Es gibt in Niedersachsen ein vielfältiges Aufnahmeverfahren. Es gibt sowohl die schulischen Voraussetzungen, aber auch die Voraussetzungen, die sich im berufsbildenden Bereich und, kombiniert mit Erfahrung aus dem Berufsleben, mit schulischer Unterstützung und Weiterbildung darstellen lassen.
Wir sagen zum jetzigen Zeitpunkt, dass wir relativ gut aufgestellt sind und dass sich die bisherigen Zugangsvoraussetzungen in Niedersachsen bewährt haben. Insofern bleiben wir bei unserem Votum. Nichtsdestotrotz will ich gerne die Eingangsworte unterstützen: Ja, wir brauchen mehr Polizistinnen und Polizisten! Diese Landesregierung hat sich entschieden, 750 Stellen neu zu schaffen, und das sehr bald. Somit können wir uns auch im Bereich der Polizei noch besser aufstellen.
Hier sind wir auf einem guten Weg. Wir haben gute Schritte unternommen. Aber hinsichtlich der Petition bleiben wir bei unserem Votum.
Danke, Herr Kollege Santjer. - Das Wort hat nun für die AfD-Fraktion der Kollege Ahrends. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich bei der AfD, speziell bei Herrn Oetjen, bedanken, dass dieser Punkt heute hier - - -
(Lachen bei der SPD und bei der FDP - Widerspruch bei der FDP - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Nein! Wir sind die FDP!)
Worum geht es in der Sache? - Wie schon gesagt, es geht um einen motivierten Polizeibeamten aus Rohrdorf in Bayern, der über einen Realschulabschluss verfügt und auf die Polizeiakademie Niedersachsen gehen will. Sein Ziel ist der gehobene Polizeidienst.
Um zugelassen zu werden, benötigt er nach § 18 NHG eine dreijährige Berufsausbildung. Er hat aber nur eine zweieinhalbjährige. Dass er diese als Polizist hat, zählt nicht. Wäre er Bäcker und hätte er drei Jahre lang den Beruf des Bäckers erlernt, hätte er die Zulassungsvoraussetzungen erreicht. In Hamburg könnte er mit den vorliegenden Voraussetzungen auf die Polizeiakademie gehen. - Hier besteht zwischen den Bundesländern also definitiv eine Ungleichbehandlung.
Die Petition dieses Polizeibeamten wurde abgelehnt, weil eine Änderung des NHG angeblich die Qualitätsstandards senken würde. Dem kann ich jedoch nicht folgen. Niedersachsen braucht zusätzliche Polizeidienstkräfte. Wir haben Probleme beim Nachwuchs. Hier hat die alte niedersächsische Regierung nicht genug und die neue noch zu wenig getan. Wir sollten froh sein, wenn ein motivierter Beamter nach Niedersachsen kommen will, um sich hier fortzubilden.
Die Fraktion der AfD sieht zwischen den Bundesländern eine unterschiedliche Handhabung der Zulassungsvoraussetzungen, die zulasten des Petenten geht. Sie empfiehlt von daher eine Änderung des § 18 NHG in der Form, dass neben einer dreijährigen Berufsausbildung auch eine zweieinhalbjährige Ausbildung zum Polizeibeamten als Zulassungsvoraussetzung akzeptiert wird.
Wir empfehlen ebenfalls - so wie die FDP - „Erwägung“ und können den Argumenten der SPD nicht folgen.
Herzlichen Dank, Herr Kollege. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir die Beratungen beenden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stimmen jetzt über die Eingabe ab, zu der der soeben erwähnte Änderungsantrag vorliegt. Ich lasse zunächst über diesen Änderungsantrag und, falls dieser abgelehnt wird, anschließend über die Ausschussempfehlung abstimmen.
Zunächst zu dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu der in der Eingabenübersicht unter der Nr. 33 aufgeführten Eingabe 03140/11/17 betr. Zulassung zum Studium an der Niedersächsischen Polizeiakademie. Dieser Änderungsantrag, dem sich eben auch die AfD angeschlossen hat, lautet auf Erwägung.
