Protokoll der Sitzung vom 01.07.2020

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie Zustim- mung bei der CDU und bei den GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Prange. Sie sollten sich allerdings nicht ganz so weit entfernen. Es liegen nämlich zwei Wortmeldungen zu Kurzinterventionen nach § 77 der Geschäftsordnung vor: die erste vom Abgeordneten Emden, die zweite vom Kollegen Limburg. Herr Emden, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Prange, bei allem Respekt: Ich habe das Gefühl, Sie haben

den Antrag nicht gelesen. Und wenn Sie ihn gelesen haben sollten, dann haben Sie ihn schlicht nicht verstanden. Wenn Sie den Antrag einmal lesen und durchdringen, dann stellen Sie fest: Die Kritikpunkte, die Sie jetzt genannt haben, greifen gar nicht.

Sie haben die Position mit dem Arrest erwähnt. Hätten Sie es genau gelesen, wüssten Sie: Es geht im Arrestverfahren nicht um Sachverständigengutachten oder Ähnliches. Genau das wollen wir auch nicht. Es geht lediglich um die Frage - so ist es auch ausdrücklich im Antrag formuliert -, ob der Mieter Ersatzvornahmekosten hatte, z. B. weil die Wohnung unbewohnbar ist. Wenn er sich für die Zeit der Unbewohnbarkeit eine andere Wohnung hat nehmen müssen, dann muss er die Miete für die erste Wohnung natürlich nicht hinterlegen. Genau darum ging es. Hierzu kann der Mieter z. B. einen Mietvertrag und Kontoauszüge vorlegen, die beweisen, dass er eine andere Wohnung angemietet hat. Insofern geht es nicht um einen Zeugenbeweis, es geht nicht um Sachverständige oder Ähnliches.

Das habe ich auch dem Herrn Rass versucht klarzumachen, der sich - ich betone es noch einmal - mehrfach in Spekulationen erging. Rein juristisch gesprochen, war die Unterrichtung weitestgehend unergiebig. Das muss man sagen.

Insofern hätte man hier eigentlich weiterschauen müssen. Dafür ist das Mittel der Anhörung schließlich da. Denn wir alle haben, was die Möglichkeit einer Fallreduzierung durch eine solche Regelung anbetrifft, aber auch was die Frage anbetrifft, ob so etwas überhaupt vorkommt - Sie negieren das, nach meiner Rechtserfahrung kommt das durchaus häufig vor -, im Trüben fischen müssen.

Noch ein Punkt zu dem, was Sie zu den Mietnomaden sagen:

(Glocke der Präsidentin)

Bei den Mietnomaden, die das richtig machen, ist das eben kein Fall von Mietbetrug.

Letzter Satz!

Vielmehr zahlen die zunächst zweimal. Dann fallen sie nämlich aus dem Straftatbestand heraus, dann ist es kein Eingehungsbetrug mehr.

Insofern haben Sie, glaube ich, Ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Ich hätte mehr von Ihnen erwartet.

Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke.

Der Kollege Limburg hat seine Wortmeldung zu einer Kurzintervention zurückgezogen.

Herr Abgeordneter Prange, Sie haben jetzt das Redepult zur Verfügung. Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Emden, das kann ich so nicht stehenlassen.

Noch einmal zum Arrest: Wenn es um Mängel geht, geht es natürlich auch immer um die Feststellung der Mängel. Die können Sie nur im Ausnahmefall durch andere Beweismittel bewerkstelligen als durch Gutachten. Da bin ich mit dem Vertreter des Ministeriums, der das auch so gesehen hat, völlig einer Meinung. Sicherlich gibt es auch Fallkonstellationen, in denen man mit anderen Beweismitteln arbeiten kann. Das bestreite ich gar nicht. Aber dadurch wird die Fallgruppe doch immer kleiner.

Natürlich gibt es Menschen, die einziehen und kein Geld haben. Das kann man dann nachweisen. Dann liegt ein Eingehungsbetrug vor. Auch das fällt unter den Begriff Mietnomadentum. Wie gesagt, ich finde diesen Begriff unglücklich.

Aber natürlich gibt es auch Menschen, die im bestehenden Mietverhältnis vermögenslos werden und das vielleicht auch geplant haben. Aber darum geht es doch letztlich nicht. Sie müssen doch ein taugliches Instrument finden.

Wie gesagt: Es kann doch nicht richtig sein, allen Mietern ihre Mietminderungsrechte wegnehmen zu wollen. Es gibt doch - das haben Sie selber zugestanden - ganz viele Fälle von berechtigten Mietminderungen, z. B. wenn Schimmel in der Wohnung ist. Solche Fälle kennen wir doch alle. Diese Mieter müssen dann alle ihre Minderungsbeträge hinterlegen.

Ich finde, Sie haben hier eine sehr einseitige Sicht. Es tut mir absolut leid.

(Glocke der Präsidentin)

Ich habe noch die Unterrichtung im Ohr, bei der Sie immer weiter Gruppen ausschließen mussten -

Letzter Satz!

