Protokoll der Sitzung vom 07.10.2020

Zu guter Letzt - ich habe die Zeit schon überschritten, fürchte ich -: Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Corona-Pandemie hat eine schleichende Strukturkrise, die wir schon vor Corona hatten - nämlich den Strukturwandel und die Transformation in ein digitales Zeitalter -, noch einmal deutlich beschleunigt.

Von daher war es richtig, dass wir in Niedersachsen zukunftsvisionär auf die Themen Innovation und Digitalisierung - mit immerhin 1,1 Milliarden Euro - und auf das Thema „Förderung von Startups“ setzen - wir haben die Förderung inzwischen von 4 Millionen auf 29 Millionen und letztendlich auf 100 Millionen Euro angehoben -, dass wir die moderne Infrastruktur in Niedersachsen zur Verbesserung der Mobilität mit rund 1 Milliarde Euro unterstützen und dass wir ein umfangreiches Entbürokratisierungsprogramm auf den Weg gebracht haben, um die Wirtschaft in Niedersachsen aus den Fesseln der Bürokratie zu befreien.

Ich halte das für einen klugen, für einen richtungsweisenden und für einen wichtigen Ansatz. Wir kümmern uns auch um die nächsten zehn Jahre in Niedersachsen, über die Corona-Pandemie hinaus, um die Interessen und Belange unserer Wirtschaft, weil ohne Wirtschaft am Ende alles nichts ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Althusmann. So schlimm war es gar nicht mit der Zeitüberschreitung. Wir rechnen ja immer die Zeit der Fragestellung und der Antwort heraus. Dadurch relativiert sich das etwas.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Tagesordnungspunkt 20 b liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir die Aktuelle Stunde insgesamt für erledigt erklären können.

Für diesen Tagungsabschnitt sind damit die Aktuellen Stunden abgehandelt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 21: Dringliche Anfragen

Es liegen, wie Sie aus der Tagesordnung ersehen, zwei Dringliche Anfragen vor.

Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus.

Ich mache aus gegebenem Anlass darauf aufmerksam, dass ein fraktionsloses Mitglied in einem

Tagungsabschnitt insgesamt eine Zusatzfrage stellen kann.

Ich weise wie üblich besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind. Sie wissen das; Sie halten sich nur nicht immer daran.

Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.

Jetzt rufe ich auf

a) „Nicht ohne guten Grund“ - Was sind die Gründe für die neuen Corona-Regelungen? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 18/7589

Die Anfrage wird von Herrn Dr. Stefan Birkner, dem Fraktionsvorsitzenden, vorgetragen. Herr Dr. Birkner, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

„Nicht ohne guten Grund“ - Was sind die Gründe für die neuen Corona-Regelungen?

Die Landesregierung beabsichtigt, zum 9. Oktober 2020 die Niedersächsische Corona-MaßnahmenVerordnung in Kraft zu setzen. Wie bereits für alle bisherigen Verordnungen liegt auch für diese neue Verordnung keine Begründung vor, obwohl es in § 39 Abs. 1 Satz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung heißt:

„Gesetz- und Verordnungsentwürfe der

Landesregierung werden mit einer Begründung versehen.“

Seit dem Inkrafttreten der letzten Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 10. Juli 2020 sind rund drei Monate vergangen.

Unter anderem soll durch § 6 Abs. 1 der neuen Verordnung erstmals ausdrücklich und unmittelbar in den durch Artikel 13 des Grundgesetzes besonders geschützten Bereich der privaten Wohnung eingegriffen werden, indem Zusammenkünfte und Feiern in den eigenen vier Wänden nur bis zu 25 Personen zulässig sein sollen und auch nur dann, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird. Verstöße dagegen werden bußgeldbewehrt sein.

Ministerpräsident Weil twitterte am 1. Oktober dazu, dass die Landesregierung darauf setze, dass

die Menschen in Niedersachsen ihr abnähmen, dass „wir nicht ohne guten Grund sagen, es sollen nicht mehr als 25 Personen im privaten Sektor zusammen feiern“.

Zuvor hatte er am 29. September laut NDRBerichterstattung im Nachgang zu der Besprechung der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin erklärt, dass man sich einig gewesen sei, dass Partys häufig Ursprung für sogenannte Corona-Hotspots seien. Er wird damit zitiert, dass man nicht riskieren dürfe, dass Feiern ohne Abstand und ohne Maske zu einem immer größeren Risiko würden. Für private Räume solle es keine Vorschriften für eine Teilnehmerzahl geben, aber eine klare Empfehlung.

Darüber hinaus wird durch die neue Verordnung der Landesregierung erneut in alle Lebensbereiche und in vielfältiger Weise in grundrechtlich geschützte Bereiche eingegriffen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum liegt entgegen der oben genannten Vorschrift der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung erneut keine Begründung vor, obwohl zwischen der aktuellen und der geplanten neuen Verordnung rund drei Monate liegen?

