Meine Damen und Herren, es wäre am einfachsten gewesen, jeder hätte bei jedem der vier Kandidaten Ja angekreuzt. Aber Sie wissen, dass das nicht jeder gemacht hat. Auch mit Nein wurde gestimmt. Deshalb mussten wir uns die einzelnen Stimmzettel sehr genau anschauen. Das haben wir gemacht.
Ich gebe das Wahlergebnis zu Nr. 1 a des Wahlvorschlags - Herr Dr. Veen - für die Wahl eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs bekannt.
Abgegeben wurden 134 Stimmen, davon 133 gültige, eine ungültige. 126 Mitglieder des Landtages haben mit Ja und fünf mit Nein gestimmt. Zwei Mitglieder des Landtages haben sich der Stimme enthalten.
Die Mehrheit der gesetzlichen Zahl von 137 Abgeordneten beträgt 69, die Zweidrittelmehrheit von 134 Mitgliedern des Landtages, die an der Wahl teilgenommen haben, beträgt 89. Mit Ja haben 126 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung
erforderliche Mehrheit gegeben. Herr Dr. Thomas Veen ist zum Mitglied des Staatsgerichtshofs gewählt worden.
Ich gebe das Wahlergebnis zu Nr. 1 b des Wahlvorschlags - Frau Zurbrüggen - für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs bekannt.
Abgegeben wurden 134 Stimmen, davon 133 gültige, eine ungültige. 128 Mitglieder des Landtages haben mit Ja und drei Mitglieder des Landtages mit Nein gestimmt. Ein Mitglied des Landtages hat sich der Stimme enthalten. Ein Mitglied des Landtages beteiligte sich nicht an der Abstimmung zu dem Wahlvorschlag Nr. 1 b.
Mit Ja haben, wie erwähnt, 128 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Frau Zurbrüggen ist als stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofs gewählt worden.
Ich gebe das Wahlergebnis zu Nr. 2 a des Wahlvorschlags - Frau Kaiser - für die Wiederwahl eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs bekannt.
Abgegeben wurden 134 Stimmen, davon 133 gültige, eine ungültige. 129 Mitglieder des Landtages haben mit Ja und drei mit Nein gestimmt. Es gab keine Enthaltungen. Ein Mitglied des Landtages beteiligte sich nicht an der Abstimmung zu dem Wahlvorschlag Nr. 2 a.
Mit Ja haben, wie erwähnt, 129 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Frau Kaiser ist als Mitglied des Staatsgerichtshofs wiedergewählt worden.
Ich gebe das Wahlergebnis zu Nr. 2 b des Wahlvorschlags - Frau Huss - für die Wahl eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs bekannt.
Abgegeben wurden 134 Stimmen, davon 133 gültige, eine ungültige. 127 Mitglieder des Landtages haben mit Ja und fünf mit Nein gestimmt. Es gab keine Enthaltungen. Ein Mitglied des Landtages beteiligte sich nicht an der Abstimmung zu dem Wahlvorschlag Nr. 2 b.
Mit Ja haben, wie bereits erwähnt, 127 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Frau Huss ist als Mitglied des Staatsgerichtshofs gewählt worden.
Der Herr Ministerpräsident wird den Gewählten gleich in der Mittagspause im Leibniz-Saal die Ernennungsurkunden aushändigen. Die nach dem Gesetz vorgesehene Vereidigung ist als erster Tagesordnungspunkt unserer Nachmittagssitzung vorgesehen.
Verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen, wir treten wieder in die Tagesordnung ein und kommen zu dem
Tagesordnungspunkt 8: Vereidigung der neu gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsge
Ich bitte die neu gewählten Mitglieder und das neu gewählte stellvertretende Mitglied, nach vorne zu kommen und sich - von mir aus gesehen links des Redepults - aufzustellen. Ich werde mich gleich ebenfalls links zu Ihnen stellen und Sie dann bitten, nacheinander den in § 4 Abs. 2 Satz 1 des Staatsgerichtshofgesetzes vorgeschriebenen Eid zu leisten.
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“
Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.