Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

(Zurufe von den GRÜNEN: Oh!)

- Ich danke für den Applaus aus der grünen Ecke.

Während in einer Kommune überhaupt keine Straßenbaubeiträge erhoben werden und damit tatsächlich die Allgemeinheit die Kosten für dieses Allgemeingut trägt, werden in der Nachbarkommune Straßenausbaubeiträge nach altem Modell erhoben. Da gibt es ihn also noch, den Bescheid: Zahlen Sie 20 000 Euro! Die Straße vor Ihrem Grundstück wurde saniert. Herzlichen Glückwunsch. Ihr Bürgermeister.

In der Nachbargemeinde hingegen kommt das zum Tragen, was ich eingangs angesprochen habe, also dieser ganz schlimme Bausparvertrag, wiederkehrende Beiträge, natürlich nicht für alle Bewohner der Stadt, sondern nur für einige, beispielsweise für Bewohner eines Ortes oder Ortsteils.

Meine Damen und Herren, an welcher Stelle ist das gerecht? Halten Sie das für gute Gesetzgebung? Die AfD hält das für schlechte Gesetzgebung. Ich halte es auch für eine schlechte Gerechtigkeit. Das ist nicht mein Verständnis von Gerechtigkeit.

Neben dieser Gerechtigkeit, die ja sehr subjektiv ist, gibt es auch ganz handfeste volkswirtschaftliche Gründe gegen diese Straßenausbaubeiträge. Den Kommunen wird nämlich mit diesen Straßenausbaubeiträgen ein System der Fehlanreize präsentiert. Fehlanreize führen in aller Regel zu Fehlallokationen - hier tun sie das auf jeden Fall - und in der Folge zu Wohlfahrtsverlust, also zu volkswirtschaftlichen Mehrkosten für alle.

Was meine ich damit? - Ich will das mit Leben füllen.

Während die laufende Unterhaltung der Straßen in die Verantwortung der Kommune fällt - unstrittig - und nicht umgelegt wird, können Anwohner bei einer Sanierung, also bei einer Totalsanierung, zur Kasse gebeten werden. In der Folge sinkt natürlich der Anreiz, also die Ambitionen der Kommune, Straßen kostenaufwendig laufend in gutem Zustand zu halten.

(Belit Onay [GRÜNE]: Das ist nicht richtig! Dazu gibt es eine klare Recht- sprechung!)

Ist der Zustand erst so schlecht, dass eine Grundsanierung erforderlich ist, greift § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes: Der Bürger wird zur Kasse gebeten bzw. kann zur Kasse gebeten werden; denn, wie gesagt, es steht ja im Belieben der Kommunen, diese Beiträge zu erheben.

Von guter Infrastruktur, meine Damen und Herren, profitieren aber nicht nur die Anwohner und auch kein erweiterter Anwohnerkreis, sondern alle.

(Belit Onay [GRÜNE]: Genau!)

Folgerichtig müssen diese Lasten auch auf alle Schultern verteilt werden. Wir lehnen deshalb dieses ungerechte und ineffiziente System ab und folgen natürlich der Antragstellerin.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Jetzt hat das Wort der Abgeordnete Belit Onay für die Grünen-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bereits erwähnt worden: Bei den Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz geht es nicht um eine verpflichtende Regelung, sondern um eine Option, die wir im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung den Kommunen überlassen, sodass vor Ort maßgeschneiderte und geeignete Lösungen für die Gemeinde gefunden werden.

Wir haben die Palette der Optionen, die aus zwei Möglichkeiten bestand - entweder werden die Straßenausbaubeiträge erhoben, oder die Finanzierung erfolgt aus dem allgemeinen Haushalt -, noch im März 2017 um die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge erweitert, und zwar genau vor dem Hintergrund, den Herr Oetjen hier schon genannt hat, nämlich für den Fall, dass Personen, was immer wieder auftreten kann, plötzlich mit einer unglaublich hohen Summe belastet werden.

