- Zusätzliche Redezeit. Sie können erst einmal die Restredezeit von 1:23 Minuten nutzen. Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 48 Sekunden überschritten.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Innenministerin, Sie sind auf meine Frage im Grunde nicht eingegangen.
Es ging um die Klebesysteme, die man in Deutschland zertifizieren muss, damit Banken diese Klebesysteme unter arbeitsschutzrechtlichen und versicherungsschutzrechtlichen Aspekten einsetzen können. Im Moment können die Banken die Klebesysteme gar nicht einbauen, weil sie nicht wissen, wer sie aus versicherungsrechtlichen Gründen einbauen kann und was passiert, wenn so ein Ding hochgeht.
Ich weiß nicht, ob Sie einmal mit den Banken gesprochen haben. Ich habe heute Morgen mit dem Vorstandsvorsitzenden einer Bank in Niedersachsen telefoniert. Er hat mir das so gesagt. Er hat gesagt: Schafft als Politik doch erst einmal die Voraussetzungen, damit wir dann, vielleicht auch freiwillig, handeln können.
Wie gesagt: Vor fünf Monaten haben Sie, zuerst die Justizministerin, gesagt: Wir machen eine Bundesratsinitiative, wir als Land Niedersachsen verpflichten uns gegenüber dem Bund, hier eine Lösung herbeizuführen. - Aber auch bei diesem Thema ist seit fünf Monaten nichts passiert.
Es ist reiner Zufall, dass in Niedersachsen bei diesen Geldautomatensprengungen bislang noch kein Mensch gefährdet worden ist. Ihre eigenen regierungstragenden Fraktionen haben jetzt einen Entschließungsantrag dazu auf den Weg gebracht, weil Sie bislang nicht gehandelt haben. Deswegen hören wir im Innenausschuss jetzt die Bankenvertreter dazu an.
Das Ganze ist durch unsere Kleine Anfrage ins Laufen gebracht worden. Ich muss mich wirklich wundern, dass Sie hier und heute keine Antworten auf diese Fachfragen geben können. Das ist aus meiner Sicht wirklich nicht hinreichend.
Sehr geehrte Frau Hermann, ich lasse Ihnen nicht durchgehen, dass Sie hier sagen, es werde nichts getan. Wir sind seit Monaten im Gespräch mit der Bankenwirtschaft,
Die Bankenwirtschaft hat sich am Tisch der Bundesinnenministerin zu fünf Maßnahmen verpflichtet. Wenn Sie mit dem Vorstandsvorsitzenden der jeweiligen Bank sprechen, bitte ich Sie, ihn an die Verpflichtung zu erinnern, die die Banken eingegangen sind.
Das LKA und die Polizei Niedersachsen haben sich hochprofessionell aufgestellt. Wir gehen jedem Fall nach. Wir sind in der Lage, die Täter zu stoppen, und oft sind wir auch in der Lage, sie festzunehmen.
Aber das ganze Phänomen hört erst auf, wenn es erfolglos ist, wenn es kein Bargeld mehr gibt, das man verwenden kann. Das sehen Sie in den Niederlanden, das sehen Sie in allen anderen europäischen Staaten. Wir müssen die Bankenwirtschaft ertüchtigen, und wir müssen wir vor allen Dingen die Technik ertüchtigen.
Die Verklebetechnik ist natürlich einsetzbar. Aber warum machen die Banken das nicht? Den Grund wird er Ihnen auch genannt haben: Weil sie das Geld nicht bei der Zentralbank eintauschen können.
Die Zertifizierung ist nicht das Entscheidende. Verklebtes Geld kann nicht eingetauscht werden, und das ist das Problem der Banken. Wir sollten jetzt nicht die Pflicht der Privatbanken auf die Öffentlichkeit verschieben und die Polizei Niedersachsens beschimpfen, weil Geldautomaten gesprengt werden. Das geht nicht!
Wir treten nun in die Abstimmung ein. Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/170 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion der AfD. Enthaltungen? - Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Kindernotdienste per Videosprechstunde einrichten! - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 19/485 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 19/837
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen. Auch hierzu ist eine Berichterstattung nicht vorgesehen.
Wir treten in die Beratung ein. Die erste Wortmeldung kommt von der Kollegin Vanessa Behrendt aus der AfD-Fraktion. Bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder von Ihnen, der bereits eine Familie gegründet hat, kennt vermutlich diese Situation: Es ist Wochenende oder ein Feiertag, und ohne Vorankündigung ist das Kind von der einen zur anderen Minute krank. Plötzlich krümmt es sich vor Bauchschmerzen, hat gerötete Wangen, hustet und atmet schwer, bekommt hohes Fieber, oder es hat sich verletzt und klagt über Schmerzen. Dabei kann es sich um eine banale Erkältung handeln, einen Magen-Darm-Infekt, eine kleine Verletzung oder aber eben auch um etwas Ernsthaftes. Wer kann dies als Elternteil in dieser Situation schon wissen?
Gerade in den ersten Lebensjahren fühlt man sich in einer solchen Situation völlig hilflos und begibt sich lieber mit dem kranken Kind, um auf Nummer sicher zu gehen, zum Arzt, in diesem Falle zum kinderärztlichen Notdienst.
Aufgrund des Personalmangels und auch starker Infektionswellen während der Wintermonate sind stundenlange Wartezeiten und sogar überfüllte Notaufnahmen vorprogrammiert, zum Leidwesen der kranken Kinder und auch deren Eltern. Um die Lage für die Kinder, die Eltern und auch das Personal zu entschärfen, hat das Land Nordrhein-Westfalen kurzfristig das Angebot der telemedizinischen Beratung im kinderärztlichen Notdienst eingerichtet. Rund fünf Wochen, vom 24. Dezember 2022 bis zum 31. Januar diesen Jahres, wurden mehr als 2 300 Videosprechstunden mit Kinderärzten durchgeführt. Im Ergebnis mussten weniger als die Hälfte der jungen Patientinnen und Patienten zur Weiterbehandlung an eine Notdienstpraxis verwiesen werden. Über die Hälfte der Kinder konnten beruhigt mit ihren Eltern zu Hause bleiben und sparte sich den Weg sowie lange Wartezeiten.
Diese Zahlen sprechen eindeutig für sich; denn erfahrenen Kinderärzten fiel es nicht schwer, im Rahmen einer Videosprechstunde zu entscheiden, ob der Besuch einer Kindernotdienstpraxis notwendig ist oder eben nicht. Dieses Zusatzangebot im kinderärztlichen Notdienst hat zu spürbarerer Entlastung und Besserung der Situation geführt, sodass die KV Nordrhein anstrebt, dieses Konzept flächendeckend und regelhaft zu etablieren. Sämtliche Kosten für dieses Projekt hat das NRW-Gesundheitsministerium getragen, nicht die KV. Wo ein Wille ist, ist eben auch ein Weg!
Obwohl die Landesregierung seit 2018 u. a. das Teilziel verfolgt, die Telemedizin auszubauen, fand unser Antrag zur Einrichtung dieser Videosprechstunden im zuständigen Ausschuss keine Zustimmung. Das Argument, liebe SPD, dass wir mit unserem Antrag zu spät dran wären, ist, bei allem Respekt, völlig haltlos; denn der nächste Winter kommt mit Sicherheit und wird auch wieder mit dementsprechend hohen Infektionswellen begleitet werden. Das dürfte selbst Ihnen bekannt sein.
Wir alle sind in diesem Landtag in erster Linie, um die Interessen der Bevölkerung in Niedersachsen zu vertreten und in diesem Falle die der kleinen kranken Patienten. Und wer in dieser Situation seine ideologischen und parteipolitischen Interessen über die Interessen unserer Kinder stellt, der sollte sich fragen, ob er hier richtig ist.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das zeitlich begrenzte Angebot der KV-Videosprechstunde für erkrankte Kinder in NRW in der Hochphase der Infektionswelle, um den Jahreswechsel herum, war unbenommen eine richtig gute Aktion. Der Blick darauf hat uns alle im Ausschuss sicher ein Stück weit klüger gemacht. Dieses Angebot diente der Entlastung der Notdienstpraxen und hat als Modellprojekt sicher gute Erkenntnisse geliefert.
