Protokoll der Sitzung vom 15.09.2020

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist mir aber auch wichtig, noch auf den einen oder anderen Hinweis der Kollegen aus der Opposition zum Haushaltsplanentwurf einzugehen.

Der Kollege Wenzel hat gesagt, wir würden uns ein Polster für Investitionen schaffen, er hat gesagt, das Bauunterhaltungsbudget und die Investitionsquote seien niedrig. Auf diesen Argumenten, sehr verehrter Kollege Wenzel, haben Sie zwar Ihre Haushaltsrede aufgebaut - aber für den Haushalt 2021 passt das nun überhaupt nicht. Genau das Gegenteil ist nämlich der Fall: Wir haben eine hohe Investitionsquote,

(Zustimmung bei der SPD)

und wir haben einen superhohen Ansatz für Bauunterhaltungsaufwendungen. Noch größere Dimensionen wären hier nicht leistbar. Dieses Land hat noch nie so viel investiert wie in diesem Jahr - durch zusätzliche Einnahmen, über Kredite und auch durch zusätzliche Sondervermögen. Es ist schon merkwürdig, dass Sie gerade diese Punkte genannt haben. Wie gesagt, das passt überhaupt nicht.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Herr Birkner hat gesagt, es fehle eine echte inhaltliche Prioritätensetzung. - Ich kann das nicht erkennen; tut mir leid!

(Christian Grascha [FDP]: Wir auch nicht!)

Es gibt eine klare Prioritätensetzung im Bereich des Klimaschutzes und des Umweltschutzes - eine unserer wichtigsten Zukunftsaufgaben -, und es gibt eine klare Prioritätensetzung, indem wir die Sondervermögen erhalten und weiter finanzieren - z. B. das Sondervermögen Digitalisierung oder das Sondervermögen für die Hochschulstandorte Göttingen und Hannover, also für die UMG und die MHH. Dort wird nicht reduziert; dort wird nichts abgezogen. Im Gegenteil: Wir investieren auch in Zukunft in diese wichtigen Forschungsbereiche und in die Krankenhausversorgung.

Alleine diese Punkte zeigen schon, wie unterschiedlich die Interpretationen des Haushaltsplanentwurfes ausfallen können. Ich kann nur sagen: Es ist gut, dass wir entsprechende Investitionen tätigen, und es ist gut, dass wir, wie meine Kollegin Fraktionsvorsitzende Hanne Modder vorgetragen hat, die Kommunen mit einem Rettungsschirm unterstützen.

Ich freue mich auf die Haushaltsberatungen im Ausschuss.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Frau Kollegin Heiligenstadt.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir jetzt zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 15.

Federführend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein, mitberaten sollen alle ständigen Ausschüsse. Wer so entscheiden möchte, den

bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 16.

Federführend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein, mitberaten sollen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, der Ausschuss für Inneres und Sport, der Kultusausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung sowie der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich nun um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Dann haben Sie so entschieden.

Wir kommen somit zum

Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung: Kinder schützen - keine kindeswohlgefährdenden Quarantänemaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen! - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/7356

Zur Einbringung hat sich der Abgeordnete Stephan Bothe für die AfD-Fraktion gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Kollegen! Lockdown, Mund-Nase-Bedeckungspflicht, Bußgeld, PCR-Test-Pflicht für Urlauber usw. usf. - - -

(Dr. Stefan Birkner [FDP] spricht mit Minister Reinhold Hilbers)

Kleinen Moment, Herr Bothe! - Herr Dr. Birkner, diese Scheiben sind nicht eingebaut worden, damit man darüber hinweg spricht.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Aber er hat eine Maske auf!)

- Er hat eine Maske auf, alles gut.

Ich fahre mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, fort.

Ich sprach eben von der Mund-Nase-Bedeckungspflicht, von der PCR-Test-Pflicht für Urlauber usw. Die Liste der Regelungen, Verordnungen und

Maßnahmen, die seit dem Ausbruch des Coronavirus in Niedersachsen erfolgten, ist lang.

Heute möchte ich auf eine bestimmte Maßnahme bzw. Regelung eingehen, und zwar auf die häusliche Quarantäne für Kinder. Eine häusliche Quarantäne, die aufgrund einer Infektion oder aufgrund des Verdachts auf eine Infektion mit dem Coronavirus behördlich angeordnet wird, bedeutet, dass die betreffende Person ihren Wohnsitz 14 Tage lang nicht verlassen darf. Das ist Ihnen allen bekannt. Eine häusliche Quarantäne und deren Rahmenbedingungen werden von dem zuständigen Gesundheitsamt verordnet.

An dieser Stelle, werte Kollegen, komme ich nun zum eigentlichen Thema meiner heutigen Rede und unseres Antrags.