2. Wie begründet die Landesregierung die jeweiligen Vorschriften der geplanten neuen Verordnung im Einzelnen?

3. Warum weicht die Landesregierung von der mit den anderen Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin verabredeten Vorgehensweise ab, wonach man es bei privaten Räumen bei einer Empfehlung belassen wollte?

(Lebhafter Beifall bei der FDP und Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Die Landesregierung wird antworten. Frau Ministerin Dr. Reimann, auf geht’s! Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordnete! Ich beantworte sehr gerne Ihre Fragen. Lassen sie mich folgende Vorbemerkungen machen:

Die Ausbreitung des Coronavirus ist insbesondere durch eine Beschränkung physischer Kontakte zu

anderen Menschen zu verhindern. Angepasst an die Entwicklung des Infektionsgeschehens, wird mit einer schrittweisen Anpassung der Kontaktbegrenzungen eine Normalisierung des Alltagslebens in Niedersachsen angestrebt.

Die Landesregierung beabsichtigt, die bis zum 8. Oktober, also bis morgen, befristete Niedersächsische Corona-Verordnung neu zu strukturieren und dem aktuellen Infektionsgeschehen anzupassen. Eine Neustrukturierung dieser vielfach fortgeschriebenen Corona-Verordnung ist inzwischen aus Gründen der verbesserten Übersichtlichkeit und Lesbarkeit erforderlich geworden. Gleichzeitig ist es erforderlich, die allgemeinen Verhaltensregeln, die Gebote und Verbote anhand der aktuellen pandemischen Lage und des Infektionsgeschehens zu überprüfen und anzupassen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade private Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Alle Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen und das Infektionsrisiko vertretbar sind. Wenn irgend möglich, sollen solche Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räumen ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten.

Sehr geehrte Damen und Herren, bei ansteigendem Infektionsgeschehen müssen insbesondere auch Maßnahmen wie Beschränkungen für private Feiern und Veranstaltungen erlassen werden. Den Verabredungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder folgend, sollen in die neue Niedersächsische Corona-Maßnahmen-Verordnung auch Regelungen aufgenommen werden, die einer unkontrollierten Ausbreitung des Virus bei privaten Feiern entgegenwirken.

Die wichtigsten Grundregeln - um das noch einmal zu betonen - sind und bleiben die AHA-Regeln: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmaske tragen. In den kommenden Wochen kommt mit Blick auf den Winter das Lüften hinzu.

Darüber hinaus ist die Kontaktnachverfolgung - Containment - weiterhin als wirksame Maßnahme anerkannt. Diese setzt eine lückenlose Datenerhebung und Dokumentation voraus. Das gilt insbesondere z. B. in der Gastronomie, aber auch in allen anderen öffentlichen Bereichen, wo Menschen zusammenkommen.

Im privaten Bereich ist neben Abstand und Hygiene die Begrenzung der Teilnehmerzahl von Gästen ein wirksames Mittel gegen die Verbreitung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich gern Ihre Fragen.

Die erste Frage ist: „Warum liegt entgegen der oben genannten Vorschrift der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung erneut keine Begründung vor, obwohl zwischen der aktuellen und der geplanten neuen Verordnung rund drei Monate liegen?“

Dazu ist grundsätzlich zu sagen: Seit Wochen werden das Infektionsgeschehen und das Für und Wider von Maßnahmen landauf, landab kontinuierlich diskutiert, und das in allen Einzelheiten. Deswegen ist wenig von dem, was wir jetzt tun, überraschend.

Bei der Vorschrift unserer Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung handelt es sich um reines Innenrecht zur Ausdifferenzierung und zur Organisation von Verfahren. Außenwirkung kommt einem Verstoß gegen unsere Gemeinsame Geschäftsordnung nicht bzw. nur dann zu, wenn ein Durchschlagen der Vorgaben der Verfassung angenommen werden kann. Die Niedersächsische Verfassung schreibt eine Begründung beim Erlass einer Verordnung aber nicht vor.

Eine detaillierte Begründung wäre auch, wenn sie wirklich einen Mehrwert haben sollte, sehr zeitaufwendig. Dieser Aufwand ist vor dem Hintergrund der Eilbedürftigkeit der Corona-Verordnung weder zielführend noch leistbar. Die Herstellung eines konzeptionell und rechtssprachlich guten Verordnungsinhaltes geht dem vor. Das gilt auch für die für den 9. Oktober angekündigte Corona-Maßnahmen-Verordnung.

Zu den drei Monaten: Es gibt eine alte Verordnung, die drei Monate alt ist. Wir haben mehrfach darauf verzichtet, eine Veränderung daran vorzunehmen, weil wir das Infektionsgeschehen beobachten wollen. Das Konzept für die Veränderung in dieser Verordnung datiert aber von Ende September. Es wird seitdem in den Verordnungstext umgesetzt.