- Wir sind nicht die einzigen, Herr Bode. Ich habe mich bei Ihrem Beitrag übrigens gut amüsiert. Aber es wäre gut gewesen, wenn Sie sich schlau gemacht hätten, anstatt hier solche populistischen Anträge zu stellen. Aber dazu komme ich noch. Es ist jedenfalls Blödsinn, was Sie gerade erzählt haben, und ich werde das im Folgenden auch begründen.
Zunächst einmal stelle ich aber fest, dass das Gesetz im Jahr 2016 beschlossen wurde, also vor vier Jahren. Die Vorlaufzeit, um sich auf diese notwendige Umstellung einzustellen, war sehr lang. Der Kollege Schepelmann hat es schon gesagt: Die Umstellung der Kassensysteme hat noch bis zum 30. September Zeit. Es ist noch einmal eine neunmonatige Übergangszeit beschlossen worden, um eine technische Sicherheitseinrichtung an den manipulativen Kassen zu installieren.
Herr Bode, es geht darum, Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen, und es geht vor allen Dingen darum - aber das hat heute komischerweise noch keiner erwähnt -, den ehrlichen Unternehmer zu schützen.
Der Bundesrechnungshof schätzt die Steuerausfälle durch manipulative Kassen pro Jahr auf ungefähr 10 Milliarden Euro. Aber diese Zahl ist nur
gegriffen. Wahrscheinlich liegt sie höher, weil die Dunkelziffer gar nicht zu ermitteln ist. Unabhängig davon ist es bei dieser Summe aus meiner Sicht legitim, sich als Finanzminister darüber Gedanken zu machen, wie wir dieser Steuerhinterziehung entgegentreten können.
Überall da - und das wissen Sie sehr genau -, wo mit Bargeld gearbeitet wird, ist die Manipulationsanfälligkeit sehr groß. Wieso ist es eigentlich so, dass die Handwerkerleistung an meinem Gebäude grundsätzlich 300 Euro billiger wird, wenn ich keine Rechnung bekomme? Wird eine Rechnung ausgestellt, sind die Arbeiten 300 Euro teurer. Seltsam. Darüber sollten Sie auch einmal nachdenken.
Ich war übrigens auf der Pressekonferenz unseres Finanzministers Hilbers, auf der er das Gesetz und alles, was damit zusammenhängt, vorgestellt hat. Ich kann schon einmal ankündigen, dass wir im Haushaltsausschuss genau das Gleiche beantragen werden. Wir möchten gerne, dass die Steuerfahnder und die Betriebsprüfer, die bei dieser Pressekonferenz, die übrigens ausgezeichnet vorbereitet war und hervorragend geleitet wurde - ein großer Dank an unseren Finanzminister - - -
Ich möchte einfach, dass zur Sachaufklärung beigetragen wird und dass die Kollegen aus der Praxis einmal zeigen, wie manipulativ die Kassensysteme in der Vergangenheit waren
und es auch noch sind und wo die Probleme in der Praxis liegen. Dann würde wahrscheinlich auch ein Herr Bode begreifen, worin das Problem liegt.
Kassen werden seit Jahren durch Schummelsoftware manipuliert. Umsätze werden erst gar nicht eingetippt, es werden Stornobuchungen vorgenommen, es werden Trainingsspeicher benutzt. All das wissen wir seit Jahren.
Auf dieser Grafik ist zu sehen, dass die Betriebsprüfungen über alle Branchen hinweg in 5 % aller Fälle durch einen Steuerfahndungseinsatz abgeschlossen werden. 95 % der Betriebsprüfungen kommen ohne einen Steuerfahndungseinsatz aus. Aber nun schauen Sie sich einmal die Spielhallen an: 17 % Steuerfahndung. Bei der Gastronomie sind es 15 % Steuerfahndung, und - siehe da! - bei den Bäckereien sind es 14 % Steuerfahndung.
