Mit der Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung sollen die Kinderrechte zukünftig so definiert werden, wie es der Staat für sinnvoll hält, um im Zweifel das im Grundgesetz festgeschriebene Erziehungsrecht der Eltern einfach umgehen zu können. Das ist alles, was sich hinter dieser wohl
Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine Zwischenbemerkung: Wer gerne Kinderrechte in der Verfassung verankern will, um Leib, Leben und Schutz von Kindern zu garantieren, der sollte zuallererst bei den ungeborenen Kindern im Mutterleib anfangen und seine Position zum Thema Abtreibung zunächst einmal dringlichst überdenken.
Woher der Wind also in Wirklichkeit weht, wenn es um angebliche Kinderrechte geht, hört man regelmäßig insbesondere von führenden Politikern der SPD. So äußerte die frühere Bundesfamilienministerin Schwesig, dass auch das Betreuungsgeld - im SPD-Jargon auch „Fernhalteprämie“ genannt - eine Gefahr für den Kinderschutz sei, weil Eltern deswegen ihre Kinder von der ach so wertvollen Bildung in den Kitas fernhalten. Für die SPD wäre dies also eine fahrlässige Gefährdung des Kindeswohls durch die eigenen Eltern.
Auch in Ihrem Antrag betonen Sie die Notwendigkeit - auch die anderen Kollegen haben es erwähnt - der Förderung der Entwicklung von Kindern, die natürlich nicht etwa durch die Eltern, sondern durch staatlich motivierte Kindertagesbetreuung realisiert wird. Eltern, die ihrem Kind diese Förderung in der Kindertagesstätte vorenthalten, wären dann also automatisch dem Vorwurf ausgesetzt - zumindest von der SPD -, sie würden ihrem Kind ein Verfassungsrecht vorenthalten. Gegen widerspenstige Fremdbetreuungsverweigerer und selbst erziehende Eltern hätte man so endlich eine Handhabe.
Als nächster Schritt wäre vermutlich zu erwarten, dass eine Kindergartenpflicht entgegen dem Willen der Eltern eingeführt wird, indem man Kitas von Betreuungs- zu Bildungseinrichtungen umwandelt, um sich analog zur Schulpflicht dem lästigen Erziehungsrecht der Eltern aus Artikel 6 zu entledigen.
Was hier also als Kinderrechte in der Verfassung so harmlos und wohlgemeint daherkommt, liebe Kollegen, ist in Wahrheit das Aushebeln des grundsätzlichen garantierten Erziehungsrechts der Eltern.
Zusammengefasst: Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ist der falsche Weg und reine Symbolpolitik. Kinder sind wie alle Menschen
bereits Träger von Grundrechten. Eine explizite Nennung von Kinderrechten im Grundgesetz wäre rein symbolisch und würde nicht dazu beitragen, Kinder effektiver zu schützen. Der Staat als Anwalt der Kinder gegen ihre eigenen Eltern - wobei nicht etwa die Eltern, sondern der Staat selbst das Kindeswohl definiert -, ist unserer Wertvorstellung nach mit einer freien Gesellschaft nicht vereinbar. Daher lehnen wir diesen Antrag grundsätzlich ab, freuen uns aber natürlich auf die Beratung im Ausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im April des letzten Jahres konnten wir gemeinsam 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland feiern. Das 20. Jahrhundert wird in Anlehnung an die Reformpädagogin Ellen Key immer wieder als Jahrhundert des Kindes bezeichnet.
Es ist richtig, es hat sich vieles zugunsten der Kinder getan: unsere Sicht auf Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Bedürfnissen, unser Verständnis von einem gelingenden Aufwachsen und damit auch die Anerkennung der staatlichen Verantwortung, für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen und entsprechende Gesetze zu schaffen.
Dazu gehören folgende weitere Meilensteine: die Einführung des Kinder- und Jugendhilferechts im Sozialgesetz und damit die Abkehr von einem repressiv orientierten Jugendwohlfahrtsrecht. Das war 1990. Die Reform des Kindschaftsrechtes ist schon angesprochen worden. Sie beinhaltet die Gleichstellung von nicht ehelichen und ehelichen Kindern und fand im Jahr 1998 statt. Im Jahr 2000 erfolgte die Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung - die Kollegin Glosemeyer hat das schon ausgeführt - in das Bürgerliche Gesetzbuch. 2012 trat dann das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Niedersachsen haben wir seit dem Jahr 2009 Kinderrechte, insbesondere Schutzrechte, in die Landes
verfassung aufgenommen. Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ist deshalb richtig und überfällig.
Die Debatte auf der Bundesebene ist ja angesprochen worden. Aktuell gibt es neuen Rückenwind auf der Bundesebene. Sollte eine zukünftige Bundesregierung dieses Ziel verfolgen, sehe ich gute Chancen, dass auch hier noch zögerliche Bundesländer nun einer solchen Grundgesetzänderung zustimmen werden.
Als Kinder- und Jugendministerin habe ich eine klare Position: Ich bin für die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. Daher freue ich mich auch über den Entschließungsantrag, den wir hier beraten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin mir aber sehr bewusst, dass allein eine solche Gesetzesänderung nicht ausreicht, damit die Belange von Kindern und Jugendlichen auch wirksam berücksichtigt werden. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat sich die Landesregierung deshalb für eine bessere Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche eingesetzt. So wurde der Landesjugendhilfeausschuss wiedereingeführt. Wir haben in Niedersachsen die Kinderkommission, besetzt mit Mitgliedern des Parlaments und Fachleuten, eingerichtet. Das ist - das will ich hier auch noch einmal sagen - erst die dritte Kinderkommission bundesweit. Der Abschlussbericht der Kinderkommission der ersten Amtsperiode, die ja leider etwas kürzer war, wird in Kürze dem Landtag zur Beratung vorliegen.
Darüber hinaus werde ich mich für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der Kinderförderung einsetzen. Als ein Beispiel will ich hier exemplarisch den Ausbau des Angebots von Kinderschutzzentren nennen. Wir stärken derzeit die regionale Funktion des Zentrums in Osnabrück und schaffen eine neue Einrichtung in Lüneburg und Stade.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich darauf, mit Ihnen gemeinsam für den Schutz, die Förderung und Beteiligung von Jugendlichen hier im Parlament zu arbeiten, und danke Ihnen für Ihr Zuhören.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen nun zur Ausschussüberweisung, und zwar an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Wer dem so folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Veräußerung der Landesliegenschaft „Lotzestraße 16/18“ in Göttingen, Gemarkung Göttingen, Flur 29, Flurstück 40/10 - Antrag der Landesregierung - Drs. 18/47 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/144
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und die von der Landesregierung beantragte Einwilligung zu der Veräußerung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen - ob in Berlin, Hannover oder anderswo - einen angenehmen Abend. Es geht morgen früh um 9 Uhr weiter.