Protokoll der Sitzung vom 17.12.2019

(Beifall bei der CDU)

Es ist unschwer zu erraten, dass ich vom Land Niedersachsen spreche. Wir sind stolzer Arbeitgeber von rund 150 000 qualifizierten und unterschiedlich spezialisierten Bediensteten, die sich für eine Tätigkeit im Landesdienst entschieden haben und ihre Arbeit - das weiß ich aus sehr vielen Gesprächen mit Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten - tatsächlich ganz überwiegend so verstehen: als Dienst am Land und seinen Bürgern.

Sie alle und die rund 70 000 Pensionäre des Landes haben sich einmal für einen berechenbaren, zuverlässigen und verantwortungsvollen Arbeitgeber entschieden und diese Entscheidung in den allermeisten Fällen nicht bereut.

Motivierte Polizistinnen und Polizisten, engagierte Lehrerinnen und Lehrer, pflichtbewusste und unbestechliche Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug und in zahlreichen anderen Verwaltungen: Sie alle sind das Rückgrat einer funktionierenden Gesellschaft, in der es sich ausgezeichnet leben lässt.

Die Geräuschlosigkeit und die Selbstverständlichkeit, mit der all diese Bediensteten täglich pflichtbewusst und meist im Hintergrund ihren Dienst verrichten, sollten darüber nicht hinwegtäuschen. Sie alle leisten einen elementaren Beitrag dazu, dass wir uns um unsere Sicherheit, die Betreuung und Bildung unserer Kinder, unsere medizinische Versorgung und vieles andere mehr nicht täglich sorgen müssen.

Selbst da, wo der öffentliche Dienst unsere kleineren oder größeren Verfehlungen ahndet, können wir uns darauf verlassen, dass der Dienst von der Wiege bis zur Bahre eben nicht nur Formulare bereithält, sondern zuverlässige Begleitung über ein ganzes Leben hinweg ist.

Allen Bediensteten des Landes an dieser Stelle dafür unseren herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, so schön es ist, dass sich so viele Menschen vorstellen konnten, für das Land zu arbeiten, so wichtig ist, dass das auch künftig ausreichend oft der Fall ist. Niedersachsen ist Arbeitgeber mit Vielfalt, und Niedersachsen ist Arbeitgeber auf Höhe der Zeit. Auf „karriere.niedersachsen.de“ kann sich jeder Interessierte davon überzeugen. Surfen Sie einmal vorbei! Hier zeigt sich der öffentliche Dienst von seiner besten Seite.

Im Schnelldurchlauf habe ich zu Beginn meiner Rede bereits auf einiges hingewiesen, mit dem wir den öffentlichen Dienst attraktiv halten wollen. Hier noch einmal etwas ausführlicher, was wir in den vergangenen Monaten beraten und diskutiert haben und was Eingang in unseren Haushalt 2020 gefunden hat:

Wir haben die Anhebung der Besoldung und der Versorgungsbezüge für die Jahre 2019 bis 2021 um rund 7,8 % bereits beschlossen und umgesetzt. Das Volumen, das diese Tarif- und Besol

dungserhöhung im Landeshaushalt einnimmt,

wächst bis 2021 auf rund 1 Milliarde Euro pro Jahr auf. Damit nehmen die Landesbediensteten an der guten konjunkturellen Entwicklung im Land teil. Wir sind ihnen hier ein verlässlicher Arbeitgeber.

Passend dazu führen wir eine jährliche Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte ein: vernünftig gestaffelt und vor allem für jüngere Bedienstete in den unteren Besoldungsgruppen - Menschen, die sich beruflich und privat in einer besonders fordernden Phase ihres Lebens befinden.

Mit einer Zulage für Lehrer an Grund-, Haupt- und Realschulen sorgen wir dafür, dass es nicht nur pädagogisch, sondern auch finanziell interessant bleibt, Kinder beim Einstieg in ihre Bildungslaufbahn zu begleiten.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, vielleicht noch wichtiger als die finanzielle Komponente sind aber die Maßnahmen, mit denen wir die Arbeitsbedingungen der Landesbediensteten weiter verbessern. Unser Maßnahmenpaket sieht vor, dass wir Lehrgangskapazitäten im Studieninstitut des Landes erweitern und die hohe Qualität der Ausbildung stärken. Es umfasst ein Konzept, um notwendigen Wissenstransfer von angehenden Ruheständlern zu gewährleisten.

Dazu treiben wir die Digitalisierung des Ausbildungsbetriebes in der Steuerakademie voran, deren Ausbildungskapazitäten wir im Zuge der Nachwuchsvorsorge erhöhen.

Die Verbesserung der Voraussetzungen für mobiles Arbeiten kommt gleichermaßen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie auch der Professionalisierung und Optimierung der Arbeitsprozesse zugute. Mobile Arbeitsgeräte, E-Akte und gesicherte Zugänge ermöglichen eine Vielzahl flexibler Gestaltungen. Der Baustein „Modernisierung des Arbeitsumfeldes“ stellt die technischen Voraussetzungen für eine deutlich breitere Nutzung dieser Möglichkeiten bereit.

Dazu stärken wir das Gesundheitsmanagement des Landes durch Qualifizierung, Beratung und Vernetzung.

Mit einem dritten Baustein schaffen wir berufliche Perspektiven. Zur Personalgewinnung führen wir den Laufbahnzweig IT ein. Das Einstiegsamt wird hier auf A 10 gehoben. Für die insgesamt höhere Anzahl der Tarifbeschäftigten im IT-Bereich bietet der TV-L ab dem Jahr 2021 einen Rahmen für

deutliche strukturelle Verbesserungen durch neue und höhere Gruppierungen. Diese bedürfen nur noch der Konkretisierung durch die Tarifpartner.

Hinzu kommt auch in diesem Haushalt wieder einmal eine ganze Reihe von Stellenhebungen für die Bediensteten bei Polizei und Verfassungsschutz, in der Finanzverwaltung sowie im Justizbereich und die Anpassung der besonderen Stellenzulage in Einrichtungen des Maßregelvollzugs.

Meine Damen und Herren, Sie sehen: Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen kommen ihrer Verantwortung als attraktiver Arbeitgeber gerne nach.

(Beifall bei der CDU)

Auch davon zeugt der Landeshaushalt 2020.

Herzlichen Dank. für Ihre Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Holsten. - Für die AfD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Lilienthal zu Wort gemeldet. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Schwerpunkt unseres Haushaltsantrags ist - das ist für sie natürlich keine Überraschung - die Altschuldentilgung. Wir haben 100 Millionen „echte“ Euro - so nenne ich das einmal: also ohne irgendwelche Trickbuchungen, ohne die Erhöhung der globalen Minderausgabe, ohne irgendetwas, was allgemeinhin und nicht ganz zu Unrecht als unseriös bezeichnet wird - freigeeist, um Altschulden zu tilgen.

Aus unserer Sicht ist das ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Unsere Zeitgenossen - also alle, die jetzt mit uns leben und das aktive Wahlrecht haben - können sich ja anders entscheiden; denn sie haben die Möglichkeit, die jetzt Regierenden abzuwählen und sich für eine haushaltskonsolidierendere Politik zu entscheiden. Unsere Raumgenossen - also alle, die noch in Deutschland geboren werden - haben diese Möglichkeit aber nicht und werden irgendwann dankbar sein, wenn wir heute nicht allzu hohe Altschulden aufgebaut haben oder sie, wie das unser Vorschlag vorsieht, sogar tilgen.

Wir glauben auch, dass wir dadurch der Politik der Zukunft Handlungsfähigkeit erhalten. Sie wissen - damit verrate ich Ihnen kein Geheimnis -, dass der Haushalt in weiten Bereichen schon vorbestimmt - durch Personalkosten, Unterhaltungsaufwendungen für Gebäude usw. - und der gestaltbare Teil verschwindend gering ist. Wenn man nun annimmt, dass irgendwann in der Zukunft auch einmal die Altschulden getilgt werden müssen und möglicherweise das Entgelt für die Schulden, also die Zinsen, steigt, dann kann das dazu führen, dass zukünftige Generationen von Parlamentariern quasi gar keinen Gestaltungsspielraum mehr haben. Das wollen wir natürlich vermeiden.

Wir haben ja in den letzten Jahren immer wieder Vorstöße in diese Richtung erlebt; in der Regel kamen sie von der FDP. Im Rahmen dieser Diskussionen mussten wir aber feststellen, dass SPD und CDU leider kein Interesse daran haben, die Altschuldentilgung zu verstetigen. Es kam immer wieder das Argument: Wir tilgen aus dem Abschluss. - Aber es kann doch nicht der Anspruch einer seriösen und soliden Haushaltspolitik sein, immer nur dann zu tilgen, wenn aus Versehen gerade mal was übrig ist.

Sehr positiv zur Kenntnis genommen, Herr Minister, haben wir Ihr Bekenntnis zur Schuldenbremse. Aber obwohl wir das Gesetz kürzlich verabschiedet haben, hört man immer wieder Stimmen - insbesondere aus der SPD, aber zum Teil durchaus auch aus der Fachwelt -, die sagen, man müsse die Schuldenbremse aufweichen, und es sei jetzt an der Zeit zu investieren. Wir hätten jetzt die Möglichkeit, günstig Geld aufzunehmen, und müssten jetzt die Karten für später legen. - Das halte ich für ausgesprochen gefährlich, und da stellen sich mir wirklich die Nackenhaare auf. Anderen geht das ja bei anderen Gelegenheiten so.

Ich glaube allerdings auch - das will ich wiederholen und zu Protokoll geben -, dass die Unbestimmtheit der Regelung zur Schuldenbremse, die wir hier in Niedersachsen eingeführt haben, in Zukunft zu Problemen führen wird. Ich glaube, dass gerade die Regelung zu Notlagen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen, in Zukunft auf alles Mögliche angewendet werden wird. Ich brauche nur darüber nachzudenken, was wohl passiert, wenn die NORD/LB in Zukunft in eine Schieflage gerät: „Ist das eine Notsituation? - Auf jeden Fall! Entzieht sich das unserer Kontrolle? - Möglicherweise auch!“ - Das könnte ein Einfallstor für neue Schuldenaufnahmen werden, aber das wollen wir auf gar keinen Fall.

Was wir mit unserem Änderungsvorschlag einführen, ist insofern ein Novum - das habe ich sonst noch nirgendwo gesehen, auch nicht in einem anderen Vorschlag der AfD in den Ländern oder im Bund -: Wir nehmen die Zinsminderausgaben, die Sie für die technische Liste dankenswerterweise errechnet haben, antizipieren sie aber nur zum Teil, sondern stellen 10 Millionen Euro davon zur Abdeckung eines Zinsänderungsrisikos für das Jahr 2020 ein. - Das erwähne ich hier, weil es das in der Form noch nicht gegeben hat. Das bedeutet nicht, dass wir erwarten, dass die Zinsen im Jahr 2020 steigen. Aber wir gehen davon aus, dass dies passieren könnte, und unterlegen das deshalb mit 10 Millionen Euro zur Abdeckung des Zinsänderungsrisikos.

Die Digitalisierung der Finanzverwaltung ist auch für uns besonders wichtig. Sie haben gesehen, dass im Haushaltsplanentwurf der Landesregierung immer noch Unsummen für Vordrucke vorgesehen sind. Das ist einfach dermaßen aus der Zeit gefallen! Davon müssen wir alle gemeinsam weg. Vielleicht, Herr Minister, vielleicht lassen Sie sich ja mal berichten, wie viele Vordrucke am Ende eines Jahres weggeschmissen werden. Da werden Sie wahrscheinlich große Augen bekommen. Ich denke, hier kann man schon mit einem besseren Managementsystem einiges schaffen.

Man könnte auch ein Anreizsystem schaffen, das die digitale Abgabe von Steuererklärungen fördert, und zwar insofern, als diese Erklärungen früher bearbeitet werden. Ich wüsste nicht, dass dem irgendetwas entgegensteht, weder im Bundesrecht noch im Landesrecht. Ich wüsste nicht, dass uns irgendetwas verbietet, einfach zu sagen: Mensch, du hast deine Steuererklärung digital abgegeben, und sie wird vor den analog abgegebenen Erklärungen bearbeitet. - Dabei müsste man, keine Frage, den Zinslauf im Auge behalten. Aber heutzutage ist das ja uninteressant.