Was will uns diese Statistik des Finanzministeriums sagen? - Überall da, wo Bargeld eingesetzt wird, steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Die Statistik zeigt, dass es bei Bäckereien und in der Gastronomie dreimal mehr Steuerfahndungseinsätze gibt - einfach weil dort viel mit Bargeld gearbeitet wird und das Ganze dadurch manipuliert werden kann.
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Sie haben das wieder nicht verstanden! - Christi- an Grascha [FDP]: Komplett am The- ma vorbei!)
Und wer schützt hier den ehrlichen Steuerzahler, Herr Bode? Es darf mir doch nicht zum Wettbewerbsvorteil gereichen, wenn ich Steuern hinterziehe! Das ist das Problem in der Praxis: Der Unternehmer, der Steuern hinterzieht, hat einen eklatanten Wettbewerbsvorteil.
Wir als SPD-Fraktion sorgen uns um den ehrlichen Steuerzahler, der diesen Wettbewerbsvorteil eben nicht hat. Der ehrliche Unternehmer darf nicht der Dumme sein, meine Damen und Herren!
Eine kleine Anekdote aus meinem Wahlkreis: Jüngst rief mich ein Bäcker an und sagte: Komisch, Herr Henning, seitdem wir die Bons ausgeben, steigen meine Umsätze. Wie kann das denn sein?
Herr Bode, Sie haben vorhin viele Kronzeugen benannt: den Wirtschaftsminister, den Umweltminister usw. Ich bekenne, dass auch ich selbst am 20. November in diesem Hause - Sie können das im Protokoll nachlesen; ich will mich jetzt nicht selbst zitieren, das ist ja unüblich -
im Zusammenhang mit diesem Gesetz noch von bürokratischem Unsinn gesprochen habe. Jetzt kann ich nur sagen: Auch ich bin Ihrem Populismus aufgesessen. Ich habe mich geirrt. Es geht nicht um die Bonausgabepflicht, sondern darum, dass technische Sicherheitssysteme eingeführt werden.
Sie müssen eine technische Sicherheitseinrichtung anschaffen. Die kostet 150 Euro. Die kann man durch einen USB-Stick und durch eine Karte anschließen. Mit diesen zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen, die, wie gesagt, schon für kleines Geld zu bekommen sind, können die alten Kassen, die bislang manipulativ waren, in Zukunft nicht mehr manipuliert werden.
Aber ohne Belegerstellung, meine Damen und Herren - und jetzt bin ich bei dem, wo Sie einfach Blödsinn erzählen -,
Herr Kollege Henning, Entschuldigung! - Herr Kollege Birkner, Sie brauchen nicht dazwischenzurufen. Jetzt bin erst einmal ich an der Reihe.
Herr Henning, Sie haben vorhin schon das Wort „Blödsinn“ verwendet und jetzt gerade zum zweiten Mal. Dafür bekommen Sie einen Ordnungsruf.
Wie beim Kollege Bode: Mir fiel kein besseres Wort ein. Aber ich bitte um Entschuldigung, wenn das ordnungsrufwürdig war.
Ich wollte ausführen, meine Damen und Herren - und das sollten Sie sich im Ausschuss wirklich einmal erklären lassen -, dass es hier nicht um den schriftlichen Beleg als solchen geht, sondern um eine Beleganforderung. Das Drücken der Belegtaste führt dazu, dass die technische Sicherheitseinrichtung, die außerhalb des Kassensystems liegt, überhaupt erst scharfgestellt wird. Das sind kommunizierende Röhren: Wenn Sie nicht auf die Belegtaste drücken, kann die technische Sicherheitseinrichtung, die zertifiziert ist, nicht zur Anwendung kommen.
Es muss nicht zwingend ein Papierbon ausgestellt werden, es geht auch elektronisch. Dafür braucht man auch den Anwendungserlass der AO nicht zu ändern; denn darin ist schon zu lesen, dass es auch elektronisch geht.