Den zweiten Teil des Gesetzentwurfs möchte ich nicht ansprechen. Diesbezüglich möchte ich nur darauf verweisen, dass in diesem Fall die Anhebung des Investitionsvolumens angezeigt ist, quasi die Überschreitung des kurzfristigen Kassenkredits. Nach Jahrzehnten eines etwa gleich bleibenden Ansatzes kommen wir nun auf eine Grenze von rund 100 Millionen Euro. Wenn ich richtig informiert bin, hat Bayern 200 Millionen Euro. Baden-Württemberg, das bekanntlich einen grünen Ministerpräsidenten hat, hat 100 Millionen Euro mit Blick auf die Ermöglichung der entsprechenden
Abschlüsse bzw. dem Zuendeführen von Baustellen. Insofern bewegen wir uns jetzt endlich in dem Konzert der anderen Ländern und können damit unsere Aufträge und unsere Verpflichtungen gegenüber den Auftragnehmern in Niedersachsen zeitgerecht und ohne Bauverzögerung in unserem Bundesland entsprechend umsetzen.
Zusammengefasst: Heute findet ein lang dauernder Beratungsprozess ein gutes Ende. Ich danke dem Parlament und den Ausschüssen für die gute Beratung. Ich hoffe, dass Sie dem Gesetzentwurf so zustimmen können.
Wir kommen zunächst zur Einzelberatung zu Tagesordnungspunkt 5 b. Das ist die Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Ich rufe auf:
Artikel 1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Darüber stimmen wir ab. Wer möchte dieser Änderungsempfehlung folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung ist mit großer Mehrheit gefolgt worden.
Artikel 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Auch darüber stimmen wir ab. Wer möchte dieser Änderungsempfehlung folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist mit großer Mehrheit gefolgt worden.
Artikel 2/1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Auch hier kommen wir zur Abstimmung. Wer dieser Änderungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich jetzt ums Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde mit großer Mehrheit gefolgt.
Artikel 3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wir kommen zur Abstimmung. Wer möchte dieser Änderungsempfehlung folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Meine Damen und Herren, auch dieser Änderungsempfehlung ist mit großer Mehrheit gefolgt worden.
möchte, den ich bitte ich aufzustehen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieser Empfehlung ist mit großer Mehrheit gefolgt worden.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/1524 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist mit großer Mehrheit gefolgt worden.
Federführend soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer möchte dem folgen? -
Gegenprobe! - Enthaltungen? - Herr Bode hat gesagt: „Können wir machen!“ Das haben Sie auch gemacht. Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulzulassungsrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/4251 neu - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 18/5093 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/5136
Meine Damen und Herren, die erste Wortmeldung liegt vor: vom Kollegen Matthias Möhle, SPDFraktion. Sie haben das Wort, bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf dient der Umsetzung des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung und setzt die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe insbesondere in den Medizinstudiengängen um. Die Studienplätze sollen also vorrangig eignungsorientiert vergeben werden, im Rahmen einer zentralen Vergabe und unter Berücksichtigung einer annähernden Vergleichbarkeit der Abiturnoten in den unterschiedlichen Bundesländern. Zum anderen wird aus diesem Anlass das Zulassungsrecht weiterentwickelt. Das Niedersächsische Hochschulzulassungsgesetz muss also entsprechend angepasst werden.
Neu dabei sind - in aller Kürze - zukünftig 30 % Abiturbestenquote - damit soll wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen werden, wonach dem Abiturdurchschnitt eine hohe Prognosekraft für den Studienerfolg attestiert wird - und eine sogenannte zusätzliche Eignungsquote von 10 %, für die nur schulnotenunabhängige Kriterien festgelegt werden dürfen. Länderspezifische Unterschiede in den Abiturnoten werden auf Basis eines Prozentrangverfahrens ausgeglichen.
Der Staatsvertrag enthält Standardisierungen und Strukturierungen für das hochschuleigene Auswahlverfahren, die entsprechend dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts durch Landesrecht zu konkretisieren sind. Im Umfang von bis zu 15 % kann der Landesgesetzgeber die Kriterien für die Vergabe der von den Hochschulen zu vergebenden Studienplätze festlegen. Die Hochschulen werden bereits bestehende Eignungskriterien weiterentwickeln, anhand derer Bewerberinnen und Bewerber, die eine hohe Bereitschaft mitbringen, eine ärztliche Tätigkeit auch in der Fläche auszuüben, weitere Zulassungschancen erhalten.
