Wiard Siebels
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank für Ihren Redebeitrag, Herr Grascha, den Sie aus meiner Sicht korrekt eingeleitet haben. Sie haben nämlich darauf verwiesen, dass spekuliert werde, was alles passieren könne. Genau das ist auch der Fall. Es wird jede Menge spekuliert.
Seit Dienstag liegt ein Gutachten der Leopoldina vor. Dieses Gutachten schlägt u. a. vor, ab dem 14. Dezember, wenn ich das richtig weiß, zu weiteren Einschränkungen zu kommen, mit einem anschließenden vierwöchigen Lockdown.
Ich will darauf verweisen, dass wir an den niedersächsischen Schulen die Möglichkeit haben, sich schon ab dem 17. Dezember aus der Schule herauszuziehen und Ferien bis zum 10. Januar zu machen.
Alles das wird auf allen Ebenen der Gesellschaft diskutiert, nach meiner Kenntnis übrigens auch im Deutschen Bundestag. Ich habe jedenfalls gerade bei Facebook und Instagram gesehen, dass sich die Bundeskanzlerin geäußert hat und einen - wenn ich das so formulieren darf - dringenden Appell an alle gerichtet hat.
Ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern, dass immer dann, wenn die Willensbildung innerhalb der Landesregierung zu diesem oder einem anderen Punkt abgeschlossen ist, die Landesregierung auch unterrichten wird. Dann werden wir als SPDFraktion - und ich glaube, die CDU-Fraktion würde das nicht anders beurteilen - auch zu jeder Zeit darauf bestehen, dass die Landesregierung unterrichtet. Aber eben nicht, solange die Willensbildung noch nicht abgeschlossen ist! Und exakt das ist hier der Fall.
Es gibt noch keine abgeschlossene Willensbildung. Es wird auf allen Ebenen der Gesellschaft, im Deutschen Bundestag und auch heute hier - Sie haben zu Recht darauf hingewiesen - über all diese Fragen diskutiert. Zurzeit gibt es dazu noch keine abgeschlossene Willensbildung und deswegen wird es selbstverständlich auch keine Unterrichtung zu diesem Punkt, wie Sie sie beantragt haben, geben.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit wir das ein bisschen sortiert kriegen: Zunächst besteht, glaube ich, Einigkeit darüber, dass nach § 31 der Geschäftsordnung bei sich gegenseitig ausschließenden Änderungsanträgen über den weitergehenden zuerst abgestimmt wird. Es ist, glaube ich, unstrittig, dass das die komplette Ablehnung des Antrags ist, also die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Und insofern ist es dann auch korrekt, dass Sie für alle weitergehenden Überlegungen seitens Ihrer Fraktion § 99 bemühen wollen, wonach nämlich der Landtag ein abweichendes Verfahren - ich sage es mit meinen Worten - quasi frei Schnauze bestimmen könnte.
Das machen wir aber nicht, sondern wir stimmen hier ganz ordnungsgemäß ab. Aber damit das auch im Protokoll ordnungsgemäß vermerkt ist - das ist ja letztlich Ihr Begehren, das dahintersteht -: Dadurch, dass wir der Ausschussempfehlung folgen, lehnen wir selbstverständlich den FDP-Antrag ab. Das steht jetzt so im Protokoll. Dann wissen Sie, wo die SPD-Fraktion steht.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht erlauben Sie mir als Vorbemerkung, dass ich während des Redebeitrags des fraktionslosen Abgeordneten Wichmann für den Bruchteil einer Sekunde versucht war, ein gewisses Verständnis für Frau Guth zu entwickeln.
Aber, Frau Guth, herzlichen Dank dafür, dass Sie das verhindert haben. Ein solches Verständnis gibt es nicht.
Ich werde die Redebeiträge der Fraktionslosen mal so zusammenfassen: Was Sie hier teilweise - auch in Ihrer Funktion als offensichtliche Hobbywissenschaftler - verbreiten, ist nichts anderes, meine Damen und Herren, als brandgefährlicher Unsinn - um das deutlich zu sagen!
Die Situation, in der wir uns befinden, ist nach wie vor ernst. Ich will das nur an zwei Zahlen deutlich machen.
Wir bekommen jetzt von der Regierung - dafür noch einmal meinen herzlichen Dank - täglich einen, wie ich finde, ganz vernünftigen Lagebericht mit den entsprechenden Zahlen, und zwar nicht nur über die Zahl der Infizierten - auch das spielte ja in der Diskussion hier eine Rolle -, sondern auch über die Zahl derjenigen, die tatsächlich ernsthaft erkrankt sind. Diese Zahl steigt weiter. Bei den intensivmedizinisch behandelten Patienten sind das mit Stand von gestern - die aktuellen Zahlen liegen vor, ich habe sie nur noch nicht eingearbeitet; sie steigen aber - 151 Menschen in Niedersachsen, und an den Beatmungsgeräten sind es mit Stand von gestern 94 Menschen. Meine Damen und Herren, das sind Menschen, Bürgerinnen und Bürger des Landes Niedersachsen, die - ich
glaube, das darf man so sagen - gerade um ihr Leben kämpfen, und das ist eine wirklich ernsthafte Situation.
Ich glaube, wir dürfen miteinander feststellen, dass der Landtag seit Beginn der Pandemie im März gut und vernünftig arbeitet, dass die Ausschüsse arbeiten, dass wir also keine Parlamentskrise haben, sondern dass zu jedem Zeitpunkt das Parlament mit allen seinen Teilen, mit den Fraktionen und allem, was dazugehört, gut gearbeitet hat. Wir haben videotechnisch aufgerüstet und sind weiter dabei. Ich möchte allen Beteiligten dafür ein ausdrückliches Lob aussprechen. Das Parlament in Niedersachsen ist in allen seinen Teilen handlungsfähig, und das ist gut so.
Seit Beginn dieser Pandemie diskutieren wir aber auch miteinander, wie wir parlamentarische Abläufe unter dem Eindruck einer solchen Pandemielage zunächst organisieren und dann verbessern können. Ich will darauf hinweisen, dass wir zahlreiche Maßnahmen zur - wie das gelegentlich genannt wird, auch wenn ich den Begriff für höchst unglücklich halte - Parlamentarisierung von solchen Entscheidungsprozessen ergriffen haben. Wir haben den Sozialausschuss zu einem Sozial- und Corona-Ausschuss aufgewertet. Es werden regelmäßig die Parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen und die Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen eingeladen. Bei der Fraktion der Grünen bedeutet das beispielsweise, dass 25 % ihrer Fraktionsmitglieder - also überproportional viele; einen solchen Anteil am Gesamtparlament haben Sie hier gar nicht - in diesem Ausschuss vertreten sind.
Und nur, weil ich die lauteste Kritik in Bezug auf Parlamentsbeteiligung ehrlicherweise immer aus den Reihen der FDP höre: In den vergangenen Monaten hatten wir insgesamt - die Zahl ist mittlerweile nicht mehr ganz so aktuell, weil es ja zwischenzeitlich, meine ich jedenfalls, in der letzten Woche wieder eine Sitzung gegeben haben dürfte - 23 Sitzungen dieses Sozial- und Corona-Ausschusses. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion hat an keiner davon teilgenommen, und der Fraktionsvorsitzende an genau vier. - So viel vielleicht zur von Ihnen betriebenen Parlamentsbeteiligung, meine Damen und Herren!
Wir haben X Regierungserklärungen hier im Parlament entgegengenommen. Ich glaube, dass das heute die erste Sitzung des Niedersächsischen
Landtages seit Beginn der Pandemie ist, in der wir keine Regierungserklärung mit ausführlicher anschließender Aussprache entgegennehmen. Wir haben einen Sonderausschuss Corona gegründet und auf den Weg gebracht. Der ist bereits konstituiert. Wir haben in unzähligen Ausschüssen Unterrichtungen entgegengenommen und diskutiert. Wir haben Ausschussräume und auch den Plenarsaal zum Schutz vor der Verbreitung von Infektionen aufgerüstet: mit Glasscheiben, mit Videotechnik usw. Wenn man genau nachguckt, gibt es bei NILAS, dem Landtagsinformationssystem - dort kann man das eingeben -, auf die Anfrage „Corona“ 1 307 Treffer in 467 Vorgängen und 880 Dokumenten. Wer kann dann ernsthaft zu dem Schluss kommen, dass dieses Parlament sich nicht ausreichend mit dem Thema Corona befassen würde, meine Damen und Herren?
