Lieber Herr Grupe, dass Sie ein Problem mit dem Zuhören habe, habe ich nicht erst einmal erlebt. Sie selbst haben es gerade angesprochen: PETA Deutschland hat neun Mitglieder und hat seinen Sitz in Baden-Württemberg. Diesen Verein erreichen Sie mit Ihrem Antrag nicht! Von daher ist dieser Antrag nur fürs Schaufenster.
Ich habe gesagt, dass wir uns ganz klar gegen Straftaten stellen, und das tun wir an jedem Platz. Ich lasse mir von Ihnen nicht sagen, wir stünden nicht auf dem Boden des Rechtsstaates.
Es gibt Tatbestände - das ist gerichtlich ausgeurteilt -, die tatsächlich solche Aktionen rechtfertigen. Dazu gibt es bereits gerichtliche Urteile. Sie wissen das! Aber das heißt nicht, dass man Straftaten gutheißt. Hier solche Dinge zu verdrehen, um noch einmal auf den Tisch zu hauen, macht keinen Sinn. Hören Sie einfach besser zu, Herr Grupe! Es hilft manchmal.
Danke schön. - Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Otte-Kinast das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin!
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend über den Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus!“ in der vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfohlenen geänderten Fassung.
Ich verstehe das Grundanliegen des FDP-Antrags. Zustimmen kann man dem Antrag allerdings nur in der jetzt vom Ausschuss empfohlenen abgeänderten Fassung. Bei dem FDP-Antrag geht es um die Tierrechtsorganisation PETA und darum, dass sich Straftaten und Gemeinnützigkeit ausschließen.
Meine Damen und Herren, nach geltendem Recht ist das bereits so. Weder der Bundesgesetzgeber noch die Finanzverwaltung müssen angerufen werden. Wir leben in einem Rechtsstaat. Die Rechtsordnung regelt unser Zusammenleben. Unsere Behörden sind an Recht und Gesetz gebunden.
Es ist klar: Wer gemeinnützig sein will, darf sich nicht über die Rechtsordnung hinwegsetzen. Der gemeinnützige Zweck heiligt nicht jedes, insbesondere nicht strafbare Mittel.
Die Finanzämter prüfen in einem rechtsstaatlichen Verfahren, ob eine Gemeinnützigkeit vorliegt. Zu dieser Prüfung gehört das gesetzestreue Verhalten. Falls eine Straftat oder ein Rechtsverstoß vorliegen, die einer gemeinnützigen Körperschaft zugerechnet werden können, muss die Aberkennung der Gemeinnützigkeit verhältnismäßig sein.
Diese Prüfung ist beim örtlich zuständigen Finanzamt sehr gut aufgehoben und weder Aufgabe des Landtages noch des Bundesgesetzgebers noch der obersten Finanzbehörden.
Auch die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst bereits heute Straftaten nach dem Tierschutzgesetz, die einen separaten Schlüssel aufweisen. Darüber hinaus werden u. a. Einbruchdiebstähle in der Polizeilichen Kriminalstatistik ausgewiesen. Lediglich eine Zuordnung zu einer speziellen Tatörtlichkeit, z. B. einer Stallanlage, erfolgt nicht.
Meine Damen und Herren, wir haben viel über Dinge geredet, die bereits existieren. Ich möchte lieber darüber reden, wie wir die Zukunft aktiv gestalten können.
Gerade unsere Tierhaltung leidet seit Längerem unter einem gesellschaftlichen Ansehens- und Akzeptanzverlust. Die Erwartungen der Menschen an den Umgang mit den Tieren sind hoch. Gleichzeitig lastet auf den Betrieben ein enormer wirtschaftlicher Druck. Die Zahlungsbereitschaft an der Ladenkasse für mehr Tierwohl ist sehr begrenzt. All das passt so nicht mehr zusammen.
Ich befürworte daher einen Gesellschaftsvertrag, der Landwirtschaft und Gesellschaft wieder vereint. Er soll klar den Rahmen setzen, wie die Landwirtschaft der Zukunft aussehen soll. In meinem Haus arbeiten wir an Nutztier-, Ackerbau- und Klimaschutzstrategien, die das Fundament dieses Gesellschaftsvertrags bilden werden.
Mit unserer Nutztierstrategie bekennen wir uns zu einer nachhaltigen, leistungs- und zukunftsfähigen Nutztierhaltung in Niedersachsen. Wir wollen die gesellschaftlichen Erwartungen an Tierwohl und ökologische Nachhaltigkeit wieder mit den Anforderungen unserer landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Einklang bringen. Es geht insbesondere um die Honorierung höherer Tierwohlstandards und um die Weiterentwicklung des Bau- und Umweltrechts auf Bundesebene. Außerdem entwickeln wir die niedersächsische Nutztierstrategie „Tierschutzplan 4.0“ weiter und unterstützen ein mehrstufiges staatliches Tierwohllabel. Bereits jetzt arbeiten viele Gremien auf Landes- und Bundesebene gemeinsam daran, den Tierschutz stetig zu verbessern.
Meine Damen und Herren, Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus. Das regeln geltende Gesetze. Lassen Sie uns unsere Energie darauf verwenden, die Zukunft gemeinsam zu gestalten,
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir beenden die Beratung und kommen zur Abstimmung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte um ein Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Meine Damen und Herren, der Beschlussempfehlung ist mit großer Mehrheit gefolgt worden.
Damit beenden wir die heutige Tagesordnung. Wir sehen uns morgen früh um 9.00 Uhr wieder. Ich wünsche einen angenehmen Abend.