Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

dem eigenen Fortkommen einsetzen, statt für die Interessen der Menschen in unserem Land, fehlt es zunehmend an einer Erfahrung der Selbstwirksamkeit - und das nicht nur bei Jugendlichen, sondern, sehr geehrte Damen und Herren, auch bei Erwachsenen.

(Beifall bei der AfD)

Den Wählern reicht es selbstverständlich nicht mehr aus, wenn sich Politiker darauf beschränken, allenfalls mit ihnen im Wahlkampf auf Tuchfühlung zu gehen. Sie wollen mit ihren Sorgen und Nöten Gehör geschenkt bekommen, sie wollen an politischen Prozessen teilhaben, und das auch außerhalb des Engagements in einer Partei.

Und Sie haben, sehr geehrte Kollegen, ein Recht darauf. Wir Politiker stehen hier in der Pflicht. An diesen vorhandenen Defiziten in unserer politischen Landschaft ändert eine Absenkung des Wahlalters effektiv gar nichts. Auch für die Heranführung der Jugendlichen an demokratische Prozesse wird die Absenkung des Wahlalters nicht ausreichen können. Schaffen wir doch erst einmal Anreize für die Jugendlichen, sich mit Politik zu befassen und Demokratie zu erfahren. Binden wir die Jugendlichen doch bitte stärker in politische Prozesse ein, die sich auf Jugendliche maßgeblich auswirken.

(Belit Onay [GRÜNE]: Wie viel stärker als bei einer Wahl ist denn möglich?)

Stülpen wir ihnen z. B. nicht länger ideologisch geprägte realitätsferne Bildungspolitik über, sondern erarbeiten mit ihnen ein effektives und ihre Entwicklung förderndes Modell. Schenken wir unserer Jugend das Gehör, das sie verdient hat.

(Beifall bei der AfD)

Wo wir schon bei der Bildungspolitik sind. Diese trägt ein hohes Maß an Verantwortung dafür, ob ein Heranführen an demokratische Prozesse gelingen kann, doch sie ist weit von der Vermittlung eines demokratischen Denkens entfernt. Demokratie bedeutet nämlich auch, Menschen mit einer anderen Meinung zu respektieren, sich mit abweichenden Meinungen zu befassen. Man muss sie nicht teilen, aber man darf eine abweichende Meinung nicht verteufeln, sehr geehrte Kollegen.

(Wiard Siebels [SPD]: Es kommt da- rauf an!)

Demokratie ist auch die Toleranz gegenüber Andersdenkenden. Das scheinen viele Politiker der Altparteien überhaupt nicht verstanden zu haben.

(Beifall bei der AfD)

Es verbietet sich deshalb, quasi staatlich verordnet, mit einer Vielzahl an Fördergeldern flankiert, gegen eine politische Bewegung wie die AfD anzugehen, die von Millionen von Wählern getragen

wird, und diese sogar auszugrenzen, nur weil sie für andere Lösungsansätze und für eine bürgernahe demokratischere Politik steht.

(Beifall bei der AfD - Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Es verbietet sich auch, diejenigen zu stigmatisieren, die sich in einer solchen Bewegung engagieren.

(Belit Onay [GRÜNE]: Sie stigmatisie- ren mit Ihrer Politik Menschen!)

Das, werte Kolleginnen und Kollegen, ist intolerant und undemokratisch. Die nicht zuletzt im Zusammenhang mit einer Absenkung des Wahlalters erforderliche Schulung der Jugend in Demokratie kann nur gelingen, wenn sie entideologisiert und mit Toleranz gegenüber politisch Andersdenkenden durchgeführt wird.

Lassen Sie uns also die politischen Grundlagen dafür schaffen, unserer Jugend ein sturmfreies demokratisches Verständnis zu vermitteln. Überlassen wir es doch bitte den Jugendlichen, sich ohne jedwede Art staatlicher Bevormundung eine eigene politische Meinung zu bilden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD - Unruhe)

Herr Kollege Onay, ein bisschen leiser darf es für die letzten Minuten noch sein. - Vielen Dank, Herr Emden. - Es hat sich jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Helge Limburg zu Wort gemeldet.

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Emden, zwei Bemerkungen zu Ihrer Rede.

Zum einen: Wenn Sie davon reden, dass sich pauschal angeblich die Politikerinnen und Politiker mit ihren eigenen Interessen befassen, dann frage ich mich schon, ob Sie damit Ihren Landesvorsitzenden Paul Hampel meinen, der sich an sein Amt klammert, oder ob Sie mehr die AfDBundestagsfraktion meinen, die Zehntausende von Euro für Schnittchen und Brötchen ausgibt, Herr Emden.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD sowie Zustimmung bei der CDU)

Sie werden es am besten wissen.