Nein, ich möchte gerne im Zusammenhang ausführen.
Und dann gibt es - das ist ja der weitestgehende Ansatz - die Frage, ob wir tatsächlich bei der Ermächtigungsgrundlage, die aus Berlin kommt, beim Bundesinfektionsschutzgesetz über den Artikel 80 unseres Grundgesetzes als Parlament die Verordnungsgewalt von der Regierung auf das Parlament ziehen.
Es gibt - meine ich jedenfalls - mit Stand von heute eine einzige solche schon in Kraft getretene Regelung, und zwar in Baden-Württemberg. Übrigens ist es dort so geregelt, dass das Parlament die Gewalt zunächst auf sich zieht, um sie dann wieder an die baden-württembergische Landesregierung zu delegieren, weil man genau weiß, dass ein dynamisches Infektionsgeschehen kurzfristiger Regelungen und keiner langwierigen Gesetzgebungsprozesse bedarf, meine Damen und Herren.
Vor dem Unterschreiben der Verordnung haben wir angeboten - das ist das neue Angebot; es hat ja ein Gespräch zwischen den Fraktionsvorsitzenden und den Parlamentarischen Geschäftsführern der
Fraktionen gegeben; die Vereinbarung, die das ausgestalten soll, ist Ihnen gestern zugegangen -, dass dem Sozial- und Corona-Ausschuss auch die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden soll. Ich würde mir wünschen, dass wir das in der Zukunft auch so handhaben. Ich halte das für eine weitere Verbesserung bei der Parlamentsbeteiligung.
Dann haben wir angeboten - das findet heute ja aus meiner Sicht in etwas abgewandelter Form auch statt -, dass wir in dem jeweiligen Plenum einen Sonderpunkt auf die Tagesordnung setzen. Das ist der Grund, warum wir heute über diese vorliegenden Anträge diskutieren.
Und parallel, Herr Dr. Birkner, fordern Sie trotzdem eine Regierungserklärung ein.
Das ist wirklich schwer zu verstehen, meine Damen und Herren, weil ja genau unter diesem Tagesordnungspunkt die Aussprache an dieser Stelle stattfinden soll.
Wir haben Ihnen einen Vorschlag für eine Vereinbarung übersandt. In einem solchen Rahmen sind wir auch gerne bereit, hier sofortige Abstimmungen zu den Anträgen herbeizuführen.
Zu dem, was uns jetzt an Anträgen vorliegt: Wenn ich richtig gezählt habe, ist es einer der FDP, der aus meiner Sicht tatsächlich auch so ausführlich ist, dass er eine Ausschussberatung verdient hat - übrigens enthält er als letzten Punkt wieder den Hinweis auf Artikel 80; dazu ist unsere Position, glaube ich, jetzt hinreichend bekannt -, und zu den elf Anträgen der Grünen hat Herr Nacke ja inhaltlich schon eine ganze Menge gesagt.
Ich stelle nur fest - weil Sie immer unterstellen, dass wir uns nicht positionieren wollen -: Unsere inhaltlichen Positionen zur Corona-Politik in Niedersachsen finden Sie nachzulesen in der CoronaVerordnung dieser Landesregierung, meine Damen und Herren. Das ist unsere inhaltliche Linie zu dieser Frage! Und, ehrlich gesagt: Ihre inhaltliche Linie weicht ja gar nicht so besonders weit davon
ab. Ich kann in Ihren Anträgen - bei all den etwas schwammigen Formulierungen - nicht finden, dass Sie ernsthaft beantragen, mit Stand von heute die Gastronomie in Niedersachsen wieder zu öffnen. Sie schreiben sinngemäß, für zukünftige Infektionsgeschehen müsse man das mal prüfen.
Also, mit anderen Worten: Sie sind gefordert, an dieser Stelle ernsthaft Farbe zu bekennen. Der einzige Punkt, an dem Sie das hier gerade klarmachen konnten - Herr Nacke hat das dann ja auch noch einmal ergänzt -, sind tatsächlich die Freiflächen in Zoos. - Wenn das alle Änderungen sind, die Sie bezüglich der Corona-Politik in Niedersachsen vorzubringen haben, meine Damen und Herren, dann ist das allerdings reichlich dünn - um das deutlich zu sagen.
Meine Bitte in Bezug auf die Diskussionen über die Parlamentarisierung ist, die Kirche im Dorf zu lassen, meine Damen und Herren.
Am 23. April spricht die FDP hier im Niedersächsischen Landtag über „Notverordnungen“ - vielleicht wohl wissend, welchen historischen Bezug man da herstellen könnte.
Am 23. April spricht die FDP hier im Landtag von „Parlamentsverzwergung“. Und ein anderer prominenter FDPler, Mitglied im Deutschen Bundestag, postet auf seinem Facebook-Account ein Foto des Deutschen Reichstages von 1927. Im Text findet sich dann der Hinweis: Wenn die Söders und Lauterbachs dieser Welt und viele ihrer Kollegen das Ignorieren des Parlaments und die Aufhebung von Grundrechten damit rechtfertigen, dass man in Krisensituation nicht auf das Parlament warten könne und rasch entschieden werden müsse, entlarvt dies ein beängstigendes Demokratiemisstrauen.
Weiter heißt es: Wer eine Pandemie nicht mit Augenmaß und verhältnismäßigen Maßnahmen bekämpft, sich nicht in besonderer Weise um wirklich gefährdete Personengruppen kümmert, sondern pauschal Freiheitsrechte beschneidet und die Grundwerte unserer Demokratie - man höre und staune - auf dem Altar von Alarmismus opfert, hat aus der Geschichte wenig gelernt.
Meine lieben Freidemokraten in Niedersachsen, es wäre angemessen, sich von einem solchen Foto
im Zusammenhang mit solchen Posts Ihrer eigenen Parteifreundinnen und -freunde zu distanzieren.
Ich bitte Sie inständig: Lassen Sie an dieser Stelle die Kirche im Dorf! Wir haben eine Vereinbarung vorgelegt, wie wir die weitere Beteiligung von Parlament und übrigens insbesondere der Opposition in Niedersachsen vernünftig und mit Augenmaß regeln können.
Lassen Sie uns das sachlich weiter diskutieren! Wir werden eine Übereinkunft finden. Aber reden Sie zu einer Gesundheitskrise, meine Damen und Herren, keine Parlamentskrise in Niedersachsen herbei! Wir haben sie nicht.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde es einigermaßen kurz machen. Dies ist ein jährlich wiederkehrendes Thema hier im Niedersächsischen Landtag. Die Präsidentin unterbreitet den - aktuell sind es vier - im Landtag vertretenen Fraktionen einen Vorschlag über die Erhöhung der Fraktionskostenzuschüsse nach den bekannten Indizes. Das ist auch in diesem Jahr geschehen.
Die einzige Abwandlung, auf die wir uns in den Fraktionen untereinander verständigt haben, ist, dass die Kostensteigerungen, die es aufgrund von Personalkostensteigerungen usw. gibt, in diesem Jahr nicht bereits ab dem 1. Januar, sondern mit Wirkung vom 1. Oktober zu einer Erhöhung führen sollen. Das hat, wie viele andere Themen in diesem Hohen Haus auch, mit dem Thema Corona zu tun. Wir haben sehr viele Veranstaltungen und Aktivitäten der Fraktionen in den letzten Monaten nur auf Sparflamme laufen lassen können, was zu entsprechenden Kosteneinsparungen geführt hat.