Bei den wiederkehrenden Beiträgen haben Sie nun die Möglichkeit, ein Solidarprinzip zu schaffen, nämlich das Ganze in einer Art Ratenzahlung zu strecken - bis zu 20 Jahre sind laut Gesetz möglich - und dies auf mehrere Schultern zu verteilen, nämlich logischerweise auf all die Schultern, die von der Straßensanierung, von der Straßenausbesserung profitieren und die naturgemäß die

Straßen bzw. das Straßennetz nutzen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich habe es gerade schon beschrieben, dass die Kommunen in dieser Art und Weise agieren: Zwei Drittel der Kommunen - dies hat eine NDRUmfrage von 2015 ergeben - erheben solche Straßenausbaubeiträge, ein Drittel hingegen nicht.

Ich möchte ausdrücklich den Unterstellungen - so möchte ich es doch nennen - widersprechen, die Kommunen würden die Straßen einfach verfallen lassen, um dann irgendwann bei den Bürgerinnen und Bürgern abzukassieren. Das ist auch rechtlich nicht möglich. Dazu gibt es OVG-Urteile aus dem Jahr 1990, die ganz klar sagen: Wenn eine solche Situation besteht, also die Instandsetzung beispielsweise nicht - - - Herr Toepffer, Sie schauen so skeptisch. Aber das OVG NRW - ich kann dies gerne zitieren oder nachreichen - hat dazu ganz klar gesagt, dass dieser Anteil abgezogen werden muss und nicht den Bürgerinnen und Bürgern angelastet werden kann, weil es eben eine Aufgabe der Kommune ist.

Seien wir einmal ehrlich, lieber Jan-Christoph Oetjen! Eine schöne Straße, eine sanierte Straße ist natürlich ein Mehrwert auch für das Grundstück. Eine Straße, auf der die Autos leiser, staubfreier und vielleicht sicherer fahren können, ist für die Anwohnerinnen und Anwohner natürlich ein Mehrwert. Das sehen übrigens die Rechtsprechung, die Fachliteratur und im Grunde auch ich so. Es gibt nur einen einzigen Professor - ich habe den Namen jetzt vergessen -, der eine andere, eine Einzelmeinung vertritt. Jetzt habe ich noch deine Meinung dazu gehört. Aber ihr seid da ziemlich alleine.

Das Gegenargument ist ja immer die Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt. Das machen einige Kommunen, wahrscheinlich diejenigen, die einen guten Haushalt haben. Aber diejenigen Kommunen, denen wir jetzt die Option der Straßenausbaubeiträge entziehen würden, müssten das in irgendeiner Form nachfinanzieren, beispielsweise durch die Erhöhung der Grundsteuer - wobei ich auf die weitere Problematik mit der Grundsteuer, die jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet ist, gar nicht eingehen will.

Frau Präsidentin, es gibt eine Kurzintervention. Ist die angekommen? - Ja, sie ist angekommen.

(Zurufe)

- Das ist der Reflex von meiner Tätigkeit im Präsidium. Sorry!

(Heiterkeit)

Aber wenn man die Grundsteuer erhöht, hat man mehrere Probleme. Zum einen kann das zu einer sozialen Härte führen, weil die Grundsteuer vom Vermieter auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann. Zum anderen haben wir dann auch eine Konkurrenzsituation im allgemeinen Haushalt. Denn plötzlich steht die Straßensanierung in Konkurrenz zu allen anderen Ausgaben wie Kita, Schule, Schwimmbad, was auch immer die Kommune vor Ort finanzieren will. Und gleichzeitig hat man ein Anspruchsdenken: Wenn die Grundsteuer erhöht wird und ich dafür zahlen muss, dann will ich auch, dass die Straße vor meiner Tür gefälligst gemacht wird. Dann fällt der Bezug für viele weg. - Insofern ist es, glaube ich, nicht anzuraten, in dieser Form eine Erhöhung der Grundsteuer durchzuführen.

Schauen wir mal, welche Diskussionen sich da noch ergeben! Ich kann aber bereits vorwegnehmen, dass uns der Vorstoß der FDP - wie auch schon in der letzten Legislatur - nicht überzeugt. Insofern stehen wir zu der aktuellen Regelung und zu der kommunalen Selbstverwaltung, weil wir glauben, dass die Kommunen am besten entscheiden können, wie sie vor Ort mit ihren Straßen - und auch mit den Bürgerinnen und Bürgern - umgehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Uwe Santjer [SPD])

Vielen Dank, Herr Kollege Onay. - Auf Ihren Redebeitrag gibt es eine Kurzintervention des Kollegen Oetjen.

