Ich will das wirklich offenlegen. Wir haben eine sehr eindeutige Situation bei der Entnahme, aber auch bei der Besenderung. Ich beschreibe das einmal:
Wir bekommen regelmäßig Standortmeldungen. Die Tierärztliche Hochschule meldet uns, an welchen Standorten sie tätig ist. Dann braucht sie bestimmte Genehmigungen, um dort zu handeln. Sie setzt zwei Kastenfallen und 40 Schlingenfallen ein. Sie wird diese Schlingenfallen weiter nutzen müssen und dann auch berichten müssen, ob diese Schlingenfallen erfolgreich waren. Wenn sie nicht erfolgreich waren, lässt sich vielleicht noch die Soft Catch Trap einsetzen. Das ist ein sehr aufwendiger Weg.
Dann beschreiben sie z. B. einen Standort, der in 25 Fangnächten im Februar und März mit sechs Schlingenfallen betreut wurde, die aufgrund dauerhaft fehlender Nachweise von Tieren im Umkreis am 17. Juni zunächst wieder abgebaut wurden. So müssen die vorgehen. Sie suchen Standorte aus, wo sie agieren oder reagieren.
Ein anderer Standort war beispielsweise auf dem Gelände eines Unternehmens. Er wurde Mitte Juli 2019 in 10 Fangnächten, im Dezember 2018 in 23 Fangnächten, im Mai, Juni und Juli 2019 mit 15 installierten Schlingfallen und einer Kastenfalle
auf mehreren Fangplätzen betrieben und auf Wunsch des Unternehmens dann wieder verlassen, um die Jagdruhe zu gewährleisten.
Ich könnte diese Schilderung fortsetzen. Ich wollte das nur einmal beschreiben, sonst entsteht irgendwann der Eindruck: Die kriegen das nicht hin.
Das ist ja noch okay. Aber dahinter steckt eben auch jemand, mit dem wir inhaltlich zusammenarbeiten, nämlich die Tierärztliche Hochschule.
Daher will ich für die Hochschule noch einmal sagen: Sie setzen sich mit den Möglichkeiten, die sie haben, ein, sind an mehreren Plätzen aktiv; sie tun etwas. Der Erfolg ist nicht nur bescheiden, sondern leider gleich null. Wir werden in den Anstrengungen trotzdem nicht nachlassen, aber die Mittel, die wir einsetzen, sind am Ende begrenzt.
Wir können nicht flächendeckend im ganzen Land agieren. Ich hoffe, dass die - das ist ja Teil des Projekts -, die dort aktiv sind, auch Erfahrungen sammeln, die sie zukünftig nutzen können, um schneller zu besendern.
Es kommt ja immer der Hinweis, dass das in der letzten Legislaturperiode anders war; da ist ein Wolf besendert worden. Das stimmt. Aber das war ein Wolf, der einen Vorteil - oder eigentlich einen Nachteil - hatte: Er näherte sich den Menschen. Hier reden wir von Rudeln, bei denen wir dieses Problem nicht haben. Ich will das offen benennen und auch zum Schutz der Partner sagen, die sehr intensiv daran arbeiten.
(Hermann Grupe [FDP]: Null Ab- schüsse, null Besenderungen! Alles null! - Christian Meyer [GRÜNE]: Null- nummer!)
Vielen Dank, Herr Minister. - Für die CDU-Fraktion stellt Herr Dr. Frank Schmädeke eine Zusatzfrage. Bitte schön!
Danke. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Meyer, in Schleswig-Holstein will der grüne Umweltminister Jan Philipp Albrecht die Jäger mit dem Abschuss des dortigen -
Warten Sie noch eben! - Herr Dammann-Tamke, bitte! Kaum sind Sie wieder im Raum, machen Sie laute Zwischenrufe.
(Heiterkeit bei der CDU, bei der FDP und bei der AfD - Helmut Dammann- Tamke [CDU]: Ich habe den Raum überhaupt nicht verlassen! - Erneute Heiterkeit bei der CDU, bei der FDP und bei der AfD)
Eine ganz einfache Frage leitet sich daraus ab: Ist das in Schleswig-Holstein eine gute Entnahme, und wäre gleiches Vorgehen hier in Niedersachsen eine schlechte Entnahme, Herr Minister?
(Zustimmung bei der CDU - Christian Meyer [GRÜNE]: Da ist auch kein Wolf entnommen worden! Die finden ihren ja auch nicht!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schmädeke, beide Entscheidungen - sowohl die Entscheidung, die der Ministerkollege Jan Philipp Albrecht in SchleswigHolstein getroffen hat, als auch unsere Entscheidung hier - sind richtige Entscheidungen, weil sie abgewogen getroffen wurden, weil es Grundlagen für sie gibt.
Grundlage der Entscheidung in Schleswig-Holstein sind die Risse, die vor allen Dingen an Schafen entstanden sind. Bei uns sind es Risse, die an Rindern entstanden sind.
Beide Entscheidungen sind richtig. Beide Länder quälen sich mit dem gleichen Problem, nämlich dass über einen langen Zeitraum - über gleich
Schleswig-Holstein geht jetzt einen interessanten Weg. Dort werden jetzt mehr Jäger daran beteiligt. Die haben aber eine andere Situation: Es gibt dort - und nur so lange gilt die Genehmigung dort - nur einen Wolf. Das heißt: Egal welchen sie treffen, sie treffen immer den richtigen.
(Hermann Grupe [FDP]: Sind die an- deren drei schon weg? Die haben vier, und einer ist auffällig geworden, oder?)
Aber im Ernst: Unser Problem ist, dass es um ein individualisiertes Tier geht. Daraus ergeben sich die großen Schwierigkeiten. Selbst wenn die Jäger hier bereit wären, an der Entnahme mitzuwirken, müssten wir sicherstellen, dass eine etwaige Entnahme des falschen Tieres nicht auf dem Rücken der Jäger ausgetragen würde.
Deswegen arbeiten wir an dieser Verordnung, auch mit Blick auf das, was in Berlin beschlossen wird. Wenn in Berlin das Bundesnaturschutzgesetz so geändert wird, dass, wenn das Individuum nicht feststellbar ist, einzelne Tiere des Rudels entnommen werden können, habe ich das Problem auch nicht mehr. Dann könnte ich genauso handeln wie in Schleswig-Holstein. Deswegen hoffe ich sehr darauf, dass die Gesetzesänderung in Berlin bald erfolgt.
(Hermann Grupe [FDP]: Sag „Vor dem Hintergrund, dass …”! Dann kannst du reden! - Zuruf von der CDU - Heiterkeit)
Frau Präsidentin, wir werden noch beste Freunde. Das verspreche ich Ihnen. Ich fasse mich auch kürzer.