Aber die Kostensteigerungen im Bereich der Personalkosten usw., die dem entgegenstehen, laufen natürlich trotzdem weiter. Zusätzlich meinen wir, in den Fraktionen auch einen gesteigerten Bedarf im Bereich der Digitalisierung zu haben, was Videokonferenztechnik usw. angeht, weil wir alle untereinander - nicht nur innerhalb der Landtagsgremien selbst, sondern auch in den Fraktionen - die Vorschriften zum Infektionsschutz beachten und so wenig wie möglich persönlichen Kontakt auch innerhalb der Fraktionen stattfinden lassen wollen.
Deshalb bitte ich den Landtag um Zustimmung für die jetzt vorgeschlagene und an den Indizes orientierte Erhöhung mit Wirkung vom 1. Oktober.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident, es war ausdrücklich nicht meine Absicht, Sie zu überraschen. Aber dass ich aus dem Nordwesten Niedersachsens komme, kann ich an dieser Stelle bestätigen.
Für die Fraktion der SPD möchte ich gerne die Kleine Anfrage für die Fragestunde einbringen: „Energiewende beginnt im Nordwesten - Mehr Wind statt Flaute“.
Die Klimakrise schreitet immer weiter voran, und die Windenergie als die tragende Säule einer klimaneutralen Energieversorgung steckt in der Krise. Zukunftsfähigen Arbeitsplätzen in einer Branche mit globalem Wachstum droht in Niedersachsen das Aus. Allein Ende des Jahres fallen etwa 1 085 MW, in den nächsten drei Jahren ca. 2 430 MW aus der EEG-Förderung. Die Zukunft dieser Anlagen und Standorte ist ungewiss bzw. gefährdet. Der Zubau von Windenergieanlagen ist eingebrochen.
Wenn die Ü-20-Windenergieanlagen wirtschaftlich nicht weiterbetrieben bzw. nicht repowert werden können, droht ab 2021 ein Rückbau an Windenergieleistung. Das Erreichen der Klimaziele würde unmöglich. Überdies ist der Erhalt des ganzen Wirtschafts- und Technologiefaktors Windenergie
und damit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in Gefahr.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welchen Stellenwert hat der „Auricher Appell“ für die Stärkung der Windenergie in Niedersachsen?
2. Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Entwurf zur EEG-Novelle im Hinblick auf die Ü-20Anlagen sowie den zukünftigen Ausbau der Windenergie?
3. Was tut die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten, um den Ausbau der Windenergie wieder zu beschleunigen?
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Blick auf das Thema Repowering frage ich die Landesregierung, ob sie beabsichtigt, über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative zu starten, um das Repowering zu erleichtern und Konzentrationsplanungen zu vereinfachen. Die Frage bezieht sich konkret auf mögliche Änderungen des Baugesetzbuchs.
Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte das nicht so schnell ausrechnen können, war aber schon im Vorfeld von 9 Minuten ausgegangen. Insofern stimmt das überein.
Ich darf mich zunächst ganz herzlich bei der Landesregierung in Person unseres Umweltministers Olaf Lies für die ausführliche Beantwortung der Anfrage bedanken. Vor allen Dingen will ich mich auch bei allen Organisatorinnen und Organisatoren der Veranstaltung in Aurich bedanken, die letztlich zu diesem gemeinsamen Beschluss, dem Auricher Appell, geführt hat.
Ich glaube, dass das entweder eine absolute Premiere oder jedenfalls eine der ersten Veranstaltungen gewesen ist, bei der sich führende Vertreter der Windkraftbranche - so will ich das einmal umschreiben - aus Niedersachsen auch mit Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern an einen Tisch gesetzt und gemeinsam eine solche Erklärung unterzeichnet haben. Ich werte es als großen und richtig wichtigen Meilenstein in dieser Entwicklung, dass wir in diesem Bereich zu einer echten Sozialpartnerschaft kommen. Das haben wir seit Jahren immer wieder eingefordert, und schrittweise scheint in diesem Bereich die Einsicht zu wachsen. Das begrüßen wir sehr, weil es wichtig ist, dass wir in diesem Bereich tatsächlich mit einer Stimme sprechen. Deshalb mein ganz herzlicher Dank!
Mir ist wichtig - das ist mit ein Grund gewesen, aus dem die SPD-Fraktion dieses Thema auf die Tagesordnung der Landtagssitzung gesetzt hat -, dass wir nicht immer nur dann vor Ort präsent sind, wenn es im Bereich der Windkraftbranche zu Ein
schnitten, zu Umstrukturierungen und übrigens auch zu Entlassungen kommt, sondern dass wir als Koalition, aber eben auch die Landesregierung bei diesem Thema kontinuierlich am Ball bleiben, weil es sich an dieser Stelle - das hat die Beantwortung der Anfrage noch einmal deutlich gezeigt - tatsächlich um das Bohren sehr dicker Bretter handelt. Es geht um nichts weniger als das Gelingen der Energiewende. Und es geht auch um nichts weniger als den Erhalt und den Ausbau einer wichtigen Wirtschaftsbranche hier bei uns im Land Niedersachsen und um den Erhalt vieler, vieler Arbeitsplätze, meine Damen und Herren. Deswegen, glaube ich, ist es wichtig, dass wir uns mit dieser Frage befassen.
Es bleibt viel zu tun; das ist hier deutlich geworden. Wir haben keinen Bericht entgegennehmen können, nach dem sozusagen schon hinter jedem Punkt ein Häkchen hätte gemacht werden können. Es zeigt sich aber, dass die Landesregierung all die Baustellen - wenn ich das so bezeichnen darf - im Auge behält und in allen Bereichen entsprechend unterwegs ist.
Ich will einfach nur noch mal einige Kernthemen bekräftigen, um das aus der heutigen Landtagssitzung noch mal als Signal insbesondere auch nach Berlin zu senden: Die Frage nach Repowering muss in diesem Zusammenhang beantwortet und bearbeitet werden! Für die vielen Anlagen, die ab nächstem Jahr entsprechend aus der EEG-Förderung rausfallen, muss es eine Regelung geben, meine Damen und Herren, sonst kommen wir in einen Bereich, in dem Windkraft rückgebaut wird, und das kann in niemandes Interesse liegen!
Der nächste Punkt, den ich benennen will - auch das hat der Minister noch einmal konkret ausgeführt -, ist die Berechnung des Bruttostromverbrauchs. Als Ziel sind 580 Terrawattstunden angegeben. Auch in diesem Haus scheinen sich alle einig zu sein - das begrüße ich sehr -, dass diese Zahl schlicht zu niedrig angesetzt ist und daraus resultierend der vorgesehene Ausbaupfad für die Windenergie einfach nicht ausreicht. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir hier in Niedersachsen noch einmal gemeinsam auf Berlin Druck machen!
Dann spielt die Frage der Akzeptanz eine immer wiederkehrende Rolle. Ich glaube deshalb, dass es richtig und wichtig ist, dass wir uns gemeinsam für eine Beteiligung an Erlösen einsetzen - so will ich das relativ abstrakt formulieren -, weil es im Detail sicherlich unterschiedliche Auffassungen dazu
geben kann und im Zweifel auch der Teufel im Detail steckt. Ich glaube aber, dass wir uns hier im Haus im Kern relativ einig sind, dass es eine Beteiligung an Erlösen geben muss, weil das ein notwendiger Schlüssel für mehr Akzeptanz der Windkraft in unserem Land und übrigens auch in der restlichen Republik ist.
Deshalb müssen wir uns gemeinsam anstrengen, den Ausbau weiter zu steigern. Ich habe mir die Zahlen noch einmal geben lassen: Bundesweit haben wir im Vergleich zum Vorjahr - auf niedrigem Niveau, weil wir im Vorjahr beim Zubau von Windkraftanlagen ganz schlecht abgeschnitten haben - ein Plus von immerhin 70 %. Das sind umgerechnet 400 MW, und für das Land Niedersachsen allein berechnet sind das 170 %. Das heißt, die Richtung stimmt beim Ausbau eigentlich, aber das Tempo muss noch entsprechend erhöht werden, damit wir zu stärkeren Ausbauzahlen kommen, um die entsprechenden Ausbaupfade dann auch zu erreichen.
