Frauke Heiligenstadt

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Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, sehr geehrter Herr Minister, für diese Unterrichtung. Ich denke, man kann sagen, es ist ein guter Tag für den Messestandort Hannover, es ist ein guter Tag für das Image des Messestandorts in Niedersachsen, und es ist auch ein guter Tag für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen, denn eine gute Deutsche Messe AG - das haben wir gestern schon mehrfach betont - ist ein ganz wichtiger Wirtschaftsfaktor.
Die Messe ist immer ein wichtiger Bestandteil von Kooperation und Kommunikation der unterschiedlichsten relevanten wirtschaftlichen Akteurinnen und Akteure gewesen. Ja, und die Deutsche Messe AG in Hannover ist auch ein wichtiger Arbeitgeber in dieser Region. Sie ist mit 766 Arbeitsplätzen - das ist unsere Information, Herr Minister Hilbers, ich gehe davon aus, das sind umgerechnet die von Ihnen erwähnten 738 Vollzeitäquivalente - ein großer Arbeitgeber. Und deshalb freuen wir uns erst einmal, dass es ein Ergebnis in einem Schlichtungsverfahren gibt, mit dem jetzt alle Seiten - sowohl die Arbeitnehmerseite als auch die Managementseite - leben können.
Es ist uns ganz wichtig, dass es für die Beschäftigten der Deutsche Messe AG mit diesem Ergebnis noch vor Weihnachten Planungssicherheit gibt, dass nicht mehr ständig das Damoklesschwert der Insolvenz im Wort geführt wird, sondern dass klar
ist: Die Deutsche Messe AG hat eine Zukunft, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Zu diesem Ergebnis hat auch eine gute Mitbestimmung im Betrieb beigetragen. Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir den Betriebsräten, aber auch der IG Metall Respekt, Dank und auch Anerkennung aussprechen, denn ein solches Ergebnis hat immer eine hohe Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten zur Grundlage.
Hier sind schmerzhafte Verzichte auf der Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenseite hinzunehmen gewesen. Ich sage nur: Streichung der übertariflichen Leistungen, Urlaubsgeld, 4-Tage-Woche und Weihnachtsgeld. Nicht zuletzt stellt natürlich auch die gesamte Personalreduktion auf jetzt 525 Vollzeitäquivalente ein Problem dar.
Wir gehen aber davon aus, dass der Abbau durch diese betriebliche Mitbestimmung und dieses jetzt gemeinsam im Rahmen der Schlichtung erzielte Ergebnis sozialverträglich erfolgt. Und auch das ist dann ein gutes Ergebnis für die, die weiterhin im Betrieb bleiben können. Es ist sicherlich auch ein Ergebnis, das mit denen, die jetzt nach und nach über normale Fluktuation ausscheiden, erzielt werden kann. Das ist eine gute Nachricht für alle Beschäftigten in diesem Unternehmen!
Ebenfalls gut ist, dass der Zielwert über 500 Beschäftigten liegt. Das war für uns gewissermaßen eine magische Grenze. Wir alle miteinander wissen, dass die betriebliche Mitbestimmung dann zum Tragen kommt. Und wenn es eines Beispiels dafür bedurft hätte, was gute betriebliche Mitbestimmung erreichen kann und wie Arbeitnehmerseite und Managementseite gemeinsam zum Erfolg kommen können, dann ist es dieses hier gewesen! Deshalb ist es auch ganz entscheidend gewesen, dass wir über 500 Beschäftigten liegen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es ist aber auch ganz klar: Jetzt liegen die Vorschläge auf dem Tisch, die Einigung ist erzielt worden. Jetzt hat das Management die Aufgabe - wie Herr Toepffer ebenfalls ausgeführt hat -, für eine gute wirtschaftliche Entwicklung zu sorgen
und damit das Geschäftsmodell auf neue Füße zu stellen. Zum Beispiel ist die Idee der Besserungsscheine für die Beschäftigten sehr gut, weil dadurch natürlich eine hohe Motivation entstehen kann. Wenn die wirtschaftliche Entwicklung in den nächsten Jahren deutlich besser verläuft - und darauf wollen wir uns auch alle hoffnungsfroh einstellen -, dann kann natürlich auch die eine oder andere problematische Situation noch besser abgefedert werden.
Auch wir als Land werden - wie andere Anteilseigner - auf Ausschüttungen verzichten müssen. Auch das wird unseren Haushalt natürlich entsprechend beeinflussen. Allerdings hat der Minister - wenn ich ihn richtig verstanden habe - auch darauf hingewiesen, dass wir in den nächsten Monaten möglicherweise noch über eine Eigenkapitalausstattung werden reden müssen. Also wird nicht nur eine Bürgschaft, sondern möglicherweise auch eine entsprechende Eigenkapitalaufstockung notwendig sein. Auch das wird uns finanzpolitisch sicherlich fordern.
Aber die SPD-Landtagsfraktion steht zur Deutschen Messe AG, steht zum Messestandort Hannover und damit zu einer guten wirtschaftlichen Entwicklung in Niedersachsen für die Beschäftigten mit guter Mitbestimmung. Und deshalb ist das heute Morgen eine gute Nachricht!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich ganz kurz auf den Hinweis von Herrn Wirtz eingehen, man könne die konjunkturbedingten Kredite beliebig ausweiten.
Sehr geehrter Herr Kollege Wirtz, das ist nicht der Fall. Auch hier gelten die Regeln der Schuldenbremse. Inwieweit konjunkturbedingte Mindereinnahmen durch Kreditaufnahme ausgeglichen werden können, haben wir in der Niedersächsischen
Verfassung niedergelegt. Es gibt da eine Kappungsgrenze.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist gut, dass wir in Niedersachsen beim Haushalt 2021, den wir am Donnerstag hoffentlich beschließen werden, nicht auf sogenannte Notlagenkredite zurückgreifen mussten. Das hat immerhin die steuerliche Entwicklung im Laufe dieses Jahres ergeben.
Ich denke, der Bundesfinanzminister, Olaf Scholz, der heute im Bundestag zum Bundeshaushalt geredet hat, hat recht: Die fiskalische Antwort der Bundesregierung und der Landesregierungen mit den Parlamenten auf die Corona-Krise hat dazu geführt, dass wir wirtschaftlich europaweit, wenn nicht sogar weltweit mit am besten dastehen. Und das ist gut so, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich habe mich zu den Ausführungen meiner Fraktionsvorsitzenden, Hanne Modder, zu Wort gemeldet, weil ich noch ein paar Punkte des Haushaltsbegleitgesetzes erwähnen möchte.
Wir stellen mit dem Haushaltsbegleitgesetz z. B. die Finanzierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes sicher, indem Bundes- und zum Teil auch Landesmittel an die Kommunen weitergegeben werden können.
Wir bilden im Haushaltsbegleitgesetz die Finanzierung des „Niedersächsischen Wegs“ ab, indem wir z. B. den Kommunen, die zukünftig die entsprechenden Natura-2000-Zentren aufbauen können, die dafür notwendigen Mittel im Rahmen der Konnexität zur Verfügung stellen und indem wir im Rahmen des Wassergesetzes die Wasserentnahmegebühr geringfügig erhöhen.
Auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört zum „Niedersächsischen Weg“: Es mussten nicht nur Kompromisse inhaltlicher Art gefunden werden, sondern eben auch Kompromisse im Bereich der Einnahmengenerierung.
Wir passen mit dem Haushaltsbegleitgesetz das Niedersächsische Hochschulgesetz an. Damit können wir z. B die Regelstudienzeit verlängern, damit den Studierenden trotz der COVID-19Pandemie keine Nachteile entstehen.
Wir ändern mit dem Haushaltsbegleitgesetz das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz und setzen z. B. die von Verkehrsminister Dr. Althusmann angekündigten zusätzlichen 30 Millionen Euro für die Schülerverkehre ein, damit auch dort mit Blick auf die Corona-Situation bessere Bedingungen herbeigeführt werden können.
Wir finanzieren mit dem Haushaltsbegleitgesetz weitere Krankenhausinvestitionen gemeinsam mit dem Bund.
Wir schaffen mit dem Haushaltsbegleitgesetz und der darin vorgesehenen Änderung des Kommunalwahlgesetzes die Möglichkeit dafür, dass, sollte es mit der Corona-Pandemie im Jahr 2021 noch so weitergehen, die Kandidatenaufstellungen für die Kommunalwahl und die Bundestagswahl auch unter anderen Bedingungen stattfinden können, z. B. online oder per Briefwahl.