(Christian Grascha [FDP]: Das ist ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion! Dem kann man sich nicht anschlie- ßen! - Weitere Zurufe)
- Dass sie ihn unterstützen, Herr Kollege. Wir werden es ganz genau machen. Wir haben ja gehört, dass man auf jeden Buchstaben genau achten muss. Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir machen es ganz gründlich. Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP ab. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag der FDP-Fraktion abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Diese lautet auf Material. Im Übrigen soll der Petent über die Sach- und Rechtslage unterrichtet werden.
Wer sich der Empfehlung des Ausschusses anschließen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Der Empfehlung des Ausschusses ist mit großer Mehrheit gefolgt worden.
Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, sich schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Diese Frage wird vorgetragen von der Kollegin Mareike Wulf von der CDU-Fraktion. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einer Pressemitteilung vom 10. Januar 2018 berichtet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung über die Gründung branchenspezifischer Start-up-Zentren in Hannover und Hildesheim. Hierdurch sollen die regionale Gründerszene gestärkt und technologieorientierte Gründer unterstützt werden. Darüber hinaus sieht die Strategie des Landes für den Start-up-Standort Niedersachsen Mittel für die Gründungsphase in Höhe von 4 Millionen Euro im Rahmen des Beteiligungsfonds NSeed vor.
1. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung seit Amtsantritt in Sachen Start-up-Förderung ergriffen?
3. Welche neuen Instrumente zur Stärkung des Gründungsstandortes Niedersachsen strebt die Landesregierung an?
Danke schön, Frau Kollegin Wulf. - Zur Beantwortung hat von der Landesregierung Herr Minister Althusmann das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr gerne beantworte ich diese Anfrage. Die Förderung von Start-up-Unternehmen in Niedersachsen ist für die Sicherung unserer Wirtschaftskraft von enormer Bedeutung. Ich denke, das ist uns allen sehr klar; denn Start-ups sind dem Grunde nach die Innovationstreiber für ein zukunftsfähiges Niedersachsen. Sie entwickeln zu einem großen Teil technische Lösungen, die letztendlich für die Sicherung auch unseres Wohlstandes, unserer Zukunft und für neue Ideen die entscheidende Grundlage darstellen.
Als Start-ups werden laut Bundesverband Deutsche Startups e. V. junge Unternehmen bezeichnet, die jünger als zehn Jahre sind und mit ihrer Technologie und/oder ihrem Geschäftsmodell in aller Regel hoch innovativ sind sowie ein signifikantes Mitarbeiter- und/oder Umsatzwachstum anstreben. Start-ups haben für Niedersachsen deshalb eine essenzielle Bedeutung. Sie erzeugen Dynamik. Sie fördern den Wettbewerb. Sie sind mit Blick auf den digitalen Wandel wirtschaftspolitisch dringend notwendig.
Mit ihren oftmals innovativen Geschäftsmodellen fördern Start-ups den Wettbewerb und agieren als Impulsgeber und auch als Partner bei der Entwicklung von Innovationen bei etablierten Unternehmen, die diese Veränderungen dann auch annehmen wollen. Denken Sie nur an den Fall Kodak! Kodak hätte sich anders entwickelt, wenn innovative Lösungen angenommen worden wären. Da man aber nach wie vor auf ältere Kameramodelle gesetzt hat, ist dieses Unternehmen am Ende untergegangen.
Die Start-ups, die sich im Wettbewerb erfolgreich behaupten können, schaffen Arbeitsplätze, ziehen weitere Investitionen an, zahlen Gewerbesteuern und stärken somit direkt den Wirtschaftsstandort Niedersachsen. Auch für den Mittelstand in Niedersachsen, der zu 99,6 % von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt ist, gewinnen Start-up-Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Von Kooperationen zwischen Start-ups und etablierten mittelständischen Unternehmen können am Ende beide Seiten profitieren.
Im besten Fall erhalten die Start-ups branchenspezifisches Know-how sowie Zugang zu Ressourcen und Netzwerken. Mittelständische Unternehmen können mithilfe modernster Technologien und dem Wissen von hochqualifizierten Fachkräften bei