Ich glaube, dass es auch richtig und gut ist - auch das hat der Minister noch einmal deutlich gemacht -, dass das Land seine Hausaufgaben an dieser Stelle macht. Der Windenergieerlass ist in Arbeit, er befindet sich im Verfahren; das ist richtig und wichtig. Und es ist auch richtig und wichtig, dass wir bei der Nutzung aller landesrechtlichen Möglichkeiten zu Vereinfachungen im Genehmigungsverfahren, zur rechtlichen Klarstellung und Konkretisierung kommen, um - das belegte auch eine hier gestellte Frage - den Genehmigungsbehörden die Arbeit so einfach, wie es nur irgendwie geht, zu machen.
Nun bin ich bei einem ganz wesentlichen Punkt, den das Land Niedersachsen natürlich nicht alleine regeln können wird, nämlich bei der Frage von Genehmigungsverfahren insgesamt. Denn wir haben immer noch eine riesige Anzahl an Klagen in diesem Bereich - Klagen, die dazu führen, dass die Verfahren mindestens verzögert und erschwert werden. Ich glaube, dass es richtig ist, gerade beim Thema Artenschutz zu solchen Klarstellungen zu kommen, sodass jedenfalls das eine dem anderen nicht grundsätzlich im Weg steht, meine Damen und Herren. Das scheint mir ein zentrales Anliegen zu sein, wenn wir die entsprechenden Ausbaupfade auch erreichen wollen.
Ich schließe deshalb mit einer Bekräftigung des Auricher Appells. Im Niedersächsischen Landtag scheint in dieser Frage eine relativ große Einigkeit vorhanden zu sein. Ich glaube, dass es deshalb
richtig und wichtig ist, dass wir diese Einigkeit nach der heutigen Sitzung auch noch einmal nach Berlin spiegeln und deutlich machen, dass wir hier nicht nachlassen, und deutlich machen, dass die Koalition - das sage ich für meine Fraktion an dieser Stelle - nicht nachlassen wird, für bessere Bedingungen für den Ausbau von Windkraft zu kämpfen. Ich bin wirklich froh und stolz, dass wir die Landesregierung in dieser Frage absolut an unserer Seite wissen. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass diese Branche eine Zukunft in Niedersachsen hat, und gemeinsam dafür sorgen, dass mit der Windkraft auch die Energiewende hier bei uns in Niedersachsen gelingt.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Birkner, ich gehe davon aus,
dass aus der zuständigen Staatskanzlei der Staatssekretär oder der Ministerpräsident in Kürze hier eintreffen werden. Sie sind, wie sonst auch am Rande des Plenums, natürlich bei Terminen und in Gesprächen, und wir sind, wie Sie wissen, in der heutigen Plenarsitzung dem Zeitplan etwas voraus.
Ich gehe davon aus, dass sie gleich an der Debatte teilnehmen werden. Dann dürfte sich der GOAntrag erledigt haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich die Geschäftsordnung richtig interpretiere, müsste zunächst nicht über den Antrag auf Anschluss der zweiten Beratung, sondern über die Ausschussüberweisung abstimmt werden. Wenn das Quorum von 20 Abgeordneten für die Ausschussüberweisung erfüllt ist, dann ist die Ausschussüberweisung erfolgt. Damit würde sich die Abstimmung über eine sofortige Abstimmung erübrigen. So müsste die Reihenfolge nach meiner Einschätzung sein.
Um es deutlich zu sagen: Meine Fraktion ist der Auffassung, dass dieser Antrag ordnungsgemäß und ganz normal im zuständigen Ausschuss beraten werden sollte.
Vielen Dank.
Herr Dr. Birkner, vielen herzlichen Dank für Ihren Geschäftsordnungsantrag. Ich interpretiere ihn so, dass es um die Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunkts geht.
Dem widerspricht meine Fraktion ganz ausdrücklich. Sie stützen sich hier einzig auf die Berichterstattung, die mir im Übrigen noch gar nicht vorliegt. Ich bitte um Verständnis. An dieser Stelle wollen wir das nicht machen.
Ich will eines anfügen, meine Damen und Herren. In der gesamten Corona-Krise - gerade in diesem Plenum ist das wieder deutlich geworden - kapriziert sich die Opposition im Wesentlichen nur auf eine Frage, nämlich darauf, wie weit sie selbst in die Organisation der Maßnahmen eingebunden ist. Das steht aber nicht im Vordergrund.
Es geht um den Schutz der Menschen, meine Damen und Herren, und nicht darum, wie Sie sich als einzelne Oppositionsabgeordnete in diesem Zusammenhang selbst behandelt fühlen. Wir lehnen das ab.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Limburg, Ihr erster Wortbeitrag enthielt viele wichtige Punkte, die ich einmal aufgreifen will.
Sie haben zu Recht erwähnt, dass es am Montag eine Regierungserklärung gegeben hat. Sie haben zu Recht erwähnt, dass es gestern eine Unterrichtung zu den Sportveranstaltungen gegeben hat - ganz ausführlich und beinahe zeitgleich zu der Entscheidung. Viel besser kann man das tatsächlich nicht mehr machen. Und Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Landesregierung hier im Plenum kundgetan hat, dass sie „Änderungen erwägt“.
Jetzt komme ich auf das zu sprechen, was Herr Nacke zu Recht erwähnt hat.
Man muss hier offensichtlich in jeder Plenarsitzung wieder von vorn erklären, dass der interne Willensbildungsprozess der Landesregierung abgeschlossen sein muss, damit sie über etwas unterrichten kann. Wenn diese interne Willensbildungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, kann die Regierung nur darüber unterrichten - und das fordern Sie gerade ein -, dass es nichts zu unterrichten gibt. Und das machen wir nicht mit, meine Damen und Herren, damit Sie das wissen.
Dann fallen hier in jedem Wortbeitrag seitens der Opposition die Worte „Arroganz“ und viele andere Worte, auch mir gegenüber. Das dürfen Sie gern machen. Immer munter drauf, Herr Dr. Birkner! Aber Ihre wirklich überhebliche Art und Weise, hier aufzutreten und in einem Prozess, in dem die Willensbildung der Landesregierung noch gar nicht
abgeschlossen ist, einzig und allein die Frage der Information in den Mittelpunkt zu stellen, halte ich für einen Fehler. Und ich fordere Sie hiermit auf: Kehren Sie endlich zur Sacharbeit zurück! Lassen Sie uns inhaltlich darüber streiten, was richtig und was falsch ist, und nicht darüber, ob irgendetwas in Vorabmeldungen der Presse erwähnt wird!
Das ist einer Opposition in diesem Haus unwürdig!
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung insbesondere im Zuge des Corona-Geschehens habe ich die Frage: Wie steht die Landesregierung zu Kaufanreizen innerhalb der Automobilbranche, und sieht sie solche Kaufanreize als sinnvoll nur für reine E-Automobile oder auch für solche mit Verbrennungsmotor an? Dies auch vor dem Hintergrund, dass gestern in der Debatte der Vorwurf erhoben wurde, man würde mit solchen Kaufanreizen nur das Alte fördern.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Limburg, Ihr Antrag überrascht doch ein bisschen.
Es ist korrekt, was Herr Grascha sagt: Die Vorlage ist uns zugegangen. Auf meinem Handy kann ich sehen: Um 12.43 Uhr ist die Vorlage zugestellt worden. Das dürfte für alle anderen Mitglieder des Hauses in ähnlicher Weise gelten.
Aber trotzdem konnte ich natürlich nicht ahnen - jedenfalls grundsätzlich nicht -, dass es dazu gleich einen GO-Antrag geben wird.
Ich glaube, dass es angesichts dieser Thematik angemessen wäre, an dieser Stelle keine Profilierung zu betreiben. Ich glaube, dass es vielmehr angemessen und korrekt wäre, wenn sich das Haus in einem vernünftigen Rahmen mit der Thematik befassen könnte.
Deswegen will ich mich den Worten von Herrn Nacke inhaltlich anschließen. Ich glaube, dass es richtig wäre, zu versuchen, übereinzukommen, wie wir in einem vernünftigen Verfahren über dieses wichtige Thema reden können. Ich will das auch nicht mit Vorwürfen verbinden, dass Sie das möglicherweise im Rahmen von Aktuellen Stunden und anderen Geschäftsordnungsinstrumenten hier
hätten thematisieren können. Ich glaube vielmehr, es müsste ein angemessenes, vernünftiges Verfahren gewählt werden. Wenn wir in dieser Situation spontan gefragt würden, ob das jetzt schnell in die Tagesordnung eingeschoben werden kann, würde ich das gerade für nicht angemessen halten.
Sie berufen sich natürlich auf die Geschäftsordnung. Auch Herr Grascha hat das getan. Ja, korrekt: Natürlich dürfen Sie solche Anträge stellen. Aber ich verweise darauf, dass § 66 unserer Geschäftsordnung ganz eindeutig regelt: Wenn eine Fraktion dem Ansinnen widerspricht, einen zusätzlichen Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen, dann findet das nicht statt.
Lassen Sie uns vernünftig zusammenkommen und darüber ins Gespräch kommen, wie wir diese Thematik hier in einer vernünftigen Atmosphäre behandeln können! Denn es eint mindestens vier Fraktionen dieses Hauses, dass uns alle diese Bilder nicht unberührt lassen. Es ist angemessen, dass sich der Niedersächsische Landtag grundsätzlich mit dieser Frage befasst - aber in einem vernünftigen Ablauf. Das wäre meine herzliche Bitte an Sie.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass ich mich nicht gemeldet habe, war allein der Tatsache geschuldet, dass ich nicht unhöflich sein wollte. Es hätte ja sein können, dass jemand anderes zuerst zu dem Antrag hätte reden wollen.
Ich darf mich zunächst einmal ganz herzlich bei der CDU - selbstverständlich -, bei Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und auch bei der FDP dafür bedanken, dass es gelungen ist, diesen Antrag so zu einen, wie er Ihnen heute vorliegt. Ich glaube, das ist ein gutes Signal.
Meine Damen und Herren, die Corona-Pandemie hält uns bis heute in Atem. Es vergeht keine Plenarsitzung - und ich vermute, auch keine Ausschusssitzung - hier im diesem Haus, in der der Begriff „Corona“ nicht mindestens einmal pro Sitzung fällt, weil er einfach alle Bereiche des gesellschaftlichen und auch alle Bereiche unseres parlamentarischen Lebens beeinflusst. Seit März dieses Jahres haben wir Einschnitte in allen Bereichen, wie wir sie in unserem Land Niedersachsen, aber auch darüber hinaus, seit Jahrzehnten nicht hatten.
Es ist aus meiner Sicht - ich habe den Eindruck, dass darüber Einigkeit in diesem Haus besteht - undenkbar, dass eine solche Situation nicht auch zu einer parlamentarischen Nachbereitung führen würde. Ich halte es vielmehr für zwingend erforderlich, dass das gemacht wird. Deshalb mein herzlicher Dank an alle vier Fraktionen, dass es diese Einigung so hat geben können.
Ursprünglich - das unterscheidet sich ein bisschen vom Thema - gab es auch gewisse Initiativen, eine Art Corona-Begleitausschuss zu schaffen. Das war eine andere Kategorie. Da war beabsichtigt, sozusagen das laufende Geschehen zu begleiten. Das steht an dieser Stelle nicht im Vordergrund.
Vielmehr steht hier im Vordergrund, Erkenntnisse zu sammeln, sie auszuwerten und vor allen Dingen, meine Damen und Herren, Lehren für die Zukunft zu ziehen - und das tatsächlich in allen Bereichen. Alle Ministerien werden also am Ende damit befasst sein.
Meiner Fraktion geht es jedenfalls nicht vorrangig darum, der Regierung Fehler nachzuweisen, sondern aufzuarbeiten. Aber - auch das will ich ganz deutlich sagen; es wird sich gar nicht vermeiden lassen; das liegt in der Natur der Sache - nach meiner Einschätzung kann es sehr wohl auch Aufgabe eines solchen Corona-Sonderausschusses sein, Fehleinschätzungen zu erkennen - Fehleinschätzungen, die man mit dem Wissen von heute aufdecken kann.
Irgendwer hat im Verlauf der vergangenen Plenardebatten einmal ein Zitat gebracht. Leider habe ich vergessen, von wem es ist. Aber ich habe es mir jedenfalls gemerkt: Wenn man alles wüsste, würde man alles richtig machen.
Dieser Ausspruch beschreibt diese Situation. Im Verlauf der vergangenen Monate haben wir alle miteinander - auf allen politischen Ebenen - dazulernen müssen. Das bedeutet logischerweise, dass man aus der Perspektive von heute, wenn man auf die Ereignisse im März und April 2020 zurückblickt, an gewissen Stellen wird erkennen müssen, dass es Fehleinschätzungen gegeben hat.
Auch das ist selbstverständlich Bestandteil dieses Ausschusses, aber - jedenfalls aus meiner Sicht - weniger um irgendwo den Finger in die Wunde zu legen, sondern immer mit der Prämisse, dass es darum geht - so ist das bei den Aufgaben unter Punkt 2 b schriftlich fixiert -,
„Schlussfolgerungen zu erarbeiten, die sich aus den bisherigen Erkenntnissen der aktu
ellen COVID-19-Pandemie für die zukünftige Pandemieplanung in Niedersachsen ergeben“.
Das ist aus meiner Sicht der Kern.
Wenn man beschreibt, was die Pandemie in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens mit uns gemacht hat, dann, glaube ich, ist es richtig, angemessen und natürlich, auch die parlamentarische Arbeit selbst in den Fokus zu nehmen: Wie ist das eigentlich gelaufen? Was muss man an dieser Stelle tun?
Wir haben hier schon gestern miteinander über eine Geschäftsordnungsänderung - eine Fristverlängerung - gesprochen und dann auch darüber abgestimmt: dass wir Videokonferenztechnik in Ausschusssitzungen zunächst - erst einmal nur befristet - weiter zulassen.
Natürlich war auch die parlamentarische Arbeit unter den Pandemiebedingungen gewissen Einflüssen unterworfen. Über Wochen hinweg war auch unsere parlamentarische Arbeit jedenfalls beeinträchtigt. Das, glaube ich, darf man mit Stand von heute wohl sagen.
Man kann sogar den ganz großen Bogen schlagen; auch darüber haben wir gestern gesprochen, als es um die Frage der Öffentlichkeit von Ältestenratssitzungen ging: Man kann theoretisch sogar so weit gehen, sich die ganze Notstandsgesetzgebung nach Artikel 44 der Niedersächsischen Verfassung anzugucken. Denn wir haben in den Debatten - ich glaube, so viel darf ich berichten - gelegentlich gemerkt, dass die Mütter und Väter unserer Verfassung bei der Ausformung unserer Notstandsgesetzgebung eher Bomben- und Fliegeralarme im Kopf hatten als ein Pandemiegeschehen, unter denen eine Zusammenkunft zwar theoretisch erlaubt, aber zur Vermeidung weiterer Infektionen nicht möglich ist. Und ich glaube, die Mütter und Väter unserer Verfassung konnten damals noch nicht erkennen, dass es eines Tages denkbar sein würde, mittels digitaler Videokonferenztechnik zusammenzukommen.
Das bedeutet, dass wir uns natürlich auch die parlamentarische Arbeit angucken und Schlussfolgerungen erarbeiten wollen, wie in derartigen Krisensituationen parlamentarische Arbeit und die Beteiligung von Abgeordneten sinnvoll und effizient organisiert werden kann.
Meine Damen und Herren, wir haben uns eine Menge vorgenommen. Aber ich glaube, es ist richtig und angemessen, das parlamentarisch aufzu
arbeiten. Auch wenn es in diesem Haus unterschiedliche Betrachtungsweisen in der Frage gibt, ob bestimmte Entscheidungen richtig oder falsch, verhältnismäßig oder unverhältnismäßig waren, besteht Einigkeit darüber, in welchem Rahmen wir uns diese Aufarbeitung in den nächsten Wochen und Monaten - der Sonderausschuss soll seine Arbeit im Oktober 2020 aufnehmen, mit der Zielsetzung, sie im September 2021 abzuschließen - vornehmen wollen.
Ich darf mich herzlich bedanken und alle Fraktionen des Hauses um Zustimmung bitten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Limburg hat schon vieles vorweggenommen. Das überrascht auch nicht, weil der Antrag unter Tagesordnungspunkt 5 in großer Einigkeit eingebracht wird.
Erlauben Sie mir zwei, drei Bemerkungen zu den beiden Tagesordnungspunkten - übrigens in umgekehrter Reihenfolge wie Herr Limburg.
Zunächst zum Tagesordnungspunkt 4. Hier geht es, wie Herr Limburg richtig beschrieben hat, um die Frage, ob der Ältestenrat unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich tagen kann. Einen Dissens gibt es bezüglich der Frage, was wir heute beschließen können und wollen. Ob es auch einen Dissens in der Sache gibt, ist die Frage, also darüber, ob in dem Moment, in dem Artikel 44 der Niedersächsischen Verfassung greift, weil aufgrund bestimmter Voraussetzungen das Parlament nicht mehr zusammentreten kann, und die Regierung ermächtigt ist, über Notverordnungen zu regieren, und dementsprechend der Ältestenrat als eine Art Ersatzparlament zusammentritt, um diesen Notverordnungen am Ende zuzustimmen, der Ältestenrat öffentlich tagen kann oder soll. Das ist möglicherweise am Ende gar nicht strittig.
Zur Erklärung, was uns bewogen hat, diesem Antrag nicht - jedenfalls jetzt nicht - zuzustimmen: Dieser Antrag datiert vom 17. März, stammt also aus einer Zeit, zu der wir noch nicht absehen konnten, wie sich die Pandemie bei uns in Niedersachsen weiterentwickelt. Für uns ist relevant, Herr
Limburg, dass wir uns hier im Konstrukt der Notverordnungen bzw. der Notstandsgesetzgebung befinden. Ich halte es für angemessen, dieses Thema in einem größeren Rahmen zu diskutieren. Wir sollten jetzt nicht einen Schnellschuss machen, indem wir sagen: Das ist die Lösung; der Ältestenrat kann öffentlich tagen, und dann ist alles geregelt.
Ich gehe davon aus, dass wir diese Frage im Corona-Sonderausschuss, den wir in dieser Plenarwoche gemeinsam auf den Weg bringen wollen, intensiv beraten werden. Wie gesagt, diesen kleinen, aus der Notstandsgesetzgebung herausgegriffenen Punkt würde ich gerne in einem größeren Zusammenhang diskutieren.
Ob wir dann am Ende in der Sache einen Dissens haben, kann ich - Stand: heute - noch nicht abschließend beantworten.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lehnen wir deshalb diesen Antrag der Grünen aus dem März dieses Jahres ab.
Der Antrag unter Tagesordnungspunkt 5 - Herr Limburg hat es dargestellt - betrifft die Verlängerung der Corona-Sonderregelungen bezüglich „virtueller“ Ausschusssitzungen. Der Begriff „virtuell“ trifft es dabei nicht ganz; es handelt sich um Ausschusssitzungen, die ganz oder teilweise unter Zuhilfenahme von Videokonferenztechnik abgehalten werden. Das war übrigens ein Anliegen aus der Mitte des Parlaments, um unter den Pandemiebedingungen eine reguläre Ausschussarbeit und damit eine reguläre Parlamentsarbeit am Laufen zu halten. Diese Technik ist auch zum Teil in Anspruch genommen worden.
Jetzt - mein Vorredner hat es gesagt - müssen wir über eine Neubefristung befinden; denn die geltende Regelung ist bis zum 30. September befristet. In diesem Plenum müssen wir also entscheiden, ob wir sie verlängern oder nicht.
Wir sind gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass die Regelung bis zum Ablauf desjenigen Monats im nächsten Jahr verlängert werden sollen, in dem die Parlamentsferien regulär beginnen, um dann zu schauen, wie man weitermacht. Denn wie die Situation im nächsten Jahr aussehen wird, weiß sicherlich niemand von uns.
Ich will mich noch einmal ausdrücklich bei der FDP bedanken, die die Regelung ganz wesentlich initiiert hat.
Die Regelung hat sich in den vergangenen Monaten bewährt. Sie ist in Einzelfällen in Anspruch genommen worden. Es wäre schön, wenn wir uns mit Blick auf diese Regelung gemeinsam verpflichten würden, im Corona-Sonderausschuss zu diskutieren, ob das nicht eine Regelung sein könnte, die wir für die Zukunft unbefristet in die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages übernehmen. Ich hielte das jedenfalls für denkbar.
Aber auch für diesen Punkt gilt für mich und meine Fraktion, dass wir ihn gerne im Zusammenhang diskutieren wollen. Das werden wir im CoronaSonderausschuss in den kommenden Monaten intensiv tun können.
Jetzt geht es erst einmal darum, die auslaufende Befristung bis zum 31. Juli 2021 zu verlängern. Ich bitte alle Fraktionen des Hauses um Zustimmung.
Es ist gerade schon gesagt worden, dass beabsichtigt ist, heute auch die abschließende Beratung durchzuführen. Das erscheint auch angemessen, weil es sich nicht um einen neuen Sachverhalt, sondern lediglich um eine Fristverlängerung handelt.
Vielen Dank, und ich bitte um Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Grascha hat mir schon vieles vorweggenommen. In der Tat ist es so, dass es im September vergangenen Jahres einen Antrag dazu gab, der in der Aussprache hier allgemein auf
Zustimmung gestoßen ist. Es gibt ein breites Interesse des Parlamentes, auch den Regierungschef direkt befragen zu können.
Wir haben im Werdegang, wie man sagen darf, erstens festgestellt, dass die Einführung einer solchen Regelung in eine Geschäftsordnungsgesamtsystematik rechtlich manchmal gar nicht so einfach ist. Zweitens gehört zur Vollständigkeit dazu zu sagen: Es ist nicht ganz uninteressant, politisch einen Ausgleich zwischen den Interessen von Regierungskoalition bzw. -fraktionen und Oppositionsfraktionen zu finden. Ich glaube aber, dass uns das gelungen ist.
Weiter darf ich darauf hinweisen, dass wir uns auch in anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz oder im Bundestag angesehen haben, wie sie das machen. Es ist jedoch sehr schwierig, zu einem Vergleich zu kommen, weil sich die Regelungen an irgendeiner Stelle so wesentlich unterscheiden, dass es am Ende fast immer geheißen hätte, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Deswegen haben wir eine, wie ich meine, relativ eigenständige Regelung in Niedersachsen eingeführt. Sie funktioniert so, dass wir sie als Ersatz für die Fragestunde sehen. Herr Grascha, Sie haben gesagt, für die Dringliche Anfrage, aber im Zweifel auch für beides als Ersatz.
- Genau, aber wir machen sie als Ersatz für die Fragestunde im jeweiligen Plenarabschnitt. Die Fragestunde wird dann wegfallen.
Es wird dergestalt ablaufen, dass jede Fraktion vier Fragen stellen kann und ein Zeitrahmen von 90 Minuten zur Verfügung stehen wird. Genauso wie Herr Grascha es gesagt hat, wird es einen Turnus geben, bei dem das Fragerecht wechselt, damit nicht nur die Koalitionsfraktionen immer möglichst positive Fragen stellen oder nicht nur die Oppositionsfraktionen fragen. Es gibt einen Turnus, wie wir ihn auch für die Fragestunden haben, der im Ältestenrat festgelegt werden wird. Meines Erachtens ist das eine ganz sinnvolle und ausgewogene neue Regelung.
