Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, im Ziel, die Förderung im niedersächsischen Wattenmeer zu verhindern, sind wir uns einig. Aus unserer Sicht ist es nicht akzeptabel, dort Erdgas oder Erdöl zu fördern. Darauf werde ich noch eingehen.
Wer bei uns auf dem Festland oder im Wattenmeer Erdgas oder Erdöl fördern will, der muss auf jeden Fall Umweltschutzauflagen nicht nur anerkennen, sondern auch beachten und erfüllen. Wer nicht in der Lage ist, Gesetze, Richtlinien, Verordnungen einzuhalten, sondern meint, er könne diese missachten und sich im rechtsfreien Raum bewegen, der braucht sich auch nicht zu wundern, wenn die Akzeptanz schwindet und die Menschen sagen: Bei uns soll keine Erdgas- und Erdölförderung mehr stattfinden. - Das hat die Industrie ganz allein in der Hand, wie die Bevölkerung darauf reagiert.
Ein ganz sensibler und damit kritischer Bereich ist das Ökosystem Nationalpark Wattenmeer - meine Vorredner haben darauf hingewiesen. Dabei ist es völlig unerheblich, von wo aus die Bohrung erfolgt. Auch wenn sie von den Niederlanden per Horizontalbohrung erfolgt, ist das nicht akzeptabel. Wenn mein Nachbar meinen Garten untergräbt, will ich auch beteiligt werden und gegebenenfalls Nein sagen dürfen.
Wir sehen es als besonders wichtig an, uns zu positionieren. Die geplante Förderplattform grenzt unmittelbar an das UNESCO-Weltnaturerbe „Wattenmeer“ und an unseren Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“. Nicht nur der Betrieb der Plattform wird Auswirkungen auf diesen sensiblen Bereich haben, sondern ganz besonders auch der Bau.
Zu prüfen ist also, inwieweit dieses im Einklang mit der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie steht, in der es darum geht, die Ressourcen des Meeres nachhaltig und schonend zu nutzen. Auch hier muss - wie in anderen Bereichen und Politikfeldern auch - gelten: Wenn es eine Richtlinie gibt, muss sie auch angewendet werden, und es muss entsprechend durchgegriffen werden.
Unser Minister Dr. Bernd Althusmann hat hier am 12. September dieses Jahres zu diesem Thema ausgeführt. Ich zitiere aus dem Stenografischen Bericht:
„Vor allem die Belange des Umwelt- und Naturschutzes im angrenzenden sensiblen Wattenmeer sowie der Fischerei sind hochschützenswerte Güter, die durch ein solches Vorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen. Wir denken natürlich auch an den Tourismus.“
Bereits eine Woche vorher, am 5. September 2019, hieß es in der Nordwest-Zeitung: „Minister gegen Erdgasförderung vor Borkum“. Aber - und das ist das Dilemma - das Vorhaben wird auf niederländischem Hoheitsgebiet durchgeführt, auch wenn sich die Lagerstätte zum Teil unterhalb der deutschen Nordsee befindet. Wir danken daher unserer Landesregierung, dass sie mit unseren Nachbarn in Kontakt steht und unsere Meinung dort deutlich vorträgt.
Auch wenn es keine konkreten Vorhaben für die Errichtung von Bohrplattformen in deutschen Gewässern gibt, so muss man doch vorsichtig sein. Leider ist schon zu viel passiert.
Die Niederlande müssen sich fragen lassen, warum sie nun gerade eine Lagerstätte zu Erdgasförderung nutzen wollen, die in das UNESCO-Weltnaturerbe und in unseren Nationalpark eingreift. Sie selbst bekommen zu Hause bei der Erdgasförderung kalte Füße - so konnte man am 11. September dieses Jahres in der HAZ lesen, mein Kollege Horst Kortlang ist darauf schon eingegangen, dass die Erdgasförderung in Groningen bereits 2022 eingestellt werden soll, also schon in zweieinhalb bis drei Jahren und nicht erst 2030, wie ursprünglich geplant - und versuchen nun, unser Wattenmeer zu untergraben, um Erdgas zu fördern. Aber das kann nicht sein. Das machen wir nicht mit.
