Wiebke Osigus
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte auch ich für den Bereich Justizvollzug meinen Dank aussprechen: Dank an die zahlreichen Beschäftigten, die unermüdlich ihr Bestes geben, um die Sicherheit in Niedersachsen zu gewährleisten, Dank an die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die im Austausch mit uns ihre Wahrnehmung offen kommuniziert haben, und auch Dank an die Leitungen der Anstalten und an das MJ für die Gesprächsbereitschaft und die zielorientierte Suche nach konstruktiven Lösungen. Danke schön!
Meine Damen und Herren, der Justizvollzug liegt zumeist außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung. Zumeist endet die mediale Berichterstattung mit der Urteilsverkündung und der Mitteilung des Strafmaßes. Sofern dann alle Rädchen ineinandergreifen, bleibt die Strafvollstreckung in der Haftanstalt unter dem Radar.
Auch im vergangenen Jahr war die Sicherheit in Niedersachsen trotz Corona gewährleistet. Auch hierfür gilt allen Beteiligten der Dank meiner Fraktion.
Um die Sicherheit weiterhin zu gewährleisten, stehen 2,4 Millionen Euro für die Beschaffung von Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln für die Justizvollzugsanstalten sowieso 250 000 Euro für die Anschaffung und den Austausch veralteter
Schusswaffen gegen die Dienstpistole SFP9 zur Verfügung.
Ebenso gehen wir weiter kleine Schritte in Richtung Personalverstärkung durch insgesamt 15 dauerhafte neue Stellen.
In diesem Zusammenhang haben wir über die politische Liste zusätzlich 400 000 Euro zur Stärkung der Straffälligenhilfe eingestellt. Dies unterstützt die Wiedereingliederung von Straftätern insbesondere durch Mithilfe der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe.
Auch die geplante Anschaffung eines neuen Gefangenentransporters möchte ich hier gern hervorheben.
Besonders hervorheben möchte ich zudem den Einsatz des Verbandes Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter, den wir zuletzt im Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ honoriert haben. Wir haben uns in diesem Zusammenhang für transparentere Kriterien für die Verteilung des Personal- und Sachkostenbudgets eingesetzt.
Meine Damen und Herren, Strafverfolgung muss in Niedersachsen weiterhin einen hohen bzw. noch höheren Stellenwert haben. Sichere, gut ausgestattete Haftanstalten schaffen Vertrauen und bieten einen qualitativen, attraktiven Arbeitsplatz. Nicht zuletzt ist es unsere Pflicht, das in uns gesetzte Vertrauen der Bevölkerung nicht zu enttäuschen.
Mich persönlich freut es daher, dass wir neben den genannten Schwerpunkten mit der politischen Liste zusätzlich 150 000 Euro an Zuschüssen für den Landespräventionsrat zur Prävention sexuellen Missbrauchs bereitstellen konnten.
Alles in allem wird es weiterhin unsere Aufgabe sein, die finanziellen und personellen Möglichkeiten auszubauen. Dies sehen wir als unsere Pflicht an. Auf diesem Weg befinden wir uns.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz - so der Arbeitstitel eines Bundesgesetzes, das letztlich den Anlass für diese Rede bzw. den Entschließungsantrag liefert und in dessen Gelingen wir uns als Koalitionäre hier in Niedersachsen einmischen möchten.
Mit ein bisschen mehr Verstärkung, okay.
Meine Damen und Herren, worum soll es gehen? - Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ist dabei, das Insolvenzrecht zu reformieren mit Auswirkungen auf die niedersächsische Justizlandschaft. Konkret geht es um die Anzahl
der Gerichte, die Unternehmerinsolvenzen bearbeiten sollen. Das BMJV möchte Insolvenzgerichte schließen, um genau zu sein: 22 von 33. Und um es gleich vorwegzunehmen: Das findet meine Landtagsfraktion falsch.
Meine Damen und Herren, wir als SPD-Landtagsfraktion möchten das nicht, ebenso wenig wie unser Koalitionspartner.
Mehr noch: Wir halten diesen Teil der Reform für höchst unsensibel. Das Flächenland Niedersachsen hat eine gewachsene Gerichtslandschaft mit insgesamt 80 Gerichten. 33 hiervon bearbeiten derzeit Insolvenzen - zum Teil, weil Niedersachsen sie dazu ermächtigt hat. Der Bundesgesetzgeber möchte diese Ermächtigung nunmehr streichen. Wir als Koalitionäre haben auf dieser Grundlage einen Antrag geschrieben.
Wir möchten weiterhin für Niedersachsen die Berechtigung erhalten, in diesem Bereich selbstständig Zuständigkeit mitzubestimmen und kleinere Standorte für zuständig zu erklären. Wir stehen hinter unseren kleineren Amtsgerichten. Wir halten es für gut und richtig, dass der Insolvenzverwalter ebenso wie der Gerichtsvollzieher seinen Bezirk und in den meisten Fällen auch seine Schuldner persönlich kennt. Wir wollen nicht, wie auf Bundesebene vorgesehen, zum 1. Januar nächsten Jahres 22 Geschäftsbereiche auf 11 Bestandsgerichte aufteilen.
Meine Damen und Herren, uns als Fachpolitikern ist bewusst, wie organisatorisch, personell und auch technisch an unseren Gerichten in Niedersachsen gearbeitet wird. Wir wissen um die Strukturen der Gebäude. Wir wissen um die Ausstattung. Wir sehen auch, unabhängig von Corona, die Bedarfe und erfahren diese auch im regelmäßigen Austausch mit allen Ebenen der Justiz und dem Niedersächsischen Justizministerium. Und wir kennen auch die Kriterien des Landesrechnungshofs.
Aber, meine Damen und Herren, für meine Fraktion ist der Erhalt einer flächendeckenden, dezentralen, bürgernahen Justiz nicht verhandelbar.
Wir möchten die Bürgernähe, die Atmosphäre, die Nähe zu den örtlichen Gegebenheiten und die damit verbundenen kurzen Wege ebenso wie die Ortskenntnisse.
5 000 Insolvenzverfahren liefen allein im letzten Jahr über die niedersächsischen Richtertische, gerechnet auf 33 Insolvenzgerichte. Selbst wenn man jetzt noch zwischen den Bereichen Verbraucher und Unternehmer unterscheiden würde, hielten wir eine Zentralisierung für falsch. Unsere Gerichte, die wir als eine der großen Säulen unseres Systems achten, leisten hervorragende Arbeit. Und weder die Qualität noch die Quantität gibt Anlass für Einsparungen in der Fläche.
Meine Damen und Herren, unsere Gerichte sind sehr gut ausgelastet. Die Umschichtung von etwa einem Drittel der Insolvenzverfahren von 33 auf 11 Einheiten hätte nicht nur eine erhebliche Mehrbelastung zur Folge. Nein, mehr noch. Es bräuchte Abordnungen von Personal, neue Räumlichkeiten bzw. deren Anmietung und führt damit natürlich zu einer Mehrbelastung an den einzelnen Gerichten bzw. zu längeren Fahrzeiten.
Wir möchten nicht, dass hier künstlich ein Nadelöhr erzeugt wird. Auch in Anbetracht der aktuellen Corona-Situation halten wir eine Umstrukturierung zum 1. Januar 2021 für nicht machbar und lehnen diese ab.
Meine Damen und Herren, Justiz muss in der Fläche sichtbar und damit dezentral aufgestellt sein. Wir möchten eine bürgernahe und nahbare Gerichtsbarkeit, die über ganz Niedersachsen gut aufgestellt ist. Wir möchten, dass Niedersachsen die Standorte mitbestimmen darf und möchten dieses Signal deutlich und vor allem kurzfristig nach Berlin senden.
Aus Sicht der Koalitionäre ist daher heute eine sofortige Abstimmung hierfür der richtige Weg, insbesondere weil der 1. Januar nächsten Jahres naht. Jede Ausschussüberweisung verringert aus unserer Sicht die Chance, unsere Argumente noch mit einfließen zu lassen. Wir wollen für Niedersachsen heute handeln.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Limburg, man hätte Sie sicherlich vorher fragen können, aber nicht grundsätzlich müssen. Punkt 1.
- Entschuldigung, darf ich das ganz kurz ausführen? - Danke.
Punkt 2: Es ist eine gute parlamentarische Gepflogenheit, dass wir hier in der Sache diskutieren. Sie haben ja gerade gesagt, dass unser Antrag inhaltlich Ihren Intentionen entspricht, Sie ihn aber gerne im Ausschuss noch weiterberaten würden. Das führt aber den Inhalt des Antrags völlig ad absurdum, weil die bisher geplante Regelung zum 1. Ja
nuar 2021 greifen und mithin dieser eine Punkt vorab im Ausschuss beraten werden soll.
Heute Morgen haben wir innerhalb der Koalition noch einmal darüber gesprochen. Dass wir Sie nicht vorher gefragt haben, war keine Absicht. Aber zu argumentieren, dass Sie uns heute eine sofortige Abstimmung verweigern, weil Sie gestern keine sofortige Abstimmung bekommen haben, halte ich für wenig sinnvoll in der Sache. Das entspricht auch nicht dem, dass man in der Sache Politik machen möchte. Meine Fraktion möchte ein deutliches Signal nach Berlin senden.
- Nun sabbeln Sie doch nicht die ganze Zeit dazwischen!
Nein.
Im Rechtsausschuss praktizieren wir ja ein gutes parlamentarisches Miteinander, auch mit Ihnen, Herr Limburg. Insofern verstehe ich die Schärfe hier nicht so richtig.
Wir wollen ein deutliches Signal nach Berlin senden. Was die FDP-Fraktion gesagt hat, ist in der Sache richtig. Wenn es noch weiteren Besprechungsbedarf zu anderen Punkten gibt, können wir das gerne in einen weiteren Antrag einfließen lassen. Ich bitte Sie aber noch einmal, Ihre Position zu überdenken und hier diesbezüglich keine Streitigkeit aufzumachen.
Wenn man in der Sache dafür ist, kann man, denke ich, in der Sache mit uns stimmen. Insofern bitte ich Sie noch einmal, heute dem Antrag auf sofortige Abstimmung zuzustimmen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Kinder und Jugendliche sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen“ - so lautet Art. 4 a unserer Landesverfassung. Beinahe tägliche
Schlagzeilen zeigen uns allerdings: Realität ist dieser Schutz nicht. Kinder werden wahrscheinlicher Opfer von sexueller Gewalt als Opfer eines Verkehrsunfalls. Medien berichten, Schuldige werden schnell gesucht und gefunden. Neuer Tag, neues Thema!
Meine Damen und Herren, die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP bringen heute die Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes auf den Weg und setzen damit ein deutliches Zeichen, Zustände verändern zu wollen.
Der Blick, der Fokus gerichtet auf eine behütete Kindheit, eingebettet in ein Netz aus Ansprechpartnern, kann sexuelle Gewalt eindämmen und bestenfalls verhindern. Meine Damen und Herren, dies muss erklärtes Ziel sein. Kein Kinderkörper darf Ziel sexueller Handlungen oder ausgelebter Fantasien werden. Schutzsuchende und schutzbefohlene Minderjährige müssen genau diesen Schutz erfahren.
Wer Kinderschutz fordert, muss Kinderschutz allerdings auch ernst meinen. Aus jedem gesellschaftlichen Bereich gibt es mittlerweile Meldungen über sexuelle Gewalt an Kindern: Familien, Pflegefamilien, Freizeitbereiche wie Sportvereine oder
Pfadfinder, Institutionen wie Kindergärten oder Kirche.
Die heute thematisierte Kommission wird genauer hinschauen: Gibt es Defizite im Bereich der Jugendämter? Wenn ja, was können wir tun? Wie sieht es an Schulen und an Kindergärten mit Präventionskonzepten aus? Familien, Pflegefamilien, Pflicht und Freizeit. Wir richten den Blick auf die Seite der Opfer und der potenziellen Opfer.
Meine Damen und Herren, neben dem großen Bereich Opferarbeit sind weitere wichtige Schritte vorgesehen. Expertenanhörungen zu Tätern und Personen mit entsprechender Neigung, Fragen nach Kinderschutzzentren, Familien- und Sorgerecht, Datenaustausch zwischen beteiligten Behörden und Trägern sowie Weiterbildung und Präventionsarbeit. Wir haben den Antritt, den Status quo zu bündeln, Arbeitsergebnisse zu einen und Konzepte für eine künftige Strategie zu empfehlen.
Meine Damen und Herren, sexuelle Gewalt an Kinderkörpern passiert täglich. Die jüngsten Opfer sind Säuglinge oder Kleinkinder. Die Tatsache, dass die Taten gefilmt, die Filme geteilt und getauscht werden, muss ebenfalls im Fokus dieser Kommission stehen. Das Wort „Kinderpornografie“ schafft ein Stück Distanz zu dem Leid, was sich dahinter verbirgt. Digitaler Fortschritt, fatal genutzt! Bereits Aufnahmen mit dem Handy haben entsprechende Qualität und können verschlüsselt geteilt werden, alles im Verborgenen.
Ich habe mich beim LKA mit entsprechenden Sequenzen auseinandergesetzt, meine Damen und Herren. Sie sehen dort ganz normale Kinderzimmer, Wohnzimmer oder Teile von Wohnungen, wie sie jeder von uns kennt. Sie sehen Kinder, die Ihre Kinder oder Enkel sein könnten, die Sie vielleicht aus der Nachbarschaft kennen, und Sie sitzen fassungslos davor, und der Ermittler erklärt Ihnen, dass vielleicht der eine Bettpfosten oder die eine Daumenform wiedererkannt werden könnte, um den Täter zu finden - vielleicht. Sequenz zu Ende, nächste Sequenz, nächstes Kind! Es gibt tausende solcher Filmausschnitte, meine Damen und Herren. Es gibt mithin Tausende solcher Kinderseelen. Und während ermittelt wird, bleibt die Realität des Kindes Realität.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag verurteilt solche Taten aufs Allerschärfste.
Gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen streben wir Ergebnisse an, die die Situation im Bereich Kinderschutz entscheidend verbessern.
Gleichwohl - und das ist wichtig -: Die Arbeitsergebnisse können die gesellschaftliche Aufmerksamkeit nicht ersetzen. Es ist an uns allen, hinzusehen. Es ist an uns allen, auf unser Bauchgefühl zu hören, wenn uns etwas komisch vorkommt. Und es ist an uns allen, eine innere Haltung des Sichnicht-einmischen-Dürfens zu hinterfragen. Im
Schnitt muss ein Kind siebenmal die Erlebnisse andeuten, bis eine erwachsene Person aufmerksam wird. In Anbetracht der Überwindung und der Zeit, die dies kostet, ist dies eindeutig zu viel.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat den Antritt, hinzusehen und zu verändern. Wir brauchen eine gesellschaftliche Haltung, die den Bereich sexueller Gewalt nicht negiert und auch nicht verdrängt, sondern aktiv hinsieht.
