Uwe Dorendorf

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Herr Kollege Bajus, meine Äußerung war natürlich sehr emotional, aber nicht auf das Thema bezogen.
Sie haben gerade dargestellt, dass Sie Respekt vor dem Hohen Haus haben. Ich habe mich ein wenig echauffiert, weil Sie die Gelegenheit zu einer Zwischenfrage für ein politisches Statement ausgenutzt haben. Darauf hatte ich Bezug ge
nommen. Ich bitte insofern, in Zukunft einfach nur die Frage zu stellen. Dann werden Sie mich damit auch nicht - leider - zu einer solchen Äußerung provozieren.
Es ging mir nicht um das Thema, sondern einfach nur darum, dass Sie dieses Hohe Haus mit Ihrem langen Statement doch ein bisschen provoziert haben. Ich bin in solchen Fällen sehr emotional. Das tut mir natürlich sehr leid. Es ging nicht um die Sache.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Klimaschutz ist einer der wichtigsten politischen Aufgaben der nächsten Jahre. Gerade im Gebäudebereich, im Energiesektor Wärme, liegt noch viel Potenzial zur Einsparung von CO2.
Es gibt zwei Hebel, mit denen wir ansetzen können, um dieses Potenzial zu heben:
Erstens. Wir müssen vermehrt erneuerbare Energie zur Wärmegewinnung einsetzen. Veraltete Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen sollten ausgetauscht und durch moderne Heizungsanlagen ersetzt werden. - Bei der Gelegenheit, Herr Meyer: Wir haben gerade nachgeschaut. Seit dem 1. Januar 2020 werden Ölheizungen und Ölöfen nicht mehr gefördert. Klare Ansage, schauen Sie nach!
- So ist es.
Zweitens. Wir müssen den Energieverbrauch im Gebäudebereich senken, indem wir die vorhandene Bausubstanz energetisch sanieren und Neubauten in energieeffizienter Bauweise errichten.
Bei aller Sorge um das Klima müssen wir aber auch die Wirtschaftlichkeit und hier vor allem die Wohnkosten im Auge behalten. In einigen Regionen Niedersachsens - z. B. hier in Hannover - gibt ein durchschnittlicher Haushalt schon über 30 % seines Einkommens für Wohnen aus.
Wohnen muss bezahlbar bleiben, auch für Haushalte mit niedrigen Einkommen. Wir leben in einer Zeit, in der viele Familien aufgrund der CoronaPandemie mit harten finanziellen Einschnitten zu kämpfen haben. Auch die öffentlichen Haushalte sind durch die außerordentlichen Ausgaben für die Corona-Hilfen extrem belastet, wie wir alle wissen. Deshalb müssen wir bei der Wärmewende mit Maß und Ziel vorgehen.
Der von den Grünen eingereichte Gesetzentwurf lässt dieses Augenmaß bei der Finanzierbarkeit
von Klimaschutzmaßnahmen vermissen. Deshalb werden wir ihm nicht zustimmen und empfehlen dem Plenum auch die Ablehnung des Antrages.
Wir erkennen jedoch sehr wohl an, dass Maßnahmen zum Klimaschutz ergriffen werden müssen. Unser Ziel ist es, diese Maßnahmen so zu gestalten, dass Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit im Einklang stehen.
Hier gibt es einige Ansatzpunkte:
Zum Beispiel ist der Austausch alter Öl- und Gasheizungen nicht nur gut für das Klima, sondern fördert auch die Wirtschaft. Die Wärmewende sichert damit Arbeitsplätze in Handwerk und Industrie, schafft Einkommen und mindert die Abhängigkeit unserer Volkswirtschaft von Gas- und Ölimporten.
Auch für die Forschung eröffnen sich Chancen. Als Land Niedersachsen stellen wir mit dem Institut für Solarenergieforschung in Hameln, dem ISFH, einen der Innovationsführer im Bereich der Solarenergienutzung. Zusammen mit Partnern aus der Wirtschaft arbeitet dieses Institut stetig daran, die Kosten der Solarenergienutzung weiter zu senken, sodass Klimaschutz auch wirtschaftlich interessant wird.
Um den Spagat aus Klimaschutz und Finanzierbarkeit zu schaffen, haben wir deshalb im Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz einen Entschließungsantrag abgestimmt.
Darin bitten wir die Landesregierung erstens, mit gutem Beispiel voranzugehen und die landeseigenen Gebäude auch weiterhin energetisch zu sanieren, wann immer das wirtschaftlich vertretbar ist. Dabei soll durch Wärmedämmung und andere baulichen Maßnahmen die Energieeffizienz verbessert werden. Außerdem sollen fossile Energieträger durch erneuerbare Energien ersetzt werden.
Zweitens wollen wir mit einem Pilotprojekt die Nutzung von Solarthermie fördern. Solarthermie kann in Nahwärmenetzen oder auch in einzelnen Wohngebäuden eingesetzt werden. Dabei sollten gezielt Konzepte für die Nutzung von Solarthermie in Mietshäusern entwickelt werden.
Drittens wollen wir die Kommunen dabei unterstützen, kommunale Wärmepläne zu erarbeiten, die beispielsweise Nahwärmekonzepte oder Sektorenkopplung beinhalten.
Viertens wollen wir erreichen, dass bei Bau- und Sanierungsprojekten verstärkt nachwachsende
Rohstoffe wie Holz zum Einsatz kommen. Dazu
müssen unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Auf Bundesebene gilt es, mit einem Gebäudeenergiegesetz ein modernes Energiesparrecht zu schaffen. Darin sollen Effizienzstandards für Neubau, Sanierung und Quartiersentwicklung festgelegt werden. Diese Standards müssen einerseits zur Erreichung der Klimaschutzziele geeignet sein, gleichzeitig müssen sie aber so ausgestaltet sein, dass auch zukünftig ausreichend bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann.
Die Bundesregierung wird gebeten, die Wärmewende über die Sektorenkopplung voranzubringen, damit Strom aus Wind und Sonne auch zur Wärmeerzeugung genutzt werden kann, z. B. durch Wärmepumpen.
Fünftens ist es aus unserer Sicht notwendig, den Mietspiegel an den Warmmieten und damit an den tatsächlichen Wohnkosten zu orientieren, sodass Erhöhungen der Kaltmiete in Folge einer energetischen Sanierung nicht zu einer verzerrten Darstellung der Wohnkosten führen.
Mit diesem Entschließungsantrag haben wir meines Erachtens eine gute Balance aus Klimaschutz einerseits und Wirtschaftlichkeit andererseits hergestellt. Ich empfehle Ihnen deshalb, diesem Antrag zuzustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Baustein der Energiewende ist Solarenergie in Zukunft mehr und mehr gefragt. Hier bei uns in Niedersachsen ist Solarstrom außerdem die ideale Ergänzung zum Windstrom. Windkraftanlagen fahren im Herbst und Winter den größten Stromertrag ein. Photovoltaik kann im Frühjahr und Sommer Höchstleistungen vollbringen.
Solarenergie hat viele Vorteile. Sie wird auf vorhandenen Dachflächen erzeugt. Dadurch werden keine zusätzlichen Flächen zur Energiegewinnung verbraucht. Strom und Wärmeenergie können dezentral und verbrauchernah erzeugt und genutzt werden. Auch wirtschaftlich wird Solarenergie immer interessanter; denn die Kosten für Solarthermie- und Photovoltaikmodule sind in den letzten Jahren deutlich gesunken.
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang sicherlich - das habe ich in meinem anderen Vortrag auch schon gesagt - das IFSH, das landeseigene Institut für Solarenergieforschung in Hameln. Mit seiner angewandten Forschung und Entwicklung trägt es entscheidend zum Ausbau der Solarenergie bei. Der gewonnene Strom kann zum Betrieb von Wärmepumpen für Heiz- und Kühlzwecke genutzt werden oder auch zum Laden von Elektrofahrzeugen.
In Kombination mit Batterien und Wärmespeichern wird der Eigenverbrauch der erzeugten Solarener
gie nochmals effizienter und flexibler. So können Schwankungen in der Energieerzeugung abgepuffert werden.
Auch landwirtschaftliche Flächen können mit Photovoltaikanlagen überbaut werden. Dabei werden Solarmodule zur Stromgewinnung so über eine landwirtschaftliche Fläche gebaut, dass diese weiterhin bewirtschaftet werden kann. Ackerbau und Energieerzeugung stehen dadurch nicht mehr in Flächenkonkurrenz zueinander, sondern bilden eine Einheit. Die Verschattung durch die Solarmodule hilft den Pflanzen sogar; denn sie schützt sie vor Hitze und zu viel Sonneneinstrahlung und verbessert die Wasserhaltekapazität im Boden. Ein Agrarunternehmen in meinem Wahlkreis in
Lüchow, das ich vor Kurzem besucht habe, plant gerade eine solche Agrophotovoltaikanlage.
Wir begrüßen daher den Entschließungsantrag der Grünen, den wir im Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz diskutiert haben. Anders als die Grünen wollen wir allerdings die Bauern nicht zur Nutzung von Solarenergie zwingen, sondern wir setzen stattdessen auf Anreize. Nur beim Neubau großer Dachflächen von Gewerbehallen sollen der Aufbau und die Nutzung photovoltaischer Anlagen zur Pflicht werden.
Der Antrag sieht vor, Anreize für die Nutzung von Solarenergie sowohl bei Neu- als auch bei Bestandsbauten zu schaffen und ein attraktives Förderprogramm für Kommunen und Private auf den Weg zu bringen, mit dem Photovoltaikspeicheranlagen gefördert werden sollen.
Das Land Niedersachsen soll mit gutem Beispiel vorangehen und alle geeigneten landeseigenen Dachflächen zeitnah für Solarthermie oder Photovoltaik nutzen. Dazu kann auch auf Pachtmodelle oder z. B. auf Kooperationen mit Bürgergenossenschaften zurückgegriffen werden. Es wurde schon eine Potenzialanalyse gemacht, um die geeigneten Dachflächen zu identifizieren.
Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz wollen wir dahin gehend ändern, dass Photovoltaikanlagen auch auf denkmalgeschützten Gebäuden genutzt werden können, insbesondere auf nicht einsehbaren Gebäudeteilen.
Die Kommunen sollen bei der Aufstellung ihrer kommunalen Bauleitplanungen künftig selbst abwägen dürfen, inwieweit die Verpflichtung zur Nutzung von Photovoltaik bzw. Solarthermie erforderlich und wirtschaftlich zumutbar ist.
Bei der Neuaufstellung des Landes-Raumordnungsprogramms sollen die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Freiflächenphotovoltaik und Agrophotovoltaik geschaffen werden.
Auf Bundesebene sollen sich die Landesregierungen dafür einsetzen, dass die Rechtsvorschriften des EEG angepasst werden, um den Ausbau und die Nutzung von Photovoltaikanlagen zu fördern. Insbesondere sollen Ausbaudeckel abgeschafft und Ausbauziele angehoben werden; bürokratische Hürden und rechtliche Schwierigkeiten sollen, wo irgend möglich, abgebaut werden.
Meine Damen und Herren, Niedersachsens Dächer und die norddeutsche Sonne können einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten. Frau Byl, wir gehen hier natürlich auch wieder unseren „Niedersächsischen Weg“.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kulturlandschaft, Ökosystem, Wirt
schaftsfaktor, Rohstofflieferant, Wasserspeicher, Kohlenstoffsenke, nationales Sinnbild, Erholungs- und Freizeitraum oder schlicht Lebensgrundlage - das alles ist unser Wald. Ein Viertel der niedersächsischen Landesfläche ist bewaldet, und kaum ein anderer Landschaftsraum hat eine solche Bandbreite an Funktionen zu bieten.
Besonders herausragend ist die Bedeutung des Waldes für den Klima- und Umweltschutz. Der deutsche Wald ist unsere größte und wichtigste Kohlenstoffsenke. Pro Jahr bindet die wirtschaftliche Waldnutzung rund 127 Millionen t Kohlenstoff. Das ist fast ein Sechstel der jährlichen Emissionen in Deutschland. Damit tragen Wald- und Forstwirtschaft erheblich zum Klimaschutz bei.
Gleichzeitig ist der Wald durch den Klimawandel aber auch akut belastet. Klimaveränderungen sind schon heute deutlich spürbar. Wir erleben mehr und heftige Extremwetterereignisse wie Starkregen und Stürme. Niederschlagsmuster verändern sich. Die Winter werden nasser, die Sommer dagegen heißer und trockener. Für den Wald als standortgebundenes und langlebiges Ökosystem sind diese Veränderungen eine große Herausforderung. Die Wälder in Niedersachsen haben in den letzten
Jahren massiv unter den Stürmen und der Dürre gelitten.
Dazu kommt der Borkenkäfer, der in Bäumen unter Trockenstress und Bruchholz ideale Bedingungen vorfindet und deswegen zur Plage geworden ist. Die Fichtenbestände sind besonders stark betroffen. Mittlerweile leiden aber auch Buche, Esche und Lärche unter den Wetterextremen und dem Schädlingsbefall. Wenn Sie heute durch den Nationalpark Harz fahren, sehen Sie, wie ein Fichtenforst aussieht, der sich selbst und dem Borkenkäfer überlassen wird: Baumleichen, soweit das Auge reicht.
Der Wald steht unter Stress. Das hat nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische Folgen. Wegen des Borkenkäferbefalls und des Windbruchs sind die Waldbesitzer gezwungen, Millionen von Festmetern Schadholz zu entnehmen. Das führt zu einem solchen Überangebot, dass der Markt für Rundholz völlig zusammengebrochen ist. Die Verkaufserlöse decken vielerorts nicht einmal mehr die Aufarbeitungskosten. Das setzt Forstbetriebe wirtschaftlich massiv unter Druck. Dazu kommt eine enorme Arbeitsbelastung. Denn neben der Schadholzaufbereitung müssen die Schadflächen auch wieder aufgeforstet werden. Das wird den forstlichen Alltag noch viele Jahre prägen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Wald zu schützen, ihn an den Klimawandel anzupassen und als Kohlestoffsenke zu erhalten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die Leistung der Waldbesitzer, gerade der privaten Waldbesitzer, darf deshalb nicht einfach nur abgegolten werden, sondern wir müssen Anreize und Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Wälder erhalten und weiter ausgebaut werden.
Unser Entschließungsantrag beinhaltet dazu drei Bausteine: erstens die finanzielle Förderung, zweitens die nicht monetäre Förderung der Forstwirtschaft und drittens die Förderung von Beschäftigung, Ausbildung und Know-how.
Kommen wir zunächst zur finanziellen Förderung:
Wir wollen, dass der wertvolle Beitrag der Forstwirtschaft zum Klima- und Umweltschutz entsprechend vergütet wird, u. a. durch eine CO2- und Wasserabgabe zugunsten des Waldes und durch die Übernahme der Kosten für Schadholzräumung und Wiederbewaldung.
Wir wollen die Fördermittel für Forstwirtschaft erhöhen und am Schadensumfang orientieren - das hat Kollege Hausmann schon gesagt - und das Antragsverfahren schneller und weniger bürokratisch gestalten.
Wir wollen die Niedersächsischen Landesforsten finanziell dabei unterstützen, den klimaresistenten und standortgemäßen LÖWE+-Waldbau fortzusetzen.
Wir wollen die Versorgung mit Saat- und Pflanzgut klimatoleranter Baumarten sicherstellen und die Zusammenarbeit zwischen Waldbesitzern, Klengen und Baumschulen finanziell fördern.
Wir wollen mehr finanzielle Mittel bereitstellen, um eine flächendeckende Standortkartierung im Privatwald zu erreichen.
Der zweite Baustein ist die nicht monetäre Förderung der Forstwirtschaft:
Hier wollen wir für die Verbesserung der forstlichen Infrastruktur sorgen und die Holzlogistik unterstützen.
Wir wollen eine Holzbauoffensive für Niedersachsen initiieren gemäß dem Motto: Bauen mit Holz ist aktiver Klimaschutz.
Wir wollen auf vorbelasteten Flächen eine weitere Öffnung des Waldes für Windenergieanlagen ermöglichen - natürlich mit Augenmaß.
Und wir wollen einen verwaltungsübergreifenden Krisenstab auf Landesebene etablieren, um im Katastrophenfall schnell handlungsfähig zu sein.
Der dritte Baustein betrifft Personal und Knowhow:
Wir wollen einen Prozess zum Aufbau von Arbeitsplätzen im Wald einleiten.
Wir wollen eine qualifizierte, laufende und neutrale forstfachliche Beratung und Betreuung mit kompetentem Fachpersonal sicherstellen.
Wir wollen die Forschungszweige Klimawandel, Naturschutz und Waldschutz an der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt weiter ausbauen.
Und wir wollen prüfen, inwieweit die wissenschaftliche Arbeit an den forstlichen Hochschulen in Niedersachsen gefördert werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben unseren Entschließungsantrag eingebracht, um die gesell
schaftlichen, ökologischen und ökonomischen Zielsetzungen in der Forstwirtschaft in Einklang zu bringen - ganz im Sinne des Niedersächsischen Wegs. Die Waldbesitzer sind wirtschaftlich schwer gebeutelt. Vor ihnen liegt die Aufgabe, unsere Wälder in Zeiten des Klimawandels zu schützen, sie für die Zukunft fit zu machen und als Kohlenstoffsenke zu erhalten - eine Mammutaufgabe. Helfen wir ihnen dabei, sie zu schultern.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist eines der im Moment drängendsten Probleme in Deutschland. Wenn man keine bezahlbare Wohnung findet, dann löst das existenzielle Ängste aus und öffnet Tür und Tor für populistische Gedankenspiele.
Wir haben interessante Ideen wie den Mietendeckel gesehen, um Zuneigung vom Wähler zu erhaschen. Wir aber suchen nach wirksamen Wegen, um die Nöte unserer Bürgerinnen und Bürger zu
bekämpfen, und sehen in diesem Antrag einen Hebel, mit dem wir ansetzen können.
Als wir diesen Antrag ins Plenum eingebracht haben, bin ich schon auf die Situation in meinem Wahlkreis Lüneburg eingegangen. Da sind in Niedersachsen die Mieten mit am höchsten. In Lüneburg betrug die durchschnittliche Miete im Jahr 2009 noch 7,20 Euro pro Quadratmeter, heute es sind es 9,20 Euro. Das ist ein Beispiel, welches zeigt, wo wir in Niedersachen bzw. in Deutschland mittlerweile angelangt sind.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie wir dieses Problem der steigenden Mieten angehen. Die Linken wünschen sich den Mietendeckel. Damit erreicht man aber nur, dass man Investoren abschreckt zu investieren. Unsere Auffassung ist eine viel bessere - das habe ich im November schon betont -: Wir wollen bauen, bauen, bauen. Aber wie können wir dafür sorgen, dass mehr Wohnraum gebaut wird?
- Ich habe Sie nicht verstanden.
Wenn Sie das nicht wissen, dann tut es mir leid. Sie sehen ja, wie es in Berlin aussieht.
Genau.
Wie können wir dafür sorgen, dass mehr Wohnraum gebaut wird? - Ganz klar: Es muss investiert werden. Wir möchten deswegen - wie es mein Kollege gerade schon gesagt hat - einen Antrag der Regierungskoalition im Bundestag unterstützen. Das Baukindergeld sollte unserer Meinung nach auch für Genossenschaftsanteile geöffnet werden.
Noch einmal kurz zusammengefasst: Seit September 2018 ist es für Eltern möglich, Zuschüsse in Höhe von 1 200 Euro pro Kind und Jahr für den Bau eines Hauses zu erhalten. Dieses Baukindergeld ist ein voller Erfolg und trägt bereits zur Entspannung bei den Mieten bei. Diesen Erfolg belegen die Zahlen. Weit mehr als 135 000 Familien haben bis heute einen Förderantrag gestellt. Ein Großteil davon wurde schon bewilligt.
Dieses Potenzial, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten wir auch für die Genossenschaftsanteile freigeben. Genossenschaften bieten häufig ein attraktives Angebot auch dank niedriger Dividende. In Deutschland gibt es über 2 000 Baugenossenschaften mit mehr als 2 Millionen Wohnungen und mehr als 3 Millionen Mitgliedern.
Viele Menschen können es sich schlicht und ergreifend nicht leisten, mitten in Großstädten zu bauen. Genossenschaftswohnungen sind deswegen der erschwinglichere Weg. Zudem liegen diese häufig in zentralen Gegenden. Ein Zuschuss kann dann das Zünglein an der Waage für zahlreiche Familien sein. Diese Maßnahme könnte daher zu vielen Wohnungen in innerstädtischen Gegenden führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen Genossenschaftsanteile mit dem Baukindergeld fördern, um eine der größten Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger zu bekämpfen, ganz ohne Populismus. Meine Empfehlung: Annahme.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eines der drängendsten Probleme in Niedersachsen, es ist ein Problem, das in Großstädten für massive Ängste sorgt, es ist ein Problem, das in linken Gefilden hoch populistische Gedankenspiele anregt: die Situation auf dem Wohnungsmarkt.
Bei diesem Thema ist es vielleicht einfach, mit populistischen Maßnahmen à la Mietendeckel und Enteignung um des Wählers Gunst zu werben. Nicht mit uns!
Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und verabscheuen diesen Populismus.
Einen Anstoß für diesen Antrag haben die regierungstragenden Fraktionen im Bundestag geliefert. Aber von vorn: Lüneburg - meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von Ihnen haben direkt ein Bild vor Augen: historische Fassaden, Natur pur, ein angenehmes Klima. Aus gutem Grunde ist Lüneburg wohl eine der schönsten und angesagtesten Städte Deutschlands.
- Danke, Kolleginnen.
Betrug die durchschnittliche Miete in Lüneburg im Jahr 2009 noch 7,20 Euro/m², sind wir inzwischen bei 9,20 Euro/m². Ähnliche Situationen bestehen in anderen niedersächsischen Städten; Hannover und Osnabrück seien nur als Beispiele genannt. In Sachen Mieten gibt es nur noch eine Richtung, und die weist steil nach oben.
Lösungsansätze für dieses Problem, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es viele. So haben die Linken die Idee, weitere Bauvorhaben mit einem Mietendeckel zu stoppen. Unsere Auffassung ist eine andere: bauen, bauen, bauen!
Aber wie fördern wir das Bauen? Wir sind für Investitionen statt für Investitionsstopp. Wir möchten einen Antrag der Regierungskoalition des Bundestages aufgreifen und unterstützen: Das Baukindergeld sollte auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen geöffnet werden.
Seit September 2018 können Eltern einen Zuschuss in Höhe von 1 200 Euro pro Kind und Jahr für den Bau eines Hauses erhalten. Das Baukindergeld ist ein voller Erfolg und wird einiges zur Entspannung bei den Mieten beitragen. Mehr als 135 000 Familien haben bis heute einen Förderantrag gestellt; ein Großteil davon wurde schon bewilligt.
Dieses Potenzial, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir auch für die Genossenschaftsanteile freigeben. Genossenschaften sind seit mehr als 100 Jahren ein interessanter Weg, um an bezahlbaren Wohnraum zu kommen. Die Genossenschaften bauen fleißig, schaffen Wohnraum und bieten häufig ein attraktives Angebot,
auch dank niedriger Dividende. Das macht sich in den Zahlen bemerkbar. In Deutschland gibt es über 2 000 Baugenossenschaften mit mehr als 2 Millionen Wohnungen und mehr als 3 Millionen Mitgliedern.
Auch wenn ich das Baukindergeld so sehr lobe, ist natürlich nicht alles perfekt. Kritiker führen an, das Baukindergeld setze keine Anreize für Neubauten, erzeuge nur Mitnahmeeffekte und lasse den Antragstellern zu wenig Zeit. All diese Probleme würden sich bei der von uns geforderten Maßnahme ganz sicher nicht zeigen.
Viele Menschen können es sich nicht leisten, mitten in Großstädten zu bauen. Genossenschaftswohnungen sind da schon erträglicher und liegen häufig in zentralen Gegenden. Ein Zuschuss könnte häufig den entscheidenden Unterschied für Familien machen. Der Zirkelschluss ist dann perfekt. Mit dem zusätzlichen Geld kaufen sich die Familien in Genossenschaften ein und erhalten günstigen Wohnraum. Die Genossenschaften wiederum nehmen mehr Geld ein, das sie in weitere Bauvorhaben investieren können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sinnvolle Anreize statt Investitionsstopp durch Mietendeckel! Wir wollen den Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit dem Baukindergeld fördern. Hannover zeigt Berlin, wie es geht!
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits im Mai haben wir hier über den vorliegenden Antrag debattiert. Damals, fünf Tage vor dem Weltbienentag, hat der werte Kollege Dirk Adomat vorgeschlagen, daraus gleich einen Feiertag zu machen. Diese Änderung hätten wir sicherlich noch in unseren Antrag einbauen können; aber ansonsten ist das, was hier vorliegt, wirklich gut.
Wir wollen auch künftig blühende Wiesen und einen reich gedeckten Tisch. Deswegen müssen wir alle Insekten, insbesondere aber auch die Bienen, schützen. In Deutschland gibt es 560 Wildbienenarten. Über 400 davon sind nestbauend. Das mit dem Nestbauen wird leider immer schwieriger, denn über 60 ha werden in Deutschland täglich überbaut. 197 Wildbienenarten in Deutschland sind inzwischen gefährdet, 31 gar vom Aussterben bedroht. Das sind Zahlen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die bedrohlich sind. Diese Entwicklung kann unser Ökosystem ernsthaft aus dem Gleichgewicht bringen.
Wir haben in unserem Antrag Maßnahmen entwickelt, die die Gefahr eines Bienensterbens bekämpfen. Ich muss betonen: Das Bienensterben zu bekämpfen bedeutet nicht, zeitgleich auch unsere Landwirte zu bekämpfen. - Es gibt einen gangbaren Weg, der unsere Bienen schützt und unsere Landwirte nicht noch mehr belastet. Diesen Weg zeigt unser Antrag auf.
Für mich ist klar: In diesem Punkt werden wir den Landwirten ganz gewiss nicht schon wieder den Schwarzen Peter zuschieben. Ansetzen werden wir an anderen Punkten. Unser Antrag setzt nicht nur bei einer einzigen Berufsgruppe an, sondern nimmt auch viele andere Akteure in die Pflicht.
Mein Blick richtet sich auf den privaten Garten. Dort werden reichlich chemische und synthetische Pflanzenschutzmittel eingesetzt - zum Leidwesen der Wildbienen.
Wie auch im Mai hier angesprochen, sind Schottergärten ein riesiges Problem. Sie sind die Gärten des Schreckens. Die kommunalen Bauaufsichtsbehörden sollten hier ganz klar häufiger tätig werden. § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung bietet die Rechtsgrundlage.
Ich weiß, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass gerade meine Kollegen, Sie, in vielen kommunalen Vertretungen sitzen und gut vernetzt sind. Machen Sie bitte auf dieses Problem aufmerksam! Sage und schreibe 15 % der deutschen Gartenflächen sind versiegelt. Ich fordere: Schluss mit Beton, Schluss mit Fliesen, Schluss mit Pflastersteinen - pflanzt Blumen und Wiesen!
- Genau.
Wir sollten also einen Zweiklang einleiten. Auf der einen Seite müssen wir Aufklärungsarbeit leisten. Wir müssen mit unseren Landwirten sprechen und Entgegenkommen einfordern. Wir müssen aber auch gegenüber Gartenbesitzern Aufklärungsarbeit leisten.
Einen klaren Fokus sollten wir natürlich auch auf Neubaugebiete richten. Die vorhandenen Vorschriften müssen eingehalten werden, damit Schottergärten gar nicht erst entstehen. Die Menschen, die immer nur auf die Landwirtschaft einprügeln, sollten ihren Blick vielleicht auch mal auf die Großstadt richten. Auch hier ist noch einiges an Luft nach oben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auch in den Großstädten sollten mehr Blühflächen entstehen. Urban Gardening ist dabei ein guter Ansatz. Es muss überprüft werden, inwiefern Flachdächer bepflanzt werden können, und auch Parks müssen genug Rückzugsmöglichkeiten für Bienen bieten. Ich weiß, dass es gerade in Großstädten viele kreative Ideen gibt. Das sollten wir unterstützen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Antrag ist durchdacht und wird einem multiperspektiven Ansatz gerecht. Er fordert alle relevanten Akteure zum Handeln auf. Ich empfehle Ihnen, diesen Antrag anzunehmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bienen sind wichtig. Blühende Wiesen und ein reich gedeckter Tisch sind keine Selbstverständlichkeit. Alles das haben wir der Bestäubung zu verdanken.
Sogar die Gründer des Bürgerlichen Gesetzbuches waren sich schon im Jahr 1900 der Wichtigkeit der Bienen bewusst und haben deswegen die Imkerei mit einer eigenen Norm bedacht, nämlich § 961 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen.
Diese kleine Anekdote einmal beiseitegelassen: Das Bienensterben ist ein großes Problem. Deswegen wollen wir uns mit diesem Antrag für die Wildbienen starkmachen.
In Sachen Wildbienen ist definitiv mehr Umweltschutz nötig. Um die Relevanz dieses Themas zu verdeutlichen, ein paar Zahlen - sie sind teilweise schon genannt worden; sie sind auch ein bisschen unterschiedlich -: In Deutschland leben ca. 580 verschiedene Wildbienenarten. Einige sprechen von 550. 197 davon sind gefährdet. 31 Arten sind gar vom Aussterben bedroht.
Das sind Zahlen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die bedrohlich sind. Sie können Szenarien mit einem langen Rattenschwanz auslösen.
Doch wie sollten wir reagieren? - Es gibt Ecken hier im Plenum - wenn ich da hinschaue -, die einen großen Verdächtigen haben, der für alles verantwortlich ist. Die sagen dann auch: Das Problem muss die Landwirtschaft lösen! - Das haben wir gerade auch gehört.
Nein, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, in diesem Punkt werden wir den Landwirten ganz gewiss nicht schon wieder den Schwarzen Peter allein zuschieben. Es gibt auch noch andere Menschen in unserem schönen Niedersachsen, die man einmal verantwortlich machen sollte.
Gerade deswegen gefällt mir unser Antrag so gut. Er setzt nicht nur bei einer einzigen Berufsgruppe an, sondern er nimmt auch die anderen Akteure in die Pflicht.
Es sind nicht nur die Landwirte, die tätig werden müssen. Ich bitte noch einmal den einen oder anderen Abgeordneten hier, seinen Blick in den eigenen Garten zu werfen. In privaten Gärten werden reichlich chemische und synthetische Pflanzenschutzmittel eingesetzt - zum Leidwesen der Wildbienen.
Wenn ich meinen Sonntagsspaziergang durch die Nachbarschaft antrete, dann sehe ich in den Vorgärten vieles, aber zu wenig Grünes. Ich sehe viel Beton. Ich sehe viele Fliesen und viele Pflastersteine. Und ich sehe viele Schottergärten.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sage und schreibe 15 % der deutschen Vorgärten sind versiegelt. Dort gibt es für Bienen rein gar nichts zu holen. Und da wollen Sie einzig und allein die Landwirte zur Rechenschaft ziehen? - Ich finde, wir machen das gut.
Wir fordern ganz zu Recht, dass wir im Zusammenhang mit den Kommunen zum einen Aufklärungsarbeit leisten und auf die negativen Auswirkungen versiegelter Gärten hinweisen sollten. Zum anderen sollten wir bei Neubaugebieten stärker darauf achten, dass die vorhandenen Vorschriften eingehalten werden, damit - das hatten wir vorhin schon gesagt - Schottergärten gar nicht erst entstehen.
Natürlich ist auch bei der Landwirtschaft noch Luft nach oben. Aber man muss die verschiedenen Perspektiven sehen. Wenn ich die Perspektive
eines Großstädters einnehme und vor oder nach der Plenarsitzung durch Hannover gehe, dann sehe ich: Auch dort ist noch viel zu machen.
Flächen entsiegeln, Blühflächen einrichten - dazu sollten wir die Kommunen ermutigen. Honigbienen haben Imker, Wildbienen nicht. Wildbienen benötigen die „Eh-da-Flächen“. Das sind Flächen, die „eh da“ sind - das sagt schon das Wort -, aber nicht optimal im Sinne der Biodiversität genutzt werden. Ob das nun kommunal, privat oder landwirtschaftlich ist - jeder kann helfen, jeder Quadratmeter zählt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Antrag enthält viele gute Maßnahmen, z. B. Blühstreifen. Die haben wir auch im Landwirtschaftsministerium, und da ist ja eine ganze Menge Bewegung drin, wie ich heute gehört habe. Wir brauchen viele gute Maßnahmen, die einem multiperspektivischen Ansatz gerecht werden und nicht nur den Landwirten den Schwarzen Peter zuschieben.
Vielen Dank.
Verehrter Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits im vergangenen Juni haben wir hier im Plenum über diesen Antrag diskutiert. Ich habe damals die Bedeutung der Fischerei in Niedersachsen, gerade im Hinblick auf die Tradition, herausgearbeitet. Andere haben hier am Pult von „Fischers Fritze“ gesprochen. Wieder andere haben überraschenderweise gar nicht so viel Kritik an unserem Antrag geäußert.
Den Konsens im Plenum damals kann man wohl so zusammenfassen: Wir müssen unsere Fischerei hier in Niedersachsen stärken. Wir dürfen unsere Fischer nicht zu sehr reglementieren.
Da sich diese Punkte in unserem Antrag schon damals angemessen wiedergefunden haben, ist er in der ursprünglichen Form bestehen geblieben. Im Ausschuss hatten wir dazu konstruktive Diskussionen, die ich an dieser Stelle noch einmal loben möchte. Es haben sich wirklich alle konstruktiv eingebracht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fischereibranche in Niedersachsen steht unter Druck. Über den Brexit haben wir gestern - mein Kollege hat das gerade auch noch einmal getan - schon ausreichend diskutiert. 125 000 t Fisch wurden beispielsweise im Jahr 2015 nach Deutschland importiert. Das ist eine gehörige Hausnummer. Wir wollen, dass auch zukünftig Krabben- und Fischkutter das Bild an der Nordsee prägen. Wir wollen, dass sich die Fischereiwirtschaft auch zukünftig um die Hege unserer Gewässer kümmert. Und wir wollen auch zukünftig deutschen Fisch - nicht nur am Feiertag - auf dem Tisch.
Doch wie, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehen wir das an, dass unsere heimische Fischerei auch künftig konkurrenzfähig bleibt? Dazu fordern wir hier ein ganzes Maßnahmenbündel. Wir müssen die Rahmenbedingungen erleichtern und dürfen nicht überreglementieren; denn die Fischer bewegen sich in einem sensiblen Feld, in dem eine Überreglementierung gut und gerne auch mal den wirtschaftlichen Ruin bedeuten kann.
Ein Punkt, den ich auch in meiner letzten Rede zum Thema Fischerei angesprochen habe, sind die fischereifreien Zonen an den Offshorewindparks. Diese Zonen müssen ganz klar auf den Prüfstand. Und wenn ich „Prüfstand“ sage, dann meine ich das nicht im Sinne von „ganz oder gar nicht“, sondern im Sinne eines gesunden Mittelmaßes.
Aufbauend auf all den positiven Forderungen, zeigt sich, dass dieser Antrag Auftrag und Verpflichtung zugleich ist. Natürlich müssen wir weiterhin Bemühungen anstellen, um unsere Fischer zu unterstützen. Dessen müssen wir uns gewahr sein. Deswegen bitte ich um Zustimmung. Dann zeigen wir, was wir können. Denn das ist dann keine Loselose-Situation, sondern eine Win-win-Situation: Wir
fördern unsere Fischer, wir fördern unsere Natur, und wir fördern unser Essen.
Petri Heil! Und vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn Deiche brechen, sind Leben gefährdet. Die Stabilität der Deichstrukturen mit einer Fläche von etwa 6 600 km² muss für uns hohe Priorität haben. 1,6 Millionen Niedersachsen leben in deren unmittelbaren Nähe, ob an der Nordsee, der Elbe oder auch am Elbe-Seitenkanal.
Gerne.
Wie bewerte ich das? - Wir haben hier ja ein großes Auditorium, und Herr Lies ist da voll informiert.
Die Nutrias - auch Biberratten, Sumpfbiber oder Schweifbiber genannt - graben sich metertief in die Deiche und bilden dort Gänge und Höhlen, welche wie Sollbruchstellen wirken und daher eine enorme Gefahr für unsere Deiche darstellen. Damit wir hier Sicherheit gewährleisten können, ist die heute hier zur Abstimmung stehende kleine Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes zwingend notwendig, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Nun gibt es von gewissen Seiten die Kritik an dieser Novelle: Den Muttertierschutz könne man nicht einfach aufheben. Bei Recherchen im Internet habe ich sogar eine regelrechte Nutria-Fanseite aufgespürt, die einen wahren Kult um dieses Tier macht. Das rattenartige Tier als Fetisch, sozusagen!
Um den Bestand zu schützen, wird dort sogar mit Fehlinformationen gearbeitet. Ich kann diese Kritik nicht unterstützen, möchte aber zumindest auf sie eingehen.
Man sollte die Sorgen und Nöte des politischen Gegners schließlich ernst nehmen.
Natürlich - das muss ich als Jäger mit 41 Jahren Erfahrung ganz deutlich sagen - ist der Muttertierschutz einer der wichtigsten Grundsätze in unserem Jagdgesetz. Auf ihn können wir nur verzichten, wenn es wirklich keine Alternativen gibt.
Fallen aufstellen und erst einmal überprüfen, ist keine Alternative. Nutrias sind schlau, freigelassene Muttertiere werden den Kleinen schon beibringen, nicht in Fallen zu gehen. Das kennen wir von den Wölfen.
Und selbst wenn das doch passiert: Wie wollen wir erkennen, ob es sich um ein Muttertier handelt oder nicht? - Die Zitzen sitzen tief im Fell. Jetzt könnte man erwidern: Dann tasten Sie doch danach! - Aber ich sage Ihnen, die Zähne der Nutria sind scharf. Verletzungen sind unseren Jägerinnen und Jägern nicht zuzumuten.
Eine ganzjährige Bejagung ist schön und gut, aber wer stabile Deiche will, muss bei dieser invasiven Art auf den Muttertierschutz verzichten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dieser Gesetzentwurf ist ein gelungenes Kunstwerk, in monatelanger Feinarbeit peu à peu geschliffen und gefeilt, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Weit mehr als 24 000 Nutrias wurden bereits in diesem Jahr erlegt, und es hört und hört nicht auf. Bis zu dreimal wirft die Nutria im Jahr. Ich sage Ihnen eines: Der Klimawandel spielt gegen uns. In harten Wintern wie 2009 ist die Nutriapopulation zurückgegangen. Aber harte Winter werden seltener.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, unsere Deiche und unsere heimischen Arten, ja unsere Bevölkerung müssen geschützt werden. Noch haben wir es in der Hand. In den Niederlanden liegen die Kosten für die Nutriabejagung - dort spricht man ja schon von „Bekämpfung“ - bei ca. 33 Millionen Euro per annum.
Kommen wir zur Afrikanischen Schweinepest. Die Verhinderung des Ausbruchs der ASP hier bei uns in Niedersachsen steht natürlich im Fokus. Deswegen möchte ich auch dazu noch ein paar Sätze sagen.
Wir haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um hierbei das Schlimmste für Niedersachsen zu verhindern. Revierinhaber, die sich nicht an revierübergreifenden Drückjagden beteiligen, haben künftig unter bestimmten Bedingungen überjagende Hunde zu dulden. Bei Ausbruch der ASP - nur
dann! - entfällt beim Schwarzwild der Mutterschutz. Ich betone: nur bei Ausbruch der ASP!
Die Legalisierung des Schalldämpfereinsatzes macht außer den Jägern auch unseren Jagdbegleitern - d. h. den Jagdhunden - das Leben leichter. Für den Fangschuss beim Schwarzwild in Fallen und Saufängen ist er unerlässlich.
Die Erlegung von Wild aus einer Ansitzeinrichtung, die auf der Ladefläche eines Pkws fest montiert ist und die Höhe des Fahrzeugs deutlich überschreitet, damit man einen Kugelfang hat, oder die auf landwirtschaftlichen oder sonstigen Anhängern montiert ist, wird erlaubt. Das Fahrzeug muss stehen, und man darf natürlich nicht aus dem Pkw schießen.
Eine Frage, die in unseren Ausschusssitzungen ebenfalls aufgeworfen wurde, betrifft das Verhältnis von § 9 des Niedersächsischen Jagdgesetzes zu § 6 a des Bundesjagdgesetzes. Dort geht es um befriedete Grundflächen. Ich denke, dass unser Jagdgesetz an der Stelle das Bundesrecht gut ergänzt.
Aber vor dem Hintergrund der vorangegangenen Ausführungen halte ich es für geboten, die Seuchenbekämpfung aus § 9 Abs. 4 herauszuhalten; denn nur so können wir die Nutriaexplosion eindämmen. Durch den Grundtatbestand des allgemeinen Wohls ist dieser Punkt bereits geregelt, indem wir uns auch um befriedete Grundflächen wie die Autostadt in Wolfsburg kümmern. Dort ist die Nutria übrigens omnipräsent. Auch Bedenken bezüglich der Jagd auf Schwarzwild in besiedelten Gebieten kann ich nur ausräumen: Jeder Jäger ist für seinen Schuss natürlich verantwortlich. Grundsätzlich ist das so, wenn man eine Waffe führt.
Ich empfehle Ihnen, dem Gesetzentwurf in dieser Fassung zuzustimmen. Ein schriftlicher Bericht - das wurde hier gesagt - liegt Ihnen bereits vor.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staudte, Sie haben gerade gesagt, dass bestimmte Verbote aufgehoben würden und wir dann mit vollautomatischen Waffen auf irgendwelche Tiere schießen. Ich finde es infam, das so darzustellen, als werde so etwas gebilligt. So etwas muss schließlich von vielen genehmigt werden. Sie wissen doch selber, wie die Presse so etwas aufnimmt. Wir schießen jetzt mit vollautomatischen Waffen auf Tiere? - Das ist doch nicht zu glauben.
Auf die Alternativen zur Bejagung der Nutrias sind Sie nicht eingegangen. Sie haben nicht viel dazu gesagt, welche Alternativen wir haben, um zu verhindern, dass unsere Bevölkerung gefährdet wird.
Das Gesetz wurde schon vor vier oder fünf Jahren behandelt - von Ihnen. Ich war damals noch nicht dabei. Damals gab es ähnliche Anhörungen und Diskussionen. Das alles haben wir - Sie; ich weniger - schon einmal durchgesprochen. Das dürfte Ihnen nicht entgangen sein. Ihre Regierungszeit endete dann bekanntlich früher, sodass Sie die Gesetzesänderung nicht mehr beschließen konnten.
Wir reden jetzt schon jahrelang über dieses Thema. Insofern finde ich es ein bisschen schade, dass Sie jetzt so tun, als seien die Beratungen abgebrochen oder die Gesetzesänderungen nicht richtig beraten worden. Insofern vertreten Sie hier eine Position, die ich nicht nachvollziehen kann.
Herr Präsident! Eine Frage an das Ministerium: Das Nationalparkgesetz sagt ja einiges über die
Jagd. Ich hätte gerne gewusst, was genau Sinn und Zweck dieser Regelungen ist.
Danke sehr.
Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die freudige Aufgabe, die Dringliche Anfrage der CDU-Fraktion zu dem Thema „Verstärktes Auftreten des Eichenprozessionsspinners im Land Niedersachsen“ hier vorzustellen.
Blattfressende Raupen sind integraler Bestandteil des Ökosystems Eichenwald. In ganz Niedersachsen sind die Leitarten des zyklischen Fraßgeschehens die Frostspannerarten, lokal auch Eichenwickler. Mit dem Eichenprozessionsspinner - abgekürzt: EPS - ist in der letzten Dekade eine neue Art hinzugetreten, welche teilweise zu einer neuen Leitart mit dominantem Charakter in Eichenwäldern geworden ist. In den letzten Jahren wurden durch den wiederkehrenden starken Fraß des EPS die Eichenbestände im nordöstlichen Niedersachsen besonders stark betroffen.
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung titelt am 5. Juni 2018 „Giftige Raupen auf Vormarsch - Warnung vor Prozessionsspinner“ sowie die AllerZeitung am 10. August 2018 „Eichenspinner auf dem Vormarsch: Fraßfläche um ein Drittel gewachsen“.
Die Regionen Gifhorn, Wolfsburg und LüchowDannenberg sind zunehmend vom Befall durch den Eichenprozessionsspinner betroffen. Hinzu kommt, dass sich die Bekämpfung des EPS durch Absaugen als ein sehr kostspieliges Verfahren erwiesen hat und dadurch nur bedingt zum Einsatz kommt.
Neben Niedersachsen ist auch das Land SachsenAnhalt, insbesondere die an Niedersachsen grenzende Region des Drömlings, von einer deutlichen Zunahme des EPS betroffen. Im Zuge der Bekämpfung des EPS nimmt das Land SachsenAnhalt eine Vorreiterrolle ein. Die Altmark Zeitung schreibt in ihrem Artikel „Spinner: Seehausen als Blaupause“ vom 27. Juni 2018, dass aufgrund der Gesundheitsbedrohung der Menschen das Landesgesundheitsministerium die Koordination der Bekämpfung des EPS übernommen habe. Kommunen sollen von einem breiten Maßnahmenpaket profitieren. Darüber hinaus beteiligt sich das Land an den Kosten für das Absaugen befallener Bäume.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Was wird gegen den Eichenprozessionsspinnerbefall in den Niedersächsischen Landesforsten unternommen?
2. Wie werden die Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung, welche durch das vermehrte Auftreten des EPS entstehen bzw. entstehen können, bewertet?
3. Wie viele und welche Gesundheitsbeeinträchtigungen in der Bevölkerung sind in diesem Jahr auf den Eichenprozessionsspinner zurückzuführen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fischerei ist ein Thema, das uns in dieser Woche intensiv beschäftigt, ein Thema, das durch unseren Landtag schwebt und das wir von verschiedenen Seiten einzufangen versucht haben.
Ich möchte mich der Fischerei mit einem historischen Exkurs annähern. Ich nehme Sie mit in das Jahr 1921. Da kamen Berufsfischer und Hobbyangler in Hannover zusammen.
Warum erzähle ich Ihnen das? - Ganz einfach: Anlass dieses Treffens in unserer ehrwürdigen Stadt war die Gründung des ersten Fischervereins in Hannover. Diesen Verein, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben die Fischer damals nicht aus Jux und Tollerei gegründet. Diesen Verein haben die Freunde damals mit einem ganz klaren Anliegen gegründet: Fischer, Teichwirte und Fischzüchter sollten vor staatlicher Gängelung geschützt werden - Bevormundung ade!
Was wir aus der Geschichte lernen können: Wir dürfen auf der einen Seite die Fischer, die unsere Fischbestände hegen und unsere Speisefische produzieren, nicht so sehr bevormunden. Wir dürfen sie schlichtweg nicht überreglementieren.
Auf der anderen Seite gilt es, gesetzgeberisch das zu tun, was für den Naturschutz und den Erhalt unserer heimischen Arten nötig ist.
Es ist ein schmaler Grat, auf dem wir da wandeln, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich habe das Gefühl, dass wir in den vergangenen Jahren die Balance nicht so halten konnten, wie unsere Fischereibranche es verdient hätte.
Die See- und Flussfischer üben einen der ältesten Berufe in Niedersachsen aus - ein sensibles Feld, das wir bewahren müssen. Ich denke, unser Antrag ist da ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Das will ich an einem Punkt ganz deutlich machen: Am Berufsschulstandort hier in Hannover werden Fischwirte und -wirtinnen für ganz Norddeutschland ausgebildet. Die Berufsschüler lernen hier Fischzucht, Fischereitechnik und alles, was sie brauchen, um die hochwertige Fischereiwirtschaft in Niedersachsen aufrechtzuerhalten. Diese Fischereiwirtschaft wollen wir. Wir brauchen sie. Wir sind auf sie angewiesen. Wir müssen sie sichern und unterstützen.
Unser Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren, wimmelt nur so von Maßnahmen, die unsere Fischer entlasten. Dieser Antrag bietet großes Potenzial. Das merken Sie auch an einem weiteren Punkt, den ich hervorheben möchte: die Überprüfung der fischereifreien Zonen in oder an den Offshorewindparks. Diese Überprüfung ist notwendig. Das ist eine Maßnahme, an die wir differenziert herangehen müssen. Einerseits sollten wir sicherstellen, dass der Betrieb der Windkraftanlagen nicht gefährdet wird. Es dürfen keine Kabel durch Fangnetze beschädigt werden. Eine funktionierende Energieversorgung hat hohe Priorität. Anderer
seits können viele sich gar nicht vorstellen, wie artenreich die Gewässer rund um Offshoreanlagen sind. Außerdem müssen wir berücksichtigen, dass die Fischer in den vergangenen Jahren immer mehr Gebiete abtreten mussten.
Wir dürfen hier also keine Tabus haben und müssen zumindest objektiv an die Sache herangehen. Nur so können wir sicherstellen, dass unsere Fischwirte fair behandelt werden.
Sie sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Der eingebrachte Antrag atmet den Geist eines Bundeslandes, das seine Fischereibranche und die Natur gleichermaßen schützt und in Harmonie miteinander bringt. Ich freue mich auf die Beratung.
In diesem Sinne: Petri Heil und danke schön!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, wie die Forderungen des Wasserverbandstages umgesetzt werden.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme aus dem schönen Landkreis Lüchow-Dannenberg. Die Göhrde vor meiner Haustür ist eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in Niedersachsen.
Als Jäger habe ich eine ganz besondere Beziehung zum Wald. Er bietet einerseits Raum zur Erholung und zum Zurückziehen, auch ist er ein Ort von Artenvielfalt bzw. Biodiversität. Andererseits spielt der Wald auch eine wichtige Rolle für unsere heimische Holzwirtschaft. Unsere Bäume werden in Häusern verbaut und auch zu Papier verarbeitet.
Wir als Land Niedersachsen müssen also den Spagat zwischen dem Schutz unseres Waldes und guten Bedingungen für unsere Holzwirtschaft und den ihr folgenden Wirtschaftszweigen schaffen.
1992 - das wurde schon erwähnt - wurde die Grundlage für die Bewältigung dieses Spagats geschaffen. Die Bundesregierung hat sich in Rio de Janeiro verpflichtet, bis 2020 5 % der Waldflächen für eine natürliche Entwicklung bereitzustellen. In Niedersachsen sollen bis 2020 10 % der NLW-Flächen einer natürlichen Entwicklung übergeben werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.