Protokoll der Sitzung vom 12.05.2020

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das ist manchmal das Problem, Herr Minis- ter!)

Das haben wir hinbekommen. - Ob das alles bei Ihnen jetzt so viel erfolgreicher war, sei mal dahingestellt.

(Zuruf von Christian Meyer [GRÜNE])

Deshalb erlaube ich mir auch die Kritik an der für mich nicht nachvollziehbaren Haltung der FDPFraktion in der Ablehnung dieses Gesetzentwurfes, weil der Abgeordnete Grascha im Wesentlichen einen Grund für diese Ablehnung herausgestellt hat, zumindest ist er mir aus seiner Rede erinnerlich geblieben. Sie haben das Abstandsgebot zu Schulen und Kindergärten erwähnt und gesagt, darauf habe der Unternehmer ja dem Grunde nach keinen Einfluss, und deshalb sei die FDP nicht in der Lage, unter Gewichtung dieses Punktes und von Zertifizierungsfragen dem Gesetzentwurf einfach zuzustimmen.

Die Kritik finde ich nicht ganz zielorientiert und auch nicht nachvollziehbar. Ich will gar nicht darauf hinweisen, wie sich die FDP in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren zum Glücksspiel gestellt hat. Aber das ist insofern nicht ganz nachvollziehbar, als die Abstandsregelungen in vielen anderen Bundesländern sogar für die Genehmigung einer Spielhalle als Voraussetzung einen Mindestabstand erfordern. In unserer liberaleren - wenn Sie so wollen - kaskadenförmigen Entscheidung spielt dieses Abstandsgebot ebenfalls eine erhebliche Rolle. Insofern ist es für mich nicht ganz erklärlich, warum Sie nun generell sagen, dass Sie diesem Glücksspielgesetz, das zugegebenermaßen ein Übergang in den neuen Glücksspielstaatsvertrag ist, nicht folgen können.

Ich finde, das neue Niedersächsische Glücksspielgesetz ist strikt, aber es ist ausgewogen. Es ist ausgewogen und orientiert am Schutz vor Spielsucht, und es überlässt die wirtschaftliche Betätigung auf diesem wirtschaftlich nicht völlig unbedeutsamen Feld nicht einfach dem Losglück. Wir haben vielmehr ein Verfahren gefunden. Es hat Zeit gebraucht, um dieses Verfahren rechtssicher zu formulieren, Spielsüchtige zu schützen und gleichzeitig kaskadenartige strukturierte Auswahlentscheidungen zu ermöglichen.

Was haben wir außerdem gemacht?

Wir gestalten die Verbindlichkeit des Gesetzes für den Fall, dass Zusicherungen nicht eingehalten werden. Wenn man vorher sagt, man will das Rauchen verbieten und dieses Verbot hinterher nicht einhält, erlischt damit die Erlaubnis von Gesetzes wegen.

Wir räumen den Spielhallenbetreibern allerdings auch Bestandsschutz im Blick auf Erlaubnisse bei zurückliegenden Auswahlverfahren ein. Insofern regeln wir die Befristung von Erlaubnissen.

Zum Schluss will ich zwei Kernanliegen nennen.

Es ist vorgesehen, in einem klar begrenzten Umfang zeitlich befristete Befreiungen von den Abstandsregelungen bzw. von dem Mehrfachkomplexverbot zuzulassen, nämlich bis zum 30. Juni 2021.

Außerdem haben wir - das ist, wie ich finde, ein wichtiges niedersächsisches Zeichen - das Thema Spielersperrdatei als Schutzinstrument für pathologisch Spielende hier mit aufgenommen. Das dient letztendlich dazu, Menschen davor zu schützen, in die Falle einer Spielsucht hineinzutappen. Nach meiner Einschätzung wird die Spielsucht aber auch einen Dreh- und Angelpunkt im Glücksspielstaatsvertrag darstellen.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Grascha zu?

Ja, klar.

Bitte, Herr Grascha! Rechts oder links, Sie haben die freie Auswahl.

Herr Präsident! Herr Minister, ich habe eine Zwischenfrage.

Sie haben das Thema Mehrfachkomplexe angesprochen. Im neuen Glücksspielstaatsvertrag gibt es die Option für Mehrfachkomplexe, die Bundesländer ab Mitte 2021 wieder ziehen können. Mich interessiert dazu die Position der Landesregierung und wie dafür der Fahrplan bis Mitte 2021 aussieht.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Wenn ich richtig informiert bin, beraten die Ministerpräsidenten, in Vorbereitung die Chefs der Staatskanzleien, darüber noch. Die Federführung für den Glücksspielstaatsvertrag hat, wenn ich mich richtig erinnere, das Land Nordrhein-West

falen. Dabei ging es auch um die Frage der Onlinecasinos und um die Frage, welche Möglichkeiten für ein Land wie Niedersachsen oder andere Bundesländer, die im Entwurf schon genannt werden, bestehen, dass die derzeit bestehenden glücksspielgesetzlichen Regelungen, die wir in diesem Gesetz fassen, dann auch im neuen Glücksspielstaatsvertrag Bestand haben können, also welche Möglichkeiten bestehen, Ausnahmeregelungen zur Eigengestaltung durch ein Land wie Niedersachsen vorzunehmen. Ich persönlich glaube, dass das sinnvoll ist. Wir haben dazu aber innerhalb der Landesregierung noch keine abschließende Meinung gefasst und befinden uns im engen Austausch. - Ich hoffe, diese Information reicht Ihnen als Antwort.