Die genannten Quarantänemaßnahmen haben in den vergangenen Wochen zunehmend groteske bis verstörende Formen angenommen. Welche genau, lege ich anhand eines Auszugs aus einem standardisierten Schreiben dar, das in den vergangenen Wochen von Gesundheitsämtern in Hessen, Baden-Württemberg, NRW und auch hier in Niedersachsen, in der Region Hannover, an Familien versandt wurde.

Ich zitiere aus diesem Schreiben:

„Ihr Kind muss im Haushalt Kontakte zu anderen Haushaltsmitgliedern vermeiden, indem Sie für zeitliche und räumliche Trennung sorgen - keine gemeinsamen Mahlzeiten -, Ihr Kind sollte sich möglichst allein in einem Raum getrennt von den anderen Haushaltsmitgliedern aufhalten.“

Nur zum Verständnis, meine Damen und Herren: Ein unter Quarantäne stehendes Kind soll 14 Tage lang komplett von der Familie, den Eltern und Geschwistern, separiert werden. Es muss demnach alleine essen, alleine spielen, alleine zu Bett gehen und sich, wenn möglich, auch alleine um die Körperhygiene - wie Zähneputzen und Waschen - und um das Anziehen kümmern. Es bleibt demnach zwei Wochen lang sich selbst überlassen und entgegen der familiären Alltagsroutine isoliert in seinem Zimmer.

(Zuruf von Volker Meyer [CDU])

- Dass Sie das belustigend finden, Herr Meyer, spricht für sich.

(Beifall bei der AfD)

Mit Verlaub, werte Kollegen, eine solche Anordnung ist grotesk.

Aber es geht noch weiter: Kann eine Familie dieser Regelung nicht Folge leisten, weil die Wohnsituation die strikte Trennung der einzelnen Familienmitglieder nicht zulässt oder aber weil ein drei, vier oder fünf Jahre altes Kind seinen Alltag naturgemäß nicht im Selbstversorgungsmodus bewältigen kann, haben die Eltern mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Diese schließen laut Schreiben eine Herausnahme des Kindes aus der Familie mit anschließender Inobhutnahme für die Quarantänezeit nicht aus.

Ob Sie es nun glauben oder nicht, werte Kollegen: Diese Schreiben existieren und werden seit August an Eltern geschickt, und zwar auch hier in Niedersachsen, wie der Fall eines Achtjährigen in der Region Hannover gezeigt hat. In diesem Fall wurde der Junge trotz zweifachem negativen Test in Zwangsquarantäne verbannt. Die Eltern erhielten zuvor ein genau solches Schreiben.

Diese Vorgehensweise widerspricht klar dem Gebot des Schutzes der Kinder und Familien und wird deshalb von uns als AfD-Fraktion vehement abgelehnt.

(Beifall bei der AfD)

Eine Absonderung von Kindern von ihren Eltern, ob krank oder gesund, ist in einer solchen Phase und auf einem solchen Weg schlichtweg Kindeswohlgefährdung, meine Damen und Herren, oder - und damit zitiere ich den Präsidenten des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers - mit psychischer Gewalt gleichzusetzen.

Allein die Androhung von Kindesentzug bei Verstößen gegen die Quarantänemaßnahmen setzt Eltern so stark unter Druck, dass dies zwangsweise zur Vernachlässigung der elterlichen Fürsorge führen kann - was im Sinne des § 8 a SGB VIII gleichermaßen Kindeswohlgefährdung wäre.

Familien und Kinder sind gerade in dieser momentanen, von Ihnen hervorgerufenen Krisenzeit besonders zu schützen und nicht zusätzlich zu verunsichern. Ein Handeln dieses Landtags und dieser Landesregierung ist daher unabdingbar.

Daher fordern wir in unserem Antrag, dass sich die Landesregierung - und vor allem die zuständige Ministerin - mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammensetzt und eine Vereinbarung trifft, damit solche Schreiben in Zukunft nicht mehr an

die betroffenen Eltern und deren Kinder versendet werden.

(Beifall bei der AfD)

Zudem fordern wir die Landesregierung auf - darin sind Sie normalerweise sehr gut, in diesem Fall aber leider nicht, Frau Ministerin -, eine Arbeitsgruppe zu bilden, um über eine Verordnung zu sprechen, und eine Verordnung, dass es so etwas in Zukunft nicht mehr geben darf, auch dauerhaft in die Verwaltungsvorschriften zu integrieren.

Des Weiteren fordern wir die Landesregierung auf, das Infektionsschutzgesetz über den Bundesrat so weit anzupassen, dass so etwas in Zukunft nicht mehr zulässig ist und dass es den Kommunen hier keine freie Hand mehr gibt - weil so etwas strikt verboten gehört.