Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

(Zustimmung bei der SPD)

Vor einem Jahr haben wir hier im Landtag übrigens die Novelle des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Wir haben die Voraussetzungen geschaffen, um für den Ausbau bzw. die grundhafte Erneuerung von Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben. Ich glaube aber auch - so haben wir damals debattiert -, dass das möglicherweise durchaus ein gewisses bürokratisches Hemmnis in sich birgt. Es ist nicht ganz einfach, das richtig und justiziabel zu machen. Ich glaube, das haben wir damals so debattiert.

Es gibt auch Kommunen, meine Damen und Herren, die für den Ausbau überhaupt keine Gebühren erheben. Andere setzen auf einmalige oder eben auf wiederkehrende Beiträge. Allerdings zeigt sich schon jetzt, dass gerade die neue Option wieder

kehrender Straßenausbaubeiträge durchaus mit einem gewissen Mehraufwand bei den Kommunen einhergeht.

Nach den Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz - dort hat man das schon vor 30 Jahren eingeführt -, ist das nicht unbedingt immer eine Lösung. Aber gleichwohl ist das Instrument vorhanden.

Die Vorgehensweise und die Ergebnisse vor Ort sind auf der einen Seite im Einzelfall durchaus auch fragil, insbesondere mit Blick auf ihren verfassungsgerechten Bestand. Auf der anderen Seite sehen wir als Kommunalpartei natürlich auch Vorteile in dieser Regelung. Die Kommunen sind Garanten für die Zukunft unseres Landes. Sie genießen durch die Wahrnehmung zahlreicher staatlicher Aufgaben und Selbstverwaltungsaufgaben einen zentralen Wert in unserer Gesellschaft.

Meine Damen und Herren, es ist demzufolge gut und schlüssig, dass den Kommunen auch in finanziellen Dingen ein großer Handlungsspielraum eingeräumt wird. Sie sollen sich selbst entscheiden können, wie sie es denn machen wollen. Das ist durchaus unterschiedlich im Lande. Jede Kommune macht das etwas anders. Es muss deshalb nicht unbedingt von oben herab etwas passieren.

Ich glaube schon, dass der kommunale Finanzausgleich dafür nicht unbedingt ein Instrument ist. Es wäre kein einfach umzusetzendes, geschweige denn ein faires Instrument. Die Details sind aber entscheidend. Wie soll denn der tatsächliche Sanierungsbedarf ermittelt werden? Wie gehen wir mit den Kommunen um, die bisher sehr hohe Eigenanteile in die Hand genommen haben, um entsprechende Belastungen bei den Bürgerinnen und Bürgern zu verhindern? Was passiert dort, wo bislang wenig gelaufen ist? Das gibt es ja auch. Das haben Sie eben, Herr Kollege Oetjen, ja auch erwähnt. Ich glaube, das ist nicht so einfach, wie Sie sich das vorstellen.

(Jörg Bode [FDP]: Doch, doch!)

Wir würden einen Teil bestrafen und die anderen belohnen. Das kann kein Weg sein.

Von der Unterschiedlichkeit unserer Kommunen einmal ganz abgesehen, muss die Frage erlaubt sein, wo das Geld an anderer Stelle eingespart oder gekürzt werden soll. Der bloße Verweis auf den Finanzausgleich, Herr Kollege Oetjen, greift hier ein wenig zu kurz, glaube ich; denn die Finanzierung ist kein Pappenstiel. Wir reden, glaube ich, über etwa 140 Millionen Euro bis 150 Millionen Euro. Es kann auch mehr sein. Wenn man das

seitens des Landes den Kommunen geben will - meinetwegen. Aber dann sagen Sie auch, woher es kommen soll. Ich glaube, ganz so einfach ist das ja nicht.

(Zustimmung bei der SPD)

Das ist ja in dem Moment, in dem Sie das für den Bürger kostenlos machen, auch vielleicht - - -

Vielen Dank, Herr Hiebing. Kommen Sie bitte zum Schluss!

Meine Damen und Herren, das alles können wir in den nächsten Wochen im Ausschuss sicherlich im Detail bereden.