- und zum Schluss gar keine Gruppe mehr übrig blieb. Dann gibt es offenbar keinen Regelungsbedarf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank Ihnen. - Der nächste Redner ist der Abgeordnete Dr. Marco Genthe für die FDPFraktion. Bitte, Herr Dr. Genthe!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich bekomme schon Zeichen, weil ich der letzte Abgeordnete bin, der Sie jetzt vom Feierabend abhält. Darum mache ich es auch wirklich ganz kurz.

Mietnomaden - ein besseres Wort ist: Mietbetrüger - sind tatsächlich ein Problem, weniger für große Wohnungsbaugesellschaften, aber ganz sicher für kleine Vermieter, die mit einer oder zwei Wohnungen ihr Auskommen im Alter finanzieren wollen.

Aber - es wurde schon mehrfach gesagt - der AfDAntrag löst dieses grundsätzliche Problem nicht. Man muss es an dieser Stellung noch einmal ganz deutlich sagen: Nicht der Niedersächsische Landtag hat hier die Gesetzgebungskompetenz, sondern der Bundestag. Dahin gehört das sinnvollerweise. Herr Emden, vielleicht sollten Sie das weitergeben. Dann können Ihre Leute im Bundestag das vielleicht einmal einbringen.

Die Umsetzung dieses Antrages würde einen riesigen Verwaltungsaufwand bei den Gerichten bedeuten. Das sehe ich bei der derzeitigen Personalsituation in den Gerichten als ganz sicher nicht sinnvoll an. Die Umsetzung dieses Antrages würde also ein großes Bürokratiemonster schaffen, ohne

dabei echten Mehrwert zu generieren. Das machen wir selbstverständlich nicht mit.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der FDP sowie Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank Ihnen, Herr Dr. Genthe. - Zum Schluss der Debatte hat sich für die Landesregierung Frau Ministerin Barbara Havliza zu Wort gemeldet.

(Unruhe)

- Ich bitte darum, dass zu dem voraussichtlich letzten Redebeitrag ein bisschen Ruhe einkehrt.

Bitte schön, Frau Ministerin!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer wieder betont worden - viele haben dazu schon etwas gesagt, ich allerdings noch nicht -, dass der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion Bürokratie aufbauen will. Viele sprechen von einem „Bürokratiemonster“. Stimmt das denn?

In Deutschland ist das Zivilrecht grundsätzlich - und ich betone: zum Glück! - von der Privatautonomie des Vertragspartners bestimmt. Die Parteien dürfen vereinbaren, was sie möchten. Streiten sie sich, können sie gemeinsam eine Lösung finden. Funktioniert das nicht, stellt der Staat den Bürgern und den Unternehmen Gerichte zur Seite, um eine endgültige Klärung herbeizuführen.

Die AfD meint nun, im Mietrecht in die Konflikte von Mietern und Vermietern eingreifen zu müssen. Nach dem Willen der AfD sollen zukünftig jeden Monat Tausende braver Mieter zu den Gerichtszahlstellen rennen, um dort Minderungsbeträge zu hinterlegen. Das sollen die Mieter tun, wenn sie beklagen, ihre Wohnung sei mangelbehaftet.

Der Vermieter müsse nach ihrer Ansicht den Mangel eigentlich beseitigen, tut dies aber nicht. Dabei kann es um 15,70 Euro gehen, weil ein Türschloss nicht ausgetauscht wird, oder um einen kaputten Briefkasten oder was auch immer. Es können auch mal 500 Euro sein, weil im Winter die Heizung ausfällt oder die Wohnung stark von Schimmel befallen ist.

Jeden Monat aufs Neue müsste der Mieter den Betrag beim Gericht einzahlen, bis der Streit mit dem Vermieter beendet ist.

Wie läuft es denn bisher? - Einigen sich Vermieter und Mieter nicht über den behaupteten Mangel oder die Höhe des Minderungsbetrages, entscheiden Gerichte, und alles ist geklärt. Existiert kein Mangel oder hat der Mieter diesen zu hoch bewertet, muss er nachzahlen. Wenn er dies nicht macht, kommt der Gerichtsvollzieher. Wozu also braucht es dann die Hinterlegung durch den Mieter bei den Gerichten, die hier Personal bindet - Herr Genthe hat darauf hingewiesen - und einen ziemlichen Verwaltungsaufwand für die Vermieter, aber auch für die Mieter schafft?

Die AfD meint, dies sei nötig, um den sogenannten Mietnomaden beizukommen. Das sind Mieter, die betrügerisch die Zahlung der Miete verweigern, oftmals unter dem Vorwand, die Mietwohnung sei mangelbehaftet. Werden sie aus der Wohnung hinausgeklagt, ziehen sie einfach zur nächsten weiter und beginnen dort das Spiel von vorne. Dies kann man sich allerdings nur leisten, meine Damen und Herren, wenn man über kein Geld verfügt, das gepfändet werden kann. Andernfalls wäre eine solche Vorgehensweise eine ziemlich teure Angelegenheit für den Mieter.