Protokoll der Sitzung vom 12.09.2019

wie die Frau Bundeskanzlerin im Deutschen Bundestag bemühen.

(Heiterkeit bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und Zustimmung von Dirk Toepffer [CDU])

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zur Ausschussüberweisung.

Vorgesehen ist der Ältestenrat. Wer einer Überweisung an den Ältestenrat zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit wurde der Antrag einstimmig in den Ältestenrat überwiesen.

Wir kommen jetzt zu dem

Tagesordnungspunkt 37: Erste Beratung: „Häuser des Jugendrechts“ sind schon jetzt ein Erfolgsmodell! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/4487

Zur Einbringung hat sich die Abgeordnete Dunja Kreiser, SPD-Fraktion, zu Wort gemeldet. Bitte, Frau Kreiser!

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die fünf Häuser des Jugendrechts in Niedersachsen arbeiten erfolgreich, weil durch die Kooperation von Staatsanwaltschaft, Polizei, Amtsgerichten, Jugendgerichtshilfe und Jugendämtern die Kriminalität bei Jugendlichen und Heranwachsenden nachhaltig bekämpft wird.

(Unruhe)

Frau Kreiser, warten Sie ganz kurz! - Das ist unser letzter Tagesordnungspunkt. Ich bitte darum, dass noch einmal ein bisschen Ruhe einkehrt. Wer an dem Thema nicht so interessiert ist oder Gesprächsbedarf hat, möge bitte außerhalb dieses Raumes sprechen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Prävention, die unmittelbare Reaktion und wirksame Maßnahmen des Jugendstrafrechts wirken sich auf die Deliktsqualität mindernd und auf die Fallzahlen reduzierend aus. Die Häuser des Jugendrechts erhöhen die Quoten der Diversion. Verehrte Damen und Herren, das bedeutet, das Jugendstrafrecht in Jugendhilfe umzuleiten, einschließlich des Täter-Opfer-Ausgleiches.

Sehr geehrte Damen und Herren, um an diesen Erfolgen festzuhalten, ist das Zusammenspiel der örtlichen Kooperationspartner von hoher Bedeutung. Die Einstufung und der Wegfall vom Delinquenten zum jungen Intensivtäter werden in Fallkonferenzen und Hausbesprechungen, bei besonderen Anlässen auch im vierwöchigen Turnus, durchgeführt, um schnelle Maßnahmen durchzuführen.

Deshalb ist es für uns wichtig, wie oft diese Fallkonferenzen und Hausbesprechungen stattfanden. Eine jährliche Abfrage der Ergebnisse dient dazu, sich den örtlichen Strukturen anzupassen und Systeme zu entwickeln, wie vor Ort schnellstmöglich auf Straftaten Jugendlicher reagiert werden kann.

Verehrte Damen und Herren, die Häuser des Jugendrechts sind insbesondere dann ein Erfolgsprojekt, wenn die Kooperationspartner sich des Projekts in besonderer Weise annehmen und ihr Herz dafür brennt.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Intensive Arbeit, Tür an Tür, die konsequente Arbeit im Täter-Opfer-Ausgleich, das Erkennen von Kriminalitätsschwerpunkten örtlicher und sachlicher Art und die Erarbeitung von Interventionsmaßnahmen bringen das Projekt voran. Aufgrund der vielen beteiligten Akteure bedarf es einer regelmäßigen Evaluation.

(Anhaltende Unruhe)

Frau Kreiser, ich muss Sie leider noch einmal unterbrechen. Wir müssen wieder warten, bis die Gespräche eingestellt sind. Es ist sehr bedauerlich, dass man gegen einen solchen Geräuschpegel ansprechen muss.

Beim letzten Tagesordnungspunkt ist es immer schwierig.

Ich glaube, daran liegt es nicht. Es scheint einen höheren Gesprächsbedarf zu geben. Ich habe ja schon darauf hingewiesen: Dann bitte außerhalb des Plenarsaals.

Machen Sie nun bitte weiter!

Wir möchten erfahren, wie sich die Verfahrensdauer geändert hat - schnellere Verfahrensabläufe werden das Ziel sein -, ob die Zahl der Schulverweigerer sinkt und die Verhinderung des Rückfalls delinquenter Jugendstraftäter messbar ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Häuser des Jugendrechts haben Entwicklungspotenzial und nehmen eine große gesellschaftliche Verantwortung wahr. Es geht nicht allein darum, dass der Tat die Strafe auf den Fuß folgt; es geht auch um sozialpädagogische Angebote für straffällige junge Menschen, um Gruppenarbeit und um konsequente Arbeitsstundenprojekte. Gerade der Arbeitsmarkt - das wird Sie vielleicht verwundern - kann davon profitieren.

In Baden-Württemberg sind die Häuser des Jugendrechts schon lange etabliert und verzeichnen in der Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen und dem Mittelstand eine Verbesserung der Facharbeiterbindung. Durch unterschiedliche Arbeitsstundenangebote, die sich immer auch der Öffentlichkeit anpassen müssen, ist es mittlerweile gelungen, dem Handwerk junge Menschen für eine Ausbildung zu vermitteln. Und nicht nur das: Nachhaltig haben sich sogar einige junge Menschen bis zu einer Meisterausbildung bzw. -qualifikation hochgearbeitet.