Ich glaube, an dieser Stelle sagen zu können, man kann ja auch schauen, ob das Kommunalabgabengesetz hier und da novelliert werden könnte. Vom Grundsatz her bin ich aber der Meinung, dass es sich als Instrument bewährt hat und für die Kommunen ein Instrument darstellt, um den kommunalen Straßenausbau, wie er originäre Aufgabe der Kommunen ist, auch in Zukunft zu sichern.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Bernd Lynack!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ich jetzt gerade eben den Wortwechsel - ich will nicht sagen: den Schlagabtausch - zwischen dem Kollegen Hiebing und Jan-Christoph Oetjen gehört habe, lehne ich mich einfach mal so weit aus dem Fenster und sage, dass die Straßenausbaubeiträge auch in dieser Legislaturperiode wieder zum kommunalpolitischen Dauerthema in unserem Haus werden könnten.

Dass die Beiträge die Gemüter erhitzen und deshalb regelmäßig immer wieder hier aufgerufen werden, ist gut zu verstehen. Kollege Oetjen hat es gesagt: Immer wieder können die Belastungen, die für einzelne entstehen, absolut existenzbedrohend sein und sind daher für Hausbesitzer von existenzieller Bedeutung.

Aber genauso von existenzieller Bedeutung sind sie eben auch für unsere Kommunen. Da bin ich ganz beim Kollegen Hiebing, der gerade eben noch mal deutlich gemacht hat, dass gar kein konkreter Finanzierungsvorschlag vorliegt. Wenn keine ausreichenden Finanzen seitens des Landes über den KFA zur Verfügung gestellt werden, müssen die Kommunen Fantasie entfalten. Die könnte dann so aussehen, dass die Grundsteuern erhöht werden. Eine Erhöhung der Grundsteuern zieht wiederum nach sich, dass wir allgemeine Haushaltsmittel zur Deckung nutzen können, während wir bei den Gebühren immerhin auf der sicheren Seite wären, weil diese zweckgebunden eingesetzt werden müssen und eben nur für den Ausbau von Straßen zur Verfügung stehen.

(Christian Grascha [FDP]: Ist das Ihr Vertrauen in die Kommunalpolitik?)

Lassen Sie mich klarstellen: Auch wir sehen die Ungerechtigkeiten, wenn beispielsweise Hauseigentümer unvorbereitet von hohen Forderungen getroffen werden, obwohl sie noch nicht einmal ein Auto besitzen oder sich für sie der Mehrwert einer neuen Straße in Grenzen halten würde. Genau aus diesem Grund haben wir in der letzten Legislaturperiode mit den Grünen hier im Hause Alternativen zu dem ursprünglichen Modell der einmaligen Erhebung geschaffen. Die Neuerungen umfassen Möglichkeiten, die Kosten in dauerhafte Beiträge umzuwandeln und die Gebiete so abzugrenzen, dass die Gebühren solidarisch erhoben werden können.

(Zustimmung bei der SPD)

Dadurch werden die Beiträge nämlich in gleicher Höhe - und das, wie schon gesagt, solidarisch auf breitere Schultern - verteilt.

Wir haben diese Neuerungen in der letzten Legislaturperiode lange und ausführlich diskutiert, nicht nur im Innenausschuss, sondern auch hier im Parlament, sowohl untereinander als auch mit den Verbänden, und dabei die verschiedenen Modelle ganz sorgfältig abgewogen. Ich habe bis hierhin noch keine neuen Argumente gehört, die zu einer Änderung führen könnten.

Ich möchte aus meinem Herzen aber auch keine Mördergrube machen und unterstreichen, dass ich das Modell der solidarischen, dauerhaften Beitragserhebung, bei dem nicht nur die Anrainer, sondern vor allem die in der Ortschaft oder dem Stadtteil ansässigen Eigentümer bezahlen, in den allermeisten Fällen für das richtigere, gerechtere

und deutlich bessere Modell der Finanzierung halte. Ich weiß aber auch - das unterscheidet uns wahrscheinlich grundsätzlich von dem Antragsteller -, dass die Kommunen vor Ort wesentlich besser als wir hier aus der Ferne wissen, was für sie das Beste sein könnte.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Das liegt auch daran, dass es Fälle gibt, in denen die bisherige grundsätzliche Regelung, in der eben nur die ansässigen Eigentümer einmal belastet werden können, durchaus gerecht und legitim sein kann. Wichtig ist nur, dass unsere Kommunen künftig die Wahl zwischen den verschiedenen Mitteln der Finanzierung unserer Straßen haben.

