Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu der gestellten Frage hinsichtlich des Messnetzes: Die Untersuchung findet statt. Wir haben den Auftrag, dass wir das gesamte Messnetz noch einmal untersuchen und dabei prioritär die Messstellen untersuchen, die als „rote“ Messstellen in den entsprechenden Gebieten Auswirkungen auf die Ausweisung der Kulisse haben. Diese Untersuchung ist bis Ende November abgeschlossen - das war auch immer die Zusage -, sodass die Ergebnisse - also: kann eine Messstelle herangezogen werden, oder kann sie nicht herangezogen werden? - natürlich in die Ausweisung der Gebiete einfließen. Das ist die erste wichtige Botschaft.
Ich darf an dieser Stelle noch einmal sagen, wie das Verfahren organisiert ist. Dann weiß man auch, warum wir das im Landtag gemeinsam diskutiert haben. Es gab ja auch breite Zustimmung dafür, zu sagen: Wir brauchen ein gestuftes Verfahren, das nicht pauschal mit großen Kulissen, sondern differenziert arbeitet, wie das dargestellt ist.
Die Vorgabe ist: Wir haben Grundwasserkörper, in denen „rote“ Messstellen sind. Die werden zu „roten“ Grundwasserkörpern. Wir haben aber in der AVV, die uns vorliegt, jetzt auch in „grünen“ Grundwasserkörpern mit „roten“ Messstellen die Aufgabe, dort eine Differenzierung vorzunehmen.
Sie haben eben die Frage gestellt, wie die Kulisse aussieht. Ich würde für uns sagen: Sie wird zunächst einmal erheblich kleiner durch die Emissionsbetrachtung. Aber hinsichtlich der Erheblichkeit differenzieren wir noch einmal, da Gebiete hinzukommen, die bislang nicht in der Beurteilung waren. Man muss den Landwirten vermitteln, warum, wenn sie auf Flächen in einem „grünen“ Grundwasserkörper mit einer „roten“ Messstelle wirtschaften, um die „rote“ Messstelle herum der emissionsbasierte Ansatz verfolgt wird. Das ist schwierig. Deshalb stelle ich das hier noch einmal dar, damit kein falscher Eindruck entsteht.
Was die Grundwasserkörper angeht, haben wir in der Vergangenheit gesagt, dass wir differenzieren müssen. Das haben wir in Niedersachsen schon immer gemacht. Wir haben in Niedersachsen nicht den gesamten Grundwasserkörper zur Betrachtung herangezogen, sondern wir haben in der Vergangenheit zwei verschiedene Formen der Regionalisierung gewählt: zum einen die Regionalisierung über die Messstellen - das ist sozusagen ein
differenziertes Regionalisierungssystem mit Linien gleicher Nitratbelastung - und zum anderen über Teilkörper, also über Unterscheidungen nach hydrogeologischen bzw. hydraulischen Kriterien. So sind die Teilkörper entstanden.
Wir waren uns hier im Parlament einig - ich habe eine breite Einigkeit wahrgenommen -, dass die Definition von Teilkörpern immer noch zu grob ist. Deswegen haben wir als dritte Stufe den emissionsbasierten Ansatz auf den Ansatz, Teilkörper zu definieren, aufgesetzt.
Würden wir einen anderen Ansatz wählen, nämlich einen regionalisierten Ansatz, dann bräuchten wir ein anderes, ein erweitertes Messnetz. Die Kriterien für ein solches Messnetz kennen wir jetzt durch die AVV. Die AVV schreibt nicht nur fest, wie viele Messstellen es in welchem Umkreis geben muss, sondern die AVV nimmt eine weitere Festlegung vor. Sie sagt nämlich, wie weit der Abstand der Messstellen zueinander sein darf. Das hat bisher überhaupt keine Rolle gespielt. Auch daran werden wir arbeiten.
Also zu Ihrer Frage: Wir kontrollieren das Messnetz, wie es jetzt ist. Wir untersuchen bis Ende November vorrangig die Messstellen, die als „rote“ Messstellen Auswirkung auf die Ausweisung der Gebiete als erste Definition der Grundwasserkörper und der Teilkörper haben. Parallel dazu werden wir an einem System arbeiten müssen, wie wir das Messnetz, das wir heute haben und das nur geeignet ist, eine Abgrenzung nach hydraulischen oder hydrogeologischen Kriterien vorzunehmen, in ein Messnetz wandeln können, das eine echte Regionalisierung bedeutet. Dazu werden wir aus unserer Sicht in erheblichem Maße in zusätzliche Messstellen investieren müssen, damit wir in der Lage sind, ein solches Messnetz aufzubauen. Dann würden wir die Differenzierung entsprechend von Teilkörpern oder Teilräumen auf Regionalisierung umstellen, die rechtlich möglich ist.
Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Die fünfte und damit letzte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt der Kollege Grupe.
- Ich habe alle intellektuelle Kraft gebündelt, weil ich wusste, wie kritisch Sie auf das Zettelpaket geschaut haben. Das ist jetzt in der Tat die fünfte Zusatzfrage. Bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass Sie geschildert haben, dass noch ein Zeitraum gebraucht wird, um die verschiedenen Dinge zu untersuchen, frage ich: Welche Übergangszeiträume haben die Landwirte, bis sie sich, wenn die „roten Gebiete“ feststehen, danach richten müssen? Welche Zeiträume haben sie, damit sie nicht innerhalb kurzer Frist mit etwas überfallen werden, worauf sie kaum reagieren können?
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Ich hoffe, ich habe die Frage richtig verstanden, Herr Abgeordneter Grupe.
Die Landwirte werden natürlich nicht von der Ausweisung „roter Gebiete“ überrascht werden. Wir haben jetzt eine 39-%-Kulisse. Die Landwirte kennen sie. Deswegen sind sie auch so unruhig und haben im vergangenen Jahr demonstriert. Diese Kulisse wird sich verändern. Sie wird sich verkleinern. Die Landwirte werden natürlich früh genug verursacherscharf wissen, in welcher Gemeinde und in welchem „roten Gebiet“ sich ihre Flächen befinden. Wir sind ja ständig in Kontakt und im Gespräch mit den Landwirten. Die Landwirte werden weder von der Gebietskulisse überrascht werden noch von Einschränkungen der Düngung.
(Beifall bei der CDU - Hermann Grupe [FDP]: Es können neue hinzukom- men, hat der Minister gerade gesagt! - Gegenruf von Stefan Wenzel [GRÜ- NE]: Wenn zu viel gedüngt wird, wer- den es mehr!)
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, in der Frage, wie viele Zusatzfragen wirklich von Herrn Grupe gestellt wurden, hat auch die Landtagsverwaltung ein protokollarisches Problem. Aber Konzentration zahlt sich, wie gesagt, auch für Präsidenten aus. Mir liegt ein Wortmeldezettel von Herrn Grupe vor, den er abgegeben hat, bevor er die Frage eingebracht hat. Mir liegen fünf weitere Zettel von Herrn Grupe für Zusatzfragen vor. - Wo ich recht habe, habe ich recht!
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Dass Ihnen fünf Zettel vorliegen, heißt ja nicht, dass er fünf Fragen gestellt hat! Aber lassen wir das! - Zustimmung bei der FDP)
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zu Zusatzfragen vor, aber Herr Bajus möchte eine persönliche Bemerkung nach § 76 der Geschäftsordnung abgeben.
Herr Bajus, Sie kennen die strengen Anforderungen. Sie können im Rahmen einer persönlichen Bemerkung nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen sie gerichtet wurden. In diesem Fall war es so: Sie haben Fragen gestellt. Die Regierungsseite hat geantwortet. Ich lege das mal als Aussprache aus.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ich will Ihre Zeit gar nicht unnötig in Beschlag nehmen, und ich hoffe, ich folge den strengen Kriterien der Geschäftsordnung.
Während der Behandlung unserer Anfrage zum Thema Sammelunterkünfte habe ich eine Zusatzfrage betreffend die Situation in der LAB NI in Celle gestellt. Es ging um Geflüchtete. Aus dem Plenum heraus hat dann der Kollege Dorendorf die Äußerung gemacht, das sei Quatsch und interessiere hier niemanden.
Sehr geehrter Herr Dorendorf, auch ich langweile mich hier mitunter. Ich glaube aber, dass es außerordentlich unangemessen ist, auf eine sachbetonte Frage zu einem wichtigen Thema, für das es
eine Landesverantwortung gibt, derartige Einlassungen zu machen, und zwar laut hörbar für alle hier im Raum.
Ich fordere Sie deshalb auf, sich zu entschuldigen - übrigens nicht, weil ich meine Person so wichtig finde, sondern weil ich mit großem Respekt das Engagement auch Ihrer Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion im Sozialausschuss erlebe, die sich für die Menschen in den Sammelunterkünften, für Obdachlose, für Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeiter, aber auch für Geflüchtete einsetzen,
und ich mir nicht vorstellen kann, dass es in Ihrer Fraktion geduldet wird, wenn man die Situation dieser Menschen, die sich in einer schwierigen Lage befinden, als irrelevanten Quatsch bezeichnet.
(Beifall bei den GRÜNEN Vizepräsident Bernd Busemann: Vielen Dank, Herr Kollege Bajus. (Jens Nacke [CDU]: Haben Sie die Zwischenrufe aus der Grünen-Frak- tion zu meiner Rede gestern gehört? - Gegenruf von Miriam Staudte [GRÜ- NE]: Sie verteidigen das auch noch, Herr Nacke? Das ist allerhand!)
- Frau Kollegin, mit Zwischenrufen ist das immer so eine Sache. Man kann nicht in die eine Richtung rügen und dann selber loslegen.
Jetzt lasse ich Herrn Kollegen Dorendorf zu Wort kommen. Vielleicht kann er etwas klarstellen. Dann geht es weiter. Bitte!
Sie haben gerade dargestellt, dass Sie Respekt vor dem Hohen Haus haben. Ich habe mich ein wenig echauffiert, weil Sie die Gelegenheit zu einer Zwischenfrage für ein politisches Statement ausgenutzt haben. Darauf hatte ich Bezug ge
nommen. Ich bitte insofern, in Zukunft einfach nur die Frage zu stellen. Dann werden Sie mich damit auch nicht - leider - zu einer solchen Äußerung provozieren.
Es ging mir nicht um das Thema, sondern einfach nur darum, dass Sie dieses Hohe Haus mit Ihrem langen Statement doch ein bisschen provoziert haben. Ich bin in solchen Fällen sehr emotional. Das tut mir natürlich sehr leid. Es ging nicht um die Sache.
Nachdem ich nun den § 76 unserer Geschäftsordnung sehr weit ausgelegt habe, ist es damit, denke ich, jetzt gut. Ich bitte trotzdem für die weiteren Debatten um Disziplin. Wenn gefragt, geantwortet und debattiert wird oder sogar namentliche Abstimmungen stattfinden, dann schafft man mit Zwischenrufen, Geräuschen und Störungen nur Probleme. Das haben wir alle nicht nötig.