Zum anderen - Sie haben ja wieder einmal versucht, wie beinahe zu jedem Tagesordnungspunkt, sich und Ihre Fraktion in die Opferrolle zu drängen und davon zu reden, dass Sie stigmatisiert und ausgegrenzt werden -: Es war Ihr Bundestagsspitzenkandidat, der davon gesprochen hat, dass die Menschen angeblich nicht neben einem dunkelhäutigen Fußballspieler wohnen und ihn als Nachbarn wollen. Es war Ihr Bundestagsspitzenkandidat, der davon gesprochen hat, dass er Jagd auf die Frau Bundeskanzlerin machen möchte. Es war Ihr Fraktionsvorsitzender in Thüringen, der eine erinnerungspolitische 180-Grad-Wende gefordert hat. Ich könnte endlos weitermachen, Herr Emden. Es sind nicht in erster Linie Sie, die stigmatisiert werden, sondern Sie, die stigmatisieren und ausgrenzen. Das ist die Wahrheit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP sowie Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Dr. Birkner hat, finde ich, zu Recht darauf hingewiesen, dass wir im deutschen Recht eine ganze Vielzahl von Altersgrenzen haben - und zwar sowohl unterhalb der Grenze der Volljährigkeit von 18 Jahren als auch oberhalb dieser Grenze. Ich möchte es mir ersparen, hier sämtliche aufzuzählen. Das würde die Redezeit sprengen. Diese Vielfalt von Altersgrenzen zeigt aber doch, dass wir es in der Tat im Einzelfall immer mit einer Wertentscheidung zu tun haben, dass wir die Situation immer genau betrachten und dann entscheiden müssen, ab welcher Altersgruppe - ungefähr, durchschnittlich - man meint, dass das richtige Alter erreicht ist.

Darum finde ich es auch - anders als Sie es dargestellt haben, Herr Kollege Scharrelmann - ausdrücklich richtig, dass wir bei der Diskussion zwischen aktivem und passivem Wahlrecht unterscheiden. Das aktive Wahlrecht wird ja durch einen einzelnen Wahlakt, durch die Entscheidung für eine Partei oder eine Person in dem Vertrauen darauf ausgeübt, dass sie dann in der folgenden Zeit die Interessen der Wählenden vertritt. Das passive Wahlrecht bedeutet in der Tat potenziell die Verpflichtung, über die volle Legislaturperiode in einem Amt bzw. bei der Ausübung eines Mandats Verantwortung zu tragen. Das hat insofern viel weitreichendere Konsequenzen.

Das sind zwei verschiedene Dinge, und es ist richtig, dass wir sie in unserem Recht unterschiedlich betrachten. Das tun wir im Übrigen auch jetzt

schon. Beim Kommunalwahlrecht gilt ja bereits die Wahlrechtsgrenze von 16 Jahren für das aktive und von 18 Jahren für das passive Wahlrecht. Des Weiteren gibt es im Übrigen die Wahlrechtsgrenze von 23 Jahren für Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte. Also auch da haben wir verschiedene Wahlrechtsgrenzen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Kollege Schünemann hat vorhin zu Recht darauf hingewiesen, welch hohe Bedeutung die kommunale Demokratie für unser Land und unsere Demokratie hat und welch hohe Bedeutung kommunale Amtsträgerinnen und Amtsträger haben. Da sieht man auch, wie weit es schon gekommen ist: Herr Schünemann, nach zehn Jahren hier gemeinsamer Landespolitik beziehe ich mich positiv auf Sie. Wenn Sie sich jetzt in der Folgedebatte noch positiv auf mich beziehen würden, dann hätten wir hier in der Tat geradezu einen Paradigmenwechsel erreicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich meine das ernst. Herr Schünemann hat zu Recht die Bedeutung der kommunalen Demokratie gewürdigt. Wenn wir uns doch alle darin einig sind - das hat die Debatte ja vorhin gezeigt - und wir uns auch alle einig sind, dass auf kommunaler Ebene das Alter von 16 Jahren die richtige Grenze für das Wahlalter ist, dann müssen wir uns doch schon fragen, warum wir in einer durchaus vergleichbaren Frage - nämlich bei Landtagswahlen - zu einer ganz anderen Wertentscheidung - nämlich zu einem Alter von 18 Jahren - kommen.

Wir sind uns doch einig, dass in der Tat auf kommunaler Ebene über das Leben der Menschen weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Und wir sind uns einig, dass 16-Jährige aufgrund des Wahlrechts solche Entscheidungen mit treffen können. Deshalb sollten Sie das in der Tat auch auf Landesebene tun können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hier zu differenzieren, macht aus unserer Sicht wirklich keinen Sinn.

Herr Scharrelmann, Sie haben davon gesprochen, dass Rechte und Pflichten nicht auseinandergehen dürfen. Tatsächlich ist es doch aber so, dass 16-Jährige in diesem Land bereits sämtliche Pflichten von Volljährigen haben. Natürlich müssen 16-Jährige Steuern zahlen, wenn sie z. B. Erwerbseinkommen oder ähnliches haben. Natürlich sind 16-Jährige verpflichtet, sich an sämtliche Gesetze dieses Landes zu halten. Diese Pflicht trifft sie uneingeschränkt. Die Rechte aber bekommen sie in der Tat erst zwei Jahre später. Dieses Argu

ment ist aus meiner Sicht an der Stelle nicht stimmig.

In der Tat wird die Strafmündigkeit ins Feld geführt. Ich habe eingangs davon gesprochen, dass wir die Dinge differenziert betrachten sollen. Das halte ich auch weiterhin für richtig. Gleichwohl ist vorhin mit der Strafmündigkeit argumentiert worden. Dann muss man aber der Vollständigkeit halber auch sagen, dass sie nicht erst mit 18 Jahren beginnt, sondern in der Tat mit 14 Jahren. Das heißt, wir erwarten bereits von 14-Jährigen, dass sie die volle Einsichtsfähigkeit in ihr Handeln haben. Wir trauen aber 16-Jährigen nicht zu, Wertentscheidungen bei einer einmaligen Wahl zu treffen. Auch das ist widersinnig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch deswegen meinen wir, dass 16 Jahre die richtige Grenze für das Wahlalter für Landtagswahlen ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vorhin ist ein Gesetzentwurf der Grünen angesprochen worden, das Wahlalter auf 14 Jahre zu senken. Ich will Ihnen ausdrücklich sagen: Wir sind auch da gesprächsbereit. Wir hatten damals dazu eine Anhörung, und das Expertenvotum war durchaus differenziert. Es gab einige, die gesagt haben, dass auch mit 14 Jahren eine entsprechende Einsichtsfähigkeit erreicht ist.

Am Ende bleibt es eine Wertentscheidung. Das perfekte Wahlalter gibt es wahrscheinlich nicht. Es wird immer einzelne Menschen geben, bei denen man sagt: Eigentlich wäre es besser, noch ein paar Jahre zu warten. Es wird aber andere geben, die ausgeschlossen sind, obwohl sie es eigentlich könnten. Also man muss immer einen Mittelwert finden bzw. eine Wertentscheidung treffen.

Herr Birkner hat gerade angesprochen, dass wir uns in einer Situation befinden, in der viele Bundesländer diesen Weg des Wahlalters von 16 Jahren gegangen sind. Wir haben längst ein Kommunalwahlalter von 16 Jahren. Und in Anbetracht der vollen Pflichten, die wir in Wahrheit auch schon bei 16-Jährigen haben, meinen wir, dass im Jahr 2018 die Zeit reif ist, dass sich hier auch die CDU bewegt und dass es bei Landtagswahlen in Niedersachsen zu einem Wahlalter von 16 Jahren kommt.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Limburg. - Auf Ihren Beitrag hin hat sich der Kollege Emden zu einer Kurzintervention gemeldet.

Ich danke meinem Vorredner für die netten Worte am Anfang, die doch genau das zeigen, was ich hier kritisiere, dass nämlich Sie diejenigen sind, die ausgrenzen.

(Belit Onay [GRÜNE]: Womit denn?)

Warum können wir denn nicht sachlich diskutieren und uns nicht mit dem Fall einer Änderung des Wahlrechts an sich befassen? Warum nutzen Sie das, um irgendwelche diffusen Äußerungen in Richtung der AfD zu bringen? Führen Sie das Ganze doch einfach einmal auf eine sachliche Ebene zurück. Das gebieten der demokratische Anstand und der Respekt dem anderen gegenüber. Nichts anderes fordern wir hier ein.

Wir sind hier im Landtag Niedersachsen und nicht im Bundestag in Berlin oder im Landtag von Thüringen. Da gibt es eventuell einen Unterschied. Das sollten Sie vielleicht auch einmal begreifen.

(Wiard Siebels [SPD]: Eine Partei!)

Vielen Dank.