Warum dürfen Erwachsene sich als Kinder verkleiden und in nachgestellten Kinderzimmern frei verkäufliche pornografische Filme für Erwachsene drehen? Warum gibt es Silikonpuppen in der Größe und der Statur von Grundschulkindern, die mit Öffnungen im Intimbereich aus „gefühlsechtem“ Silikon verkauft werden dürfen? Und warum ist Streicheln im Windelbereich zwecks sexueller Befriedigung eigentlich weniger schlimm als zusätzliches Eindringen?
Vor allem: Warum gibt es überhaupt eine Diskussion? Muss nicht eine Diskussion immer eine abweichende Meinung voraussetzen? Das habe ich mich übrigens gestern schon gefragt: Wie kann es sein, dass es zum Thema Kinderschutz kontroverse Meinungen gibt?
Niedersachsen muss eine behütete Kindheit sicherstellen, meine Damen und Herren. Und wir als SPD-Fraktion werden uns hierbei nicht aufs Reden beschränken, sondern heute diese Kommission auf den Weg bringen und dann handeln.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die Reichskriegsflagge geschwenkt wird, wenn offen extremistisches Gedankengut skandiert wird, wenn antisemitische Sprüche salonfähig werden sollen, wenn Menschen wegen ihrer Herkunft oder wegen ihrer Hautfarbe offen angegriffen werden und das Ganze im Jahr 2020 passiert, haben Demokratinnen und Demokraten die Pflicht, zu reagieren, und ist die heute vorliegende Novelle des Verfassungsschutzgesetzes ein ganz konsequenter und wichti
ger Schritt zur Stärkung der Demokratie und des niedersächsischen Verfassungsschutzes.
Ein wichtiges Mittel, um unsere Demokratie zu schützen, ist ein gut aufgestellter, effektiv arbeitender Verfassungsschutz, ein Nachrichtendienst, dessen Befugnisse für den normalen Bürger im Verborgenen liegen, fest im Blick unseres Innenministers Boris Pistorius und der parlamentarischen Kontrolle - insbesondere, Herr Wichmann, der G 10-Kommission.
Meine Damen und Herren, wir können stolz auf unsere Verfassungsschützerinnen und Verfassungsschützer sein, deren Arbeit mit der hier vorliegenden Novelle gestärkt werden wird. Die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte möchte auch ich noch einmal hervorheben.
Die angedachte Speicherung der Daten Minderjähriger ab 14 Jahren spiegelt die heutige Realität wider. Wir erleben frühe Radikalisierungen. Bereits sehr junge Personen fühlen sich zu extremistischen Organisationen hingezogen und werden von diesen vereinnahmt. Die Senkung auf das 14. Lebensjahr von zuvor 16 Jahren zieht eine berechtigte Parallele zum Strafrecht und ist konsequent. Gleichwohl wird es mit der SPD-Fraktion ebenso wie mit dem Innenminister keine verdachtsunabhängigen oder altersunabhängigen Datenspeicherungen geben. Die Hürde bleibt unverändert und richtigerweise hoch.
Richtig ist in diesem Zusammenhang auch die sogenannte Kontostammdatenabfrage. Gerade im Bereich der übergreifenden Vernetzungen sind nicht zuletzt die Finanzströme ein entscheidender Weg zu den Hintermännern. Der Austausch zwischen Verfassungsschutz und Steuerbehörde wird hier Licht ins Dunkel bringen und Strukturen offenlegen.
Meine Damen und Herren, als regierungstragende Fraktion begrüßen wir die Umsetzung des Koalitionsvertrages, insbesondere die Erleichterung der Datenübermittlung im Bereich der Präventionsarbeit. Gerade im Bereich Aussteigerhilfe und Prävention ist eine gute Vernetzung erfolgssichernd und zielführend. Der vorgelegte Entwurf nimmt auch hier den Datenschutz in den Blick und ergänzt zudem europäisch notwendige redaktionelle Änderungen.
Bereits unter Rot-Grün galt das Verfassungsschutzgesetz nach der letzten Novelle als eines der modernsten Deutschlands.
Durch die nunmehr in die Wege geleiteten Veränderungen wird dieser Prozess fortgesetzt, Herr Limburg. Im Bereich der V-Personen kann ebenfalls die Umsetzung des Koalitionsvertrages durch die Streichung der „erheblichen Bedeutung“ fokussiert werden und wird zudem Gegenstand der Ausschussberatung werden. In diesem höchst sensiblen Bereich gilt es, einen Ausgleich zwischen den Schutzinteressen des Staates und dem Grundrechtsschutz des Einzelnen zu finden.
Meine Damen und Herren, der Verfassungsschutz braucht keine Superlative. Es geht gerade nicht um „höher, schneller, weiter“ und „immer mehr“. Dieser Bereich ist und bleibt sensibel. Wir reden darüber, dass Menschen in ihrer privaten Lebensführung beobachtet und überwacht werden, wenn es die gesetzliche Lage denn zulässt. Daher muss das Gesetz mit den jetzigen und den zukünftigen Entwicklungen Schritt halten - dies allerdings mit Augenmaß. Die gedankliche und die tatsächliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger ist ein hohes Gut, das erst einmal nicht mit einer lückenlosen Überwachung kompatibel ist.
Mit meiner Fraktion wird es daher aus heutiger Sicht keine weiteren Einschnitte, insbesondere keine Onlinedurchsuchung geben. Wenn der Verfassungsschutz schon nicht „in echt“ in die Wohnung darf, dann ist auch der Schritt, in der virtuellen Welt zu durchsuchen, zu weit. Ein Nachrichtendienst ist nämlich gerade nicht die Polizei, sondern mit jeweils unterschiedlichen Befugnissen ausgestattet und von dieser strikt getrennt. Die SPD-Fraktion lehnt Gedankenspiele in Richtung des gläsernen Bürgers ab.
Meine Damen und Herren, Verfassungstreue ist keine politische Meinung, sondern eine gesellschaftliche Grundhaltung und insbesondere nicht verhandelbar. Jeder, der sich mit Extremisten umgibt, muss sich genau hieran messen lassen und wissen, dass der Staat über starke Instrumente verfügt und diese auch einsetzen wird. Extremismus lässt sich nicht Worten relativieren. Die
angestrebte Novelle wird mit diesem Tempo Schritt halten. Wir werden sie mit den Fachpolitikern im Verfassungsschutz- und im Rechtsausschuss gerne beraten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer will, sucht Wege, und wer nicht will, sucht Gründe. Aus meiner Sicht könnte so der Subtext zu diesem Antrag lauten. Meine Damen und Herren, seit einem Jahr befassen wir uns mit dem Thema sexuelle Gewalt. Hätten Sie mich vor einem Jahr gefragt, ich wäre fest davon überzeugt gewesen, dass es heute eine breite Mehrheit im Niedersächsischen Landtag geben würde, gerade für die Punkte „Abschaffung der Verjährung“, „Bestrafung von Mitwissern“ und „Erhöhung des Strafmaßes“. Daneben umfasst unser Antrag den Ausbau von Beratungsangeboten und Therapiemöglichkeiten für Täter. Alles wichtige Vorhaben, alles sehr wichtige Signale!
Die Mehrheit gibt es heute nur durch die klare Positionierung der Großen Koalition aus SPD und CDU, und das ist richtig so.
Meine Damen und Herren, jedes misshandelte Kind ist eines zu viel. Die Forderung meiner Fraktion bleibt: Wir fordern Opferschutz vor Täterschutz. Wir fordern die bestmögliche Transparenz im Umgang mit unseren Kindern. Wir fordern, dass solche Taten nicht verjähren dürfen. Es geht uns um generationsübergreifenden Schutz. Es gibt keine „Ausrutscher“, und es gibt auch kein „ein bisschen Gewalt“. Natürlich ist das kein Kavaliersdelikt.