In der Tat ist die Einigung etwas kurzfristig gewesen. Ich glaube aber, dass sie jedenfalls noch rechtzeitig ist, weil vorgesehen ist, diese MPFragestunde zweimal im Jahr stattfinden zu lassen, nämlich immer im Januar und im ersten Plenarabschnitt nach der Sommerpause. Das würde bedeuten, dass wir im nächsten Plenarabschnitt, also im September, eine solche Premiere hätten.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass aufgrund dessen, dass die Regelung neu ist, zwischen den Fraktionen vereinbart ist, die Regelung nach einem Jahr ehrlich zu evaluieren und zu fragen: Funktioniert das vom Zeitrahmen her? Funktioniert das vom Ablauf her? Ist das so gangbar, wie wir das jetzt konstruiert haben? Wenn nicht, müsste man gegebenenfalls zu Veränderungen kommen.
Ich bin im Moment einigermaßen stolz, dass wir das jetzt hingekriegt haben, und freue mich auf das September-Plenum. Ich freue mich darauf, viele spannende Frage an den Ministerpräsidenten zu hören und natürlich noch wesentlich bessere Antworten.
Mein besonderer Dank gilt dem stellvertretenden PGF der CDU-Fraktion. In dieser Funktion fungiert nämlich heute Herr Toepffer, weil Herr Nacke krankheitsbedingt heute nicht an der Plenarsitzung teilnehmen kann. Dirk Toepffer hat einen richtig guten Job gemacht. Ich hoffe aber, dass mir Jens Nacke dieses Lob nicht übel nehmen wird.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Grundentschädigung - oder anders gesagt: Diäten - dürfte zu den sensibelsten Themen hier in diesem Haus gehören. Deshalb darf ich mich zunächst bei der AfD-Fraktion für diesen Antrag und für die sachliche Darstellung an dieser Stelle bedanken, auch wenn ich nicht in jedem Punkt mit Ihnen übereinstimme.
Ich möchte darauf abheben, dass am 15. April jedenfalls meine Fraktion durch die Fraktionsvorsitzende Hanne Modder den Verzicht auf die Anpassung erklärt hat. Auch die anderen demokratischen Fraktionen im Haus haben das inhaltlich gleichlautend in diesen Tagen getan. Am 30. April hat die AfD-Fraktion diesen Antrag eingebracht, über den wir heute sprechen.
Ich will doch noch ein, zwei Sätze über die Systematik verlieren. Wir reden über eine Angleichung, die sich auf die Differenz beim Nominallohnindex bezieht, und über eine gewogene Maßzahl des Preisindex, was die Aufwandsentschädigung angeht, also in diesem Fall auf einen Vergleich zwischen den Jahren 2018 und 2019. So hat die Präsidentin am 9. April mitgeteilt, was das auf der Grundlage des statistischen Zahlenmaterials bedeuten würde, nämlich eine Erhöhung von 2,8 % bzw. bei der Aufwandsentschädigung von 1,3 %.
Ich glaube, über die Einschätzung, dass in diesen Zeiten, in denen wir uns befinden - darüber diskutieren wir hier seit Tagen, Wochen und mittlerweile Monaten -, eine solche Anpassung sicherlich auch von uns allen selbst als unangemessen empfunden würde, gibt es in diesem Haus offenbar keine unterschiedliche Auffassung.
Was muss man machen, meine Damen und Herren, wenn man, wie z. B. meine Fraktion, keine Anpassung in diesem Jahr will? - § 6 Abs. 4 Satz 5 des Abgeordnetengesetzes liefert die Antwort:
„Die Anpassung wird nur wirksam, wenn sie durch den Landtag bestätigt wird.“
Wir bestätigen sie aber nicht. Wenn wir nichts bestätigen, dann wird auch keine Anpassung wirksam.
Jetzt kann es logischerweise entweder nur den einen oder den anderen Grund geben. Der eine Grund könnte sein, wie Herr Limburg es beschrieben hat: Man will beschließen, dass man nichts beschließt. Das erschließt sich mir dann aber nicht.
Der andere Grund könnte sein, dass man latent irgendwie versucht zu unterstellen, dass diejenigen, die jetzt nichts beschließen - weshalb es dann keine Anpassung der Diäten gibt -, in Wirklichkeit doch etwas anderes im Schilde führen. Wenn es der zweite Grund ist, dann ist Ihr Antrag tatsächlich etwas dürftig, weil er die Aufwandsentschädigung nicht enthält, die in § 7 des Abgeordnetengesetzes geregelt ist.
Dann könnte ich, wenn ich selbst in diesem Fahrwasser bleibe, Ihnen unterstellen, dass Sie zwar auf die Anpassung der Grundentschädigung verzichten wollen, aber im Geheimen im Schilde füh
ren, die Aufwandsentschädigung erhöhen zu wollen.
Ich mache das nicht, aber das würde der Diktion entsprechen, die Sie latent jedenfalls hier zu vermitteln versuchen. Deswegen kann ich mich nur den Worten von Herr Limburg anschließen.
In der Sache sind wir, was den Antrag angeht, nicht auseinander. Wir sind übrigens in der Sache auch nicht auseinander, was die grundsätzliche Systematik der Grundentschädigungsanpassungen in Niedersachsen angeht. Ich halte unsere Regelung tatsächlich für vorbildlich.
Aber in der Summe führt das zu nichts anderem, als dass dieser Antrag überflüssig ist. Ich beantrage - wie das auch sonst üblich ist - eine Überweisung in den Ältestenrat.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Limburg, für das Lob als Parlamentarier möchte ich mich zunächst ausdrücklich bedanken. Das hat richtig gutgetan an dieser Stelle. Vielen Dank!
Lassen Sie mich aber gleich vorweg sagen: Das kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass ich inhaltlich mindestens an einer Stelle eine ganz andere Auffassung vertrete als Sie, wenn Sie nämlich behaupten, dass der Landtag irgendwie in seinen Rechten beschnitten werde und dass hier in unrechtmäßiger Weise die Abläufe seitens der Regierung gestaltet würden. Das ist mitnichten der Fall, Herr Limburg.
Vielleicht darf ich noch einmal auf den Artikel 80 des Grundgesetzes eingehen, der ja einerseits die Möglichkeit gibt, dass die Landesregierungen durch Bundesgesetz ermächtigt werden, Verordnungen im Bereich des Infektionsschutzes zu erlassen, und andererseits in Absatz 4 - darauf nimmt der Gesetzentwurf der FDP Bezug - die theoretische Möglichkeit gibt, diese Regelunge nicht durch die Landesregierungen als Verordnungen zu erlassen, sondern im Wege eines Gesetzgebungsverfahrens durch den Gesetzgeber der jeweiligen Länder.
In der Tat: Der Wunsch nach parlamentarischer Beteiligung ist ja immer richtig und immer angemessen. Über die Ausgestaltung im Einzelnen wird man sich auseinandersetzen müssen. Das Infektionsschutzgesetz - § 32 -, das ja die Ermächtigungsgrundlage für all das Handeln ist, über das
wir seit Wochen und mittlerweile Monaten auch in Niedersachsen diskutieren, greift weit. Das will ich nicht bestreiten. Ich will allerdings auch gleichzeitig sagen, dass ich, ehrlich gesagt, stolz bin - bei aller Kritik in allen möglichen denkbaren einzelnen Punkten -, wie maßvoll und umsichtig unsere Landesregierung, aber auch die anderen Landesregierungen in der Bundesrepublik Deutschland mit diesem Instrument umgehen.
Ich jedenfalls komme zu dem vorläufigen Schluss, dass der Föderalismus durchaus einige Schwierigkeiten beinhaltet, im Gleichklang solche Maßnahmen zu erlassen, dass sich aber dieser Wettbewerb, den ich teilweise durchaus als problematisch empfinde, vielleicht in Bezug auf eine Öffnungsdiskussion in der Summe auch als hilfreich erweisen kann, dass also keine Landesregierung in der Lage wäre, es politisch durchzuhalten, über alle Maßen Maßnahmen zu erlassen, die weder erforderlich noch angemessen wären.