Und schließlich - dieser Punkt ist meiner Fraktion ganz besonders wichtig, und ich denke, das wird nachher bei der Beratung des Sozialhaushaltes auch noch diskutiert - erhöhen wir das Landesblindengeld für Menschen mit einer Sehbehinderung von 375 Euro auf 410 Euro. Ich denke, das ist auch ein wichtiges Zeichen in Corona-Zeiten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun noch ganz kurz auf die Redebeiträge der Fraktionsvorsitzenden der Grünen und der FDP eingehen.
Die Grünen werfen der Koalition Rechentrickserei vor. Sehr geehrte Frau Hamburg, das haben Sie vorhin so formuliert. Aber bei diesem Haushalt 2021 würde ich an Ihrer Stelle nicht von Rechentrickserei sprechen. Wir haben nämlich sehr transparent dargelegt, was wir ausgeben wollen und wie wir die Einnahmen sicherstellen wollen. Ihre eigenen Vorschläge hingegen sehe ich schon ein wenig näher an einer Rechentrickserei: Sie reden zwar über einen Fonds, aber nicht darüber, wie die Bedingungen der Anleihen für einen solchen Fonds aussehen sollen und wie die Ausgaben, die Konzessionen für entsprechende Einnahmen im Rahmen dieses Fonds geregelt sein sollen. Und Sie haben auch keine Aussagen zur Abdeckung von Risiken dieses Fonds getroffen, bei denen das Land ja auch immer im Obligo wäre.
Ich finde, Sie müssen in der Diskussion zum Niedersachsenfonds, dem wir, wie hier schon deutlich geworden ist, durchaus positiv gegenüberstehen, schon ein bisschen konkreter werden.
Interessant ist auch, dass Sie behaupten, wir hätten kein Geld für Kommunen zur Verfügung gestellt. Dazu sage ich nur: Finanzausgleich aufgestockt, die Finanzhilfe für die Krippen und Kitas auf 58 % erhöht - das macht 50 Millionen Euro aus -, Unterstützung beim ÖPNV mit 30 Millionen Euro, 31 Millionen und 15 Millionen Euro für den Kita- und Krippenausbau; ich könnte die Aufzählung auch noch erweitern. Vor dem Hintergrund zu sagen, wir hätten den Kommunen kein zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt - meine sehr verehrten Damen und Herren, ein bisschen mehr Redlichkeit bei der Haushaltsrede hätte ich mir schon gewünscht!
Die FDP fordert, wir sollen Prioritäten setzen. Es ist schon interessant, sehr geehrter Herr Birkner, dass Sie im Rahmen Ihrer eigenen Prioritätensetzung in Ihrem Haushaltsantrag mehr Geld ausgeben, obwohl Sie immer fordern, wir müssten mehr sparen.
Sie wollen z. B. 50 Millionen Euro für die Straßenausbaubeiträge ausgeben. Allerdings führen Sie als Einsparmaßnahme immer nur die 100 Stellen an.
100 Stellen entsprechen 5 Millionen Euro. Damit können Sie nicht ganz so viel finanzieren. Das heißt, Sie wollen die Straßenausbaubeiträge tatsächlich zusätzlich im Haushalt verankern. Da sage ich nur: Auch mit 50 Millionen kommen Sie da in Niedersachsen nicht aus.
Das wird dann schon ein bisschen problematisch werden. Gucken Sie nach Bayern! Das ist ein Desaster geworden. Insofern ist auch Ihr Änderungsantrag mehr Schein als Sein.
Aber dann, wenn Sie die 500 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen für weitere Ausgaben z. B. im Bereich der Bildung einbuchen, sagen Sie: Wir müssen ja damit umgehen, wie uns der Haushalt vorgelegt wird.
Herr Birkner, es ist tatsächlich so: Wir haben die Möglichkeit, den Teil der 500 Millionen Euro, der jetzt nicht für Corona-Ausgaben eingesetzt werden muss, nicht auszugeben und dafür auch keine Kredite aufnehmen zu müssen. Sie hingegen buchen sie gleich in Ihren Haushalt ein -
- und geben jede Menge Geld aus.
Ich hätte jetzt gern noch etwas dazu gesagt, wie viele Polizeistellen wir haben. Wir haben nämlich faktisch einen Aufwuchs der Polizeistellen.
Ich habe Ihnen eine extra eine Kurve dazu mitgebracht. Die darf ich nicht mehr zeigen, aber vielleicht macht jemand noch eine Kurzintervention.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst auf die wichtigeren Punkte im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes eingehen, den wir heute als Koalitionsfraktionen ins Plenum einbringen.
Lassen Sie mich drei Punkte kurz nennen:
Erstens ermöglichen wir, dass Förderschullehrkräfte andere Funktionszulagen erhalten können. Das heißt, dass sie mit der Besoldungsgesetzänderung endlich auch an allgemeinbildenden Schulen mit Funktionszulagen versehen werden können.
Zweitens - eine sehr wichtige Änderung - werden wir fast 54 Millionen Euro in den nächsten Jahren dafür zur Verfügung stellen, die Finanzhilfen für Krippen von 52 auf 54 % der entsprechenden Betriebskosten zu erhöhen. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Beitrag zur Unterstützung der Kommunen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Drittens ändern wir das Gesetz über ein Sonderprogramm zur Wirtschaftsförderung des Landes Niedersachsen, um u. a. den „Niedersächsischen Weg“, über den gestern in diesem Hause sehr intensiv diskutiert wurde, aus dem Wirtschaftsförderfonds - ökologischer Teil - finanzieren zu können.
So weit zum Haushaltsbegleitgesetz. Wir werden es im Ausschuss sicherlich noch intensiv beraten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist mir aber auch wichtig, noch auf den einen oder anderen Hinweis der Kollegen aus der Opposition zum Haushaltsplanentwurf einzugehen.
Der Kollege Wenzel hat gesagt, wir würden uns ein Polster für Investitionen schaffen, er hat gesagt, das Bauunterhaltungsbudget und die Investitionsquote seien niedrig. Auf diesen Argumenten, sehr verehrter Kollege Wenzel, haben Sie zwar Ihre Haushaltsrede aufgebaut - aber für den Haushalt 2021 passt das nun überhaupt nicht. Genau das Gegenteil ist nämlich der Fall: Wir haben eine hohe Investitionsquote,
und wir haben einen superhohen Ansatz für Bauunterhaltungsaufwendungen. Noch größere Dimensionen wären hier nicht leistbar. Dieses Land hat noch nie so viel investiert wie in diesem Jahr - durch zusätzliche Einnahmen, über Kredite und auch durch zusätzliche Sondervermögen. Es ist schon merkwürdig, dass Sie gerade diese Punkte genannt haben. Wie gesagt, das passt überhaupt nicht.
Herr Birkner hat gesagt, es fehle eine echte inhaltliche Prioritätensetzung. - Ich kann das nicht erkennen; tut mir leid!
Es gibt eine klare Prioritätensetzung im Bereich des Klimaschutzes und des Umweltschutzes - eine unserer wichtigsten Zukunftsaufgaben -, und es gibt eine klare Prioritätensetzung, indem wir die Sondervermögen erhalten und weiter finanzieren - z. B. das Sondervermögen Digitalisierung oder das Sondervermögen für die Hochschulstandorte Göttingen und Hannover, also für die UMG und die MHH. Dort wird nicht reduziert; dort wird nichts abgezogen. Im Gegenteil: Wir investieren auch in Zukunft in diese wichtigen Forschungsbereiche und in die Krankenhausversorgung.
Alleine diese Punkte zeigen schon, wie unterschiedlich die Interpretationen des Haushaltsplanentwurfes ausfallen können. Ich kann nur sagen: Es ist gut, dass wir entsprechende Investitionen tätigen, und es ist gut, dass wir, wie meine Kollegin Fraktionsvorsitzende Hanne Modder vorgetragen hat, die Kommunen mit einem Rettungsschirm unterstützen.
Ich freue mich auf die Haushaltsberatungen im Ausschuss.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! 8,8 Milliarden Euro Kreditaufnahme - Rekordkreditaufnahme! Um fast 4 Milliarden Euro geringere Steuereinnahmen - Rekordminus bei den Steuereinnahmen! Ein Schutzschirm von 1,1 Milliarden Euro für die Kommunen in Niedersachsen - Rekordzuweisungen für die kommunale Ebene! 1,9 Milliarden Euro zur Unterstützung der niedersächsischen Wirtschaft mit konjunkturellen
Impulswirkungen und Förderprogrammen - Rekordförderung!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich könnte noch mehr Zahlen aus diesem zweiten Nachtragshaushalt auflisten. Eines kann man deutlich sagen: Ja, das ist ein Rekordhaushalt. Man kann es auch anders ausdrücken: Wir werden heute einen zweiten Nachtragshaushalt verabschieden, der eine historische Dimension hat. Das sagt man in der Tat nicht so oft.
Noch nie in der Geschichte des Landes Niedersachsen haben wir eine solche Kreditaufnahme planen müssen. Noch nie in der Geschichte des Landes Niedersachsen haben wir ein so umfangreiches Förder- und Investitionsprogramm aufgelegt, und noch nie in der Geschichte des Landes hat unser Haushalt eine so hohe Gesamtsumme gehabt. Aber wir befinden uns auch jetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren, über einen längeren Zeitraum anhaltend in einer außergewöhnlichen, historisch bisher einmaligen Notsituation.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Gesamtfolgen dieser Corona-Pandemie sind auch heute noch nicht endgültig absehbar. In jedem Fall ist die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass die Pandemie unterschiedliche Dimensionen und unterschiedliche Auswirkungen hat: da ist zum einen die medizinische Bedrohung durch das Virus selbst, da ist zum anderen die Wirtschaftskrise infolge des pandemiebedingten sogenannten exogenen Schocks, da ist ein Verlust der finanziellen Handlungsfähigkeit bei staatlichen, kommunalen und auch vielen gesellschaftlichen Institutionen.
Diese Entwicklungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben auf Bundesebene bereits im Juni dieses Jahres zu weiteren umfangreichen Maßnahmebeschlüssen geführt, um von der Pandemiesituation betroffene Bereiche zu unterstützen und zügig wirksame Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung zu setzen. 130 Milliarden Euro hat allein der Bund auf den Weg gebracht. In Rekordzeit hat die Landesregierung einen an dieses Vorgehen angelehnten Nachtragshaushaltsentwurf
vorgelegt. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl des Finanzministeriums als auch aller anderen Ressorts, die in dieser kurzen Zeit diesen umfangreichen Haushalt entworfen und vorgelegt haben.
Aber auch die Deckung der durch die Pandemie verursachten Mindereinnahmen, also die geringeren Steuereinnahmen, haben wir zu bewältigen. Wir müssen die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Gemeinden und Landkreise aufrechterhalten, und wir müssen die niedersächsische Wirtschaft flankierend unterstützen. Welches Rekordpaket an Herausforderungen, die alle auch gleichzeitig und parallel wirken!
Daher nicht nur Danke an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ressorts, sondern auch Danke an die Fraktionen hier im Haus, dass sie diese wirklich schnellen und intensiven Beratungen mitgemacht haben. Danke an dieser Stelle, das sei mir auch einmal erlaubt, an die Landtagsverwaltung und auch an die Stenografinnen und Stenografen, die uns immer wieder sofort nach den Ausschusssitzungen die Protokolle zugeleitet haben, damit wir die Beratungen intensiv fortsetzen konnten. Herzlichen Dank dafür.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese finanzpolitischen Herausforderungen von historischer Tragweite erfordern in sehr großem Umfang eine Finanzierung durch neue Kredite, die durch diese außergewöhnliche Notsituation auch gerechtfertigt sind. Unsere Verfassung sieht für Situationen von dieser historischen Singularität auch Regeln vor. So können wir nach Artikel 71 trotz Schuldenbremse Kredite aufnehmen. Ja, die veranschlagte Kreditaufnahme von insgesamt
8,788 Milliarden Euro ist gewaltig und wird uns noch über Jahre, sogar Jahrzehnte bei Haushaltsberatungen betreffen.
Das besonders Außergewöhnliche an dieser Notsituation ist, dass die tiefgreifenden Auswirkungen dieser Pandemie in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen wirken. Da ist es gut, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir bisher in der Bundesrepublik und auch in Niedersachsen sehr viel über Parteigrenzen hinweg gemeinsam beschlossen und getragen haben, was diese Pandemie anging. Noch beim ersten Nachtragshaushalt hatten wir auch in diesem Haus den Konsens, dass wir uns den Herausforderungen dieser Auswirkungen der Corona-Pandemie mittels zusätzlicher Kreditaufnahme stellen müssen.
Nach den Anträgen der Opposition hört am heutigen Tag leider diese Gemeinsamkeit auf.
So kritisiert die FDP z. B., dass der Haushalt und die dafür vorgesehene Kreditaufnahme viel zu viele Ausgabeermächtigungen vorsehe und wir bestimmte Ausgaben im Rahmen der Corona-Pandemie nicht tätigen dürften.
So sind im Antrag der FDP u. a. Streichungen in den Bereichen Gebäudesanierung, Flottenerneuerung und Digitalisierung vorgesehen. Ein Beispiel: Sie wollen die Digitalisierung der Straßenbaubehörde streichen, sehr geehrter Herr Birkner und Herr Grascha.
Aber wenn wir in dieser Pandemie eines gelernt haben, dann ist es doch, dass wir mehr und nicht weniger Digitalisierung brauchen!
Ein weiteres Beispiel: Sie streichen die Erhöhung der Ansätze für die Schwangerschaftskonfliktberatung. Man mag sich möglicherweise fragen, was Corona mit Schwangerschaftskonfliktberatung zu tun habe. Aber im Ausschuss ist es ausdrücklich erwähnt worden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Natürlich werden Frauen auch in CoronaPandemie-Zeiten schwanger und haben vielleicht eine Konfliktberatung nötig, wenn sie ungewollt schwanger sind. Und damit diese Beratung digital vorgenommen wird, brauchen wir erhöhte Ansätze.
Sie sanieren mit dieser Streichung nicht nur den Landeshaushalt nicht, sondern diese Streichung ist, gerichtet auf sozialpolitische Zwecke, auch noch beschämend.
Wenn es nach der FDP ginge, müssten wir unsere sämtlichen Rücklagen bereits jetzt einsetzen, ohne dass wir noch eine Risikovorsorge in unserer Rücklage hätten.
Schauen Sie einmal auf den Tagesordnungspunkt 7. Das ist ein Antrag zum Infektionsschutzgesetz. Die Kosten dafür betragen nach Aussagen von Herrn Bode 1 Milliarde Euro zusätzlich. Nach
groben Schätzungen des Wirtschaftsministeriums sind es aber 8 Milliarden Euro zusätzlich. Also, Ihr Haushaltsantrag für den zweiten Nachtragshaushalt ist schon mit dem heutigen Tagesordnungspunkt 7 wieder Makulatur.
Die Grünen sagen auf der anderen Seite: „Liebe Große Koalition, grundsätzlich unterstützen wir die eine oder andere Ausgabe ebenfalls, aber ihr gebt noch nicht genug Geld aus. Die Grünen schlagen daher vor, dass noch weitere Kreditaufnahmen getätigt werden sollen.“
Liebe Kollegin Hamburg, Ihre Argumentation in Bezug auf den Niedersachsenfonds finde ich sehr sympathisch und sehr charmant.
Allerdings wird in der Argumentation anders ein Schuh daraus. Der Kollege Wenzel hat eigentlich keine Haushaltsausschusssitzung ausgelassen, um zu sagen: Ein Sondervermögen - was nach der Landeshaushaltsordnung und unseren Haushaltsgesetzen möglich ist - sei, weil neben dem Haushalt und am Gesetzgeber vorbei, ein Schattenhaushalt.
Das war die Argumentation. Aber dann kann man doch nicht gleichzeitig einen Fonds vorschlagen, der sich noch weiter außerhalb des Haushalts befindet!
Das Thema Fonds werden wir sicherlich auch in den Haushaltsberatungen 2021 intensiv diskutieren.
Der Antrag der AfD, meine sehr verehrten Damen und Herren, trieft nur vor ideologischen Streichungen. Alles, was Migrantinnen und Migranten, Genderaufgaben, Schwule, Lesben oder sogar Kinderbetreuung betrifft, sei zu streichen. - Ich befasse mich mit diesem Antrag nicht weiter, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wie ist die Ausgangslage? - Wir haben die einen, die sagen: „Ihr nehmt viel zu wenig Kredite auf und müsst mehr, sogar außerhalb des Haushaltes. aufnehmen.“ Die anderen fordern, dass wir nicht so viele Kredite aufnehmen, sondern mehr streichen und mehr Rücklagen einsetzen müssten. Ich
denke, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen einen sehr pragmatischen und ausgewogenen Weg gewählt haben, um den Auswirkungen der Corona-Pandemie in Niedersachsen angemessen, fristgemäß, schnellstmöglich und dennoch verfassungsgemäß begegnen zu können.
Wir scheinen sozusagen den goldenen Mittelweg zwischen diesen Kritikpunkten gefunden zu haben. Das beruhigt mich dann doch auch wieder.
Wir sind im Übrigen auch der Kritik derjenigen, die meinen, wir hätten der Regierung zu hohe Summen ohne Vorgabe zur Verfügung gestellt, entgegengetreten. Wir haben beim Sondervermögensgesetz den Gesetzeszweck konkretisiert und haben das Gesetz hinsichtlich der Verfügbarkeit zeitlich befristet. Insofern haben wir auch diese Kritikpunkte aufgenommen. Weiterhin haben wir versucht, die zeitliche Dimension der Folgen entsprechend zu begrenzen, was das Sondervermögen angeht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir machen jedoch nicht Schulden um der Schulden willen, sondern wir haben die Rekordwerte, die ich am Anfang erwähnt habe, in Bezug auf die Kreditaufnahmen und die Haushaltsdaten deshalb im Haushalt abgebildet, weil die Belastung unserer Bevölkerung und unserer Unternehmen Rekordwerte erreicht hat. Zu den einzelnen Maßnahmen im Bereich der Wirtschaft wird mein Kollege Frank Henning im Anschluss noch ausführen.
Lassen Sie mich noch ganz kurz etwas zu den Kommunen sagen. Mit diesem Nachtragshaushalt wird das Fundament dafür gelegt, dass wir gemeinsam mit dem Bund den Kommunen den Wegfall eines Teils ihrer Gewerbesteuereinnahmen ausgleichen können.
Außerdem werden wir für die Kommunen den kommunalen Finanzausgleich so aufstocken, dass er in etwa das Niveau des letzten Jahres erreicht. Das ist ein bisher nie dagewesenes Rekordniveau in Höhe von 4,65 Milliarden Euro.
Darüber hinaus stellen wir den Kommunen in Niedersachsen weitere 11 Millionen Euro für Systemadministratoren an Schulen zur Verfügung. Es ist klar, woher das kommt: Wir wollen noch mehr in die Digitalisierung an den Schulen investieren.
Außerdem werden wir 89 Millionen Euro pauschal für Corona-bedingte Mehrkosten in der kommunalen Ebene aufwenden.
In den Förderprogrammen und in den Investitionen der konjunkturellen Maßnahmen dieses Nachtragshaushalts sind ebenfalls noch weitere Möglichkeiten für Kommunen vorhanden, z. B. bei energetischer Gebäudesanierung oder im Bereich des Radwegebaus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit leisten wir eine wichtige Unterstützung für unsere Kommunen und gleichzeitig eine wichtige konjunkturelle Anschubfinanzierung für Investitionen im kommunalen Bereich. Damit erhöhen wir die Unterstützung unserer Kommunen in Niedersachsen noch einmal um 1,1 Milliarden Euro gemeinsam mit dem Bund. Das ist eine noch nie dagewesene Finanzierung und Unterstützung unserer Kommunen in Niedersachsen. Damit wollen wir ihnen helfen, damit machen wir den Kommunen Mut; denn nach der Krise werden die Kommunen vor Ort weitere wichtige Aufgaben zu erledigen haben, z. B. den Klimaschutz.
Den Klimaschutz fordern wir im Übrigen nicht nur auf der kommunalen Ebene. Wir haben über 600 Millionen Euro für Maßnahmen in unterschiedlichen Ausprägungen ausgelegt. Damit lösen wir natürlich auch konjunkturelle Anreize aus; denn eines ist ganz klar: Wir müssen zwar jetzt in erster Linie die Aufgaben, die uns die Pandemie beschert, bewältigen und erledigen, aber wir haben ja weiterhin beispielsweise die Aufgaben aus dem Klimawandel zu bewerkstelligen. Und da ist es gut, wenn man beide Themenbereiche miteinander verknüpft: die Pandemiebewältigung und die Aufgaben des Klimawandel
Dass wir mit diesem pragmatischen, aber auch sehr konsequenten Vorgehen auf dem richtigen Weg sind, wird im Übrigen auch deutlich, wenn man sich einmal in anderen Bundesländern umschaut. In vielen Bundesländern sind die CoronaHilfen ebenfalls kreditfinanziert. Das ist schlicht und ergreifend auch gar nicht anders möglich. Auch der Bund hat neben den wichtigen Unternehmensförderungen und -unterstützungen zusätzliche Kreditaufnahmen beschlossen. Gleiches wird im Übrigen ja sogar auch auf der europäischen Ebene diskutiert, im Rahmen der Europäischen Union.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht die einzelne Maßnahme, die hier möglicherweise noch sehr kleinkrämerisch von der Opposition aufgelistet werden wird, wird die Welt retten. Nur ein Bündel aller Maßnahmen gemeinsam in Kombination mit
dem Bund, der europäischen Ebene und den Anstrengungen unserer Kommunen werden dazu beitragen, dass wir diese Krise meistern können, ja, vielleicht sogar gestärkt aus der Krise hervorgehen können.
Daher gilt es, in enger Abstimmung mit den Bundesprogrammen und den Kommunen die Richtlinien nach Verabschiedung des Haushaltes hier dann bedarfsgerecht auf den Weg zu bringen. Wenn das Land die Kommunen jetzt in dieser Krise so nachhaltig unterstützt, dann helfen wir damit im Übrigen auch dabei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Niedersachsen zu stärken. Stärken wir unsere Kommunen, so stärken wir auch unser Land. Die Fläche wird noch stärker.
Ein anderer großer Bereich ist auch der Gesundheitssektor, den wir mit 620 Millionen Euro unterstützen. In diesem Bereich sind die Krankenhausinvestitionen zu nennen, aber natürlich auch weitere Schutzmaßnahmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle in unserer Gesellschaft leisten momentan Enormes, und genau diese Bereiche sind ebenfalls stark von der Krise betroffen. Auch deshalb haben wir uns in einer weiteren Säule den Vereinen und anderen Institutionen und Gruppen der Kultur zugewandt und bringen auch hier wichtige Mittel und Förderprogramme auf den Weg. Das tun wir, so gut es geht. Wir werden nicht alles finanzieren können, das ist auch klar. Aber unsere Bürgerinnen und Bürger, unsere gesellschaftlichen Bereiche haken sich unter, unterstützen sich und sind solidarisch. Sie leisten gemeinsam Vielfältiges und sind unglaublich kreativ.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns deshalb abkehren von diesem Klein-Klein zwischen Opposition und Regierung, und lassen Sie uns stattdessen diesen zweiten Nachtragshaushalt gemeinsam tragen, so, wie wir es beim ersten gemacht haben!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil durch diese zusätzlichen Redezeitwünsche von Herrn Wenzel und Herrn Grascha hier der Eindruck erweckt wird, als seien diese Fragen nicht in den Ausschüssen besprochen worden. Genau das Gegenteil ist der Fall. In sehr umfangreicher und auch langer Sitzung ist wirklich jeder einzelne Punkt des Maßnahme- und Finanzierungsplans befragt, durchgesprochen und auch von den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums beantwortet worden. Das, was nicht mündlich beantwortet werden konnte, ist schriftlich geklärt worden, Frau Viehoff. Erwecken Sie bitte hier nicht den Eindruck, als seien dort Fragen offengeblieben. Im Gegenteil, es ist vieles auch doppelt erläutert worden.
Zweiter Punkt. Herr Grascha erwähnt, der Landesrechnungshof sage, es müssten zumutbare Anstrengungen unternommen werden, bevor Artikel 71 unserer Verfassung greifen könne. - Natürlich, aber wenn Sie dem Minister zugehört hätten, dann hätten Sie auch hören können und vielleicht auch verständlich aufnehmen können, dass 1 Milliarde Euro an eigenen Finanzierungen für das Sondervermögen zur Verfügung gestellt werden, unter anderem 800 Millionen Euro aus den Jahresabschlüssen, u. a. 120 Millionen Euro globale Minderausgabe in diesem Jahr und höhere globale Minderausgaben in den Folgejahren. Hören Sie zu! Dann müssen Sie auch nicht solche Fragen hier im Plenum erneut stellen.
Zum Thema Mittel für die Vorsorge: Die 500 Millionen Euro haben Sie nun mehrfach in Ihren Beiträgen erwähnt. Darauf reiten Sie ja herum. Diese Vorsorgemittel sind mit einem expliziten Sperrvermerk versehen.
Das heißt, die Freigabe dieser Vorsorgemittel wird hier im Parlament noch einmal diskutiert. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Insofern wollte ich Ihre momentanen Redebeiträge nicht einfach so stehen lassen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass ja durchaus auch der Grundstückswert und nicht nur die Nutzungsmöglichkeit des Grundstückes eine entscheidende Bedeutung für die Erhebung der Grundsteuer haben kann und sich viele Bundesländer für die Anwendung des Bundesmodells entschieden haben, frage ich die Landesregierung, welche Kosten auf das Land Niedersachsen durch das zusätzliche Programmieren zukommen würden.
Herr Präsident! Herr Minister, ich würde darum bitten, dass Sie vortragen, wie die Behandlung von Bundesländern im Länderfinanzausgleich erfolgt, die sich für unterschiedliche Modelle entscheiden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein weiteres Jahr in Folge einen Rekordüberschuss mit der Bewirtschaftung eines Haushaltsjahres erreicht, nämlich 1,4 Milliarden Euro. Das muss erst einmal am Anfang der gesamten Diskussion stehen.
Immerhin versetzt uns dieser Überschuss jetzt in die Lage, für die Maßnahmen, die wir heute beschließen, keine zusätzlichen Kredite aufzunehmen, sondern zusätzlich ein Sondervermögen zu schaffen und weitere Sondervermögen besser auszustatten. Das ist, glaube ich, eine ganz wichtige Botschaft des heutigen Tages.
400 Millionen Euro gehen zurück an den Wissenschaftsminister für den Bau der Universitätsklinika, die ja sozusagen bei dem ersten Nachtrag entliehen worden sind. Das hat mein Kollege Thiele schon ausgeführt. Und wir zahlen noch einmal 150 Millionen Euro zusätzlich in den Wirtschaftsförderfonds. Ich komme noch einmal darauf zurück. Aber der größte Teil, in einer Größenordnung von 480 Millionen Euro, soll erster Linie zur Einrichtung des Sondervermögens zur Bekämpfung Corona-bedingter Folgen eingesetzt werden. Wir haben damit insgesamt zusätzlich 1,4 Milliarden Euro aus dem Nachtragshaushalt, eine sehr große Summe, zuzüglich der Bürgschaften in der Größenordnung von 2 Milliarden Euro für die Bekämpfung der Corona-bedingten Folgen hier in Niedersachsen eingesetzt. Das wird uns bei den nächsten Haushaltsberatungen, in diesem Jahr und auch in den Folgejahren, sicherlich noch erheblich beschäftigen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich halte allerdings, anders als die Vorredner der Opposition, das Sondervermögen, das wir heute beschließen werden, für verfassungsfest. Von daher möchte ich ganz kurz auf die Kritik eingehen, die insbesondere von dem Kollegen Wenzel geäußert worden ist und die sicherlich auch der Kollege Grascha in seinem Beitrag entsprechend erwähnen wird. Ich bin der Meinung, wir schaffen mit dem Sondervermögen eine hohe Transparenz; denn wenn wir das Sondervermögen mit dem Nachtragshaushalt vergleichen, dann stellen wir fest, dass wir beim Nachtragshaushalt über drei Haushaltsstellen beschlossen haben, während wir beim Sondervermögen transparent, nach und nach, von der Landesregierung entsprechend unterrichtet werden und mithilfe des Finanzierungsplanes im Haushaltsausschuss die Planungen der Landesregierung zur Kenntnis bekommen werden.
Außerdem gewährleistet das Sondervermögen eine Überjährlichkeit. Wir wissen doch heute noch gar nicht, welche Finanzfolgen wir mit der CoronaPandemie noch zu bearbeiten haben. Das wird mit dem 31. Dezember 2020 nicht beendet sein. Wir
werden über das Haushaltsjahr, in dem wir uns im Moment befinden, hinaus noch weitere Finanzfolgen zu bearbeiten haben. Ich meine, dass auch das mit dem Sondervermögen gut gewährleistet ist. Dass wir die Tilgung aus dem Sondervermögen werden sicherstellen können, sei nur am Rande erwähnt.
Zur Bestimmtheit des Sondervermögensgesetzes. Ich halte das Sondervermögensgesetz für sehr bestimmt. Manchmal hilft ein Blick in andere Bundesländer, was sie zur Finanzierung der CoronaPandemiefolgen tun. Dort gibt es Sondervermögensgesetze, die nur den ersten Satz aus § 2 unseres Gesetzes beinhalten. Unser Gesetzentwurf enthält aber eine Auflistung weiterer Maßnahmen, insbesondere zur Finanzierung einschließlich der Tilgung. Das ist meiner Meinung nach derzeit an Konkretheit nicht zu überbieten; denn wir alle können nicht in die Glaskugel gucken. Aber das, was wir „Corona-bedingte Folgemaßnahmen“ nennen können, haben wir in diesem Sondervermögensgesetz niedergelegt. Deshalb halte ich, auch im Gegensatz zum Landesrechnungshof, dieses
Sondervermögensgesetz - so viel sei mir gestattet - für ausreichend konkret.
Ein weiterer Punkt, der immer wieder angeführt wird, betrifft das Thema Budgetrecht. Herr Kollege Wenzel hat es gerade wieder angesprochen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist einem Sondervermögensgesetz immanent, dass ein Teil aus dem Haushalt herausgenommen und in ein Sondervermögen hineingepackt wird. Es ist doch ganz klar, dass das natürlich immer eine Abwägung zwischen Budgetrecht und Zweckbestimmung bedingt. Das hat im Übrigen auch der Landesrechnungshof im Ausschuss zugestanden, und das hat auch der GBD zugestanden.
Wir haben uns, weil es gute Gründe gibt, das Ganze in einem Sondervermögensgesetz zu regeln, wie die Finanzierung im Übrigen auch in einigen anderen Bundesländern in Sondervermögensgesetzen geregelt wird, entschieden, die Coronabedingten Folgen in einem Sondervermögensgesetz zu regeln.
Das Budgetrecht ist in dem Sinne sehr unkonkret. Ich muss mir nur den ersten Nachtragshaushalt anschauen. Dort haben wir drei Haushaltsstellen für 1,4 Milliarden Euro geschaffen. Da soll mir jemand mal den Unterschied erklären! Beim Sondervermögen bekommen wir aufgelistet, für welche Maßnahme im Finanzierungsplan die Mittel im
Einzelnen eingesetzt werden, während das bei einer Titelgruppe im Haushaltsplan eher nicht der Fall ist. Insofern wird in dem Zusammenhang gerne mit etwas argumentiert, was in der gewünschten Konkretheit in einem Haushalt nicht immer abgebildet werden kann.
Sehr geehrter Herr Kollege Wenzel, wenn man über Verfassungsfestigkeit spricht, dann sollte man nicht einen Antrag stellen, der nicht verfassungsgemäß ist. Das wäre in Bezug auf ein Entscheidungsrecht des Haushaltsausschusses nämlich der Fall.
Der GBD hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das nicht verfassungsgemäß wäre. Insofern hilft die Einschränkung, dass das dann hier im Plenum gemacht werden soll, nicht. Denn eines hat uns geleitet, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wir wollen Unternehmen und vielen anderen Strukturen und Einrichtungen in diesem Land helfen, wir wollen ihnen umfangreich helfen, und wir wollen ihnen schnell helfen. Alles das können wir mit dem Sondervermögensgesetz gewährleisten.
Natürlich wird auch noch ein Nachtragshaushalt kommen, und er ist auch erforderlich, wie der Ministerpräsident heute in der Regierungserklärung erwähnt hat. Damit werden wir uns im nächsten Plenarabschnitt sicherlich beschäftigen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Grascha, ich denke, wenn man ein falsches Argument wiederholt, wird es deshalb nicht richtiger.
Ich möchte noch einmal ganz deutlich machen, dass uns die Möglichkeit, ein Sondervermögensgesetz zu verabschieden, eindeutig von der Verfassung und vom Haushaltsrecht her gegeben ist. Sie stellen das in Ihren Unterstellungen immer so dar, als wäre das grundsätzlich erst einmal ein Vorbeischrammen am Budgetrecht des Parlaments. Aber das ist schlicht und ergreifend falsch. Im Gegenteil: Wir dürfen das, und wir machen davon Gebrauch, und zwar in der entsprechenden Konkretheit, die uns zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist. Das ist schon sehr umfassend. Wir machen das auf jeden Fall umfassender, als es in anderen Bundesländern geschieht.
Zweiter Punkt. Ich wehre mich, ehrlich gesagt, dagegen. Sie haben, sehr geehrter Herr Grascha, auch schon im Ausschuss darauf hingewiesen, dass es besser wäre, die 150 Millionen Euro nicht dem Wirtschaftsförderfonds zuzuweisen, sondern entsprechend Schulden zurückzuführen, weil das
sonst ja angeblich ein Verstoß gegen die Schuldenbremse sei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns auch in dieser Rezession antizyklisch zu verhalten.
Alle sagen, wir befinden uns in einer Rezession, also planen wir doch auch entsprechende Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Wirtschaftsförderfonds und werden diese auch entsprechend umsetzen. Es ist aus meiner Sicht falsch, jetzt einen Sparkurs einzufordern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Grundgesetz sowie die Niedersächsische Verfassung geben uns hierfür die Möglichkeit. Deshalb ist es richtig, jetzt auch kreditfinanzierte Corona-Maßnahmen durchzuführen.
Das werden wir auch beim Wirtschaftsförderfonds und bei anderen Maßnahmen - wir haben den Nachtragshaushalt noch vor uns - sicherlich diskutieren.
Der dritte und letzte Punkt, den ich erwähnen möchte: Lieber Kollege Wenzel, ich bin jetzt seit zweieinhalb Jahren Mitglied im Haushaltsausschuss. Ich habe es aber noch nicht ein einziges Mal erlebt, dass irgendeine Bitte um Unterrichtung im Ausschuss abgelehnt wurde bzw. dass nicht entsprechend unterrichtet wurde.
Im Gegenteil: Es ist sogar so, dass wirklich alle Fragen besprochen werden können.
Wöchentlich bzw. nahezu täglich erreichen uns Abgeordnete entsprechende Meldungen über die Verwendung der Haushaltsmittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Das ist auch mit Blick auf das Corona-Sondervermögen zugesagt. Es gibt zusätzliche Sprecherkonferenzen, in denen zig Fragen gestellt werden können.
Es macht aber keinen guten Eindruck - zumindest nicht auf die Ausschussmitglieder, die das selber täglich mitbekommen -, wenn dann die gleichen Fragen hier im Plenum nochmals gestellt werden und so getan wird, als sei das alles unklar und als
müsse erst beantwortet werden, bevor man das so beschließen könne.
Nein, wir haben diese Fragen nun wirklich mehrfach, u. a. beim Thema Meyer-Werft - der Kollege Thiele hat das erwähnt -, aber auch mit Blick auf andere Bürgschaften, zum Teil in vertraulichen Sitzungen besprochen. Wir haben die entsprechenden Kritikpunkte des Landesrechnungshofs in mehrfacher Hinsicht besprochen. Wir haben ganz unterschiedliche Themenstellungen besprochen.
Ich denke, es gehört schlicht und ergreifend dazu, dass man dann sagt: Okay, wenn Sie die Informationen anders interpretieren und sich daraus eine andere Meinung bilden, ist das natürlich Ihr gutes Recht als Parlamentarier. - Aber stellen Sie es bitte nicht so dar, als seien diese Informationen nicht gegeben worden! Das ist schlicht und ergreifend nicht richtig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die fortschreitende und sich in einigen Regionen nach wie vor beschleunigende Verbreitung des Coronavirus in Niedersachsen macht ganz kurzfristige Maßnahmen zur Bewältigung der gesundheitlichen Großlage der Corona-Pandemie zwingend erforderlich.
Um umfangreiche Maßnahmen in die Wege leiten und dann auch finanzieren zu können, sind natürlich umgehend Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Wir werden also mit dem nun zu diskutierenden Nachtragshaushalt die Finanzierung zusätzlicher Haushaltsermächtigungen in Höhe von 1,4 Milliarden Euro ermöglichen.
Meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger fragen sich, wie wir das Ganze - 1,4 Milliarden Euro; Gesamtvolumen, wenn man die Bürgschaften hinzuzählt: 4,4 Milliarden Euro - finanzieren wollen. Damit stellt sich natürlich die Frage nach den Einnahmen.
Wir werden 400 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei Hochschulen in staatlicher Verantwortung entnehmen. Die restliche Milliarde werden wir über Kredite finanzieren, die wir trotz bestehender Schuldenbremse aufnehmen können. Damit stellen wir die Handlungsfähigkeit im Bedarfsfall sicher.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist natürlich nicht gemeint, dass bis zum Ende des Jahres wirklich Kredite in voller Höhe von 1 Milliarde Euro aufgenommen werden müssen. Das ist lediglich ein Rahmen, der zur Verfügung steht. Allerdings ist auch nicht klar, ob dieser Rahmen tatsächlich ausreichen wird. So viel müssen wir zugestehen.
Wir haben in den letzten Jahren ohne Schuldenbremse keine Kredite benötigt und aufgenommen. In diesem Jahr müssen wir nun trotz Schuldenbremse Kredite aufnehmen. Das zeigt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es wichtig und richtig war, die Verfassungsregelung zum Thema Schuldenbremse flexibel und handhabbar zu gestalten.
Von vielen Vorrednerinnen und Vorrednern ist schon gesagt worden: Wer hätte das im Oktober letzten Jahres für möglich gehalten? Nachdem wir vor einem halben Jahr die Schuldenbremse in Niedersachsen verankert haben, müssen wir bereits jetzt von den Ausnahmemöglichkeiten dieser Schuldenbremse Gebrauch machen. Das hätte sicherlich niemand vorherzusehen gewagt.
Natürlich entscheiden wir heute nicht leichtfertig. Wir sehen aber, welche außergewöhnliche Situation wir nun haben. Bei Naturkatastrophen oder in außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, ist die Handlungsfähigkeit des Landes Niedersachsen sicherzustellen. Das Land Niedersachsen befindet sich in einer solchen Notsituation. Wenn nicht jetzt, wann dann?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss nicht die weiteren Einzelheiten aufzählen, warum diese Notsituation sich momentan ergibt. Dies ist in den Ausführungen - auch in der Regierungserklärung - schon ausreichend deutlich geworden. Auch dass die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates sichergestellt werden muss, ist für alle sehr deutlich.
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie werden erhebliche, zurzeit nicht abschätzbare Auswirkungen auf die Steuereinnahmen des Landes Niedersachsen haben. Eine Prognose der Höhe der Steuerausfälle kann natürlich erst nach der im Mai stattfinden Steuerschätzung erfolgen.
Die Auswirkungen des Coronavirus auf die niedersächsische Wirtschaft dagegen sind schon jetzt gravierend. Schon heute haben viele Unternehmen im Land mit den Folgen zu kämpfen. Durch wegbrechende Absatzmärkte im Ausland, ausbleibende Zulieferungen und abgesagte Veranstaltungen - um nur ein paar Beispiele zu nennen - können an sich wettbewerbsfähige Unternehmen schnell in eine bedrohliche Schieflage geraten. Das wird auch Auswirkungen auf die Einnahmen des Staates haben. Diese Auswirkungen werden sicherlich nicht nur in diesem Jahr zu spüren sein. Ich denke,
wir werden das auch in den nächsten Jahren noch diskutieren müssen.
Aber in jedem Fall gilt für uns: Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und die Bewältigung der akuten wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen und die öffentlichen Organisationen der Daseinsvorsorge besitzen für die Landesregierung absolute und oberste Priorität. Dafür nehmen wir Kredite auf, dafür werden wir etwas aus dem Sondervermögen entnehmen, und dafür werden wir auch den Bürgschaftsrahmen von bisher 2 Milliarden auf 3 Milliarden Euro erhöhen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will nicht verhehlen, dass wir uns nach überstandener Krise sicherlich darüber zu unterhalten haben, ob das Quorum der Zweidrittelmehrheit tatsächlich das richtige Quorum für diese Art von Notfällen ist. Das hat meine Fraktion bereits bei den Beratungen zur Schuldenbremse deutlich gemacht. Ja, es ist in der Tat so: Wir müssen unabhängig von Mehrheiten im Parlament sicherstellen, dass tatsächlich zwei Drittel der Abgeordneten anwesend sind. Das ist in Quarantänezeiten nicht ohne Weiteres sicherzustellen.
Zumindest haben wir da sicherlich alle gemeinsam in den letzten Tagen einiges dazugelernt.
Meine Damen und Herren, wir haben in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses eine große Einigkeit zum Vorgehen vernehmen können. Ich bin der Opposition sehr dankbar, dass es hier keine politischen oder taktischen Spielchen gibt. Aber wir müssen auch deutlich machen, dass alle handelnden Akteure ihre Verantwortung sehen und jede und jeder an der Stelle, an der sie oder er verantwortungsvoll handeln kann, dieses auch tut.
Wir nehmen die Bürgerinnen und Bürger in die Pflicht mit einschneidenden Maßnahmen bei ihren Grundrechten. Wir nehmen die Wirtschaft, die Kultur und die Ehrenamtlichen in die Pflicht, die Tausenden von Beschäftigten in den Verwaltungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unzähligen Betrieben. Viele Menschen - übrigens in erster Linie Frauen, sehr oft in den sozialen und Gesundheitsberufen - kämpfen jetzt an vorderster Front gegen das Virus. Ohne ihre Arbeit würde vieles nicht laufen. Andere Menschen wiederum dürfen nicht mehr arbeiten und haben schwer an dem geringeren oder nicht mehr vorhandenen Einkommen zu tragen. Auch ihnen muss unsere Sorge gelten.
Meine Damen und Herren, bei aller Geschwindigkeit und allem Umfang müssen wir feststellen: Ein Nachtragshaushalt ist eben nur ein Nachtragshaushalt. Auch die beste Landesregierung der Welt kann nichts bewegen, wenn nicht alle Menschen in dieser schwierigen Zeit gemeinsam mitmachen.
Daher lassen Sie mich auch das sagen: Wer heute noch nach einem starken entschlossen Mann schaut, wer sich selbst in Krisenzeiten selbstinszenieren möchte, der hat meiner Meinung nach die Zeichen der Zeit nicht erkannt.
Wir alle haben gestern einen Brief der Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen erhalten. Dieser Brief fasst das an einer Stelle wirklich sehr gut zusammen:
Zusammen die verschiedenen Lasten der Verantwortung im politischen wie im privaten Leben zu schultern, ist jetzt unerlässlich. Es ist nicht die Stunde weniger starker Frauen und Männer, sondern die Stunde vieler starker Frauen und Männer. Wir müssen uns gerade jetzt gegenseitig nichts beweisen und auch nichts vormachen, sondern Verantwortung und Aufgaben teilen, noch mehr als sonst miteinander kommunizieren und füreinander da sein.
Meine Damen und Herren, daher bin ich der Opposition sehr dankbar, dass sie dieses Vorgehen mitträgt. Ich bin der Landesregierung und insbesondere dem Ministerpräsidenten dankbar, dass er der Versuchung, den starken Mann zu markieren, nicht erliegt, sondern sehr abwägend und besonnen, dort, wo notwendig, aber auch klar und eindeutig, handelt.
Meine Damen und Herren, es wird erheblicher finanzieller Anstrengungen über viele Jahre bedürfen, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen und Schäden der Krise zu reparieren. Dafür benötigen wir die Unterstützung aller.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir vorschlagen, die Anträge, die sowohl die Grünen als auch die FDP hier gestellt haben, im Ausschuss sehr ausführlich zu beraten. Es sind viele wichtige Punkte enthalten; allerdings sind auch ein paar Punkte enthalten, die durchaus schon auf dem Weg sind.
Ich schlage vor, den Haushalts- und Finanzausschuss federführend und den Sozialausschuss mitberatend zu beauftragen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich will zu Beginn meiner Ausführungen ganz kurz auf das Haushaltsbegleitgesetz eingehen.
Die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU und der SPD haben ja schon darauf hingewiesen, dass wir zum einen die Mittel für die Förderung des Sports erhöhen - nämlich um rund 3,7 Millionen Euro - und zum anderen die Mittel für die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege - um 1,5 Millionen Euro. Allerdings machen wir das nicht nur im Haushaltsjahr 2020, sondern wir verändern gleichzeitig auch die entsprechenden Fördergesetze und sichern damit sowohl dem Sport als auch der Freien Wohlfahrtspflege eine dauerhaft erhöhte Finanzierung. Das ist gut für die Ehrenamtlichen in Niedersachsen.
Mit den Mitteln der Freien Wohlfahrtspflege können wichtige soziale Projekte finanziert werden:
Schuldnerberatung, Suchtberatung, Selbsthilfeprojekte. Mit den Mitteln des Sports - darauf wird sicherlich auch in den Debatten zu den Einzelplänen eingegangen - werden auch ganz wichtige andere Aufgaben im Leistungssport, aber auch im Breitensport erfüllt.
Wir haben im Haushaltsbegleitgesetz auch das Attraktivitätsprogramm für den öffentlichen Dienst niedergelegt. Der öffentliche Dienst bekommt eine Erhöhung um 60 Millionen Euro. Sie teilt sich auf in 40 Millionen Euro für die zusätzliche Sonderzuwendung zum Jahresende: 300 Euro für Beamte
ab A 9 und 500 Euro für Beamte bis A 8. Das ist ein ganz wichtiges Paket. Zu dem Attraktivitätsprogramm gehören aber auch Fort- und Qualifizierungsmöglichkeiten, Homeoffice- und Telearbeitsplatzmöglichkeiten sowie jede Menge Stellenhebungen.
Lassen Sie mich noch auf einen weiteren Schwerpunkt des Haushaltsbegleitgesetzes eingehen. Dabei geht es um die Erhöhung der Vollzugszulage für die Beschäftigten im Maßregelvollzug. Wir haben heute Morgen bereits davon gesprochen. Der Maßregelvollzug ist auch ein ganz wichtiger Bereich in der Landespolitik, der aber sehr selten im Fokus steht. Wir haben uns massiv dafür eingesetzt, dass auch die Vollzugszulage für die Beschäftigten im Maßregelvollzug angehoben wird, weil sie eine ganz wichtige Arbeit leisten, und auch den Personenkreis für den Bezug etwas ausgeweitet, damit viele unterschiedliche Professionen in diesem Bereich in den Genuss der Vollzugszulage kommen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insofern hat der Haushalt Antworten auf die großen Fragen, die im Moment in der Landespolitik diskutiert werden: z. B. die Digitalisierung - ich erwähne nur das Sondervermögen - und die Fachkräfte von morgen - ich habe ein bisschen zu dem Attraktivitätssteigerungsprogramm gesagt, aber wir leisten auch mit weiteren Zulagen, z. B. für die A-12Lehrkräfte an Oberschulen und Grund- und Hauptschulen, einen ganz wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Der Haushalt hat aber auch Antworten auf die Fragen zum Klimaschutz. Wir investieren allein 55 Millionen Euro in unterschiedliche Maßnahmen des Klimaschutzes - vom Klimakompetenzzentrum bis zu Waldschutzmaßnahmen und vielem weiteren mehr.
Lassen Sie mich noch ganz kurz auf die Kürzungsvorschläge der Oppositionsfraktionen eingehen. Wir haben hier gerade sowohl von den Grünen als auch von der FDP ein Minifeuerwerk an Ausgabewünschen gehört. Allerdings haben sie dann nicht mehr ganz so laut darüber gesprochen, wie sie sich die Finanzierung dieser zusätzlichen Ausgabewünsche vorstellen. Und das ist, wie ich finde, ganz interessant: Die FDP möchte für ihre zusätzlichen Ausgabewünsche einfach mal so eben die Globale Minderausgabe um 153 Millionen Euro erhöhen und für 50 Millionen Euro Personal einsparen. Das sind 1 000 Stellen im Landesdienst, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wo
wollen Sie die einsparen? Bei den Lehrern? Bei den Polizeibeamten?
Ich denke, Sie sind noch eine entsprechende Antwort auf diese Frage schuldig.
Mal abgesehen davon, dass Sie auch die Zinsen, die auf Kredite zu zahlen sind, noch einmal absenken, obwohl wir schon mit der technischen Liste die entsprechende Zinsanpassung an das Ist vorgenommen haben. Auch das ist unseriös. Das nennt man auch Mondscheinfinanzierung, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die gleiche Mondscheinfinanzierung machen die Grünen, die nämlich z. B. das Sondervermögen Digitalisierung mit 700 Millionen Euro vollständig auflösen
und damit Daueraufgaben finanzieren wollen, die nicht nur im Haushalt 2020 fällig werden, sondern auch in den zukünftigen Haushalten.
Aber auf die Spitze treibt es die AfD. Ich wollte in meinem Redebeitrag eigentlich gar nicht auf die AfD eingehen, weil es dieser Haushaltsantrag gar nicht wert ist.
Aber was Sie, sehr geehrte Frau Guth, hier zum Thema Inklusion gesagt haben, ist schlicht und ergreifend menschenverachtend.
Sie ist gar nicht mehr da. - Das treibt mich, ehrlich gesagt - - -
Einen Satz darf ich nur noch dazu sagen. Das ist vielleicht auch besser so, weil ich mich sonst für meinen Redebeitrag noch entschuldigen müsste.
Das, was sich die AfD hier geleistet hat, ist einfach unterirdisch.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte um die Eigenkapitalstärkung der NORD/LB kann man seriös führen. Man kann sie aber auch sehr populistisch führen. Ich habe bei den Beiträgen in dieser Debatte insbesondere von der Seite der Opposition sehr deutlich merken können, dass es hier doch wohl eher populistisch zugeht:
„Vorstandsgehälter“, „Geld verbrennen“, „Steuergelder“ - das sind Begriffe, mit denen Sie aufwiegeln möchten.
Auch draußen vor der Tür im Rahmen einer kleinen Demonstration wird sehr populistisch Spielgeld verbrannt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte in meinem Beitrag gerne deutlich machen, dass das Bild des Geldverbrennens für die Rettung der NORD/LB und die Eigenkapitalstärkung im Jahr 2019 gerade nicht gilt. Ganz im Gegenteil: Ich bin sogar der Meinung, dass diejenigen, die sich heute der Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen verweigern, das Vermögen des Landes gefährden und auch zahlreiche Arbeitsplätze in Niedersachsen aufs Spiel setzen.
Lassen Sie mich daher zu Beginn ganz kurz ausführen, warum wir uns überhaupt mit der Eigenkapitalstärkung der NORD/LB beschäftigen.
Das Land Niedersachsen ist größter Eigentümer der NORD/LB. Das ist schon einmal eine ganz andere Ausgangslage, als sie bei den Bankenrettungen in der Finanzkrise der Fall gewesen ist. Das Land Niedersachsen hat also ein ureigenes Interesse daran, dieses Vermögen zu erhalten und die NORD/LB mit entsprechendem Eigenkapital auszustatten, um den Anforderungen der Bankenaufsicht zu genügen. Der Grund ist ganz einfach, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ansonsten wäre auch das Vermögen nicht mehr vorhanden, wenn es zu einer Abwicklung der Bank käme. Deswegen kümmern wir uns um das Vermögen des Landes Niedersachsen.
Wir sichern aber nicht nur das Vermögen des Landes durch ein Investment, sondern wir wollen auch die Bank als wichtige Arbeitgeberin von - zumindest zurzeit - mehr als 5 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Blick nehmen. Ich denke, dass wir in der Politik gut daran tun, wenn wir uns um Unternehmen kümmern, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind und bei denen ein großer Arbeitsplatzverlust droht. Auch wenn wir durch die geplanten Maßnahmen nicht alle vorhandenen Arbeitsplätze werden erhalten können, so ist es jedenfalls uns seitens der SPD-Fraktion sehr wichtig, dass wir einen Großteil der Arbeitsplätze - und damit qualifizierte Arbeitsplätze in Niedersachsen sowie das Know-how am Finanzstandort Niedersachsen - erhalten können. Damit können wir einen wichtigen Arbeitgeber in unserer Region stützen, meine Damen und Herren.
Hinzu kommt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die NORD/LB eine besondere Bedeutung im Bereich des sogenannten Agrarbankings in Niedersachsen und auch sonst in Norddeutschland hat. Wir betonen immer wieder, dass Niedersachsen das Agrarland Nummer eins ist. Wir scheinen aber nicht einen einzigen Gedanken daran zu verschwenden, wie das Agrarland Nummer eins die notwendigen Investitionen zum Erhalt dieses Agrarspitzenplatzes tatsächlich bewältigen kann.
Hierfür ist natürlich auch im Rahmen einer gut funktionierenden Aufgabenteilung in einer sozialen Marktwirtschaft eine gut funktionierende und mit Know-how versehene Großbank notwendig. Diese ist z. B. die NORD/LB, und sie wird es in Zukunft hoffentlich auch bleiben können, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ein wichtiger weiterer Grund, warum wir uns mit der Eigenkapitalstärkung der NORD/LB beschäftigen, ist die Tatsache, dass die NORD/LB ein großes Know-how im Bereich der Finanzierung von Investitionen bei regenerativen Energien hat. Sie ist weltweit die Bank mit dem größten Know-how in diesem Bereich. Wir sollten in der Politik nicht tagein, tagaus - insbesondere die Grünen - vom Klimawandel und von Klimaschutzmaßnahmen sprechen, ohne uns gleichzeitig um Finanzierungsmöglichkeiten für die Investitionen in diesem Bereich zu kümmern! Das passt nicht zusammen, meine sehr verehrten Damen und Herren und Kolleginnen von den Grünen.
Nicht zuletzt ist die NORD/LB auch eine wichtige Bank als quasi zentrale Bank für unsere niedersächsischen Sparkassen. Dies ist u. a. ein Grund, warum sich der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband hierbei massiv engagiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, allein diese - es gäbe noch mehr - sind ausreichende Argumente, warum es wichtig ist, dass wir
uns um den Erhalt der Bank und um die Eigenkapitalstärkung kümmern und uns nicht mit einem Abwicklungsszenario beschäftigen.
Da hier allerdings die Opposition dazu neigen wird, die unterschiedlichen Varianten einer Abwicklung zu bevorzugen, will ich nicht darauf verzichten, auch dieses Szenario einmal näher zu beleuchten. Sollten wir den Weg, den die AfD oder auch die FDP oder auch die Grünen vorschlagen, nachvollziehen und die NORD/LB vollständig veräußern oder über das sogenannte Single Resolution Board abwickeln, so hätten wir erstens das Problem, dass ein potenzieller Investor überhaupt nicht an einem Erwerb einer Bank interessiert ist, solange das Land nicht in mindestens gleicher Höhe - sogar mit deutlich höheren Garantien - den Kaufpreis entsprechend stützt. Dies hat uns jedenfalls das Angebot einer privaten Investmentbank im Januar sehr gut deutlich gemacht.
Auch eine Abwicklung über das sogenannte Single Resolution Board wäre zusätzlich mit dem Problem verbunden - Herr Fühner hat darauf hingewiesen -, dass wir die gesamte Federführung in dem Prozess abgeben würden. Dritte würden die NORD/LB abwickeln! Das Land Niedersachsen könnte nichts mehr dazu beitragen. Wollen wir uns wirklich diesen Kräften ausliefern, meine sehr verehrten Damen und Herren?
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Sparkassensicherungssystem und der Sicherungsfonds im Bereich des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes bei einer solchen Abwicklung ebenfalls gefährdet würden, würden viele kleine Sparkassen auch in Niedersachsen in eine deutliche Schieflage geraten. Auch das ist für uns ein Grund, uns mit dem Thema Abwicklung nicht intensiver zu beschäftigen: Das ist für uns nicht der richtige Weg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Abwicklung der Bank wäre natürlich auch ein Ausverkauf von Know-how, ein Ausverkauf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Herr Lilienthal, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen: „5 000 Arbeitsplätze weg, abwickeln, tschüss!“, dann kann ich nur sagen: Das sagen Sie mal denen, die 500 m Luftlinie hinter uns arbeiten! Das sagen Sie ihnen mal direkt ins Gesicht!