Nur, wer Kinderschutz fordert, muss dies auch ernst meinen. Ernst meinen, bedeutet, auch zu handeln. Ja, wir müssen reflektieren. Ja, wir müssen abwägen. Ja, es ist gut und richtig zu diskutieren. Sodann aber - das sage ich in aller Deutlichkeit - muss eine politische Umsetzung erfolgen und nicht auf zukünftige Erkenntnisse verschoben werden, die erst noch erarbeitet werden müssen.
Meine Damen und Herren, wir stimmen heute über ein deutliches Signal aus Niedersachsen nach Berlin ab. Das Paket unserer sozialdemokratischen Bundesjustizministerin ist bereits an dieser Stelle ganz deutlich zu loben: Proaktiv besonders Fortbildungen für die Jugendstaatsanwaltschaften und Familienrichter vorzusehen, die Erhöhung der Strafrahmen bis zur Aufwertung als Verbrechen sowie die langen Speicherfristen im Bundeszentralregister bzw. Führungszeugnis sind bereits jetzt Leuchttürme im Bereich Kinderschutz und werden von uns als SPD-Landtagsfraktion sehr deutlich begrüßt.
Meine Damen und Herren, es gibt kein, aber auch gar kein Argument dafür, dass sich Erwachsene an dem Körper oder der Seele der Schwächsten unserer Gesellschaft vergreifen. Es scheint aber zuweilen einen gesellschaftlichen Reflex dahin gehend zu geben, die Ohren und die Augen beim Thema sexuelle Gewalt zu verschließen.
Aus diesem Grund bin ich überzeugt, dass über die Bestrafung von Mitwissern gesprochen werden muss. Der Gedanke verfängt vor allem in größeren Organisationseinheiten, wie wir es beispielsweise in den Kirchen wahrnehmen mussten, oder bei aufgedeckten pädophilen Netzwerkstrukturen.
Es gibt Menschen, die schon länger ein komisches Gefühl hatten, die wussten, dass sich da irgendwas tut, dass es irgendwie komisch ist. Das Gefühl, sich nicht einmischen zu wollen, wegsehen zu dürfen, die Angst, etwas falsch wahrgenommen zu haben, führt dann aber doch zum Schweigen. Und hier setzt diese Strafbarkeit an, und die schafft Rückhalt.
Diesen Ansatz nur auf die Beratungsstellen herunterzubrechen, einen dortigen Vertrauensverlust zu thematisieren und damit komplett zu verneinen, kann nicht Ende dieses Themas sein. Das Opfer möchte seine Situation aktiv ändern. Wir haben bereits in anderen Bereichen Ausnahmen, beispielsweise für Berufsgeheimnisträger, die im Bundesgesetz vorgesehen werden können. Der Gedanke bleibt daher richtig; über die Ausgestaltung wird man dann im Bund noch zu reden haben.
Meine Damen und Herren, zur Abschaffung der Verjährung hat sich die Haltung meiner Fraktion nicht geändert. Für die Opfer verjähren die körperlichen und seelischen Folgen nie. Die Opfer haben lebenslänglich und sind traumatisiert. Das sichere Wissen, dass Täter in Sicherheit und mit Sicherheit weitermachen können, liegt vor.
Auch mit der jetzigen Verjährung gibt es Unsicherheiten bei der Spurensicherung, und es kann potenzielle Erinnerungslücken geben. Das haben wir aber auch im Bereich Mord. Trotzdem wird bei Mord ermittelt, und trotzdem verjährt Mord nicht. Es gibt keine Rechtssicherheit im Bereich von Triebtätern, meine Damen und Herren.
Fehlurteile, Erinnerungslücken, Probleme bei der Spurensicherung kann es jederzeit und bei jedem Delikt geben. Und trotzdem werden unsere Strafverfolgungsbehörden tätig. Das ist in unserem System richtig so. Wir haben den Grundsatz „im
Zweifel für den Angeklagten“, der genauso richtig ist.
Die Opfer realisieren allerdings erst sehr spät, was ihnen angetan worden ist, und empfinden es dann als belastend, nicht mehr gehört zu werden. Und wenn sie gehört werden, dann können sie auch weitere Übergriffe auf weitere Generationen verhindern.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass heute ein deutliches Signal der regierungstragenden Fraktionen von CDU und SPD für den Kinderschutz aus dem Niedersächsischen Landtag gesendet wird. - Wie gesagt: Wer will, sucht Wege.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich knüpfe an die Debatte in der Aktuellen Stunde vom Dienstag zum Thema „sexuelle Gewalt gegen Minderjährige“ an. Nunmehr täglich erreichen uns über die Medien neue Meldungen über sexuelle Gewalt, die in ihrer Dimension oft die Grenzen der Vorstellungskraft erreichen. Wir hören von Zahlen und Grausamkeiten, deren Ausmaß das Leid der betroffenen Kinder nur erahnen lässt. Tagtäglich werden es mehr, und es sind eindeutig zu viele, meine Damen und Herren.
Ich habe am Dienstag gesagt: Wir müssen handeln, statt reden. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner bringen wir heute einen Antrag zur Bekämpfung der sexuellen Gewalt gegen Minderjährige ein. Sexuelle Gewalt geschieht nicht irgendwo im Dunkeln, sie geschieht im absoluten
Nahbereich der Kinder, dort, wo Vertrauen gewachsen ist, dort, wo es um Nähe, Liebe, Zuneigung gehen sollte. Sie kann nicht ungeschehen gemacht werden, wenn sie erduldet werden musste.
Meine Damen und Herren, unser Antrag geht weiter als der Antrag der AfD-Fraktion. Es geht uns in unserem Antrag um ein Gesamtpaket. Wir wollen eine stabile Mischung aus Vernetzung, Prävention, therapeutischen Möglichkeiten, effektiver Strafverfolgung und Abschreckung. Wir wollen, dass möglichst jedes Kind unbeschwert aufwachsen kann - sicher, geborgen und frei von Gewalt. Sexuelle Gewalt kann viele Gesichter haben, ob es das „Lieb sein“ ist, ob es das gestellte oder erzwungene Bildmaterial ist oder der schwere organisierte Kindesmissbrauch. Ich habe es am Dienstag schon gesagt: Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag positioniert sich klar gegen jede Form von sexueller Gewalt.
Wir fordern weiterhin: Opferschutz vor Täterschutz. Wir wollen sexuelle Gewalt über Generationen hinweg verhindern. Und wir fordern auch eine Kultur des Hinsehens. Dazu gehört in erster Linie auch Zivilcourage. Mit diesem Antrag sollen Präventionskonzepte des Landespräventionsrates
weiter ausgebaut werden. Wir möchten die Evaluation der bisherigen Maßnahmen, die wir im Landeshaushalt mit 150 000 Euro unterstützt haben. Hinzukommen muss natürlich eine Stärkung der personellen und sachlichen Ausstattung von Staatsanwaltschaften und Gerichten, um die Verfolgung von sexueller Gewalt zu verbessern. Wir brauchen eine Sensibilisierung in kritischen Arbeitsbereichen, um Verdachtsfälle aufzudecken.
Meine Damen und Herren, Pädophilie ist eine sexuelle Präferenz, eine Neigung - eine Neigung, die ab der Übergriffigkeit strafbar ist. Mit Modellprojekten und anonymen Therapieangeboten wollen wir durch die Arbeit im Vorfeld genau diese Übergriffigkeit verhindern. Wenn es allerdings zu Übergriffen gekommen ist, müssen diese auch konsequent verfolgt und geahndet werden.
Ich habe es schon gesagt: Sexuelle Gewalt kann nicht auf einer Stufe mit Diebstahl oder Beleidigung stehen. Meine Fraktion setzt sich daher für die Bewertung als Verbrechen und damit für die Erhöhung des Strafmaßes ein.
Nur um das noch einmal deutlich zu sagen: Das noch so hohe Strafmaß nützt natürlich nichts, wenn die Tat nicht mehr verfolgt werden darf. Dann kann die drohende Strafe noch so hoch sein, sie läuft ins Leere, weil es keine verfolgbare Tat mehr gibt. Da wir hier jetzt Strafverschärfung fordern, besteht innerhalb meiner Fraktion geschlossen der Wunsch nach Abschaffung der Verjährung.
Hinzukommen soll auch eine Bestrafung von Mitwissern. Niemand soll wegsehen dürfen. Wer von einer geplanten Straftat im Bereich sexueller Gewalt gegen Minderjährige weiß, soll nach unserem Wunsch verpflichtet sein, diese anzuzeigen. Dies richtet sich auch klar gegen Netzwerkstrukturen, gegen Austausch zu geplanten sexuellen Übergriffen, genauso wie gegen planmäßiges Vorgehen der Akteure.
Meine Damen und Herren, als dritten Komplex befasst sich der Antrag mit dem Bereich Kinderpornografie. Auch hier besteht der geeinte Wunsch nach Erhöhung der Strafen, ebenso wie nach einer Meldepflicht deutscher Internetanbieter bei verdächtigem Bildmaterial oder Chatinhalt. Dieser zum Teil gewerbsmäßige Handel ist ein unübersichtlicher, widerlicher Markt, der von der Nachfrage bestimmt wird. Auch dort müssen wir effektiv und konsequent handeln.
Nicht zuletzt wird unser Fokus auch auf aussagekräftigen Führungszeugnissen liegen. Wir wollen wissen, wer in sensiblen Bereichen in der Nähe unserer Kinder tätig ist. Wir werden die Frage stellen müssen, ob bei Bewerbungen in sensiblen Bereichen nicht zusätzlich eine gesonderte Datenabfrage bei der Polizei angebracht wäre. Wir werden fragen müssen, wie es mit übergreifenden Schutzkonzepten für Schulen und Kindergärten bestellt ist, und uns beispielsweise über das VierAugen-Prinzip im Bereich der Betreuung und über spezifische Schulungen unterhalten müssen. Wir werden hinsehen müssen.
Meine Damen und Herren, das alles sind Puzzleteile, um die Gegenwart und die Zukunft unserer Kinder zu schützen. Eines ist mir dabei noch wichtig: Kinder sind keine Gegenstände. Es gibt keinen Gebrauch, mithin kann es auch keine Diskussion darüber geben, ob es leichte oder schwere Fälle sexueller Gewalt gibt. Es gibt weder „ein bisschen Gewalt“, noch gibt es „ein bisschen Missbrauch“. Das habe ich am Dienstag auch schon gesagt.
Jedes Anfassen, jedes Eindringen, jedes Fotografieren, jedes Nähern in unlauterer Absicht ist eine Verletzung der kindlichen Seele und hinterlässt lebenslange Spuren.
Insofern gibt es nur eine Konsequenz: Viel hilft viel. - Es ist unser Privileg, unsere Kinder begleiten zu dürfen, sie zu stärken, sie zu schützen. Eine Sexualisierung - in welcher Form auch immer - verbietet sich.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestern Morgen, 9.15 Uhr: Ich telefoniere mit einer Rechtsmedizinerin der Kinderschutzambulanz. Unser Thema: Sexuelle Gewalt gegen Kinder. Sie spricht von Eindringen und Einführen in den Körper und von der Qualität, die ein Tupfer haben muss, um Blut- oder Spermaspuren zu sichern. Sie spricht von Puppen, mit denen man sich Vorgänge beschreiben lassen kann. Sie spricht von 25 Jahren Erfahrung, von leichten und von schweren Fällen. Sie spricht von Körpern von Babys und von Kleinkindern.
Wem jetzt latent übel ist, dem sei gesagt, dass dies nur die Fälle sind, die bekannt sind: 16 000 Fälle im Jahr 2019!
Und der oder die Täter? - Für sexuelle Gewalt liegt die Mindeststrafe je nach Schwere bei drei Monaten. Als Vergehen kann das Verfahren gegen Auflagen eingestellt werden. Strafbefehlsverfahren
können schriftlich geahndet werden. Sexuelle Gewalt steht damit in einer Reihe mit Diebstahl oder mit Beleidigung. Der Täter: hinterher frei - das Opfer: ein Leben lang mit seiner psychischen Belastung verhaftet.
Das, sehr geehrte Damen und Herren, entspricht nicht dem Rechtsempfinden meiner Fraktion, der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag.
Sexuelle Gewalt ist kein Kavaliersdelikt, kein Ausrutscher. Es gibt kein „bisschen Gewalt“, und es gibt auch kein „bisschen missbraucht“. Und natürlich gehört das Strafmaß erhöht! Nur, zur Wahrheit gehört noch mehr: Ohne Strafverfolgung keine Strafe! Und eines der Haupthindernisse für eine Strafverfolgung ist die Verjährung. Daher gehört auch sie abgeschafft. Wer härtere Strafen fordert, muss auch die langfristige Verfolgung ermöglichen.
Als ich mich vor gut einem Jahr aufgemacht habe, um die Verjährung bei sexuellem Kindesmissbrauchs abzuschaffen, habe ich mir nicht vorstellen können, dass es auch nur eine einzige Stimme dagegen geben würde: Opferschutz, Verbesserung der Aussagekraft von Führungszeugnissen, Stärkung der Kinderrechte, abschreckende Wirkung - alles Bausteine zu einem wertvollen Vorhaben.
Heute bin ich schlauer. Durch manch einen in den Reihen unseres Koalitionspartners und auch durch die bisherige Argumentation der Justizministerin durfte ich sämtliche Bedenken gegen dieses Vorhaben kennenlernen. Auch dafür bin ich dankbar. Trotzdem bin ich bei meiner festen Überzeugung geblieben. Allen Täterschutzargumenten zum Trotz steht die SPD-Fraktion geschlossen dahinter. Wir senden das deutliche Signal: Abschaffung der Verjährung im Bereich sexueller Gewalt gegenüber Minderjährigen, Erhöhung von Strafen und Bestrafung von Mitwissern!
Meine Damen und Herren, dieses Signal muss deutlich nach Berlin gehen, und auch dafür muss die Justizpolitik in Niedersachsen ihre Hausaufgaben machen. All denjenigen, die mich angegriffen haben, die mir in sozialen Netzwerken drohen und vorwerfen, ich würde ihre Art der Sexualität in Verruf bringen, sei gesagt: Alle diese Neigungen zu Lasten von Kindern sind inakzeptabel! Wir werden
auf diesem Weg bleiben, meine Damen und Herren.
Wir fordern Opferschutz vor Täterschutz. Wir wollen über Generationen hinweg sexuelle Gewalt verhindern. Wir wollen Schutz, Prävention und therapeutische Angebote. Wir wollen ein schützendes Netz über diejenigen spannen, die unsere Hilfe brauchen, und nicht überziehen gegenüber denjenigen, die in sicheren Strukturen Kinder großziehen. Wir wollen über vollständige Führungszeugnisse wissen, wer auf unsere Kinder aufpasst. Wir wollen, dass der pädophil orientierte Vater auch als Großvater noch belangt werden kann. Wir wollen Taten ein Leben lang verfolgen, so wie die Opfer seelisch verfolgt sind.
Meine Damen und Herren, es gibt kein, aber auch gar kein Argument dafür, dass Erwachsene sich an den Schwächsten unserer Gesellschaft vergreifen.
