Protokoll der Sitzung vom 20.11.2019

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Für die AfDFraktion erhält nun der Abgeordnete Herr Emden das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon viel gesagt worden. Insofern möchte ich meine ursprünglich auf 15 Minuten opulent angelegte Rede ein bisschen reduzieren und nur zwei Aspekte herausgreifen.

Der eine Aspekt ist: Nach meinem Verständnis ist Oppositionsarbeit nicht dadurch gekennzeichnet, dass man irgendwo das Haar in der Suppe sucht, sondern man kann auch einmal sagen, wenn etwas gut läuft, auch wenn es von der Regierung kommt. Nach meinem Dafürhalten sind die Häuser des Jugendrechts wirklich eine gute Sache und verdient auch der Entschließungsantrag, den wir heute abschließend beraten, Unterstützung.

Der zweite Aspekt, den ich herausgreifen möchte: Ich glaube, wenn man als Redner zwischen Ihnen und dem Feierabend steht, sollte man sich kurz fassen, zumal schon einiges gesagt wurde. Insofern verweise ich auf meine Ausführungen in der ersten Beratung - sie liegt noch nicht allzu lange zurück -, denen ich ansonsten nichts weiter hinzuzufügen habe.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Emden. - Abschließend bekommt nun die Justizministerin Frau Havliza das Wort.

(Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich werde mich möglichst kurz fassen. So stehe ich ja zwischen Ihnen und dem Parlamentarischen Abend und will versuchen, das schnell hinzubekommen.

Ich finde es ein bisschen schade, Herr Kollege Limburg, dass ich meine, fast schon eine aggressive Gegenstimmung aus Ihren Worten herausgehört zu haben.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das war nicht so gemeint! - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Da haben Sie sich verhört, Frau Ministerin!)

- Ich sage ja, ich finde es ein bisschen schade und meine, es herausgehört zu haben.

Ich versuche, das einfach mal an diesen Punkten abzuarbeiten. Wir haben jetzt fünf Häuser des Jugendrechts. Hannover wird, glaube ich, morgen die letzte Kooperationsvereinbarung unterschreiben. Alle Häuser arbeiten schon.

Eines kann ich Ihnen sagen - das ist uns von allen bestätigt worden, und Frau Kreiser hat das vorhin auch schon angesprochen -: Allein die Ausarbeitung der Kooperationsvereinbarungen hat unisono dazu geführt, dass sich die involvierten Institutionen gut verständigen konnten und sich gut vernetzt haben mit der Aufgabe, die, immer vom Erziehungsgedanken gelenkt, auf sie zukommt.

Um kurz auf die Frage des Datenschutzes einzugehen: Der Datenschutz ist natürlich von allen diesen Institutionen schon von Natur aus höchst sensibel zu behandeln. Das sind alles professionelle Menschen, die in ihrer Profession selbstverständlich wissen, wie man mit dem Datenschutz umgehen muss. Es wird sogar häufig von Jugendämtern gesagt, dass sie Probleme haben, bestimmte Dinge weiterzuleiten, weil der Datenschutz entgegensteht. Sie haben da also durchaus eine hohe Sensibilität und werden im Übrigen auch ständig dahin gehend geschult.

An den Kollegen Genthe gerichtet: Die Amtsgerichte wissen jeweils sehr genau, dass sie sich da nicht unter Preisgabe ihrer Unabhängigkeit involvieren lassen. Das ist, glaube ich, auch einem jeden klar.

Zum 15. März kommenden Jahres werden die Staatsanwaltschaften berichten. Das ist wichtig, um zu wissen: Müssen wir jetzt schon evaluieren? Müssen wir vielleicht schon nachsteuern? - Wenn sie die Berichte abfassen, meine Damen und Herren, werden sie ihre Berichte selbstverständlich auch auf der Basis der Berichte der sonst involvierten Institutionen abgeben. Das heißt, es werden natürlich alle gefragt werden.

Wichtig ist uns allen eines - das war auch das Ziel der Koalitionsvereinbarung -: Wir wollen, dass jugendlichen und heranwachsenden Delinquenten möglichst schnell, möglichst auf dem Fuße folgend, gezeigt wird, wohin bestimmte Karrieren, die gerade anfangen, führen, und dass man sie rechtzeitig beendet. Das fängt bei Schulverweigerern an und endet bei Jugendlichen, die dann anfangen, in Serie zu stehlen oder sonst irgendwelchen Unsinn zu machen. Da soll frühzeitig eingegriffen werden, und zwar vernetzt, damit auch rechtzeitig Informationsflüsse laufen.

Damit sind wir auf einem sehr guten Weg. Das wird uns jedenfalls rückgemeldet.

Ich bin sehr dankbar dafür, dass z. B. eine Region wie Salzgitter von sich aus auf uns zugekommen ist und gesagt hat: Wir möchten an diesem Projekt beteiligt werden.

Hier stelle ich, aufgehängt am Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, nur einmal die Frage in den Raum: Was sollen wir denn jetzt tun, wenn ein Amtsgericht, möglicherweise aus einer Problemregion, auf uns zukommt und sagt: „Wir haben mit der Staatsanwaltschaft und dem Jugendamt gesprochen; wir würden das auch gerne einrichten; denn es ist ein Erfolgsmodell“? Sollen wir dann sagen: „Nein, das tun wir nicht; wir warten erst einmal noch ein gutes Jahr ab, um zu evaluieren; lasst ihr eure Jugendlichen so weitermachen; wir machen das erst einmal weiter so wie bisher“?

Ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist, wenn man möglichst schnell und möglichst erfolgreich jugendlicher Delinquenz entgegenwirken will. Deswegen finde ich, dass wir da auf einem sehr guten Weg sind. Ich bitte, dass der Entschließungsantrag genau so beschlossen wird, wie er gestellt worden ist.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können jetzt zur Abstimmung kommen.

Der auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Falls

er abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung ab.

Wir kommen also zur Abstimmung.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/5160 zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind FDP und Grüne. Ich frage jetzt nach Gegenstimmen. - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist dem Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen nicht gefolgt worden.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/4487 unverändert annehmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind CDU, SPD und AfD. Wer ist dagegen? - Das sind FDP und Grüne. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit kann ich feststellen, dass dieser Antrag genehmigt wurde und der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende unserer Tagesordnung angelangt. Das Präsidium wünscht Ihnen einen sehr schönen Feierabend. Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder.

Schluss der Sitzung: 19.15 Uhr.