Wir müssen hier klar Position beziehen - auch mit Unterstützung des Bundes, weil das Bundesberggesetz, dass hier entsprechend wirkt, vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen wird. An dieser Stelle sind wir auf die Unterstützung des Bundes angewiesen. Aber auf jeden Fall ist es gut,
Danke schön, Herr Miesner. - Für die AfD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Stefan Wirtz zu Wort gemeldet.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Grüne, in Ihrem Gesetzentwurf beziehen Sie sich auf die Erdgasförderung und schlagen Änderungen u. a. in § 2 des entsprechenden Gesetzes vor. Sie machen etwas relativ Interessantes und - man könnte fast sagen - auch etwas Raffiniertes. Sie nehmen sich den Begriff des Landschaftsbildes vor und erweitern ihn um den Schutz vor der Ausbeutung der Bodenschätze, wobei es aber nicht um oberflächennahe oder an der Oberfläche befindliche Bodenschätze geht, sondern, wie schon erwähnt, um ein Gasfeld unterhalb des Meeresbodens. Sie erweitern also den Gebietsbegriff um eine dritte Dimension. Es gibt zumindest keine gesetzlichen Regelungen oder Definitionen, die das verhindern würden. Es gibt auch keine sprachlichen Einschränkungen. Das kann man machen. Das ist vielleicht auch gar keine schlechte Idee.
Als Nächstes wollen Sie den § 6 um die Unzulässigkeit von Sprengungen und Bohrungen in der Ruhezone des Nationalparks ergänzen. Diese Vorschrift würde durch § 12 auch automatisch für die sogenannte Zwischenzone übernommen werden. Beide zusammen bilden den größten Teil des Nationalparks, in dem solche Sprengungen und Bohrungen zukünftig nicht stattfinden dürften. Auch das ist ein zulässiger Vorschlag. Die sogenannten Enklaven, die es im Nationalpark gibt und die für zukünftige Explorationen und Bohrungen vorgesehen sind, kommen bei Ihnen in diesem Fall nicht vor. Es gibt kleine Teilbereiche im Nationalpark, in denen die Erdgasförderung zumindest theoretisch erlaubt werden könnte. An einer Stelle findet sie auch statt.
Sie wollen den § 6 soweit verändern, dass der Schutz vor Zerstörung, Veränderung und Beschädigung - so ist er bisher definiert - um den Begriff des Vorsorgeprinzips erweitert wird. Die erste Rednerin hat es gesagt. Das heißt also, die bisher
konkretisierten Schutzzwecke, die in der Anlage 1 zu § 2 aufgeführt wurden, erweitern Sie jetzt, und zwar um die Annahme möglicher Schäden. Und das wiederum heißt: Schon die Gefährdung ist zu vermeiden, eine Schädigung, Bedrohung oder Ähnliches darf nicht vorkommen. Mich würde interessieren, wo Sie dann die Beweislast abladen.
Wir haben jetzt auch auf niederländischer Seite Umweltverträglichkeitsprüfungen, die genau diesen Nachweis, ob eine Gefährdung vorliegt oder nicht, führen sollen. Sie haben in Ihrem Entwurf leider nicht ausgedrückt, wo die Beweislast zukünftig liegen soll und wie das überhaupt zu realisieren wäre. Trotzdem eine gute Idee!
Aber am Ende droht Ihnen vielleicht doch § 25 - den haben Sie gar nicht behandelt -: eine Ausnahmeregelung aufgrund wirtschaftlicher Interessen. Ganz trocken: Das wäre möglich.
Ihre Begründung ist leider um den Schlusssatz „Wegen der Nichterfüllung der Klimaschutzziele drohen der Bundesrepublik Strafzahlungen an die EU“ ergänzt. Das ist der übliche Satz, den wir jetzt wahrscheinlich oft von Ihnen hören werden. Wahrscheinlich meinen Sie auch, dass im Übrigen Karthago zerstört werden muss. Das mit dem Klima mussten Sie einfach wieder einmal einbauen. Aber ansonsten ist das ein ziemlich interessanter Gesetzentwurf.
