Vielleicht ein allerletztes Wort im Zusammenhang zu dem sehr ehrenvollen Angebot, das unser Umweltminister erhalten hat. Lassen Sie mich es so sagen: Ich möchte dasjenige Mitglied des Landtages oder des Bundestages - da haben wir es ja gesehen - sehen, das bei der Aussicht, an sehr verantwortlicher Stelle auf Bundesebene an der Umsetzung und Realisierung der Energiewende mitzuwirken - und das übrigens auch zu einem sehr ansehnlichen Salär -, nicht tatsächlich nachgedacht hätte. Da muss man wirklich schon eine Grundsatztreue haben - die offenbar in den Reihen der Grünen-Landtagsfraktion gang und gäbe ist, aber schon in den Reihen der Bundestagsfraktion zu meinem Bedauern nicht.
Insofern will ich abschließend noch sagen, dass ich mich außerordentlich gefreut habe, dass uns Umweltminister Olaf Lies erhalten bleibt.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Für die SPD-Fraktion hat sich nun der Kollege Wiard Siebels zu Wort gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen über eine Änderung des Ministergesetzes und bei dem Entwurf der Grünen auch über eine Änderung des Abgeordnetengesetzes zur Regelung von Karenzzeiten. Meine Vorredner sind darauf eingegangen. In der Tat darf man, glaube ich, sagen, dass der Anlass für die aktuelle Vorlage solcher Gesetzentwürfe am Beginn des Monats August gewesen ist, als nämlich Olaf Lies ein solches Angebot des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft erhalten hat, und sich - wie ich finde, zum Glück - entschieden hat, als Minister hier in Niedersachsen weiterzumachen. Olaf Lies bleibt. Das freut uns sehr. Das Angebot des BDEW hat er abgelehnt, und ich sage an dieser Stelle: Lieber Olaf, dein Platz ist in Niedersachsen!
Stephan Weil hat recht. Wir können uns in der niedersächsischen Landespolitik dazu gratulieren, dass unser Minister auch außerhalb der Regierung auf so große Anerkennung trifft, und auch dazu, dass er bleibt. Der Chef von NiedersachsenMetall, Volker Schmidt, hat dazu gesagt:
„Seine Entscheidung ist ein großer Gewinn für Niedersachsens Zukunft. Er setzt damit zugleich ein bemerkenswertes Signal für politische Geradlinigkeit.“
Nun ist tatsächlich nicht jeder Wechsel von Politik und Ministeramt in die Wirtschaft in jedem einzelnen Fall unproblematisch. Deshalb, glaube ich, macht es Sinn, dass man etwas regelt. In der Ver
gangenheit hat es eine Regelung vom 1. Februar 2005 gegeben, wonach sich Ministerinnen und Minister dieser Landesregierung für sechs Monate nach Ausscheiden aus dem Amt verpflichten, keine Tätigkeit in Beratungsunternehmen, mit denen Sie im Rahmen ihrer Amtsausübung in Kontakt standen, anzunehmen. Diese Regelung - ich glaube, das darf man heute sagen - ist nicht übermäßig weit, jedenfalls nicht zwingend, man kann tatsächlich überlegen, diese Regelung etwas auszuweiten. Sie wird kaum reichen.
Ziel müssen Regelungen sein, meine Damen und Herren, die erstens die private Verwertung von Amtswissen, aus der dem Land ein Schaden entsteht, verhindern und bereits den Anschein vermeiden, die zweitens Vertrauen in die Integrität der Landesregierung stärken und schützen und die drittens Transparenz herstellen.
Im Bund und in sechs Bundesländern - in Niedersachsen steht es nun gerade an - gibt es solche Regelungen. In neun Bundesländern gibt es sie nicht. Darauf ist der Ministerpräsident gerade eingegangen. Eines eint diese Regelungen: Überall dort, wo es solche Regelungen gibt, gibt es parallel dazu auch Regelungen für Übergangsgelder, weil ein Berufsverbot ohne Übergangsregelung verfassungsrechtlich kaum durchführbar wäre. Deswegen hat die Landesregierung einen - wie meine Fraktion findet - sehr ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich übrigens im Wesentlichen an Regelungen des Bundesministergesetzes orientiert. Eine gewisse Einheitlichkeit, meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang dürfte sinnvoll sein, damit es für den Bürger noch einigermaßen durchschaubar bleibt, wenngleich es natürlich in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer fällt, jedenfalls einzelne Regelungen im Detail zu formulieren.
