Der zweite vom Kollegen Birkner angesprochene Punkt ist, dass die Verordnung für die Bürgerinnen und Bürger unverständlich sei. Ich würde mal behaupten, dass viele Regelungen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus der Öffentlichkeit aufgrund der breiten politischen Diskussion und auch der medialen Berichterstattung - egal, ob über Zeitung, Radio, Internet oder Fernsehen - prägnant aufgezeigt wurden. Es wurde immer wieder dargestellt, was sich ab wann ändert.
Dr. Bernd Althusmann hatten, der für ein hohes Maß an Transparenz sorgte, da er einen festen Zeitplan enthielt, wodurch die Aufhebungen der Beschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger planbar wurden und umgesetzt werden konnten.
Als Fazit kann man festhalten, dass die Verordnung in Teilbereichen sicherlich besser formuliert und an einigen Stellen auch gekürzt werden könnte.
Die einzelnen Maßnahmen werden aber nicht - wie hier behauptet - völlig intransparent dargestellt, sondern sind für die Bürgerinnen und Bürger vielfach verständlich.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. - Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort der Abgeordneten Dr. Thela Wernstedt. Bitte!
Das ist ja ein ganz schöner Hüttenzauber hier. Gott sei Dank hat der Kollege Meyer gerade schon ein bisschen die Luft herausgelassen. Als ich mir gerade angehört habe, was die Opposition alles zu kritisieren hat, hatte ich den Eindruck, einen ganz anderen Text als Sie gelesen zu haben.
Es ist richtig, dass diese Verordnung in den vergangenen Wochen und Monaten immer länger und komplizierter wurde und dadurch nicht mehr zu erfassen war. Allerdings ist diese vorliegende Fassung ein, wie ich finde, erfolgreicher Versuch, abzuspecken, besser zu strukturieren und eine Balance zu finden zwischen genauen Anweisungen, die die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in ihren Vereinen, in den Werkstätten und Institutionen brauchen, und grundsätzlichen Anweisungen, wie man sich in bestimmten Lebenssituationen verhalten kann.
Wir alle müssen doch mal feststellen: Man kann doch weder durch eine zehnseitige noch durch eine hundertseitige Verordnung wirklich alle Situationen des Lebens so beschreiben, dass jeder sofort eine Handlungsanweisung erhält. Vielmehr muss man in einigen Teilen allgemeiner bleiben und die Freiheit geben, die Situationen so zu managen, wie sie das Leben einfach schreibt. Man kann in einem Ministerium nicht sämtliche Lebensgegebenheiten abbilden. Das funktioniert nicht.
Trotzdem gibt es das Spannungsfeld, über das Volker Meyer gerade gesprochen hat: Die einen wollen etwas genauere Anweisungen haben, und die anderen sagen: Was schreibt ihr uns das alles vor? Das können wir vor Ort selber regeln.
Ich glaube, dass hier ein einigermaßen guter Kompromiss gefunden wurde. Dass die Veröffentlichung im Gesetzblatt fehlerhaft gewesen ist, ist eine ärgerliche Angelegenheit, die aber bereinigt werden kann, ohne dass es hier gleich zu riesigen Ausschreitungen bei irgendwelchen Veranstaltungen kommt, wie die Kollegin Guth es gerade formuliert hat.
Dabei will ich es bewenden lassen. Ich kann sie lesen. Ich glaube ferner, dass eine Verordnung nicht ohne Paragrafen auskommt. Und im Zweifel haben auch die kommunalen Spitzenverbände viele Juristen, die sich gegenseitig helfen können.
Vielen Dank, Frau Dr. Wernstedt. - Jetzt erteile ich das Wort Frau Ministerin Dr. Carola Reimann. Bitte schön, Frau Ministerin!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Aufgrund der Pandemie habe ich eine Vielzahl von Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz angeordnet.
Zunächst erfolgten diese durch fachaufsichtliche Weisungen und durch Allgemeinverfügungen. Inzwischen erlassen wir Rechtsverordnungen, die fortlaufend an das Infektionsgeschehen angepasst werden. Seit Ende März steht die sogenannte Corona-Verordnung im Vordergrund, die Regelungen für weite Teile des Alltags und des Zusammenlebens in Niedersachsen enthält.
Die erste Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie - so heißt sie - vom 27. März passte noch auf zwei Seiten. Zu der Zeit war das Infektionsgeschehen sehr viel dynamischer als heute. Wir hatten jeden Tag schreckliche Bilder aus Italien - gerade aus Bergamo - und aus Frankreich vor Augen. Um diesem dynamischen Geschehen zu begegnen und um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, waren sehr rigide Einschränkungen notwendig. Kontakte mussten auf das absolut Notwendige beschränkt werden. Diese erste Verordnung war deshalb sehr kurz gehalten.
Seitdem haben wir viele Anpassungen der zentralen Verordnung vorgenommen. Wir haben sie in der Regel alle zwei Wochen geändert, um - Infektionsgeschehen und Inkubationszeiten sind da die Folge - abschätzen zu können, wie sich die letzten Änderungen jeweils auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt haben. Seit Montag gilt nun die Niedersächsische Verordnung vom 10. Juli.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch die klaren und strengen Regelungen zu Beginn der Pandemie ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen in Niedersachsen inzwischen sehr niedrig - erfreulich niedrig, wie ich finde, und erfreulich stabil niedrig. Diesen Erfolg haben die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens durch ihr umsichtiges und verantwortungsvolles Verhalten errungen. Dafür will ich auch hier ganz ausdrücklich danken.
Ich habe zu dieser neuen Verordnung eine konkrete und hoffentlich einfach zu beantwortende Nachfrage.
In der Vorgängerverordnung gab es eine Regelung für Veranstaltungen im öffentlichen Raum, für die bis zu 200 Personen zulässig waren, und bei Alkoholausschank waren bis zu 100 Personen zulässig. In der neuen Systematik ist dieser Teil nicht mehr enthalten. Deshalb ergibt sich die Frage: Wie ist es nach der neuen Verordnung, wenn jemand eine Veranstaltung in einem Restaurant unter Nutzung des öffentlichen Raums davor mit, sagen wir, 70 Personen machen will? Ist sie heute zulässig? Oder ist sie verboten?
Wir haben vielfältige Lockerungen vollzogen. Mit der letzten Änderung ist die Verordnung deutlich übersichtlicher geworden. Es gibt aber weiterhin Einschränkungen, damit die Erfolge, die wir bei der Bekämpfung des Infektionsgeschehens erzielt haben, nicht verloren gehen. Gleichzeitig müssen gesellschaftliche Kontakte wieder möglich sein. Ausbildung, Betreuung, Jugend- und Sozialdienste und auch die Wirtschaft sollen so wenig wie möglich beschränkt werden.
Die wichtigsten Mittel - das will ich vorwegstellen, weil das die wirklichen Grundsätze sind - sind und bleiben: Erstens Abstand halten, zweitens MundNase-Bedeckung tragen, wo das nötig ist, drittens Einhaltung der Hygieneregeln und viertens die Dokumentationen, um im Falle eines Ausbruchs
Auf diesen Grundsätzen, die auch der jetzigen Verordnung vorangestellt sind, bauen alle weiteren Regelungen der Verordnung auf. Sie verfolgen immer das eine Ziel: effektiv vor Neuansteckungen zu schützen und dabei gleichzeitig so wenig wie möglich die gesellschaftliche und wirtschaftliche Freiheit zu beschränken. Dabei werden wir das Infektionsgeschehen weiterhin immer im Auge behalten müssen und die Regelungen der Verordnung fortlaufend anpassen.
Herr Bode, Sie können sich ganz einfach drei Zahlen merken: 10, 50, 500. „10“ steht für die Zusammenkünfte im privaten Umfeld. „50“ steht für die Gruppengröße als Maß für die Veranstaltungen. „500“ beschreibt die Gruppengröße, wenn Sie eine Veranstaltung machen, bei der es Ihnen gelingt, dass die Personen mit mindestens 1,5 m Abstand zueinander sitzen. Wir wollen ja nicht verhindern, dass auch wieder größere Gruppen zusammenkommen und auch große Veranstaltungen stattfinden. Aber das Problem ist, dass der Abstand und die Hygienekonzepte benötigt werden.
Für alle, die sich jetzt um den Bußgeldkatalog Sorgen machen - ich sage das mal in Richtung der Grünen -: Das redaktionelle Versehen wird noch heute behoben, und damit steht Bußgeldern bei Verstößen nichts mehr im Wege. Ich habe aber den Eindruck, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger sehr, sehr gut an die Regeln halten. Das macht eben den Erfolg aus.
Frau Ministerin, bitte, warten Sie noch ganz kurz! - Herr Dr. Birkner, Sie wollten jetzt keine Nachfrage stellen?
- Das ist im Applaus etwas untergegangen. Deshalb habe ich gerade darum gebeten, dass Frau Ministerin etwas warten möge. Denn Herr Dr. Birkner würde gerne noch eine Nachfrage stellen, wenn Sie es erlauben, Frau Ministerin.
Dann beantragt Herr Dr. Birkner zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung. 90 Sekunden!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben das eben mit „10 - 50 - 200“ beschrieben, wenn ich mich richtig erinnere.