Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Die Tatsache, dass die Kindergeldzahlungen ins Ausland von 75 Millionen Euro im Jahr 2012 auf 402 Millionen Euro im Jahr 2018 angestiegen sind, zeigt, dass beim Thema Kindergeld akuter Handlungsbedarf besteht.
Deshalb fordern wir als AfD-Fraktion: Für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, wird die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzes angepasst.
Maßstab für die Staffelung der Kindergeldbeträge ist die Notwendigkeit und Angemessenheit nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates. Die maßgeblichen Beträge sind anhand der Ländergruppeneinteilung zu ermitteln, die im Einkommensteuerrecht bereits verschiedentlich zur Berücksichtigung unterschiedlicher ausländischer Lebensverhältnisse angewendet werden.
Nein, sehr geehrte Kollegen, das sind nicht meine Worte. Das ist der Lösungsansatz der Bayerischen Staatsregierung, welche sie in einer Bundesratsinitiative im Jahr 2018 eingebracht hat.
sondern wir stets die Interessen unserer Bürger vertreten, möchten wir diesen Vorschlag und diesen Ansatz der Bayerischen Staatsregierung aufnehmen und unterstützen.
Die Landesregierung Bayerns hat im Zusammenhang mit dem besagten Gesetzesentwurf ausgerechnet, dass die Anpassung der Kindergeldhöhe an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland für Deutschland Steuermehreinnahmen nach
Werte Kollegen, die bisherigen Regelungen, wonach unabhängig von den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Empfängerland deutsche Kindergeldleistungen in voller Höhe ausgezahlt werden, verstößt gegen den europäischen Gleichheitsgrundsatz, weil es zu einer Überkompensation von Leistungen kommt, die so mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit weder beabsichtigt waren noch zu rechtfertigen sind.
Ziel muss es sein, eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten herzustellen und eine gleichwertige Behandlung aller EU-Bürger zu erreichen. Stoppen wir also diesen Rechtsbruch!
Was für uns von elementarer Bedeutung ist, ist Folgendes: Mit dem Herunterschrauben der für Ausländer lukrativen Kindergeldleistungen würde Deutschland ein regelrechtes Geschäftsmodell krimineller ausländischer Familien, Clans und Banden austrocknen.
Selbst die vielen rechtmäßigen Kindergeldzahlungen ins Ausland müssen endlich als das benannt werden, was sie sind: eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der in Deutschland lebenden Familien.
Obwohl in Südost- und Osteuropa die Lebenshaltungskosten massiv unter denen in der Bundesrepublik liegen, erhalten die Familien für ihr dort weiterhin lebendes Kind die gleichen Geldleistungen wie die Familien in Deutschland.
Auch ein zweiter Punkt darf nicht außer Acht gelassen werden, der die Zuwanderung in die Sozialsysteme betrifft. Gerade aus dem südosteuropäischen Raum drängen seit Inkrafttreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Jahr 2014 immer mehr Bulgaren und Rumänen, darunter auffallend viele Sinti und Roma, in die Bundesrepublik Deutschland.
Betrügerbanden haben direkt Morgenluft gewittert und in den vergangenen fünf Jahren ein ausgeklügeltes System entwickelt, um an bundesdeutsche Sozialleistungen und Kindergeldbezüge zu gelangen.
So ist die Migration aus Osteuropa zunehmend zu einer gezielten Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme geworden. Gerade das vergleichsweise hohe Kindergeld ist das für Kriminelle gut geeignete Instrument.
Ich gebe Ihnen gerne ein Beispiel. In Krefeld erhielten Familien aus Südosteuropa Kindergeld für rund 90 Kinder, die dort gar nicht lebten - und das über Jahre hinweg. Das Ergebnis war ein Schaden in Millionenhöhe. Den Krefelder Sozialleistungsbetrügern, die vornehmlich aus Rumänien und Bulgarien stammten, war man durch eine umfassende Auswertung von Daten aus Schul- und Jugendämtern in örtlichen Jobcentern auf die Schliche gekommen. Es wurden schließlich 83 Kindergeldbetrüger enttarnt. Und dies, werte Kollegen, ist nur ein Beispiel von vielen. Die Fälle sind Legion. Googeln Sie dies einfach mal!
Der Fall in Krefeld zeigt exemplarisch, dass bei entschlossenem Vorgehen von Ermittlungsbehörden, Landesministerium sowie Ämtern und Entscheidern vor Ort Sozialleistungsbetrügern ein Riegel vorgeschoben werden kann, wenn - ja, wenn - der politische Wille da ist.