Ich finde, dass wir hier ein abgerundetes Regelungsvorhaben mit ergänzenden Verboten des Betriebs von Spielhallen vorgelegt haben. Dieses wurde von der Vollzugsverwaltung und von den Institutionen der Suchtberatung gefordert. Verstöße gegen diese neuen Bestimmungen sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Insofern ist, wie ich meine, im Rahmen dieses Gesetzentwurfes vielen Interessen Rechnung getragen worden.

Das ist ein in sich stimmiges Gesetz, ein neues Gesetz und sicherlich auch ein Übergangsgesetz auf dem Weg in einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Insofern danke ich den Fraktionen für die lange Beratung. Aber es ist eine hochkomplexe Materie, in der alles abgewogen und ausgewogen formuliert wurde.

Vielen Dank für die guten Beratungen. Ich bitte nunmehr um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

(Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung desinfizieren das Redepult und das Saalmikrofon)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu Tagesordnungspunkt 9 nicht vor, sodass wir in der Einzelberatung zur Abstimmung kommen können.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer für diese stimmen will, der hebe die Hand. - Wer will dagegen stimmen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die eindeutige Mehrheit. Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 2. - Hierzu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür stimmen möchte, der hebe die Hand. - Wer möchte mit Nein stimmen? - Wer enthält sich? - Wie eben auch war das Erste die eindeutige Mehrheit.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Zur Schlussabstimmung darf ich bitten, dass sich all diejenigen erheben, die für den Gesetzentwurf stimmen möchten. - Wer dagegen stimmen möchte, darf sich nun von seinem Platz erheben. - Wer enthält sich? - Das Erste war die eindeutige Mehrheit. Damit ist das Gesetz mit den Änderungen in der Beschlussempfehlung des Ausschusses beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum

Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/5950 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 18/6402 - dazu: Schriftlicher Bericht -

Drs. 18/6441

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine erste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Logemann aus der SPD-Fraktion. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor uns liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz - ein Gesetz mit einer sperrigen Beschreibung.

Das Gesetz enthält die rechtlichen Bestimmungen und Leitlinien zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten, die gemäß dem europäischen Recht vom Verzehr ausgeschlossen sind. Das können sein z. B. ganze Tierkörper, Tierkörperteile getöteter bzw. verendeter Tiere oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen, die nicht für Zuchtzwecke verwendet werden. Diese sollen so verwertet bzw. sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Mensch und Tieren noch die Umwelt gefährdet werden können.

Mit dem vorliegenden Entwurf wird das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz an einigen

Stellen vereinheitlicht und verdeutlicht.

Zum Beispiel geht es darum, die Abläufe der Rechnungstellung und Kostenerstattung zu vereinfachen. Diese Änderung soll dazu beitragen, in Zukunft Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Geändert wurde die verpflichtende Grundlage der Kostenkalkulationen. Hierüber kam es immer wieder zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten. Deshalb wurde der Weg der Kostenerstattung an die Inhaber von Beseitigungseinrichtungen umgestellt und vereinfacht. Das Ziel ist, die Prüfung der Tierseuchenkasse mit den Erstattungen durch Kommune und Tierseuchenkasse zu harmonisieren.

Bisher war es so, dass die Kommunen die Kosten zu 100 % der Beiträge an die Inhaber der Beseitigungseinrichtungen erstattet haben. Die Tierseuchenkasse wiederum erstattete der Kommune 60 % dieser Kosten. Zusätzlich nutzt die TSK aber auch ihr Prüfrecht, und hatten sich aus solchen Prüfungen Kürzungen der Kosten ergeben, musste das Geld von den Inhabern der Beseitigungseinrichtung zurückgefordert werden, da die Kommunen ja schon in Vorleistung gegangen waren.

Dass das keine optimale Lösung ist, ist vermutlich uns allen klar. Durch die neue Regelung erstattet die Tierseuchenkasse die 60 % der Kosten nun direkt an die Beseitigungseinrichtung und nicht mehr an die Kommunen. Kürzungen können so direkt um- und durchgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf dient der Versachlichung, der Vereinfachung und der Transparenz. Das unterstützen wir gerne. Die SPD-Fraktion wird dem Entwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin.