Protokoll der Sitzung vom 11.11.2020

- Entschuldigung, darf ich das ganz kurz ausführen? - Danke.

Punkt 2: Es ist eine gute parlamentarische Gepflogenheit, dass wir hier in der Sache diskutieren. Sie haben ja gerade gesagt, dass unser Antrag inhaltlich Ihren Intentionen entspricht, Sie ihn aber gerne im Ausschuss noch weiterberaten würden. Das führt aber den Inhalt des Antrags völlig ad absurdum, weil die bisher geplante Regelung zum 1. Ja

nuar 2021 greifen und mithin dieser eine Punkt vorab im Ausschuss beraten werden soll.

Heute Morgen haben wir innerhalb der Koalition noch einmal darüber gesprochen. Dass wir Sie nicht vorher gefragt haben, war keine Absicht. Aber zu argumentieren, dass Sie uns heute eine sofortige Abstimmung verweigern, weil Sie gestern keine sofortige Abstimmung bekommen haben, halte ich für wenig sinnvoll in der Sache. Das entspricht auch nicht dem, dass man in der Sache Politik machen möchte. Meine Fraktion möchte ein deutliches Signal nach Berlin senden.

(Christian Meyer [GRÜNE]: „Auch nicht“ - das heißt, Sie haben gestern auch nicht in der Sache entschieden!)

- Nun sabbeln Sie doch nicht die ganze Zeit dazwischen!

Frau Osigus hat jetzt das Wort! - Für die Fraktion der Grünen hat sich der Kollege Limburg noch einmal zu Wort gemeldet; er hat noch eine Restredezeit. Es besteht gleich also noch jede Möglichkeit zur Erwiderung.

Gerade meldet sich die Kollegin Frau Staudte zu einer Zwischenfrage. Frau Osigus, lassen Sie sie zu?

Nein, Frau Staudte, tut mir leid. Das hätte jetzt gut gepasst, aber der Kollege Limburg hat gleich noch das Wort, und er hat noch Restredezeit. Erst einmal spricht jetzt Frau Osigus weiter. Bitte!

Im Rechtsausschuss praktizieren wir ja ein gutes parlamentarisches Miteinander, auch mit Ihnen, Herr Limburg. Insofern verstehe ich die Schärfe hier nicht so richtig.

Wir wollen ein deutliches Signal nach Berlin senden. Was die FDP-Fraktion gesagt hat, ist in der Sache richtig. Wenn es noch weiteren Besprechungsbedarf zu anderen Punkten gibt, können wir das gerne in einen weiteren Antrag einfließen lassen. Ich bitte Sie aber noch einmal, Ihre Position zu überdenken und hier diesbezüglich keine Streitigkeit aufzumachen.

Wenn man in der Sache dafür ist, kann man, denke ich, in der Sache mit uns stimmen. Insofern bitte ich Sie noch einmal, heute dem Antrag auf sofortige Abstimmung zuzustimmen.

Danke schön.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. - Wie eben schon angekündigt: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Limburg mit einer kleinen Restredezeit. Bitte schön!

Ich möchte schon, Frau Präsidentin, nach § 71 Abs. 3 zusätzliche Redezeit beantragen.

Genau. Das stand aber nicht auf Ihrem Zettel.

Das tut mir leid.

Deshalb habe ich erst einmal die Restredezeit von elf Sekunden genommen. Nach § 71 Abs. 3 - wie bei dem Kollegen Dr. Genthe - kommen noch 90 Sekunden dazu. Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Osigus, da haben Sie mich möglicherweise missverstanden. Ich habe nicht gesagt, dass der Antrag voll unserer Position entspricht. Denn in der Tat würden wir - ungeachtet sonstiger Streitigkeiten - selbstverständlich zustimmen können, wenn es so wäre. Das ist aber nicht so.

Ich habe gesagt, wir teilen den Grundsatz, dass es richtig ist, dass solche Strukturentscheidungen in den Ländern getroffen werden und nicht im Bund, dass es aber eine Diskrepanz gibt zwischen dem, was die Kollegin Niewerth-Baumann hier in der Debatte gesagt hat, und dem, was im Antrag steht. Im Antrag steht, die Länder sollen die Möglichkeit behalten, selber über Insolvenzgerichte zu entscheiden. In Ihren Reden haben Sie beide gesagt, im Insolvenzrecht sei alles in Ordnung, alles sei gut, dieses Signal müssten wir nach Berlin geben; die Insolvenzgerichte sollten genauso bleiben, wie sie sind. Dazu habe ich gesagt, dass wir mindestens Diskussionsbedarf haben und uns doch noch

gerne unterrichten lassen würden - nicht, dass eine Zustimmung zu einem Antrag sozusagen so verstanden wird, wie Sie beide das in Ihren Begründungsreden gesagt haben.

Zu den Verfahrensfragen: Wie gesagt, die Verfahrensfragen sind nicht der Grund, warum wir widersprechen, sondern der inhaltliche Beratungsbedarf. Herr Dr. Genthe hat zu Recht gesagt: Wenn wir alle im Rechtsausschuss dies wollen, dann können wir in der Tat sehr zügig bis zum Dezember-Plenum zu einer Einigung kommen. Insofern sehe ich nicht, wie das dem entgegensteht, zumal die Ministerin ja auch ausgeführt hat, dass sie selbst bereits auf Bundesebene aktiv ist. Insofern noch einmal: Ich kann Ihr großes Misstrauen in die Große Koalition auf Bundesebene und in Ihre Parteifreundin Frau Lambrecht an der Stelle nicht nachvollziehen.

Frau Osigus, die Schärfe haben Sie leider hineingebracht, und zwar mit Ihren einleitenden Worten.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP - Christian Grascha [FDP]: So ist es!)

Wenn wir über Gepflogenheiten reden und Sie hier Ihre Rede mit „Ja, können vielleicht, aber müssen nicht“ anfangen, dann haben Sie formalrechtlich natürlich recht. Sie müssen mit der Opposition überhaupt nicht reden. Die Große Koalition muss mit der Opposition nie reden, sondern kann hier - soweit sie die Mehrheit hat - machen, was sie will. Guter parlamentarischer Brauch, Anerkennung und Akzeptanz von Oppositionsrechten und gutem gegenseitigen Miteinander ist das allerdings nicht, Frau Kollegin.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Für die CDUFraktion hat sich die soeben auch angesprochene Abgeordnete Frau Dr. Esther Niewerth-Baumann noch einmal zu Wort gemeldet. Sie haben noch 3:04 Minuten Restredezeit. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gut, wenn man sich kurz fasst. Dann hat man immer noch genug Restredezeit, um noch etwas auszuführen.

Ich möchte hier einen etwas versöhnlicheren Ton hineinbringen. Es wäre sicherlich sinnvoll gewesen, wenn wir früher auf die Idee gekommen wären und Sie früher darauf angesprochen hätten. Ich hätte es auch begrüßt, wenn wir früher darauf gekommen wären. Das sind wir aber leider nicht. Die Idee ist erst heute Morgen im bilateralen Gespräch entstanden. Deshalb bitte ich noch einmal darum, ob Sie sich nicht vielleicht doch überlegen können, über Ihren Schatten zu springen und unserem Ansinnen doch zuzustimmen.

Noch einmal zur Sache: Ich habe es vielleicht etwas falsch ausgeführt. Ich sage nicht, alles sei perfekt, und es solle sich gar nichts ändern. Für mich geht es ein bisschen darum: Es gibt ja immer die Debatte darüber, die kleinen Amtsgerichte überall zuzumachen. Ich finde schon, dass man auch gewachsene Strukturen beachten muss und dass man einfach beachten muss, dass beispielsweise ein Wiefelsteder Richter mehr darüber weiß, wie ein Wiefelsteder tickt, und dann vielleicht auch besser beurteilen kann, wie dort z. B. eine Wirtshauskeilerei ausgeht.

(Björn Försterling [FDP]: Wirtshaus- keilerei in Wiefelstede!)

Insofern finde ich es schon sehr gut, dass wir diese gewachsenen Strukturen in unserem Flächenland Niedersachsen haben. Natürlich kann man sich das aber bei den Insolvenzgerichten im Einzelnen angucken. Die dezentrale Möglichkeit - also nicht nur 11 Gerichte, sondern stattdessen 33 - würden wir als sinnvoll erachten.

Die Zeit drängt etwas. Deshalb bitten wir darum, dass der Antrag nicht in den Ausschuss überwiesen wird. Selbstverständlich können Sie dies aber tun.

Ich danke noch einmal für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Niewerth-Baumann.

Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wie gerade gehört, haben die Fraktionen von SPD und CDU für ihren Antrag in der Drucksache 18/7830 beantragt, die zweite Beratung und damit die Entscheidung über den Antrag sofort anzuschließen.

Der Landtag kann dies beschließen, sofern nicht gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung mindestens 20 Mitglieder des Landtages für eine Überweisung des Antrages an einen Ausschuss stimmen.

Ich frage daher entsprechend unserer Geschäftsordnung zunächst, ob Ausschussüberweisung beantragt wird.

(Zurufe von den GRÜNEN und von der FDP: Ja!)

- Ich sehe, dass die Fraktion der Grünen ebenso wie die Fraktion der FDP die Ausschussüberweisung beantragt. Das heißt, dass wir jetzt darüber abstimmen müssen. Das erforderliche Quorum beträgt 20 Mitglieder. Eine Ausschussüberweisung ist beantragt.

Ich frage: Wer stimmt der Ausschussüberweisung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Nach unserer Zählung hier oben waren es 21 Stimmen von den Fraktionen der Grünen und der FDP. Damit haben sich mehr als 20 Mitglieder des Landtages für eine Ausschussüberweisung ausgesprochen. Sie ist damit folglich zustande gekommen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zu überweisen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit ist der Antrag einstimmig in den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen.

Vielen Dank Ihnen. Damit verlassen wir den Tagesordnungspunkt 38

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 39: Erste Beratung: Für den Schutz von Klima, Umwelt und Gesundheit: Erdöl und Erdgas in der Erde lassen, Förderende einleiten, unnötige Kosten verhindern! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/7723

Für die Einbringung hat sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Imke Byl zu Wort gemeldet. Bitte, Frau Byl!

(Unruhe)