Ach ja, und das System: Das würde doch das System durcheinanderbringen; Wertungswidersprüche würden offengelegt. - Meine Damen und Herren, natürlich kann man fragen: Und was ist mit den Säureopfern, was mit den Vergewaltigungen im Erwachsenenalter? Das kann man völlig zu Recht fragen. Nur, wer das als Unrecht empfindet, der kann doch auch politisch Veränderungen auf den Weg bringen.
Gleiches gilt im Übrigen für Beweisprobleme. Natürlich ist es schwierig, eine Tat nach vielen Jahren zu rekapitulieren. Nur, das Problem haben wir doch auch schon vor Eintritt der Verjährung, wenn es keine DNA-Spuren gibt. Und, um auf das beliebte Beispiel Mord zurückzukommen: Ohne Zeuge, ohne Leiche ist die Aufklärung Jahrzehnte später natürlich schwierig. Trotzdem wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und zwar völlig zu Recht.
Auch ich halte den Rechtsfrieden für ein hohes Gut, und das nicht nur zum Schein. Nur, wenn jemand vor 40 Jahren eine Körperverletzung begangen hat, mag das per heute wieder gut sein. Aber wenn jemand vor 40 Jahren seine strafrechtlich relevante sexuelle Neigung nicht im Griff hatte, dann ist diese sexuelle Reaktion auch heute noch präsent.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion freut sich sehr über die rechtspolitische Beweglichkeit unseres Koalitionspartners. Die Durchsetzung
höherer Strafen setzt die Beseitigung aller vorherigen Hindernisse, insbesondere die Abschaffung der Verjährung, voraus. Man kann nicht zu einer höheren Bestrafung kommen, wenn die Tat sofort verjährt. Wer A sagt, muss in diesem Fall auch B sagen. Wir wollen ein Gesamtpaket. Wir wollen nicht nur reden, sondern handeln.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal ist ganz grundsätzlich festzustellen, dass die Verfassungsschützerinnen und Verfassungsschützer in Niedersachsen kompetent und gut aufgestellt sind und hervorragende Arbeit leisten. Der Nachrichtendienst, der Hand in Hand mit den Ermittlungsbehörden, Schulter an Schulter mit dem Innenminister und unter der wachsamen Kontrolle des Parlamentes hervorragend arbeitet, ist eine Größe, auf die wir uns hier vor Ort verlassen können.
Die Vorkommnisse im sogenannten NSU-Komplex haben zu Recht bundesweite Betroffenheit ausgelöst. Mindestens zehn Morde, die Verunsicherung hervorrufen, und Fragen! Es sind viele Fragen, die die Aufarbeitung in Untersuchungsausschüssen nach sich gezogen haben und auf die wir auch heute noch nicht alle Antworten gefunden haben. Für meine SPD-Fraktion kann ich erklären: Wir sehen weiter hin. Wir werden nicht müde werden, diesen Fragen nachzugehen. Wir stellen uns entschieden gegen jede Form von Extremismus, mei
ne Damen und Herren. Solange es hier im Parlament noch Fraktionen gibt, die, wie gestern sinngemäß, sagen, es gebe einen Rechtsruck und das sei auch gut so, wird es auch mehr als notwendig sein, dies umfangreich zu machen, meine Damen und Herren.
Gleichwohl erfordert der Stand der Dinge neben Wachsamkeit vor allem Besonnenheit. Die Ergebnisse sind unaufgeregt und strukturiert zu bewerten. Konkret möchte ich zu den vorliegenden 104 Antworten Folgendes sagen:
Es ist mitgeteilt worden, dass die Existenz eines Netzwerkes in Niedersachsen zunächst nicht belegt werden kann. Mutmaßungen liegen allerdings vor. Es sind aktuell keine Ermittlungsverfahren bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften mit NSU-Bezug anhängig. Allerdings hat es Fahrten und Treffen der Akteure in Niedersachsen gegeben. - So weit, meine Damen und Herren, die Feststellungen aus dem öffentlichen Teil.
Als Sprecherin für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes begrüße ich zudem ausdrücklich das Angebot, zu den Verschlusssachen in vertraulicher Sitzung zu unterrichten. Das ist zum Schutz der Informationen ausdrücklich richtig.
Zudem, Herr Limburg, ist das operative Geschäft nicht Aufgabe des Parlamentes, sondern von Polizei und Behörden. Dem Parlament steht hier eine ausführliche Kontrolle zu.
Sollte sich im Nachgang zu den vertraulichen Unterrichtungen Aufklärungsbedarf ergeben, werden wir uns diesem selbstverständlich nicht verschließen und dem Anliegen nachkommen. Derzeit sehen wir einen entsprechenden Bedarf allerdings nicht.
Allerdings - und diese Bemerkung sei mir an dieser Stelle erlaubt - fand die letzte große Reform des Verfassungsschutzgesetzes in der letzten Legislaturperiode unter Rot-Grün und somit unter maßgeblich grüner Beteiligung statt, und zwar nach dem damaligen NSU-Untersuchungsausschuss. Seinerzeit gab es die Entscheidung gegen weitere Maßnahmen. Wie gerade dargestellt, liegen momentan keine neuen Erkenntnisse vor - vorbehaltlich der vertraulichen Unterrichtung. Insofern ist diese abzuwarten.
Meine Damen und Herren, wie ist reagiert worden?
Wir als regierungstragende Fraktion nehmen unsere Verantwortung ernst. Ich möchte hier die Einsetzung eines Landesbeauftragten für Opferschutz und eines Landesbeauftragten gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens ausdrücklich erwähnen.
Auch die Einrichtung des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums zur Bekämpfung von Rechtsextremismus ist ein weiterer wichtiger Baustein auf diesem Weg. Frühwarnsysteme, enge Vernetzung und Bündelung von Kompetenzen runden dieses Paket ab.
Auch die anstehende Reform des Verfassungsschutzgesetzes wird den umfassenden Ansatz der Bekämpfung verfassungsfeindlicher Strukturen in den Blick nehmen. Allerdings werden wir uns dort an die vereinbarten Vorgaben des Koalitionsvertrages halten.
Die hier vorliegende Anfrage und auch die dazugehörigen Wortbeiträge zielten auf die Umsetzung der Handlungsvorschläge ab. Ergänzend zum Beitrag unseres Innenministers möchte ich zudem die Einrichtung eines eigenen Referates für Rechtsextremismus und die Einrichtung einer internen Revision im Verfassungsschutz erwähnen.
Nur, meine Damen und Herren: Diese ganzen Maßnahmen nützen alle nichts, wenn wir nicht die Gesamtgesellschaft im Blick behalten. Die Bekämpfung jeder Form von Extremismus ist und bleibt auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Dazu muss man grundsätzlich erst einmal wissen: Rechtsextremisten arbeiten in Zellstrukturen und sind jederzeit in der Lage, ihr Auftreten zu verändern. Letztlich sind Verfassungsfeinde in diesem Sinne das Krebsgeschwür unserer Gesellschaft. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Demokratinnen und Demokraten, sich entschieden dagegenzustellen, meine Damen und Herren.
In diesem Zusammenhang ist mir abschließend noch Folgendes wichtig: Heute vor genau 87 Jahren, am 30. Januar 1933, wurde Adolf Hitler ganz legal zum Reichskanzler ernannt, getragen von Frust und Propaganda. Im Februar 1933 wurde das Parlament entmachtet. Im März 1933 wurde das erste Konzentrationslager gebaut. Sechs Jahre später begann der Zweite Weltkrieg.
Ich finde es beschämend - das sage ich ganz ausdrücklich -, dass wir uns heutzutage erneut diesen Gefahren vom rechten Rand ausgesetzt sehen müssen, meine Damen und Herren.