Frau Präsidentin! Lieber Belit Onay, Sie haben gerade das Prinzip der Gebrauchswertsteigerung, das vor Gericht ja auch regelmäßig Bestand hat, verteidigt. Ich frage Sie mal: Ganz ehrlich, welchen echten Mehrwert hat es für eine in einem Haus wohnende Familie, wenn die Straße gemacht wird und sie dafür einen Beitrag von 40 000 bis 100 000 Euro zahlen muss - was möglicherweise dazu führt, dass dieses Haus nicht mehr gehalten werden kann? - Die Wahrheit ist doch, dass die damit einhergehende Gebrauchswertsteigerung niemals von dieser Familie am Markt realisiert werden könnte. Sie ist also virtuell. Die Gebrauchswertsteigerung einer Wohnung in Hannover, z. B. in

Ricklingen, entspricht eben nicht dem, was virtuell ausgerechnet wird. Und auch in ländlichen Gebieten entspricht es nicht dem, was ausgerechnet wird und was dann als Beitrag bezahlt werden muss. Im Zweifel muss die Familie Geld dafür bezahlen, dass sie eine ordentliche Straße vor der Haustür hat - obwohl das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, verehrter Herr Kollege.

(Beifall bei der FDP und bei der AfD)

Herr Onay möchte erwidern.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Lieber Jan Christoph Oetjen, wenn man Ihrer Logik folgt, müsste es im Grunde ja völlig egal sein, wie die Straße vor einer Haustür aussieht, ob da Schlaglöcher drin sind oder ob sie völlig zerfällt. Ich nehme die Diskussion auf kommunaler Ebene aber völlig anders wahr. Jeder Anwohner wünscht sich eine gut befahrbare Straße, eine sichere Straße, im Fall von Familien vielleicht auch noch einen Gehweg für Fußgänger, der für Kinder sicher nutzbar ist.

Wie gesagt, da ist die Rechtsprechung relativ eindeutig, und die Argumente sind erdrückend. Von daher drehen wir uns im Kreis, wenn wir darüber eine Diskussion führen. Da teile ich Ihre Meinung ausdrücklich nicht.

Dem gegenüberzustellen ist - das sehe ich ausdrücklich genauso -, dass für eine Familie wie aus Ihrem Beispiel plötzlich 20 000 bis 100 000 Euro zusammenkommen und sie zur Kasse gebeten wird. Deshalb habe ich gesagt: Wir wollen diese wiederkehrenden Beiträge, die ja nicht nur eine Ratenzahlung, sondern auch eine Streuung auf alle Nutzer eines Straßennetzes bedeuten. Alle Nutzer können zur Kasse gebeten werden, sodass man ein Solidarprinzip, eine Verteilung auf mehrere Schultern hat, sodass diese hohen einmaligen Beträge nicht zustande kommen und solche unfairen Situationen für Familien oder andere Betroffene nicht zustande kommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Damit schließe ich die Erste Beratung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem zustimmt - - -

(Nicht alle Abgeordneten der CDU heben die Hand - Helge Limburg [GRÜNE]: Ihr müsst euch schon mel- den!)

- Es wäre nicht schlecht, wenn wir der Ausschussüberweisung gemeinsam zustimmen könnten.

(Zurufe von der CDU: Das war zu schnell!)

- Ich dachte, die alten Kolleginnen und Kollegen wären in Sachen Ausschussüberweisung so konditioniert, dass das ruckzuck geht, kaum dass ich zu Ende gesprochen habe. Ich bin doch etwas erstaunt. Das nächste Mal machen wir eine längere Ausführung, damit alle den Arm heben können.

Also noch einmal: Wir kommen zur Ausschussüberweisung, wie eben vorgestellt.

Wer stimmt der Ausschussüberweisung zu? - Es geht doch. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Enthaltungen? - Keine. - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.

Ich rufe jetzt vereinbarungsgemäß die Tagesordnungspunkte 8 und 9 zusammen auf