Zusammenarbeit ist immer sinnvoll. Und wenn dann auch noch Personal, Sachmittel und letztlich finanzielle Ressourcen eingespart werden können, kommt das direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Als Landesgesetzgeber sehe ich uns deshalb in der Verantwortung, unseren Kommunen eine gute gesetzliche Grundlage für ihre eigenständige und selbstbestimmte Politik an die Hand zu geben.
Die Zusammenarbeit über die Grenzen von einzelnen Kommunen hinweg eröffnet vielen Städten, Gemeinden und Landkreisen immer wieder die Möglichkeit, Aufgaben zu stemmen, zu denen sie einzeln und allein oftmals nicht in der Lage wären. Zweckverbände für verschiedene öffentliche kommunale Aufgaben, beispielsweise Müllzweckverbände - der Kollege Genthe hat es angesprochen -, sind ein gutes Bespiel kommunaler Zusammenarbeit. Genauso, wie es durchaus zweckmäßig ist, über die Grenzen der einzelnen Kommunen selbst hinweg zusammenzuarbeiten, so sollte es doch auch möglich sein, Ländergrenzen zu überwinden, wie hier zwischen Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Mit diesem Staatsvertrag sollen den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg auf dieser Seite und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim auf der anderen Seite neue Chancen eröffnet werden. Gerade für diese vergleichsweise dünn besiedelte Region wollen wir - ich finde sogar, dass wir das müssen - einen Beitrag zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit unserer Kommunen leisten. Der operative und finanzielle Spielraum kann so erweitert werden. Gerade mit Blick auf die kommunale Daseinsvorsorge unterstützen wir so die Handlungsmöglichkeiten vor Ort noch einmal zusätzlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Staatsvertrag ist eine kleine, wenn auch eine für die Region wichtige Erweiterung der Handlungsspielräume. Diese Koalition setzt sich nachhaltig für starke und selbstständige Kommunen ein. Der Staatsvertrag ist, wie ich finde, ein ganz hervorragender weiterer Beleg dafür.
Unser Dank gilt in diesem Zusammenhang unserem Innenminister Boris Pistorius und seinem Haus für die Ausarbeitung dieses Staatsvertrages und vor allen Dingen auch für die Verhandlungen. Für meine Fraktion - und ich denke, auch für die Regierungskoalition insgesamt - kann ich sagen, dass wir großes Vertrauen haben, dass es mit der Ermächtigung für die von Herrn Dr. Genthe und von den Grünen eben angesprochenen Dinge - die erst mal vergessen worden sind und dadurch nun wieder geheilt werden sollen - zu einem guten Ende kommen wird.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend den Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag mit Mecklenburg-Vorpommern über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit.
Nachdem ähnliche Verträge bereits mit fast allen Nachbarländern geschlossen wurden, ist nun also endlich Mecklenburg-Vorpommern dran. Dies ist auch höchste Zeit, kündigte doch die damalige schwarz-gelbe Regierung bereits im Jahr 2003 an, weitere Staatsverträge kämen in näherer Zukunft hinzu. Nun sind wir 16 Jahre später also endlich so weit. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wir hoffen jedoch, dass die Mühlen der Landesregierung zukünftig schneller mahlen mögen.
Das Ziel des Gesetzes, nämlich, eine rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, die Zusammenarbeit kommunaler Körperschaften grenzüberschreitend zwischen Niedersachsen und Mecklenburg
Vorpommern zu ermöglichen, begrüßen wir. Dies ist im Sinne der Kommunen und der Bürger unseres Landes und unseres geschätzten Nachbarlandes. Gerade in grenznahen und strukturschwachen Regionen ist es den Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung oftmals kaum mehr möglich, ihre Aufgaben effizient und wirtschaftlich zu erfüllen.
Doch wo Licht ist, ist wie immer auch Schatten. Die Kollegen haben es bereits angesprochen. Die Niedersachsen werden gegebenenfalls Adressat von Maßnahmen aus einem anderen Bundesland. In einer Demokratie soll alle Macht vom Volke ausgehen. Doch ein Niedersachse hat kaum Einfluss auf Vorgänge in Mecklenburg-Vorpommern. Selbst eine Kündigung des Vertrages durch die Landesregierung würde eine Vielzahl abgeschlossener Vereinbarungen gemäß Artikel 6 Satz 2 des Staatsvertrages weitestgehend unberührt lassen.
Ob der Vertrag in diesem oder anderen Bereichen für die Niedersachsen hätte besser verhandelt werden können, sei einmal dahingestellt. Dieser Problematik wurde jedenfalls durch die Einfügung des Genehmigungsvorbehalts zugunsten des niedersächsischen Innenministers begegnet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kommunale öffentlich-rechtliche Zusammenarbeit auch über Landesgrenzen hinweg ist ein seit Langem etabliertes und erfolgreiches Organisationsmodell. Dafür sprechen nicht zuletzt die bereits bestehenden Staatsverträge mit den Nachbarländern NRW, Bremen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es ist gut, wenn die Kommunen in bestimmten Bereichen enger zusammenarbeiten können.
Ja, man hätte sich gewünscht, die Verträge wären schneller gemacht worden. Aber es lag schlicht daran, dass die Kommunalverfassungen in den beteiligten Ländern immer wieder überarbeitet wurden und man dann irgendwann gesagt hat: „Wir frieren das jetzt ein“, um die Verträge auch wirklich auf einer einheitlichen Rechtsgrundlage verhandeln zu können.
