Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lilienthal, ich freue mich, dass, nachdem bereits vor Wochen die SPD, die CDU, die Grünen und auch die FDP öffentlich erklärt haben, dass sie in diesem Jahr auf keinen Fall die Grundentschädigung erhöhen werden, und sich die AfD, zumindest für mich nicht erkennbar - vielleicht habe ich es übersehen -, damals zu dieser Thematik nicht geäußert hat, jetzt auch Sie zu dem Schluss gekommen sind, dass es in diesem Jahr sicherlich nicht angemessen ist, die Grundentschädigung zu erhöhen.
Es ist allerdings nicht so, Herr Lilienthal, dass es dazu extra eines Beschlusses bedürfte. Die Konstruktion des Abgeordnetengesetzes ist nämlich
so, dass die Grundentschädigung nur dann erhöht wird, wenn der Landtag dies aktiv beschließt - Sie haben den Mechanismus richtig beschrieben - und sie entsprechend der statistischen Erhebung erhöht. Wenn der Landtag keinen entsprechenden Beschluss fasst, dann wird sie auch nicht erhöht. Insofern könnte man natürlich theoretisch einen Beschluss fassen, dass wir nichts beschließen werden, aber einen inhaltlichen Mehrwert hätte das nicht.
Insofern: Wir halten einen solchen Beschluss nicht für notwendig. Wir sind ausdrücklich gegen eine Erhöhung der Grundentschädigung in diesem Jahr, und, wie gesagt, die anderen demokratischen Fraktionen in diesem Haus auch.
Aus unserer Sicht zeigt sich in dieser Situation, dass sich die Konstruktion im Abgeordnetengesetz, die wir Grüne immer befürwortet haben, nämlich dass wir eine Einzelabstimmung und eine Einzeldebatte darüber haben wollen, sehr bewährt hat. Im Deutschen Bundestag ist das anders. Dort muss man erst an das Abgeordnetengesetz herangehen.
Wir alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten aber auch zukünftig nicht der Versuchung erliegen - ich habe das auch noch nicht erlebt -, diesen Verzicht als eine ganz großartige, generöse Leistung darzustellen. Wir alle wissen, dass es viele Menschen in diesem Land gibt, die sich über Erhöhungen keine Gedanken machen, sondern die ganz große Sorgen haben, weil sie nur Kurzarbeitergeld bekommen, weil sie sogar in die Arbeitslosigkeit, in die wirtschaftliche Existenzlosigkeit gehen. Insofern ist der Verzicht auf eine Erhöhung sicherlich ein kleiner symbolischer Beitrag, aber keine ganz große Leistung.
Abschließend noch: Herr Lilienthal, das mag ein Versehen in Ihrem Antrag sein. Dann können Sie es gleich klarstellen. Das kann ja auch jedem einmal passieren. Aber Sie beziehen sich in dem Antrag ausdrücklich nur auf die Grundentschädigung. Von der Aufwandsentschädigung sprechen Sie nicht. Ich weiß nicht, ob da etwas dahintersteckt oder ob es, wie gesagt, ein Versehen war.
Wir jedenfalls und auch die anderen Fraktionen sind natürlich gegen eine jegliche Erhöhung der Aufwandsentschädigung - um da gar keine Missverständnisse aufkommen zu lassen.
Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Zu einer Kurzintervention hat sich der Kollege Lilienthal gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege! Wenn Sie gleich das Saalmikrofon nehmen würden, kann Herr Limburg von dort antworten.
Ich habe leider nur 90 Sekunden Zeit. Herr Limburg, dies würde durchaus Anlass bieten - das können wir ja dann im Ausschuss nachholen -, da noch ein paar andere Sachen auszuräumen.
Ich möchte etwas zu dem Punkt sagen, der mir am allerwichtigsten ist. Sie haben eben gesagt, Sie hätten öffentlich erklärt - dies gilt richtigerweise auch für alle anderen Fraktionen -, dass Sie auf die Erhöhung der Grundentschädigung und der Aufwandsentschädigung verzichten.
Gestern haben alle Vorsitzenden der Oppositionsfraktionen das Hohelied der Debatte hier im Parlament gesungen und immer und immer wieder darauf gedrungen: Mensch, Leute, ihr entscheidet irgendetwas, ihr macht irgendetwas, hier bewegt sich irgendetwas im Land! Das muss doch hier im Parlament besprochen werden!
Ganz genau so sehe auch ich das. Für mich ist dieses Plenum die Herzkammer der politischen Debatte in Niedersachsen - nicht die Zeitung, das Fernsehen oder sonst irgendetwas. Deshalb haben wir diesen Antrag hier in das Parlament eingebracht, um ihn hier mit Ihnen zu besprechen und dann natürlich auch Reaktionen zu bekommen. Das ist ja all das, was beim Spielen von Dingen über die Presse wegfällt, Herr Limburg.
