Protokoll der Sitzung vom 23.10.2019

Hinzu kommt, dass die Bürger zwar zahlen dürfen, aber überhaupt keinen Einfluss darauf haben, was und wie überhaupt gebaut wird. Der häufig zitierte Nutzwertvorteil ist schlicht ein fiktives Konstrukt. Es gibt keinen praktischen Beweis, keine praktischen Beispiele, die einen gleich hohen Wertzuwachs der betroffenen Immobilie aufweisen.

(Beifall bei der FDP)

Die Änderungen, die heute beschlossen werden, meine Damen und Herren, werden an alldem überhaupt nichts ändern. Ganz im Gegenteil: Im Bereich des § 6 a Abs. 3 schaffen Sie sogar noch

weitere Unsicherheiten. Unter wirklich völliger Ignoranz der Rechtsprechung des OVG Lüneburg sollen nun Eigentümer kleinerer Grundstücke mehr herangezogen werden, damit Eigentümer größerer Grundstücke entlastet werden. Juristisch begründbar ist das alles wirklich nicht. Auch der Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, meine Damen und Herren, scheint irgendwie in Vergessenheit geraten zu sein. In jedem Fall sind an dieser Stelle neue Rechtsstreitigkeiten ohne Ende zu erwarten.

(Beifall bei der FDP)

Viele Bundesländer und auch viele Kommunen in Niedersachsen sind da schon weiter als Sie. Sie haben die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Ziehen Sie endlich nach! Streichen Sie die §§ 6 und 6 b aus dem Kommunalabgabengesetz! Treten Sie in die Diskussionen mit den Kommunen ein, um eine wirkungsvolle Entlastung bei den Kommunen zu erreichen!

Rechnen Sie dabei nicht mit falschen Zahlen! Die teilweise genannten 200 Millionen Euro Mehrkosten für das Land entbehren nun wirklich jeder Grundlage. Tatsächlich ist mit 30 Millionen Euro bis 50 Millionen Euro zu rechnen. Dabei werden sich die Kommunen - das muss man an dieser Stelle auch sagen - zurechnen lassen müssen, dass sie sich einen erheblichen Verwaltungsaufwand ersparen können.

Meine Damen und Herren, es gibt keine gesellschaftliche Akzeptanz mehr für diese Abzocke. Erkennen Sie das lieber früher als zu spät!

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Genthe.

Meine Damen und Herren, es war eben ein bisschen unruhig. Ich darf darum bitten, Ruhe und Sachlichkeit einkehren zu lassen und auch Gespräche an der Regierungsbank einzustellen.

Es folgt jetzt für die Fraktion der AfD der Kollege Lilienthal. Bitte sehr! Ich erteile Ihnen das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Straßenausbaubeiträge müssen, wenn wir uns hier über sie unterhalten, einer ökonomischen Betrachtung unterzogen werden. Wir müssen Nutzen und Kosten für die Anlieger betrachten und kommen dann natürlich dazu - mein Vorredner

hat das schon sehr treffend dargestellt -, dass zwar ausschließlich die Anlieger belastet werden, aber natürlich alle etwas von dieser Straße haben. Taxiunternehmen, Hundefriseure, Pizzabringdienste usw., die ja nicht nur die Anlieger, sondern möglicherweise auch noch dahinter befindliche Gebäude beliefern, profitieren von diesen Straßen.

Straßen sind natürlich - das ist völlig klar - Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, und deren Instandhaltung ist auf gar keinen Fall in die Hände von Privatleuten oder -gemeinschaften zu legen.

Auch die Idee, dass sich ein Grundstück wertsteigert, wenn denn die Straße saniert wird, ist natürlich ökonomischer Unfug. Wenn das Grundstück gar nicht mehr erreichbar ist, also gar keine Befahrbarkeit mehr gegeben ist, gar keine Straße mehr vorhanden ist, mag das wertmindernd sein. Aber ansonsten geht in Deutschland jeder davon aus, dass ein Grundstück mit einem Kraftfahrzeug angesteuert werden kann. Das ist doch völlig klar.

Wie sieht die gesetzliche Lage in Niedersachsen nach der letzten Legislatur aus? - Leider gibt es drei Möglichkeiten der Regelung.

Erstens gibt es die normalen Beiträge, die ja immer wieder zu den Härten führen, zu den Bescheiden, in denen tatsächlich 25 000, 30 000 oder meinethalben auch im Extremfall mal 100 000 Euro auf der Uhr stehen. Das ist natürlich unzumutbar für die Anlieger, ganz besonders vor dem Hintergrund, dass der Nutzen ja allen zufließt.

Dann gibt es die Möglichkeit, gar keine Beiträge zu erheben. Die kommunale Familie schreitet hier ja mit Riesenschritten voran. Barsinghausen beispielsweise hat erst kürzlich entschieden - übrigens mit Stimmen der SPD und der CDU -, dass die Beiträge abgeschafft werden, ohne - und das wird immer mit dieser Diskussion vermengt - die Grundsteuer zu erhöhen. Eigentlich müsste man das aus meiner Betrachtung abstrakter sehen. Die Grundsteuer darf man nicht immer mit Straßenausbaubeiträgen vermischen. Das ist unredlich. Nichtsdestotrotz: Barsinghausen hat es - das sei noch einmal erwähnt - geschafft, ohne Grundsteuererhöhung diese Beiträge abzuschaffen.

Die Ursünde der letzten Legislatur, was Straßenausbaubeiträge angeht, sind die wiederkehrenden Beiträge. Springe hat das vermutlich mittlerweile bitter bereut, aber hat sie dennoch eingeführt. Es ist natürlich hoch umstritten, nicht nur in der Springer Gesellschaft, sondern auch im Springer Rat. Das hat ja Vorreiter.

Viele andere Bundesländer haben von diesem Modell auch einmal Gebrauch gemacht. Die Oberverwaltungsgerichte in den Bundesländern haben diese Regelung nach und nach einzeln abgewatscht, in der Regel weil die Gebiete nicht trennscharf umfasst werden können. Das ist das Problem hierbei. Letztmalig das OVG Schleswig im Fall von Oersdorf. Das ist natürlich gekippt worden. Das steht aus meiner Sicht auch Springe bevor.

Eine Ausnahme - auch das muss man in diesem Zusammenhang erwähnen - ist Rheinland-Pfalz. Da wurde zwar gegen die wiederkehrenden Beiträge geklagt, aber da haben die Kommunen gewonnen. Das liegt aber nicht daran, dass die Pfälzer bessere Ausführungsbestimmungen haben, sondern daran, dass die Zuständigkeiten für die Straßen von Anfang an anders geregelt ist. Es gibt sogenannte Außenbereichsstraßen, die aus der Finanzierung herausfallen. Daher ist das Streitpotenzial dort viel geringer als bei uns.

Unsere Haltung hat sich im Übrigen seit der Einbringung nicht verändert. Diese Ausbaubeiträge müssen insgesamt weg.

Für das Stichwort Tourismusabgabe habe ich jetzt, wie ich gerade sehe, leider keine Zeit mehr. Ich habe unsere Haltung seinerzeit bei der Einbringung ausführlicher dargestellt. Unsere Einstellung dazu hat sich auch nicht geändert.

Wir hoffen, dass Sie jetzt hier den mutigen Schritt machen und mit den Freien Demokraten den richtigen Weg beschreiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Jetzt rufe ich die Fraktion der CDU auf, namentlich Herrn Kollegen Schepelmann. Bitte sehr!

(Beifall bei der CDU)

Sie haben das Wort. Ich glaube, es geht hauptsächlich um Tagesordnungspunkt 11 a. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Genthe, schöne Rede, viel harter Tobak. Aber vor allem: Sie irren in vielen Dingen. Wir haben in dem Gesetzentwurf viele Verbesserungen, die ich Ihnen gleich aufzeigen werde.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte meine Rede mit einem Dank beginnen. Ich freue mich, dass mit dem uns heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes eine Regelung aufgenommen wird, um deren Aufnahme ich selbst vor einigen Monaten bat. Mit der zukünftig möglichen Ratenzahlung innerhalb von 20 Jahren zu einem günstigen Zins, sogar zu einem NullProzent-Zins, und das auf einfachem Antrag der Anlieger hin, ist ein guter und wichtiger Schritt, um die teilweisen großen Lasten vor Ort für jeden Einzelnen abzumildern, getan. Dafür bin ich sehr dankbar.