Durch die Taten des sogenannten NSU wurde wieder einmal verdeutlicht, wie weit sich Gefahren für unsere Demokratie auch durch deren Gegner realisieren lassen.
Demokratinnen und Demokraten sind weiterhin gefordert, wachsam zu bleiben und für ihre demokratischen Werte einzustehen. Dies ist - neben den Maßnahmen - vor allem eine Frage der eigenen Haltung und ein wichtiges Anliegen von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch für den Bereich „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ kann diese Koalition ein starkes Signal nach Niedersachsen senden. Wir stärken den Rechtsstaat, die Rechtssicherheit und natürlich auch unsere Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter.
Auch ich möchte an dieser Stelle einen besonderen Dank an diejenigen aussprechen, die tagtäglich für einen reibungslosen Ablauf in den Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen sorgen. Wir sehen und wissen, was sie vor Ort leisten. Dafür verdienen sie unsere ausdrückliche Anerkennung.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist schon einiges gesagt worden. Ich möchte allerdings aus unserer Sicht noch ein paar Punkte herausgreifen.
Ich freue mich insbesondere, dass wir den Justizvollzugsdienst mit zehn zusätzlichen Vollzeiteinheiten stärken können. Mit dem zuständigen Unterausschuss haben wir auch in diesem Jahr viele Bereisungen vornehmen und Justizvollzugsanstalten besuchen können. Auch hier möchte ich mich bei den Anstaltsleitungen, den Vertretern der Belegschaft und insbesondere den Personalräten für den jeweils gelungenen Austausch und die Offenheit bedanken.
Für die Schaffung und Sanierung von Haftplätzen haben wir zusätzlich 1,5 Millionen Euro bereitgestellt. Auch dies führt zu einer Stärkung der Justiz und zu konsequenten Möglichkeiten, Strafen zu vollziehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Zahl der psychisch erkrankten Gefangenen steigt kontinuierlich. Damit steigt natürlich auch die Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Strafvollzug arbeiten. Psychisch erkrankte Gefangene sind in der Regel mit den nicht erkrankten Gefangenen untergebracht, was durchaus konfliktträchtig sein kann. Daher stellen wir 150 000 Euro für ein Modellprojekt zur Verfügung, das für alle Vollzugsarten stationäre Therapien in geschlossenen Abteilungen innerhalb der jeweiligen Anstalt vorsieht. Der erhoffte Vorteil hiervon ist, dass die Fachklinik, die sich dann innerhalb des Gefängnisses befindet, zur Verfügung steht und auch Rufbereitschaft ermöglicht wird. Wir gehen von einer richtungweisenden Tendenz dieses Projektes aus.
Noch ein weiteres Modellprojekt unterstützen wir, das besondere Aufmerksamkeit auch finanzieller Art von uns bekommen wird, nämlich den Bereich Telemedizin. Um die Zahl kosten- und personalintensiver Arztbesuche zu reduzieren und auch dem Ärztemangel in Anstalten zu begegnen, gibt es eine Testphase, um einzelne medizinische Leistungen virtuell zu erbringen. Der Insasse kommt über moderne Technik mit einem Facharzt in Kontakt. Einzelne medizinische Leistungen können so quasi ohne den persönlichen Kontakt virtuell erbracht werden. Dies kann eine Möglichkeit werden, um die Zahl personalintensiver Fahrten zu externen Ärzten zu minimieren. Wir werden den Verlauf natürlich politisch begleiten und die erforderliche Unterstützung im Blick behalten, halten aber auch dies für ein richtungweisendes Signal in Niedersachsen.
Sehr geehrte Damen und Herren, als letzten größeren Bereich möchte ich noch die finanzielle Unterstützung der Einrichtungen der Täterarbeit und des Bereichs der Straffälligenhilfe herausgreifen.
Mit 400 000 Euro zusätzlich unterstützen wir die wichtige Arbeit der Wiedereingliederung und der Resozialisierung sowie die Vermeidung von Kurzfreiheitsstrafen, die sich in Geld ausdrücken lassen. Gerade der Bereich Täter-Opfer-Ausgleich ist ein wichtiger Baustein zur Herstellung des Rechtsfriedens und zur Entlastung unserer Gerichte.
Meine Damen und Herren, zu einem starken Rechtsstaat und einer funktionierenden Justiz gehören auch ein gut aufgestellter und individueller Justizvollzug und eine engagierte Demokratie.
Zusammenfassend möchte ich mich bei allen bedanken, die mitgearbeitet haben, die uns konstruktiv zur Seite gestanden haben. Wir werden auch zukünftig weiter an ihrer Seite stehen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorab, Herr Kollege Limburg: Wir weisen zurück, dass wir hier in irgendeiner Form arrogant reagiert haben. Ich denke, das tut hier auch nichts weiter zur Sache.
Um es vorwegzunehmen: Die Einführung einer 18monatigen gesetzlichen - - -
- Hören Sie mir doch mal ganz kurz zu, bitte!
Die Einführung einer 18-monatigen gesetzlichen Karenzzeit ist gut und richtig. Wir vermeiden Interessenkonflikte und schützen vor ungerechtfertigter Kritik.
Wir haben hierbei in der Tat Maß und Mitte gefunden. Es geht nicht um Symbolpolitik, es geht um einen Abkühlungseffekt zwischen der Tätigkeit als Mitglied der Landesregierung und einer anschließenden Tätigkeit in der freien Wirtschaft. Sie nimmt die Brisanz, die ein übergangsloser Wechsel haben kann, und vermeidet den Anschein, dass jemand jahrelang vorgebaut hat. Und ja: Die Dauer von 18 Monaten ist ausreichend.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich sehe es der Opposition nach, dass sie den Regierungsentwurf nicht ausdrücklich loben kann. Natürlich ist aus Ihrer Sicht die Frist zu kurz, der Inhalt zu dünn, die Regelung insgesamt nicht scharf genug. Das verstehen wir. Wir schützen allerdings berechtigterweise den Verfassungsrang von Grundrechten. Pauschales Misstrauen, öffentlichkeitswirksame Skandalisierung sind hier aus meiner Sicht völlig fehl am Platz.
Meine Damen und Herren, hier wird eine Anzeigepflicht geschaffen, die zu einer vorübergehenden Untersagung führen kann. Dieses „kann“ ist wichtig. Wir reden nämlich von einem Berufsverbot. Vorübergehend: ja, mit Ausgleichszahlungen: ja, aber mit dem Nachteil, dass der lockende Arbeitsplatz ausgeschlagen werden muss. Anderthalb Jahre Verzögerung sind hier ein entscheidender Nachteil. Richtigerweise wird diese Entscheidung zum Schutz des Einzelnen ohne Begründung veröffentlicht. Wir vergesetzlichen hier und heute eine Moral, meine Damen und Herren.
Für die SPD-Fraktion kann ich deutlich sagen: Unsere Politik reagiert hier auf die Lebenswirklichkeit. Unsere Politik begegnet Befürchtungen, schafft Ausgleich und wird Erwartungen gerecht. Wir begrüßen die gesetzliche Karenzzeit ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, man kann sich fragen, ob die gesetzliche Einführung notwendig ist, gab es doch bisher eine freiwillige Selbstverpflichtung.
Im Kern geht es um die Vorbeugung von vermeintlicher Korruption, Vorteilsannahme und letztendlich von Befürchtungen. Es kann und darf grundsätzlich niemandem schaden, durch gute Arbeit aufzufallen. Eine pauschale Missbrauchsvermutung darf es in diesem Zusammenhang nicht geben. Dem berechtigten Interesse an Sicherheit kommen wir gerne nach.
Wir schaffen hiermit Stabilität, Integrität und Vertrauen, sodass wir als SPD-Fraktion diesem Vorhaben aus Überzeugung zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin betrübt. Mehr noch: Ich muss mit persönlichem Bedauern feststellen, dass mir die Fraktion am rechten Rand dieses Plenarsaals bisher nicht sonderlich zugehört hat. Das ist in diesem Zusammenhang nicht nur bedauerlich. Sie hat dadurch auch ihre Chance verpasst, ihre bisherige Argumentation inhaltlich zu überdenken.
Aber nun gut! Ich bin ja nicht nur Sprecherin für Verfassungsschutz, sondern als Sozialdemokratin auch durchaus an guter Bildung interessiert.
Also sei es drum! Ich komme gerne noch einmal zur Sache.
Ich weise für die Fraktion der SPD ausdrücklich zurück, dass wir uns mit Ihrem Antrag nicht befasst hätten.
In diesem Zusammenhang einmal ganz deutlich: Sie stellen hier extra eine eigene Kamera auf, kündigen dann pressewirksam an, dass Sie endlich die wahren Vorgänge im Plenarsaal aufdecken wollen, und vergessen dann bei den vielen bunten Bildchen offensichtlich, den Ton einzuschalten.
Hätten Sie den Ton nämlich eingeschaltet, dann wäre Ihnen aufgefallen, dass sowohl wir als auch die CDU, die FDP und die Grünen in der Plenarsitzung am 23. Oktober ausführlich zu dem Inhalt Ihres Gesetzentwurfes Stellung genommen haben.
Von Nichtbefassung kann hier überhaupt keine Rede sein.
Das stetige Misstrauen gegenüber dem hiesigen Verfassungsschutz dient aus meiner Sicht allein der Legendenbildung. Ich spare mir hier die Spekulation, ob dies eine durchschaubare medienwirksame Strategie sein soll, um von den eigenen Reihen abzulenken. Fakt ist, dass ein derartiges Misstrauen durch gar nichts gestützt ist. Der niedersächsische Verfassungsschutz leistet hervorragende Arbeit, für die ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken möchte.
Ihre Forderung nach einer eigenen Landesbehörde verkennt die vor Ort gut eingespielten Strukturen. Auch in diesem Zusammenhang: Nutzen Sie Ihre Zeit doch einfach einmal, um effektiv zu arbeiten! Ich habe im letzten Sommer eine komplette Woche freiwillig beim Verfassungsschutz hospitiert. Das führt zu Realpolitik, das führt zu konstruktiven Vorschlägen, das führt zu lebensnahen Einschätzungen
und nicht zu beifallheischender Symbolpolitik, wie Sie sie hier vortragen.
Der Verfassungsschutz ist ein Nachrichtendienst, der im Hinblick auf Demokratiegefährdung auffällige Daten sammelt und gerade nicht politisch gesteuert ist.
Hierfür hat sich bislang das Dasein als Abteilung des Ministeriums bewährt. Auch hier noch einmal ganz klar: Wer keine auffälligen Aktivitäten in der Bundesrepublik entfaltet, der wird auch nicht mit dem Verfassungsschutz in Berührung kommen.
Noch einmal ganz konkret zu Ihrem Entwurf: Sie fordern einen mindestens 40-jährigen Volljuristen ohne parteipolitischen Hintergrund als Verfassungsschutzpräsidenten. Wörtlich heißt es:
„Der Präsident muss die Befähigung zum Richteramt … haben und über eine mindestens 5-jährige Berufspraxis als Richter oder … Rechtsanwalt verfügen.“
Mit Verlaub: Frau Maren Brandenburger war eine sehr gute Verfassungsschutzpräsidentin. Und
schon dass Sie ausschließlich einen Mann suchen, stellt aus meiner Sicht Ihren Gesetzentwurf ins absolute Aus.
Möge jeder in diesem Saal daraus seine eigenen Rückschlüsse zum Thema Weltbild ziehen!
Davon abgesehen, ist die Abfrage parteipolitischer Gesinnung als Einstellungsvoraussetzung gerade per se verfassungsrechtlich unzulässig.
Da mein Antritt ursprünglich gewesen ist, die Allgemeinbildung voranzubringen, empfehle ich zum Thema „Verfolgung aufgrund politischer Gesinnung“ einen Blick in die Geschichtsbücher.
Meine Damen und Herren, Ihnen ist bekannt, dass wir als SPD-Fraktion gemeinsam mit der CDUFraktion auf der Grundlage unseres Koalitionsvertrages eine Novelle inhaltlich vorbereiten und diese handwerklich sauber vorlegen werden.
Allerdings muss ich vorweg Ihre Erwartungen bremsen: Eine Diskriminierung von Frauen oder von Menschen, die sich parteipolitisch engagieren, wird es mit uns und unseren Gesetzentwürfen nicht geben.
Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf daher ab.
Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, welche Ziele sich der Opferschutzbeauftragte für die nächsten Jahre gesetzt hat.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eines ist mir wichtig vorweg zu sagen: Ich finde es zum Teil unfassbar, wie unsere Sicherheitsbehörden immer wieder in Misskredit gebracht werden. Das sind gut ausgebildete Kräfte, die tagtäglich um unsere Sicherheit und unsere
Ordnung hier im Staat bemüht sind und die unseren täglichen Respekt verdienen, meine Damen und Herren.
Um es gleich vorwegzunehmen, wie wir mit ISRückkehrern umgehen: So wie es das Gesetz vorschreibt und so wie es angebracht ist - rechtsstaatlich und auf der Grundlage dessen, was eine Demokratie ausmacht, vorhersehbar und im Übrigen völlig unaufgeregt.
Hysterie und Stimmungsmache sind hier völlig verfehlt. Die Anwendung unseres Strafrechts steht hier zur Disposition. Wir sind völkerrechtlich verpflichtet, deutsche Staatsbürger zurückzunehmen. Im Übrigen ist das auch konsequent, weil es ebenso andersherum gilt.
Meine Damen und Herren, „Strafrecht konsequent anwenden“ oder, um es deutlicher zu sagen: Wie funktioniert ein Rechtsstaat? - Sie können erst einmal niemanden verhaften, bloß weil er aus Syrien nach Deutschland zurückkommt. Hingegen führen Kampfhandlungen bzw. schon die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, wenn es bewiesen werden kann, zu einer Verurteilung ohne Ansehung der Person. Sie können grundsätzlich kein Gedankengut bestrafen, das sich nicht in Taten niedergeschlagen hat. Wir haben zum Glück keine vorbeugenden „Einfach-so-Verhaftungen“. Wir können nicht Menschen pauschal als Feinde ansehen, ohne dass sie Taten begangen haben. Andersherum können wir natürlich jede nachweisbare Tat quasi verurteilen und vor Gericht mit unseren Mitteln rechtsstaatlich lösen.
Meine Damen und Herren, ja, IS-Rückkehrer sind hoch ideologisiert und zum Teil zusätzlich an Waffen ausgebildet. Doch sie sind unseren Sicherheitsbehörden bekannt. Das Auswärtige Amt hat Kenntnis über diejenigen, die nach Deutschland zurückkehren. Falls ein Haftbefehl vorliegt, erfolgen Verhaftung und Prozess. Falls die Beweise nicht ausreichen, erfolgt der hinreichende Blick durch die Sicherheitsbehörden. Das macht sicherlich viel Arbeit, aber das muss uns in diesem Zusammenhang keine Sorgen machen.
Sorgen machen uns diejenigen, die sich im stillen Kämmerlein radikalisieren und zu einem unbekannten Zeitpunkt mit einfachen Mitteln Anschläge begehen. Diese Personen sind zum Teil unterhalb