Ich halte es auch für aus der Zeit gefallen, dass Fachinformationen bei der Finanzverwaltung immer noch als Buch geliefert werden. Es gibt quasi ein zweigleisiges System: Man hat zwar die Möglichkeit, auf Fachinformationen in kleinen Bibliotheken in den Finanzämtern zurückzugreifen, aber der überwiegende Teil wird digital bereitgestellt; das passt auch in die heutige Zeit mit ihren mobilen Arbeitsplätzen, mit Homeoffice usw. Ich halte es für an der Zeit, dieses Vorhalten der Bücher insgesamt einzustellen. Dann wird es zwar irgendwo immer noch drei oder vier Dinosaurier geben, die sagen, sie hätten 1970 ihre Prüfung aber schon

mit einem bestimmten Buch gemacht. Aber die müssen aus meiner Sicht dann leider über die Klinge springen, zumindest, was diese Informationsgewinnung angeht. Sie müssen den Finanzbeamten an der Stelle reinen Wein einschenken und sagen: Passt auf, ihr müsst euch an die digitale Informationsgewinnung gewöhnen!

Was mich etwas erstaunt hat, ist der Ansatz für die Öffentlichkeitsarbeit bei der Landesregierung. Da geht es darum, dass der Niedersachse im Grunde besser verstehen soll, was die Finanzbeamten machen, also mehr Einsicht in die Arbeitsweise der Finanzverwaltung gewinnen.

Aus meiner Sicht war es immer so, dass ein positives Bild der Finanzverwaltung vor allem durch das Auftreten der Finanzbeamten geprägt wird. Das würde ich auch weiterhin so machen. Von daher haben wir Ihren Ansatz gemindert. Eine positive Wahrnehmung der Finanzverwaltung gibt es durch eine schnelle Bearbeitung und durch verständliche Erläuterungen, und zwar nicht nur bei Bescheiden, sondern auch bei anderen Maßnahmen der Finanzverwaltung: Wenn z. B. Ihre Bude morgens durch die Steuerfahndung durchsucht wird, dann trägt es wesentlich zur Akzeptanz bei, wenn Ihnen ein freundlicher Steuerfahnder erklärt, warum das geschieht.

Jetzt möchte ich noch kurz etwas zu dem Änderungsantrag der Grünen sagen. Herr Wenzel, ich hätte an Ihrer Stelle im Schwerpunkt über die Marienburg gesprochen und nicht über den eigenen Änderungsantrag.

Zunächst einmal zu dem GKV-Zuschuss. Die Idee ist ja kein so schlechte! Sie haben etwas aufgegriffen, was Sie auch schon als Antrag vorgelegt haben. Sie sagen, es gibt ein paar Beamte, die nicht privat, sondern freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, und weil das natürlich unheimlich teuer ist, bezuschussen wir das. - Ich könnte schwören, dass wir die weitere Beratung über diesen Antrag im Ausschuss vertagt haben, um abzuwarten, was sich in Hamburg ergibt, wo dieses Modell ja eingeführt wurde. Dort macht man damit erste Erfahrungen, und von diesen Erfahrungen wollten wir eigentlich profitieren. Aber jetzt steht dieses Thema in Ihrem Haushaltsantrag. Ich frage mich auch, woher diese Zahl stammt. Man kann so etwas sicherlich schätzen, das ist überhaupt keine Frage. Aber das ist ja keine sachgerechte Schätzung, sondern Sie haben einfach irgendeine Zahl genommen und sie reingeschrieben.

Aber der nächste Punkt ist viel entscheidender: Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und Ihre Einzelplaneckwerte zusammengerechnet. Das geht nicht auf! Beim Zusammenrechnen kommt keine Gesamtdeckung heraus; ich habe die entsprechende Excel-Tabelle zufällig mit.

Hier wird ja gelegentlich durch den Raum geschossen: „Das ist handwerklich schlecht.“ Zum Beispiel gegen uns wird das manchmal ins Feld geführt,

(Zuruf von der SPD: Nicht nur manch- mal!)

aber auch gegen andere. Aber wenn wir ein Beispiel für etwas brauchen, was handwerklich wirklich schlecht ist, dann ist es dieser Änderungsantrag.

(Zustimmung bei der AfD)

Das Problem ist nicht nur, dass er von der Deckung her nicht aufgeht, sondern darin ist auch noch ein ganz besonderes Schmankerl. So etwas habe ich noch nie gesehen.

(Der Redner zeigt eine Tabelle)