Protokoll der Sitzung vom 19.12.2019

(Wiard Siebels [SPD]: Die Opfernum- mer kennen wir schon! - Johanne Modder [SPD]: Betreiben Sie hier kei- ne Geschichtsklitterung!)

Herr Schwarz, ich fordere Sie von dieser Stelle noch mal auf, das zurückzunehmen oder zumindest zu erklären, dass Sie das nicht so gemeint haben.

(Beifall bei der AfD - Wiard Siebels [SPD]: Hier austeilen, aber nichts ein- stecken können!)

Herr Siebels, bitte!

Also, was bleibt? Ich wünsche zunächst einmal Frau Otte-Kinast alles Gute zum ersten Enkelkind und dann Ihnen allen frohe und besinnliche Festtage und ein erfolgreiches Jahr 2020!

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, jetzt haben alle Fraktionen ihre Schlusserklärung abgegeben, sodass ich gleich zur Schlussabstimmung zum Haushaltsgesetz kommen möchte.

Aber bevor es so weit ist, der Hinweis und die Bitte an Sie: Wenn die Abstimmung zum Haushaltsgesetz gelaufen ist, dann rennen Sie nicht gleich weg; denn wir haben noch ein mittelschweres Paket im Übrigen zur Abstimmung vorliegen - nicht zuletzt das Haushaltsbegleitgesetz. Es könnte dann also noch ein bisschen dauern. Das Plenum ist gut besetzt; das möge auch so bleiben.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung zum Haushaltsgesetz.

(Unruhe)

- Ich bitte um Ruhe.

Wer dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 in der Drucksache 18/4285 neu mit den beschlossenen Änderungen sowie § 1 in der Fassung der Unterrichtung in der Drucksache 18/5420 nunmehr endgültig seine Zustimmung geben will, den bitte ich aufzustehen. - Die Gegenprobe. - Ich frage sicherheitshalber nach Enthaltungen. - Das

Erste war die eindeutige Mehrheit: mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der SPD.

(Starker, nicht enden wollender Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, Zeit für Emotionen muss immer sein.

Ich darf gleichwohl formal festhalten: Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen ist das Haushaltsgesetz 2020 somit beschlossen.

Es geht weiter.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz folgen und die in die Beratung einbezogene Eingabe für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GOLT in die Beratung einbezogenen Antrag.

Wer den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/5364 annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Och komm, Siebels, einmal kannst du doch mit- machen! - Heiterkeit)

- Sie werben noch um Zustimmung.

(Wiard Siebels [SPD]: Bis zur letzten Sekunde!)

Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Die Stimmen haben nicht für die Mehrheit gereicht. Der Entschließungsantrag ist nicht angenommen worden.

Als Nächstes kommen wir zur 19. Übersicht über Beschlussempfehlungen zu Eingaben in der

Drucksache 18/5346. Dazu liegen keine Änderungsanträge vor.

Wer zu diesen Eingaben der Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Ausschussempfehlung hierzu befolgt worden.

Als Letztes kommen wir jetzt zu den Abstimmungen über die mit den Haushaltsberatungen verbundenen drei Gesetzentwürfe und zwölf Entschließungsanträge:

Zunächst zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Generationengerechtigkeit (1. Nachtrags- haushaltsgesetz 2019) - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/5068.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 18/5317 folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/5068 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP abgelehnt worden. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Wir kommen zu: „Kfz-Richtlinie des Landes überarbeiten - umweltfreundliche Beschaffung sicherstellen“ - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/1067.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 18/5330 folgen und damit den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/1067 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Es folgt: „Fachkräftemangel entgegentreten - Tarifabschluss wirkungsgleich umsetzen - Sonderzahlung im öffentlichen Dienst wieder einführen“ - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/3936.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 18/5322 folgen und damit den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/3936 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit wurde der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Es folgt der Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Regelung von Schutz und Hilfe für Frauen und ihre minderjährigen Kinder vor Gewalt im sozialen Nahraum (Niedersächsisches Frauen- schutzgesetz - Nds. FrauSchG) - Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drs. 18/1078.

Wie bereits bekanntgegeben, hat die Fraktion der AfD diesen Gesetzentwurf zurückgezogen, sodass eine Abstimmung sich erübrigt. - Sie nicken. Das ist also der unveränderte Stand.

Es geht weiter mit: „Von Gewalt betroffene Frauen nicht vor verschlossener Tür stehen lassen - Frauenhäuser stärken, Rechtsanspruch schaffen“ - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/829.

Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 18/5344 folgen und damit den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/829 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden.

Weiter geht es mit „Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umsetzen - Schutz ausbauen, Rechtsanspruch schaffen, mit Prävention Gewalt verhindern“ - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/5244.

Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 18/5344 folgen und damit den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/5244 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der Grünen war das Erste die große Mehrheit. Der Entschließungsantrag ist unverändert angenommen worden.

Es folgt der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Pflege - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/2556.

Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 18/5343 folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/2556 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gefolgt und der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP abgelehnt worden.

Dazu dann gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT: „Bessere Pflege für Niedersachsen und Deutschland“ - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/374.

Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 18/5343 folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP nach § 23 Abs. 1 Satz 2 GOLT in der Drucksache 18/374 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt und der Antrag der Fraktion der FDP abgelehnt worden.

Es folgt: „Interessen der Pflegekräfte in Niedersachsen schützen - Pflegekammer zur freiwilligen Vereinigung der Niedersächsischen Pflege umbauen oder Kammergesetz anpassen“ - Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 18/2578.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 18/5343 folgen und damit den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/2578 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die klare Mehrheit. Damit ist der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt und der Antrag der Fraktion der AfD abgelehnt worden.

„Vollbefragung zur Pflegekammer“ - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/2886.

Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 18/5343 folgen und damit den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/2886 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gefolgt und der Antrag der Fraktion der FDP abgelehnt worden.

„Selbstverwaltung der Pflegekräfte stärken!“ - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/2897.

Wer der Nr. 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 18/5343 folgen und damit den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/2897 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war eindeutig die Mehrheit. Damit ist der Nr. 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt und

der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden.