Tagesordnungspunkt 11: Abschließende Beratung: Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 - Antrag der Landesregierung - Drs. 18/5400 neu - dazu: Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs 2020 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung - Bemerkungen und Denk
schrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2018 - Teil 1 - Unterrichtung - Drs. 18/6600 - Teil 2 - Unterrichtung - Drs. 18/7220 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen -
Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Antworten der Landesregierung auf Beschlüsse des Landtages zu den Haushaltsrechnungen für die Haushaltsjahre 2008 bis 2017 -
des Landtages, dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs und der Beauftragten für den Datenschutz wird gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 erteilt.
der Landeshaushaltsordnung nachträglich die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2018.
2018 werden, soweit sich aus dem anliegenden Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen nicht etwas anderes ergibt, für erledigt erklärt.
die Feststellungen und Bemerkungen im anliegenden Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu beachten und dem Landtag bis zu den in den Beiträgen angegebenen Terminen zu berichten.“
„Die Landesregierung wird aufgefordert, die aus dem Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ersichtlichen Fest
stellungen und Bemerkungen zu beachten und dem Landtag zu den dort genannten Zeitpunkten zu berichten.“
Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion dem Kollegen Brinkmann das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Traditionell gehört der Jahresbericht des Landesrechnungshofes zu den Drucksachen, die von den Mitgliedern des Landtages - mindestens von denen, die einer Fraktion angehören - besonders sorgfältig gelesen, in den Facharbeitskreisen diskutiert und beraten werden.
Auch der Bericht des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen und Feststellungen zur Denkschrift erfreut sich alljährlich besonderer Aufmerksamkeit.
Und nachdem der Präsident die Beschlussempfehlung noch einmal in aller Ausführlichkeit vorgelesen hat und Sie sich sicherlich ja auch alle in der Sitzungsvorbereitung, wie ich schon sagte, sehr ausführlich mit den Unterlagen beschäftigt haben, will ich das in meinem Redebeitrag bei ein PKW belassen - bei ein paar kurzen Worten.
Allerdings möchte ich es nicht versäumen, mich für die SPD-Fraktion ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofs für ihre geleistete Arbeit, aber auch für die konstruktive und sachliche Zusammenarbeit ganz herzlich zu bedanken.
Dies gilt natürlich auch für die im Jahresbericht veröffentlichten wichtigen Hinweise und wertvollen Anregungen, wie wir die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Niedersachsen noch besser machen können.
Mein Dank gilt aber auch - ich sehe ihn zwar gerade nicht - dem Vorsitzenden des Unterausschusses „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ für den ergebnisorientierten und zügigen Sitzungsverlauf. Herzliche Einladung an Sie, lieber Stefan Wenzel, diese erfolgreiche Form der Sitzungsleitung künftig auch mal in Sitzungen des Haushaltsausschusses zu probieren! Da können Sie nach 100 Sitzungen jetzt noch viel Boden gutmachen.
Auch in Corona-Zeiten ist im Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnung“ wie gewohnt fleißig und vor allem erfolgreich gearbeitet worden. Es sind nach sorgfältigen Diskussionen klare, nachvollziehbare Beschlüsse gefasst und entsprechende Handlungsaufträge an die Landesregierung erteilt worden. Die SPD-Fraktion wird den Beschlussempfehlungen deshalb zustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Brinkmann. - Für die Fraktion der FDP hat der Herr Kollege Christian Grascha das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte erläutern, warum wir zwar den Nrn. 1, 2 und 3 der Beschlussempfehlung zustimmen, der Nr. 4 - also dem Punkt zu den Bemerkungen, die durch den Haushaltsausschuss auf den Weg gebracht wurden - aber nicht zustimmen werden.
Wer in den Bericht des Landesrechnungshofs schaut - und ich kann das wirklich jedem Kollegen empfehlen, insbesondere auch für den Fachbereich, in dem man tätig ist, weil hier doch verschiedene Dinge zum Vorschein kommen, die man sonst nicht ohne Weiteres mitbekommt -, findet verschiedene Punkte. Ich möchte mich auf zwei grundsätzliche Punkte beschränken, bei denen wir weniger mit den Formulierungen, die wir jetzt hier beschließen werden, sondern grundsätzlich ein Problem haben.
Der erste Punkt betrifft die NORD/LB. Wir teilen natürlich die Dinge, die wir hier beschließen. Aber Anspruch und Wirklichkeit klaffen hier eben auseinander. So hätte man beispielsweise die Frage, welche Ziele wir eigentlich mit dieser Beteiligung verfolgen, schon vor der Kapitalmaßnahme hier diskutieren müssen, und durch die Landesregierung hätten diese Ziele festgelegt werden müssen. - Deswegen können wir diesem Punkt nicht zustimmen.
Der zweite Punkt betrifft die Schuldenbremse. In dem Beschluss ist festgelegt - und alle haben dem auch zugestimmt -, dass die aufgenommenen Schulden eben nur zur Bewältigung der Auswir
kungen der COVID-19-Pandemie verwendet werden können. Aber auch hier klaffen Anspruch und Wirklichkeit auseinander; denn mir hat immer noch niemand erklären können, was Radwege, E-Ladesäulen und Polizeiautos mit der Bewältigung der Pandemie zu tun haben.
Hier wird schlicht und ergreifend politisch einfach aus dem Vollen geschöpft - und deswegen ist nicht Corona für die Schuldenberge, die jetzt entstehen, verantwortlich, sondern diese Regierung und die Fraktionen, die sie tragen, nämlich SPD und CDU.
Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Stefan Wenzel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege!
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will an den Hinweis des Kollegen Grascha anknüpfen: Wir stimmen den Nrn. 1 bis 3 zu - darunter die Entlastung für das betreffende Haushaltsjahr -, aber bei der Nr. 4 werden wir uns enthalten.
- die Missachtung haushaltsrechtlicher Bestimmungen beim Einsatz von Billigkeitsleistungen in Millionenhöhe - da geht es um KitaFinanzierung; der Rechnungshof hat festgestellt, dass hier das Budgetrecht des Landtages missachtet wird -,
- die deutliche Kritik an der Art und Weise, wie mit den Sondervermögen umgegangen wird - da ist der Rechnungshof sehr deutlich geworden -,
- das sehr interessante Kapitel zur NORD/LB - darauf hat der Kollege Grascha eben hingewiesen; das kann ich unterstützen - und