Meine Damen und Herren, mit dem Gang zum Kinderarzt sind unabhängig von Grippewellen gewisse Hürden verbunden, und zwar nicht nur die, dass auch dort die Personaldichte nicht gerade zu hoch ist. Als Vater dreier Kinder kann ich Ihnen sagen - dieses ungeschriebene Gesetz können Ihnen viele andere Familien sicherlich bestätigen -, dass Kinder, vor allem diejenigen, die sich noch nicht so richtig gut artikulieren können und ihre Befindlichkeiten nicht so recht auszudrücken wissen, grundsätzlich mittags krank werden und sich ihr Zustand in Richtung der Abendstunden drastisch verschlechtert. Und das geschieht nach kosmischer Gesetzmäßigkeit immer am Freitag, wenn Ärzte in ihren wohlverdienten Feierabend gegangen sind. Auch deshalb, liebe Kollegen, erscheint der Antrag auf den ersten Blick charmant.
Bei genauerer Betrachtung im Ausschuss durch das zuständige Fachreferat des Ministeriums und nach Konsultation einer Ärztin werden wir diesem Antrag heute allerdings nicht folgen, so wie wir ihm auch schon im Ausschuss nicht gefolgt sind. Ich will das gerne kurz erläutern.
Vordergründig sprechen zwei Argumente gegen den Antrag. Erstens. Er ist nicht notwendig. Das Instrument der KVN, die Rufnummer 116 117, besitzt bereits heute eine sehr gute Lenkungswirkung, wenngleich diese sicherlich ausbaufähig ist; das ist ja an anderer Stelle hier im Plenum durchaus schon Thema gewesen, lieber Volker Meyer. Wohin das Kind muss - dringend in die Klinik, zu einem Arzt in Bereitschaft oder doch erst zum nächsten Dienstbeginn zur Kinderärztin -, lässt sich also bereits heute relativ gut steuern.
Zweitens - und dies scheint mir entscheidender -: Videosprechstunden sind bei kleinen Kindern vielfach nicht praktikabel. Kranke Kinder muss man sehen, und zwar leibhaftig und nicht per Video. Sie können sich häufig noch nicht ausdrücken. Ihre Reaktionen auf die Ärzte und ihr körperliches Verhalten sprechen häufig schon Bände.
Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Eltern kommen mit einem fiebrigem Kind in die Praxis, was oft in Verbindung mit einer Bronchitis auftritt. Die Temperatur können Sie zu Hause noch mehr oder weniger gut messen, aber mit dem Stethoskop abzuhören, gelingt auf Distanz nicht. Und wie oft haben die Kinder was mit den Ohren - auch im wahrsten Sinne des Wortes -, was Sie über Video schlecht einsehen können! Bilder von Ausschlägen können Sie googeln und zum Vergleich anhalten. Wer macht das nicht? Aber selbst die besten Profis müssen diese auch tatsächlich sehen, um bestimmen zu können, worum es sich handelt. Diese Liste ließe sich beliebig erweitern, soll hier aber nur verdeutlichen, dass es eben einen Unterschied macht, ob Sie digital mit einem Erwachsenen über eine Erkältung sprechen oder ein krankes Kind behandeln wollen.
Meine Damen und Herren, es ist gut, dass die KVN ihre digitale Sprechstunde ausbaut und hierbei gegebenenfalls auch junge Familien mit einbezieht, zumindest in den Fällen, in denen Kinderärztinnen und -ärzte das für ratsam halten. Das Projekt in NRW ist gut gewesen.
Im Ausschuss ist verabredet worden, nach der Sommerpause noch einmal auf die Entwicklung bei der KVN zu blicken. In Sachen Digitalisierung, gerade im Gesundheitswesen, sollten wir ohnehin dringend am Ball bleiben.