Das, verehrte Damen und Herren, ist für mich ein Erfolg der Häuser des Jugendrechts.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Davon habe ich mich persönlich überzeugen können, und ich habe mich seitdem für die Gründung der Häuser des Jugendrechts auch in der Fläche eingesetzt. Die Häuser des Jugendrechts können Partner in Schulen, in kommunalen Präventionseinrichtungen, in freien Wohlfahrtsverbänden und

in ehrenamtlichen Unterstützern finden. Die Häuser des Jugendrechts müssen für effektive Ergebnisse ein örtliches Netzwerk bilden und die Akteure von ihrer guten Sache überzeugen. Die Häuser des Jugendrechts können fest, wie z. B. in Osnabrück, unter einem Dach mit allen Akteuren installiert sein. Sie können aber auch in einem Verbund mit unterschiedlichen Akteuren aus unterschiedlichen Orten mit regelmäßigen Treffen - wie in Salzgitter - organisiert sein.

Bitte unterstützen Sie den Auftrag einer jährlichen Evaluation, damit sich die Häuser gut den örtlichen Gegebenheiten anpassen können. Die Ergebnisse sind ein Gewinn für die Gesellschaft; sie geben ein Bild der örtlichen Gegebenheiten und stellen vor allem eine schnelle Hilfe für die Opfer dar. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, sie sollten auch eine Chance für jugendliche Straftäter sein, aus den Konsequenzen zu lernen und das Angebot, sich gesellschaftlich zu integrieren und ihre Zukunft zu gestalten, anzunehmen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die folgende Beratung.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kreiser. - Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Marco Genthe. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin immer ein bisschen skeptisch, wenn die Regierungsfraktionen einen Antrag ins Parlament einbringen, um die Landesregierung abzufeiern. Das scheint mir an dieser Stelle ein Stück weit der Fall zu sein.

(Beifall bei der FDP - Ulf Prange [SPD]: Wenn es einen Anlass gibt, muss man feiern!)

Die Idee der Häuser des Jugendrechts kommt keinesfalls von dieser Landesregierung, und sie ist auch nicht neu.

(Ulf Prange [SPD]: Nein, aus den Fraktionen kommt sie!)

Bereits seit 1999 gibt es dieses Projekt in Stuttgart. Nachdem das Pilotprojekt sehr erfolgreich lief, folgten im Jahr 2005 Rheinland-Pfalz, im Jahr 2009 Nordrhein-Westfalen, im Jahr 2010 Hessen und im Jahr 2015 Sachsen. Insofern ist es sehr

begrüßenswert, dass dieses Projekt nun auch in Niedersachsen angenommen worden ist.

Die Idee, die Zeit zwischen der Auffälligkeit eines jungen Menschen und der Reaktion darauf möglichst kurz zu halten, indem lange Wege vermieden werden und Rückfragen schneller geklärt werden können, ist auch sehr gut. Auf der anderen Seite muss man aber darauf achten, dass sich aus Sicht der jungen Menschen die Zuständigkeiten nicht verwischen. Die räumliche Nähe aller am Verfahren beteiligten Personen kann dazu führen, dass sich die Betroffenen über die unterschiedlichen Funktionen und Aufträge der einzelnen Berufsgruppen nicht mehr im Klaren sind.

Daher ist es wichtig, zu kommunizieren, dass es im Haus des Jugendrechts nicht nur um ein effektives Bestrafen, sondern um einen ganzheitlichen Erziehungsansatz im Jugendstrafrecht geht. Wichtig ist auch - überaus wichtig ist das -, deutlich zu machen, dass das beteiligte Gericht in jedem Fall völlig unabhängig und neutral über die Tat des Einzelnen entscheiden wird. Zudem ist regelmäßig zu evaluieren, ob die fachliche Befähigung der handelnden Personen zu jeder Zeit gegeben ist. Nur weil sich alle Beteiligten in einem Haus befinden, ist ja noch nicht garantiert, dass auch fachlich korrekt entschieden wird.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Meine Damen und Herren, genau an diesem Punkt enthält der Antrag ja auch die Aussage, dass die Häuser fachlich begleitet werden und eine Bewertung der Arbeit stattfinden soll. Das ist für mich eine ganz entscheidende Frage.

Die Häuser des Jugendrechts bleiben jedenfalls ein sehr sinnvolles Instrument. Das entscheidende Ziel ist es, kriminelle Karrieren von Jugendlichen und Heranwachsenden zu beenden bzw. Rückfallquoten zu verringern. Das ist auch ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und zur Steigerung des Vertrauens der Menschen in den Rechtsstaat.

Ich hoffe, dass sich in den nun folgenden Ausschussberatungen klären lässt, inwieweit der Erfolg der einzelnen Maßnahmen tatsächlich messbar ist. Dabei geht es um die Frage, ob sich tatsächlich positive individuelle Faktoren, wie beispielsweise die schon erwähnte Vermittlung eines Jugendlichen in Arbeit, aus dem Verfahren ergeben, oder um die Frage, wie sich die Rückfallquote insgesamt entwickelt.

Die Häuser des Jugendrechts sind in jedem Fall ein Projekt, das es wert ist, weiterverfolgt und optimiert zu werden.