Ich glaube, dass die Motivation für einen solchen Gesetzentwurf sicher auch ein gewisser Anspruch der Opposition sein könnte, in den öffentlich geführten Debatten vorzukommen. Das versuchen Sie als Opposition natürlich mit verschiedenen Maßnahmen, dadurch, dass Sie die Maßnahmen selbst kritisieren und dass Sie - das stellen wir immer wieder fest, und Herr Nacke hat das, wie ich finde, wieder einmal in glänzender Weise belegt - auch jedenfalls aus unserer Sicht unrechtmäßige Kritik am Verfahren üben und alles das, was hier passiert, pauschal als intransparent verunglimpfen. Auch das ist mitnichten der Fall.
Auf die Ausschussbeteiligung, auf die Unterrichtungswünsche, auf die Unterrichtungspflichten und auf die Unterrichtungsansprüche auf der anderen Seite sind Sie eingegangen. Alles das ist legitim. Es ist auch legitim, dass Sie Gesetzentwürfe einbringen. Sachlich einigermaßen schwierig erscheint - jedenfalls aus meiner Sicht -, dass Sie sich dabei gelegentlich selbst ins Gehege kommen, nämlich dann, wenn Sie einerseits Informationspflichten nach Artikel 25 der Verfassung ausweiten wollen und damit gelegentlich drohen, ganze Verfassungsgefüge in Bewegung zu versetzen. Ich möchte Frau Hamburg ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, dass hier selbstverständlich kein Verfassungsbruch vorliegt, wie Sie vorhin zu Unrecht behauptet haben.
Dann habe ich mal in den Verfassungskommentar geguckt, was sich zu Artikel 80 Abs. 4 so findet. Ich zitiere mal - das ist der Maunz/Dürig; durchaus bekannt -: Das bedeutet - Zitat -, dass sich die durch Artikel 80 Abs. 4 eröffneten Regelungsmöglichkeiten auf Gebiete mit vergleichsweise geringem rechtlichen und politischen Gewicht beziehen. - Oder anders formuliert: Den Landesparlamenten wird Artikel 80 Abs. 4 als eine Ausweitung ihrer Kompetenzen angepriesen, die allerdings nur darin besteht, dass sich die Landesparlamente nunmehr auch mit solchen Angelegenheiten beschäftigen dürfen, die dem Bundestag als zu unbedeutend erscheinen, um sich selbst damit zu befassen. - Und dann geht es weiter.
Ich mache mir diese Ausführungen ausdrücklich nicht zu eigen, weil ich glaube, dass sie, wenn, dann auch nur sehr eingeschränkt auf diese sachliche Fallkonstellation zutreffen, über die wir gerade diskutieren.
An dieser Stelle sollte aber deutlich werden, dass wir mindestens darüber reden müssen, was eigentlich mit der Ermächtigungsgrundlage passiert. Das ist auch das, was ich schon der vorangegangenen Plenardebatte angesprochen habe. Sie ziehen eine Diskussion über das Infektionsschutzgesetz hier in den Niedersächsischen Landtag hinein, obwohl die Diskussion im Kern eigentlich im Deutschen Bundestag geführt werden müsste. Das halte ich mindestens für inkonsequent.
Ich würde das gerne, wie gehabt, im Rahmen von Kurzinterventionen klären.
Ich möchte mit aller Zurückhaltung darauf hinweisen, dass es durchaus auch Vorbehalte geben könnte, was den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger angeht, der im Vergleich mit dem Rechtsschutz im Fall einer Rechtsverordnung häufig als defizitär empfunden wird. Das ist ein Zitat,
das nicht von mir kommt, das aber in der Diskussion mindestens berücksichtigt werden müsste.
Schlussendlich, meine Damen und Herren, will ich aus einem Artikel in der Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 7. Mai den niedersächsischen Verfassungsrechtler Hans Michael Heinig zitieren. Er sagt: Der Sinn von Artikel 80 GG ist, dass Landtage selbst Gesetze erlassen. - Sie haben in Ihrem Vorschlag ausdrücklich wieder den Bogen geschlagen, dass am Ende doch eine Verordnung greifen könnte. Das kommentiert er mit den Worten: Die Folge des FDP-Vorschlags wäre hingegen eine komplexe Form von Hybridgesetzgebung. - Das will ich voranstellen.
Ich glaube deshalb, dass richtig bleibt, was meine Fraktion vorgeschlagen hat - dass wir nach der Pandemie in einem Sonderausschuss intensiv über alle Abläufe, die sich im Moment zeigen, diskutieren. Ich würde auch diesen Gesetzentwurf an der Stelle diskutieren. Aber zustimmungsfähig erscheint er mir mit Stand von heute keinesfalls.
Vielen Dank.
Herr Kollege Limburg, zunächst zu dem Hinweis, die Regierung möge doch weitere Gesetze vorlegen, damit sozusagen Ihre Ansprüche als Opposition gewahrt sind. Das ist nicht unsere Aufgabe, sondern wir sind mit dem, wie die Regierung handelt, natürlich zufrieden. Deshalb läuft die Motivation, die Sie zu übermitteln versucht haben, ins Leere.
Der nächste Punkt betrifft die Unterrichtungspflicht. Wir sind jetzt allerdings in einer Diskussion über Artikel 25. Aber auch dazu verliere ich gerne noch
ein oder zwei Sätze. Wenn Sie sich das Protokoll über die Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen vom 11. März zu Gemüte führen wollen, dann erkennen Sie, dass in der Sitzung ganz ausdrücklich ausgeführt worden ist - das bestätigt zufälligerweise auch meine Position;
- das ist tatsächlich Zufall -, dass eine Landesregierung, bevor eine Unterrichtungspflicht ausgelöst wird, natürlich erst einmal selbst den Sachverhalt erforschen können und danach selbst eine Position beziehen darf.
Das ist im Übrigen genau die Konstellation, die Herr Bode in Bezug auf Herrn Althusmann, betreffend die Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom vergangenen Freitag, angesprochen hat. Das bestätigt genau, wie korrekt diese Landesregierung informiert - dass sie nämlich im Wirtschaftsausschuss die Variante A präsentiert und danach ihre Meinung noch einmal revidiert und dass dann in der Verordnung etwas anderes steht. - Das kritisieren Sie aber auch wieder. Das ist tatsächlich abenteuerlich.
- Ich komme zum Schluss. Ich habe leider nicht mehr Redezeit. Der Präsident hat hier immer seine Glocke am Start. Ich bedauere das zutiefst.
Aber, Herr Kollege Dr. Birkner, wenn ich gesagt habe, dass die Kritik unrechtmäßig ist, dann dürfen Sie hier selbstverständlich jedes Wort gerne auf die Goldwaage legen.
- Ja, Sie haben es natürlich überhaupt nicht verstanden. Deshalb erkläre ich es ja noch einmal. Ich halte sie sachlich für schlichtweg falsch und unbegründet.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das, was hier gerade passiert, ist vor dem Hintergrund der Debatte über Ausgestaltungsmöglichkeiten des Verfassungsartikels 25, die uns noch bevorsteht, hochinteressant.
Ich habe mir gerade in dem Zusammenhang den Vorabauszug aus dem Protokoll über die Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses im März dieses Jahres zu Gemüte geführt. Dort steht ausdrücklich das drin - was andere Juristen im Zweifel auch hätten wissen müssen -, dass es natürlich eine Rangfolge gibt, wie so etwas abläuft.
Dazu gehört erst einmal, dass der Regierung - bitte auch dieser Regierung - zugestanden werden muss, dass sie einen Sachverhalt ermittelt. Was der Sachverhalt ist, dürfte inzwischen weitgehend klar sein. Wir reden über Corona, die Auswirkungen auf den Tourismus usw.
Meine Damen und Herren, die Regierung muss die Möglichkeit haben, sich darüber eine Meinung zu bilden. Herr Nacke hat den Inhalt der Pressemitteilung ausdrücklich korrekt wiedergegeben - nämlich, dass diese Meinungsbildung heute um 17 Uhr im Rahmen eines Gespräches mit anderen Wirtschaftsministerinnen und -ministern stattfinden soll. Aber bevor die Regierung diesen Schritt noch nicht unternommen hat - mit anderen Worten: vor 17 Uhr -, kann sie an dieser Stelle nicht korrekt unterrichten.