Somit ist unser Anliegen, den politischen Willen hier in diesen Landtag zu tragen, die Landesregierung aufzufordern, die bayerische Initiative aufzugreifen, die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat zu unterstützen, um diese Ungleichbehandlung, die vor allem eine Ungleichbehandlung der in Deutschland lebenden Familien ist, zu beseitigen. Daher sind wir der Meinung: Hier muss Niedersachsen aktiv werden, hier muss Niedersachsen Bayern unterstützen und gemeinsam mit Bayern dieses Unrecht bekämpfen.
Danke, Herr Kollege Bothe. - Für die SPD-Fraktion hat sich der Kollege Oliver Lottke zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Johann Wolfgang von Goethe hat einmal gesagt: „Getretener Quark wird breit, nicht stark.“ Was für ein weitsichtiger Dichterfürst! Er
Sie wollen unter der Vortäuschung, sich um Sozialleistungsbetrug zu kümmern, eigentlich nur Ihr Kerngeschäft betreiben: verhöhnen und spalten.
Sie wollen, dass Kindergeldleistungen für im Ausland lebende Kinder von EU-Ausländern den dortigen sozialen Standards angepasst werden. Sie wollen, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik erweitert wird, indem Leistungserschleichung und Sozialleistungsbetrügereien, soweit sie von Ausländern begangen werden, dezidiert beziffert und in der Statistik mit Schadenshöhe benannt werden.
Damit könnte man es bewenden lassen, aber ich will Ihnen gerne noch die Gründe nennen. Politik ist ja ein Geschäft, in dem man etwas dazulernen kann. Nutzen Sie die Chance, meine Dame und meine Herren von der AfD-Fraktion!
Zu Ihrem Ansinnen, ins Ausland geleistete Kindergeldzahlungen für Kinder von EU-Ausländern den dortigen sozialen Standards und Lebensbedingungen anzupassen, kann ich Ihnen sagen: Das haut Ihnen spätestens der Europäische Gerichtshof um die Ohren, und das mit Recht.
Vielleicht ist es Ihnen entgangen oder nicht mit Ihrem Weltbild vereinbar: Wir haben in der EU Arbeitnehmerfreizügigkeit und halten aus guten Gründen daran fest,
auch deshalb, weil viele Menschen aus dem EUAusland und aus Nicht-EU-Staaten bei uns wertvolle Arbeit leisten in klaren Mangelbranchen wie dem Pflegebereich, dem Gesundheitswesen allgemein, dem Tourismus und dem Reinigungsgewerbe, um nur einige Beispiele zu nennen. Und wer durch seinen Einsatz für die Gesellschaft Ansprüche erwirbt, der erwirbt diese bedingungslos
Ganz abgesehen davon, dass niemand klar differenzieren kann, wo die Kinder, um deren soziale Absicherung es geht, tatsächlich leben. Ihr Vorhaben ist abenteuerlich, und es wird nicht besser, wenn Sie auf Österreich zeigen. Wir werden dieses menschenverachtende Himmelfahrtskommando
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir ein Wort zu meinem Kollegen, dem SPD-Bundestagsabgeordneten Helge Lindt. Der hat Ihren Sangesbrüdern im Bundestag neulich in für mich beeindruckender Art und Weise bei einem ähnlich gelagerten Antrag - Sie wollten die Gesamtkosten der Integration von Geflüchteten wissen - ins Stammbuch geschrieben, dass der Wert des Menschen in seiner Würde begründet ist. Sie messen Würde daran, ob jemand einen Migrationshintergrund hat oder nicht.
Heute versuchen Sie erneut, Ihren getretenen Quark zu recyceln, und ich kann Ihnen sagen: Damit werden Sie scheitern. Denn aus gutem Grund heißt es in Artikel 1 unseres Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Würde des Menschen - und nicht die Würde des Deutschen! Vielleicht lesen Sie das einmal nach.
Sie von der AfD wissen viel vom Preis, aber viel zu wenig vom Wert. Es ist schäbig, wie Sie hier agieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gleiches geschieht bei der geplanten Ausweitung der Polizeilichen Kriminalstatistik, PKS. Der Innenminister hat Ihnen schon die politische Plattheit Ihres Anliegens bescheinigt, als Sie im Sommer eine Anfrage dazu stellten. Das gilt auch heute noch, aber ich will versuchen, Ihnen noch einmal zu erklären, warum das großer Mumpitz ist:
Die PKS wird auf der Grundlage bundesweit abgestimmter Richtlinien vom Bundeskriminalamt erstellt, das dazu die Länderdaten auswertet. Daher ist ein niedersächsischer Alleingang, wie Sie es wünschen, nicht möglich, und er ist auch nicht