(Dr. Marco Genthe [FDP]: Wenn man die Raten zahlen kann!)

- Man kann sie zahlen.

Aber auch die weiteren Änderungen bringen Verbesserungen für die Kommunen und die Anlieger mit sich.

So wird es einerseits zukünftig möglich sein, dass die Kommunen selbst die sogenannte Vorteilsbemessung durchführen. Mit anderen Worten gesagt: Die Kommunen können zukünftig selbst festlegen, wie viel Prozent der Gesamtkosten zwischen Anlieger und Kommune verteilt werden.

Weiter können zukünftig Zuschüsse auch den Anliegern zugutekommen, und damit den Anliegeranteil reduzieren. Bisher war es immer so, dass Zuschüsse zunächst den Gemeindeanteil reduzieren. Ich denke, das ist ein sehr guter und wichtiger Schritt zum Wohle der Anlieger vor Ort.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung von Ulrich Watermann [SPD])

Außerdem tragen wir dem verständlichen Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach Transparenz vor Ort Rechnung und legen fest, dass zukünftig Kommunen drei Monate vor Maßnahmenbeginn die voraussichtlichen Kosten offenlegen müssen. Das machen zwar schon viele Kommunen im Rahmen einer Anliegerversammlung, aber zukünftig müssen es auch die machen, die es bisher nicht tun. Auch dort tragen wir dem Wunsch nach mehr Transparenz Rechnung. Auch das halte ich für gut und richtig.

Aber, meine Damen und Herren - das hatten Sie eben auch angesprochen -, bei aller Zustimmung zu diesen guten Änderungen sehen wir natürlich, dass die Straßenausbaubeiträge in vielen Kommunen zu Streit führen. Natürlich zahlt niemand gerne Ausbaubeiträge, und schon gar nicht für die

als selbstverständlich empfundene vorhandene Straße vor dem eigenen Haus. Spätestens wenn dann in den Satzungen vor Ort noch von Vorteilen die Rede ist, sorgt dies für Kopfschütteln. Das ist nachvollziehbar.

Es gibt viele Bürgerinnen und Bürger, die diese Summen nicht mal eben so überweisen können. Das sehen wir alles. Ich kann daher auch gut verstehen, dass viele auf den ersten Blick den Ursprungsantrag der FDP, Straßenausbaubeiträge zu verbieten, gut finden.

Ganz so einfach und insbesondere so gut, wie sie glauben, ist es aber nicht. Wir haben uns in den vergangenen Monaten intensiv sowohl hier im Landtag, im Ausschuss, als auch parteiintern - ich kann mir vorstellen, sehr viele von Ihnen auch vor Ort in den Kommunen - mit dem Thema beschäftigt. Es wurden Vor- und Nachteile diskutiert, und besonders auch die Länderbeispiele Bayern und Brandenburg, weil als Flächenländer vergleichbar, angeschaut.

Heute wissen wir, dass dort insbesondere die angepriesenen Vorteile wie die Befriedung der Debatte und der Abbau von Verwaltungsbürokratie mitnichten eingetreten sind.

Aus Bayern wird uns geschildert, dass eine große Gerechtigkeitsdebatte entbrannt ist. Warum? - Sie ist dort entbrannt, weil man natürlich bei einer Abschaffung auch einen Stichtag festlegen muss. Alle, die noch kurz vor dem Stichtag zahlen mussten, finden erwartungsgemäß dieses Gesetz nicht wirklich erfreulich.

In Brandenburg erleben wir jetzt, dass die wegfallende Bürokratie bei der Abrechnung mit den Anliegern 1 : 1 durch neu anfallende Bürokratie beim Nachweis der Ausbaukosten für die Erstattung vom Land ersetzt worden ist. Also kein Vorteil!

Auch die in den Haushalt eingestellten Gelder reichen nicht aus. So ehrlich müssen wir sein. So ehrlich dürften auch Sie sein, Sie sind es aber nicht.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Wenn nun manche sagen, 50 Millionen Euro würden reichen, und es damit begründen, dass in einem Beispieljahr diese Summe landesweit ausgereicht hat, dann mag das in diesem einen Jahr so gewesen sein. Ich weise aber einmal freundlich auf die kostenlose Kita hin. Jetzt, wo sie kostenlos ist, ist Bedarf entstanden, wo vorher vielleicht kei