Auch andere Fraktionen haben dazu Gesetzentwürfe eingereicht. Ich darf mich von Herzen dafür bedanken. Im Rechtsausschuss werden alle diese Entwürfe natürlich mit allem Für und Wider und mit all den Unterschieden, die es gibt, ausgiebig beraten. Sie unterscheiden sich in Kann- und MussBestimmungen und in der Mindestzeit. Im Kern - das ist jedenfalls mein Eindruck - versucht die Opposition gerade, die Regierung beim Regelungsgehalt zu überbieten. Das ist grundsätzlich ein ganz normaler Vorgang und muss in der Sache zunächst einmal noch nichts heißen. Im Rechtsausschuss wird man im Detail beraten können, was sinnvoll ist und was nicht.
Auf eines will ich noch hinweisen: Die Grünen haben in ihrem Gesetzentwurf auch eine Änderung des Abgeordnetengesetzes vorgeschlagen. Für meine Fraktion kann ich erklären - ohne den Beratungen im Rechtsausschuss vorgreifen zu wollen -, dass wir das zunächst für überzogen halten. Aber ich will deutlich sagen: Als Grüne-Fraktion hätte ich das auch so gemacht.
„Ein Wechsel von Olaf Lies zum führenden Energiewirtschaftsverband wäre zunächst einmal schon eine Überraschung. Es mag rechtlich formal korrekt sein, dass ein Umweltminister ohne Karenzzeit zum BDEW wechseln will. Es bleibt dennoch höchst problematisch. Das hat ein Geschmäckle.“
„Ich freue mich darauf, mich mit voller Kraft für die Interessen der Energie- und Wasserwirtschaft einsetzen zu können.“
Sie sei überzeugt, dass der BDEW die Zeichen der Zeit erkannt hat, sagte Katrin Göring-Eckardt. Und so geht es weiter.
Ein Oliver Krischer sagt, der Verband sei an vielen Stellen eine Hilfe gegen die destruktive Politik der Bundesregierung usw.
Am Tag danach sagt die Abgeordnete, die vorher erklärt hat, Olaf Lies sei nun politisch verbrannt, sie wolle den Wechsel von Frau Andreae aus der Grünen-Bundestagsfraktion zum BDEW auch nicht schönreden. Es gehe um Informationen aus den Regierungskreisen; diese seien problematisch. Eine Oppositionsabgeordnete sei ein anderes Kaliber als ein Minister.
Meine Damen und Herren, ich will das nicht unendlich auskosten, ich gebe aber zu: Verkneifen konnte ich es mir auch nicht.
Liebe Frau Piel, an einer solchen Stelle braucht man keine Monarchie in Niedersachsen einzuführen, man kann sich auch einfach mal entschuldigen.
Weshalb sage ich das? - Weil es meiner Meinung nach richtig und wichtig ist, dass wir in Niedersachsen sinnvolle, vernünftige Regelungen mit Augenmaß einführen, weil diese Landesregierung im Zweifel nicht die letzte Landesregierung sein wird, die unser Bundesland erlebt, und weil es gelegentlich auch andere Mitglieder aus anderen Fraktionen treffen kann, die Ministerin oder Minister sind und irgendwann vielleicht vor einem Wechsel in ein anderes berufliches Verhältnis stehen. Deswegen macht eine sinnvolle gesetzliche Regelung tatsächlich Sinn, aber überzogene Empörung hilft uns an der Stelle nicht weiter.
Vielen Dank, Herr Kollege Siebels. - Für die Fraktion der CDU hat sich jetzt der Kollege Christian Calderone gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Limburg, ich hatte mich eigentlich auf diese Debatte gefreut, aber dann war das doch ziemlich wenig, was ich von Ihnen gehört habe, vor allem vor dem Hintergrund, dass Sie es ja in der letzten Legislaturperiode hätten machen können. Es stand sogar im Koalitionsvertrag, dass die Koalition für ausscheidende Regierungsmitglieder eine Regelung analog zu § 41 Beamtenstatusgesetz festschreiben wird.