In dieser Auffassung haben uns nicht zuletzt auch die kommunalen Spitzenverbände bestärkt, die die Novellierung in der letzten Legislaturperiode begleitet und sich dazu sehr positiv geäußert haben. Deswegen kann auch ich persönlich das Argument des hohen Aufwands für die Kommunalverwaltung nur ganz bedingt nachvollziehen. Wo ein Wille ist, ist immer auch ein Weg. Wenn der Wille der Verwaltungsspitze nicht so groß ist wie der Wille der Bürgerinnen und Bürger bzw. ihrer Räte, dann ist es eben an den Räten, ihrer Verwaltungsspitze zu sagen, was tatsächlich gewünscht ist, und dementsprechend Druck zu machen.

Liebe FDP, ich lade Sie ganz herzlich ein, sich vor Ort in den Kommunen an diesem Druck zu beteiligen und hinzuhören, was die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich möchten.

Herr Oetjen, ich fände es auch gut, vor Ort dafür zu sorgen, dass die regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden, damit nicht das eintritt, was Sie gerade hier erzählt haben, nämlich dass man den Sanierungsstau einfach aufschiebt und dann auf einmal sagt: Na ja, die Einwohner sind jetzt mit dran und müssen das mitbezahlen. - Da ist es an der Kommunalpolitik, dafür zu sorgen, dass solche Fälle nicht eintreten.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will nicht behaupten, dass mit der Novellierung des NKAG und des NKomVG - das spielt da mit hinein - letztendlich die Ungerechtigkeiten bei den Straßenausbaubeiträgen auf einen Schlag beseitigt worden sind. Aber sie können schnell und ohne Weiteres behoben werden. Die Räte sind der richtige Ort, um das zu diskutieren, zu bewerten und letztendlich zu entscheiden. Gerade weil die Erhebung der Ausbaubeiträge gerecht gestaltet werden kann, sind sie nicht prinzipiell abzulehnen.

Vor diesem Hintergrund sehen wir Ihr Anliegen eher skeptisch. Dennoch sind wir alle offen, mit Ihnen im Innenausschuss in den nächsten Wochen und Monaten ausführlich darüber zu diskutieren.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lynack. - Jetzt hat das Wort der Abgeordnete der AfD-Fraktion Peer Lilienthal.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vor nicht einmal einem Jahr machte sich die damals noch rot-grüne Landesregierung auf den Weg zu mehr Gerechtigkeit bzw. nicht auf den Weg; auf dem Weg ist sie dann mit der Verabschiedung dieses Gesetzes angekommen. Unter anderem sollten die Regelungen zu den Straßenausbaubeiträgen neu gestaltet werden. Den Kommunen sollte die Erhebung von sogenannten wiederkehrenden Beiträgen - das ist so etwas wie ein ganz mieser Bausparvertrag - zur Sanierung von Straßen ermöglicht werden.

In diesem Haus hat es damals heftigen Widerstand gegen die Gesetzesänderung gegeben. Aus heutiger Sicht müssen wir erkennen: Die damalige Opposition hatte natürlich völlig recht.

Die alte Landesregierung hat - jetzt zitiere ich einen Satz, der hier am 1. März 2017 gefallen ist - ein Bürokratiemonster mit vielen Fallstricken geschaffen. Das Zitat stammt von Herrn Hiebing, der heute durchaus sanftere Worte gefunden hat. Das enttäuscht uns natürlich.

(Zuruf von der SPD: Er ist weiser ge- worden!)

- Ja, mit Sicherheit.

Ein Gesetz, das Lasten auf Schultern verteilt - ja, okay -, vor dem Gesetz auf einige wenige Schultern, nach dem Gesetz auf irgendwelche Schultern, vielleicht; denn die Kommunen sind ja nicht verpflichtet, wiederkehrende Beiträge zu erheb

Versetzen Sie sich einmal - so schwer es fällt - in die Lage der Bürger!

(Zurufe von den GRÜNEN: Oh!)