Auch mit Mecklenburg-Vorpommern ist dann im Frühjahr dieses Jahres der entsprechende Staatsvertrag abgeschlossen worden, weil wir ein gemeinsames Interesse daran haben, unseren Kommunen eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Kommunen des Nachbarlandes
zu ermöglichen. Dieser Staatsvertrag wird die länderübergreifende Zusammenarbeit erleichtern und fördern.
Wichtig ist dabei: Die bereits bestehenden Möglichkeiten der Zusammenarbeitsformen z. B. im Privatrecht oder im Rahmen von Verwaltungshilfe oder Städtepartnerschaften bleiben unberührt.
Wir schaffen damit also eine Rechtsgrundlage für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch in öffentlich-rechtlicher Form. Die Arbeitsbereiche bzw. die Betätigungsbereiche, auf die sich das bezieht, sind hinreichend erklärt worden.
Ich will nur meiner Verwunderung darüber Ausdruck verleihen, dass die Grünen sich an dieser Stelle so verschlossen für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zeigen, und zwar mit Argumenten, die bei anderen Staatsverträgen innerhalb Deutschlands dann genauso gelten könnten.
Der Weg, den wir jetzt hier einschlagen, ist richtig und gut. Er hilft den Kommunen in Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern. Deswegen bedanke ich mich bei allen, die an der Beratung mitgewirkt haben, und bitte um Ihre Zustimmung.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist das mehrheitlich, von den Regierungsfraktionen getragen, so beschlossen.
Wer dem Gesetzentwurf in der geänderten Form zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist das Gesetz mit den Änderungen des Ausschusses mehrheitlich, von den Regierungsfraktionen getragen, so beschlossen. Vielen Dank Ihnen.
Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Gesetzentwurf
der Landesregierung - Drs. 18/4571 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/5340 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/5405
Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Bernd Lynack. Bitte, Herr Lynack!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Glücksspiel ist gerade aus politischer Sicht eine besondere Herausforderung, bei der zwei verschiedene Interessen aufeinandertreffen. Vereinfacht gesagt, sind das zum einen die Risiken des Glücksspiels und zum anderen die Freiheit eines jeden Einzelnen.
Jedem steht es frei, Glücksspiel zu betreiben. Das geht den Staat grundsätzlich überhaupt nichts an. Wenn jemand meint, in der Hoffnung des vermeintlich großen Gewinns sein Geld aufs Spiel setzen zu müssen, ist das seine bzw. ihre freie Entscheidung.
Genau das wird allerdings zum Problem, wenn das Spiel zur Sucht wird oder wenn Minderjährige daran beteiligt sind. Vor allem daraus leitet sich dann doch ein Handlungsauftrag für den Staat ab. Genau hier finden sich auch die wesentlichen Punkte dieses Vertrages wieder.
Vorgesehen sind u. a. Mindestabstände zu Schulen und Kitas. Es darf nicht sein, dass Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg verstärkt mit dem Glücksspiel konfrontiert werden. Natürlich können sie nicht in die Spielhallen selbst hineingehen. Doch es findet durchaus eine gewisse Art von Kultivierung statt. Wenn es dann irgendwie normal ist, dass das Glücksspiel ganz selbstverständlich zum Leben dazugehört, sobald man 18 ist, ist in der Jugend etwas schiefgelaufen, glaube ich.
Des Weiteren werden die Abstände zwischen den Spielhallen selbst wachsen. Gerade das ist ein ganz wichtiger Erfolg für die Suchtprävention. Au
ßerdem wird sogenannten Glücksspielkorridoren vorgebeugt, die sich vor allem in mittleren und großen Städten wiederfinden; wir kennen das alle aus unseren Wahlkreisen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist eine administrative Angelegenheit, die auf jeden Fall durch individuelle Maßnahmen in Jugendschutzarbeit und Suchtprävention flankiert werden muss. Gerade hier sehen wir als SPD-Fraktion ganz deutlich unseren Handlungsauftrag.
Uns allen ist klar, dass der vorliegende Staatsvertrag nur ein erster Schritt ist. Die 16 Länder stehen spätestens zum Jahresanfang 2022 vor einer grundlegenden Richtungsentscheidung. Die Frage wird sein, wie wir mit der Liberalisierung des Glücksspielmarktes verfahren wollen. Von einigen Ländern ist die Forderung nach einer kompletten Liberalisierung bereits formuliert worden. Dieser würde ich gerade mit Sicht auf das Online-Glücksspiel nicht ohne Weiteres zustimmen. Mit Blick auf Jugendschutz und Suchtprävention lauern hier auch ganz neue, schwerwiegende Gefahren auf uns.
Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung halte ich Drohungen mit einer bundeseinheitlichen Vorgehensweise, wie sie beispielsweise aus Hessen zu hören waren, erst einmal für schlechten Stil. Im Übrigen wissen wir aus den Lehren des schleswigholsteinischen Alleingangs, dass eine einheitliche Regelung in allen 16 Ländern außerordentlich wichtig ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier und heute sind wir längst noch nicht so weit. Der vorliegende Glücksspieländerungsstaatsvertrag enthält gute und solide Regelungen, die wir gemeinsam mit allen anderen 15 Bundesländern umsetzen wollen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.