Ich denke, Sie stimmen mit mir überein, dass es der wesentlich bessere Weg ist, das hier im Parlament zu besprechen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Lilienthal, so richtig kann ich Ihre Angefasstheit nicht verstehen. Ich habe hier überhaupt keine Parlamentsdebatte kritisiert. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es bereits vor Wochen öffentliche Erklärungen gab.
In einem Punkt habe ich aber in der Tat eine andere Auffassung als Sie: Ich halte einen Beschluss, etwas nicht zu beschließen, ehrlich gesagt, weder für zweckdienlich noch für angezeigt.
Insofern: Dass Sie diese Debatte hier ermöglichen, ist Ihr gutes Recht. Aber den Beschluss brauchen wir nicht, um das zu erreichen, von dem wir alle hier erklärt haben, dass wir es wollen.
Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Nächster Redner wäre, wenn wir hier vorne so weit sind, der Kollege Siebels für die SPD-Fraktion. Einen Augenblick bitte noch!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Grundentschädigung - oder anders gesagt: Diäten - dürfte zu den sensibelsten Themen hier in diesem Haus gehören. Deshalb darf ich mich zunächst bei der AfD-Fraktion für diesen Antrag und für die sachliche Darstellung an dieser Stelle bedanken, auch wenn ich nicht in jedem Punkt mit Ihnen übereinstimme.
Ich möchte darauf abheben, dass am 15. April jedenfalls meine Fraktion durch die Fraktionsvorsitzende Hanne Modder den Verzicht auf die Anpassung erklärt hat. Auch die anderen demokratischen Fraktionen im Haus haben das inhaltlich gleichlautend in diesen Tagen getan. Am 30. April hat die AfD-Fraktion diesen Antrag eingebracht, über den wir heute sprechen.
Ich will doch noch ein, zwei Sätze über die Systematik verlieren. Wir reden über eine Angleichung, die sich auf die Differenz beim Nominallohnindex bezieht, und über eine gewogene Maßzahl des Preisindex, was die Aufwandsentschädigung angeht, also in diesem Fall auf einen Vergleich zwischen den Jahren 2018 und 2019. So hat die Präsidentin am 9. April mitgeteilt, was das auf der Grundlage des statistischen Zahlenmaterials bedeuten würde, nämlich eine Erhöhung von 2,8 % bzw. bei der Aufwandsentschädigung von 1,3 %.
Ich glaube, über die Einschätzung, dass in diesen Zeiten, in denen wir uns befinden - darüber diskutieren wir hier seit Tagen, Wochen und mittlerweile Monaten -, eine solche Anpassung sicherlich auch von uns allen selbst als unangemessen empfunden würde, gibt es in diesem Haus offenbar keine unterschiedliche Auffassung.
Was muss man machen, meine Damen und Herren, wenn man, wie z. B. meine Fraktion, keine Anpassung in diesem Jahr will? - § 6 Abs. 4 Satz 5 des Abgeordnetengesetzes liefert die Antwort:
Jetzt kann es logischerweise entweder nur den einen oder den anderen Grund geben. Der eine Grund könnte sein, wie Herr Limburg es beschrieben hat: Man will beschließen, dass man nichts beschließt. Das erschließt sich mir dann aber nicht.
Der andere Grund könnte sein, dass man latent irgendwie versucht zu unterstellen, dass diejenigen, die jetzt nichts beschließen - weshalb es dann keine Anpassung der Diäten gibt -, in Wirklichkeit doch etwas anderes im Schilde führen. Wenn es der zweite Grund ist, dann ist Ihr Antrag tatsächlich etwas dürftig, weil er die Aufwandsentschädigung nicht enthält, die in § 7 des Abgeordnetengesetzes geregelt ist.
Dann könnte ich, wenn ich selbst in diesem Fahrwasser bleibe, Ihnen unterstellen, dass Sie zwar auf die Anpassung der Grundentschädigung verzichten wollen, aber im Geheimen im Schilde füh
Ich mache das nicht, aber das würde der Diktion entsprechen, die Sie latent jedenfalls hier zu vermitteln versuchen. Deswegen kann ich mich nur den Worten von Herr Limburg anschließen.
In der Sache sind wir, was den Antrag angeht, nicht auseinander. Wir sind übrigens in der Sache auch nicht auseinander, was die grundsätzliche Systematik der Grundentschädigungsanpassungen in Niedersachsen angeht. Ich halte unsere Regelung tatsächlich für vorbildlich.
Aber in der Summe führt das zu nichts anderem, als dass dieser Antrag überflüssig ist. Ich beantrage - wie das auch sonst üblich ist - eine Überweisung in den Ältestenrat.
Vielen Dank, Herr Kollege Siebels. - Der nächste Redner ist für die CDU-Fraktion der Kollege Jens Nacke.