den entsprechenden Druck aus der Opposition gab. Dann haben Sie in großer Hast die Regelung aus dem Bundesministergesetz genommen und für Niedersachsen abgeschrieben. Diese Regelung liegt uns jetzt vor.

Diese Regelung hat - das werden Sie sehen; es gibt auch Parallelen zu unserem Gesetzentwurf - durchaus einige Vorteile, zumal man davon ausgehen kann, dass die unbestimmten Rechtsbegriffe, die dort enthalten sind, zumindest durch Verwaltungshandeln auf Bundesebene etwas konkretisiert sind.

Die große Schwäche dieser Regelung im Bundesministergesetz und eben auch in Ihrem GroKoGesetzentwurf ist aber, dass Sie die Karenzzeit auf maximal 18 Monate begrenzen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aus unserer Sicht völlig unzureichend.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das ist schon deshalb unzureichend, weil das Ministergesetz ein Übergangsgeld von bis zu 24 Monaten vorsieht. Das heißt, nach Ihrem Gesetzentwurf könnte es sogar in der Phase, in der noch Übergangsgeld vorgesehen ist, zu Fällen kommen, in denen noch nicht einmal eine Prüfung der Frage stattfindet, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Das wird dem wichtigen Ziel, Transparenz zu schaffen und das Ansehen von Ministerinnen und Ministern durch solche Debatten nicht beschädigt zu wissen, überhaupt nicht gerecht. Diese Zeitdauer ist viel zu kurz bemessen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In Wahrheit hat es bei Ihnen in der Großen Koalition auch an dieser Stelle wie leider so oft einen absoluten Minimalkompromiss gegeben. Sie sind durch die Opposition und die öffentliche Debatte zum Handeln gezwungen worden. Dann haben Sie sich auf eine Minimallösung geeinigt und hoffen, damit die Debatte möglichst schnell wieder zu beenden. Das wird Ihnen aber so nicht gelingen, weil es in der Öffentlichkeit zu Recht ein großes Interesse an Transparenz und ein Interesse daran gibt, dass mögliche Interessenkonflikte dargestellt werden und diskutiert werden können.

Es geht ausdrücklich nicht darum, solche Wechsel pauschal zu skandalisieren. Natürlich ist es auch zulässig, dass Ministerinnen und Minister in die Wirtschaft wechseln. Von irgendetwas müssen die Damen und Herren ja auch nach ihrer Ministerzeit leben. Das ist völlig klar. Aber wer ein so hohes und wichtiges Amt hat, der muss sich eben auch besonderen Transparenzverpflichtungen stellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In der Tat gehen die Grünen noch weiter. Wir schlagen auch eine Regelung im Abgeordnetengesetz vor. Abgeordnete sind etwas anderes als Regierungsmitglieder. Das ist völlig klar. Abgeordnete haben schon verfassungsrechtlich eine ganz andere Stellung. Wir Abgeordnete sind die direkt gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter. Gleichwohl müssen natürlich auch für uns Transparenzregeln gelten. Wir haben in unserem Abgeordnetengesetz und in den Verhaltensregeln Transparenzverpflichtungen für die Zeit unseres Mandates. So müssen Nebentätigkeiten angezeigt und auch offengelegt werden.

Wir haben aber überhaupt keine Regelungen für die Zeit, in der wir noch Anspruch auf Übergangsgeld durch den Niedersächsischen Landtag haben, aber kein Mandat mehr ausüben. Wir meinen, dass auch in dieser Zeit gewisse Transparenzregeln hergestellt werden müssen. Sie sind ausdrücklich anders gefasst als bei Ministerinnen und Ministern. Es geht hierbei nicht um strikte Verbote, wie sie im Ministergesetz vorzusehen sind.

Wir würden es aber sehr begrüßen, wenn wir eine Debatte darüber bekämen, wie auch bei Abgeordneten mehr Transparenz hergestellt werden kann. Denn auch bei uns sind - wenngleich in geringerem Maße als bei Regierungsmitgliedern - Interessenkonflikte nicht völlig auszuschließen. Wir meinen, dass es gerade im Interesse des Landtags sein muss, hier zu einer größeren Transparenz zu kommen, um öffentliche Debatten in kritisierenden, herabwürdigenden Formen nicht führen zu müssen.

Ich möchte ganz klar sagen, dass die von uns vorgeschlagene Regelung eine Empfehlung, vom Landtagspräsidium zu bekommen, auch entlastend wirken kann. In den Fällen nämlich, in denen das Präsidium erklärt, dass es den Sachverhalt geprüft hat und keinen Interessenkonflikt sieht, kann ein früherer Abgeordneter, wenn er öffentlich angegriffen wird, auf diese Stellungnahme verweisen und sagen: Seht her, das ist geprüft worden! Es gab

eine unabhängige Prüfung! Sie hat ergeben, dass kein Interessenkonflikt besteht!

Wir würden uns sehr freuen, wenn wir über diesen Punkt miteinander ins Gespräch und zu einer Einigung kommen könnten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Anja Piel [GRÜNE]: Sehr schön!)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Limburg. - Jetzt könnte rein theoretisch die Landesregierung zur Einbringung ihres Gesetzentwurfes sprechen. Ich würde auch das Wort erteilen. Herr Ministerpräsident? - Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um zunächst einmal klarzumachen, von welcher Grundlage wir ausgehen: Die Mehrheit der Bundesländer hat bislang keine Regelung zur Karenzfrage.

(Zustimmung von Christian Calderone [CDU])

Das heißt, wir als Niedersachsen sind dabei nicht zu spät dran. Aber wir haben natürlich Anlass zu handeln. Das ist gar keine Frage. Wir tun dies auf einer gefestigten Basis.

Wir orientieren uns nämlich an den Regeln auf der Bundesebene und der Ebene der Europäischen Kommission. Das sind, glaube ich, gute Regelungen, an denen wir uns klar machen können, was der richtige Maßstab ist. Die bisherigen Erfahrungen z. B. auf der Bundesebene zeigen, dass eine maximale Karenzzeit von 18 Monaten bei Tätigkeiten, die möglicherweise mit Interessenkonflikten verbunden sein könnten, absolut ausreichend ist.

Einen Punkt darf ich in dem Zusammenhang noch anmerken, der in den vorliegenden Entwürfen nicht aufgenommen wird. Das ist - darüber muss man sich klar sein -, immer ein Eingriff in ein Grundrecht, nämlich in das Grundrecht auf Berufsfreiheit, das natürlich auch Politikerinnen und Politiker haben. Wenn man das tut, dann muss man entschädigen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Lieber Herr Limburg, uns verbindet ja vieles, u. a. auch eine juristische Ausbildung. Ich weiß nicht, wie es Ihnen gegangen ist, aber ich habe das Wort Karenzzeit zum ersten Mal in der Vorlesung über

das deutsche Handelsrecht gehört. Und auch Ihnen sollte daher dieser Begriff vertraut sein.

(Beifall bei der SPD und Heiterkeit bei den Grünen)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir müssen uns klarmachen, dass wir es hier schlichtweg mit einer Abwägung zu tun haben. Auf der einen Seite haben wir ein Interesse daran, dass Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aus allen gesellschaftlichen Bereichen in politische Ämter hineingehen und dass sie, bitte schön, nicht verurteilt werden, mangels anderer Möglichkeiten, dort möglichst lange zu bleiben. Eigentlich ist ein regelmäßiger Austausch durchaus als Ziel anzusehen. Auf der anderen Seite - das ist völlig zu Recht betont worden - dürfen Mandate und Ämter nicht mit dem Anschein eines Vorteils für die weitere berufliche Betätigung verbunden sein. Genau dazwischen müssen wir einen Weg finden, einschließlich des Gesichtspunktes: Amtsgeheimnisse müssen Amtsgeheimnisse bleiben.

Wenn wir uns klar machen, dass es um eine Abwägung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit geht, dann - so ist unsere Auffassung innerhalb der Landesregierung - liegen wir mit 18 Monaten als Maximalfrist richtig, übrigens ausdrücklich im Regelfall mit engeren Fristen verbunden. Und dann müssen wir das auch mit einer Entschädigung für die Betroffenen verbinden.

Lassen Sie mich insoweit abschließend sagen, dass es sich insgesamt um eine Entscheidung der Exekutive und nicht der Legislative handelt. Darüber sollten wir uns einig sein.

Vielleicht ein allerletztes Wort im Zusammenhang zu dem sehr ehrenvollen Angebot, das unser Umweltminister erhalten hat. Lassen Sie mich es so sagen: Ich möchte dasjenige Mitglied des Landtages oder des Bundestages - da haben wir es ja gesehen - sehen, das bei der Aussicht, an sehr verantwortlicher Stelle auf Bundesebene an der Umsetzung und Realisierung der Energiewende mitzuwirken - und das übrigens auch zu einem sehr ansehnlichen Salär -, nicht tatsächlich nachgedacht hätte. Da muss man wirklich schon eine Grundsatztreue haben - die offenbar in den Reihen der Grünen-Landtagsfraktion gang und gäbe ist, aber schon in den Reihen der Bundestagsfraktion zu meinem Bedauern nicht.