Im Antrag dazu - Tagesordnungspunkt 13 - wollen Sie dann keine Bohrung mehr zulassen und die Enklaven auflösen. Einfach per Antrag, nicht per Gesetz! Hätten Sie doch vorher die Zeit gehabt!
Apropos Zeit. Ich frage Sie heute wieder - das hat vorhin schon einmal jemand gefragt -: Ihre beiden Initiativen Gesetzentwürfe sind vom 15. Oktober 2019. Die Antragskonferenz zu der Bohrstelle, die Sie meinen, war schon am 24. Oktober 2017, also vor fast genau zwei Jahren. Mussten Sie das wieder so lange abwägen, oder was hat Sie so lange aufgehalten?
Übrigens ist die geplante Bohrstelle auch tatsächlich auf niederländischem Gebiet. Sie erweitern ganz fleißig, dreimal, aber das ist für Ihren Antrag eigentlich völlig egal; denn den Niederländern können wir keine Vorschriften machen. Das ist einfach nicht unser Gebiet. Wir sind hier in Niedersachsen.
Aber vielleicht ist Ihnen das nicht so wichtig. Es mag für Sie wichtig sein, eine Erdgasförderung direkt am Rand des Nationalparks zu verhindern.
Aber was machen Sie mit den Windkraftanlagen die nur wenige 100 m entfernt stehen? Auch die stören die Schweinswale, die Zugvögel und andere dort draußen lebende Tiere.
Deshalb sind Sie inkonsequent. Sie schützen nur das, was Sie gerade schützen wollen. Das werden wir im Ausschuss bereden müssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Genau jetzt entscheidet sich, an welchem Punkt wir in mehreren Jahrzehnten stehen, und genau deshalb müssen wir alle zusammen ganz genau hinschauen.
Mit Verweis auf das Bundesbergrecht, das heute schon oft angesprochen worden ist, werden durch unser Landesbergamt Genehmigungen erteilt, die die Ausbeutung fossiler Ressourcen für die nächsten Jahrzehnte zementieren. Jetzt muss ich erst einmal sagen: Danke schön, dass wir hier so viel Unterstützung für unser Vorhaben erfahren, dass solche Förderungen fossiler Ressourcen in unserem schützenswerten Nationalpark Wattenmeer untersagt und in Zukunft unterbleiben sollen.
Die Krux mit dem Bergrecht begegnet uns beim Thema Erdöl- und Erdgasförderung ja auf jedem Meter. Das Problem ist, dass wir Grünen auf Bun
desebene nicht in Regierungsverantwortung sind, weshalb es für uns gerade etwas schwierig ist, eine Änderung des Bergrechts hinzubekommen. Wir kämpfen natürlich dafür, und ich hoffe, Sie kämpfen mit uns für eine konkrete Änderung des Bergrechts.
Ich wäre sehr glücklich über eine fraktionsübergreifende Initiative, die aus Niedersachsen zur Bundesebene geht. Nichtsdestotrotz müssen wir uns Gedanken darüber machen, was wir auf Landesebene ändern können. Und genau dafür haben wir uns das Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ vorgenommen, in der Hoffnung und mit der Sicherheit, dass wir solche Vorhaben für die Zukunft ausschließen können.
Wir haben in der letzten Plenarsitzung Wirtschaftsminister Althusmann gefragt, was denn die zeitliche Perspektive für dieses niederländische Vorhaben im Wattenmeer ist. Die Antwort war, der Zeithorizont sind 25 Jahre. - 25 Jahre! Vorhin haben wir über das Niedersächsische Klimagesetz diskutiert. Wenn Sie 2050 klimaneutral werden wollen, dann wird es - da müssen Sie ja nur einmal rechnen - langsam Zeit, ganz kritisch auf die Genehmigungslage zu gucken.