So weit in Kürze. Wer mehr wissen möchte und bereit ist, sich ein bisschen zu quälen, kann gern den umfangreichen schriftlichen Bericht lesen.
Es hat eine intensive Beratung gegeben. Ich danke an dieser Stelle dem GBD, insbesondere Herrn Dr. Oppenborn-Reccius, für die Neustrukturierung dieses Gesetzes.
Die Vertreterin der FDP und der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss haben sich bei der Schlussabstimmung über die Beschlussempfehlung enthalten. Ich denke aber, dass ihre
Vielen Dank, Herr Kollege Möhle. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Kollegin Viehoff zu Wort gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung hochschulzulassungsrechtlicher Vorschriften ist
wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Wartezeit bei der Zulassung zum Medizinstudium notwendig. 2018 gab es eine Einigung auf einen Staatsvertrag, der, wie gerade eben beschrieben wurde, in den jetzigen Gesetzentwurf übernommen wurde.
Wir Grünen teilen da die inhaltliche Kritik des Marburger Bundes. Denn was ist passiert? - Unter dem sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisenden Hinweis, dass das Medizinstudium ein sehr lernintensives Studium ist - inwieweit es anspruchsvoller ist als andere Studiengänge, sei hier einmal dahingestellt - und ein Studium mit hoher Verantwortung, hat man sich im Staatsvertrag auf eine Erhöhung der Abiturbestenquote von 20 % um 10 % auf 30 % entschieden. Aber Medizinerinnen und Mediziner brauchen nicht nur das Durchhaltevermögen, all das auswendig zu lernen, was man auswendig lernen muss, um ein Medizinstudium zu schaffen, sondern sie brauchen nachher - in der Berufsausübung - auch ein hohes Maß an Sozialkompetenz.
Von daher ist deutlich zu kritisieren, dass es mit der Erhöhung der Abiturbestenquote zu einer Reduzierung der Eingangsquote als Ersatz für die Wartezeitquote von 20 % auf 10 % gekommen ist. Da sind wir ganz einig mit dem Marburger Bund und auch der Thüringer Landesregierung.
Bei den hochschuleigenen Verfahren sind wir, denke ich, ganz gut aufgestellt. Alle Hochschulen können auch durch Gespräche Eignungen feststellen. Ich kann Ihnen aus persönlicher Erfahrung sagen: Mein Sohn mit einem Abiturschnitt von 2,3 ist inzwischen Arzt, und ich habe nicht das Gefühl, dass er sich ordentlich gequält oder Schwierigkeiten gehabt hätte, das Studium zu schaffen.
Kommen wir aber zur Gesetzesnovelle! Den Staatsvertrag gibt es seit Ende 2018. Der Entwurf des Gesetzes lag uns aber erst zum Ende der Sommerpause vor. Eine vernünftige Anhörung, eine vernünftige politische Beratung - dies alles war nicht möglich, obwohl es eigentlich nur um die Übernahme der Dinge ging, die im Staatsvertrag stehen, ohne wirklich gravierende Änderungen.
Aufgrund dieser inhaltlichen Kritik und der Verfahrenskritik werden wir von Bündnis 90/Die Grünen uns weiterhin enthalten.
Vielen Dank, Frau Kollegin Viehoff. - Für die CDUFraktion hat sich nun der Kollege Jörg Hillmer gemeldet. Bitte sehr, Herr Kollege!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zulassungsbeschränkung von Studiengängen ist durch die Begrenztheit der Kapazitäten und der Bedarfe begründet. Sie ist aber eindeutig eine Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Berufswahlfreiheit. Wir bewegen uns also in einem sehr sensiblen Rechtsbereich.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf billigen wir den am 4. April 2019 unterzeichneten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung. Er setzt die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2017 zur Vergabe von Medizinstudienplätzen um, u. a. die Forderung nach einer vorrangig eignungsorientierten Studienplatzvergabe für die Studiengänge des zentralen Verfahrens.
Auf der anderen Seite wahren wir mit diesem Gesetzentwurf die Hochschulautonomie und eröffnen den Hochschulen Spielräume zur eigenen Ausgestaltung, aber in einem grundrechtssicheren Rahmen.