Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Auf der einen Seite sagen Sie: Die Telemedizin wollen wir schon seit 2018 langsam etablieren. Die Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen haben gezeigt, dass man dadurch wesentliche Ressourcen sparen könnte und wirklich viel Aufwand und auch Leid für die Kinder und ihre Eltern vermeiden kann. Fast über die Hälfte konnte zu Hause bleiben.
Und dann sagen Sie: Bei der Telemedizin kann man nicht in die Ohren gucken und nicht abhören. - Natürlich nicht, dafür ist ja der Kinderarzt da! Der entscheidet, ob das Kind dann doch kommen muss oder nicht, lieber Kollege. Und das ist ja auch der Zweck der Sache.
Herr Dr. Rakicky, uns wurde im Ausschuss, wie ich finde, recht deutlich aufgezeigt, auf welchem Weg die KVN in Sachen digitale Sprechstunde ist und dass sie an der Stelle sehr wohl auch junge Familien einbezieht.
Mein Punkt war, deutlich auf den Unterschied hinzuweisen, was Sie in einer digitalen Sprechstunde mit einem Erwachsenen erörtern können und was Sie mit Kindern erörtern können, und dass da, zumindest zurzeit noch, der Dissens liegt.
Nichtsdestotrotz hat uns das Ministerium zugesagt, dass wir unmittelbar nach der Sommerpause - darauf haben wir uns gemeinsam im Ausschuss verständigt - noch einmal draufblicken, eben gerade im Vorwege der nächsten Grippewelle, die uns ja zwangsläufig ins Haus steht. Dann gucken wir uns noch einmal an, wie weit die KVN da ist und ob sie eventuell auch Familien einbezieht. Und dann gehen wir da weiter.
Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung liegt aus der SPD-Fraktion vor. Frau Dr. Wernstedt, bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Holsten hat mir eigentlich schon alle Worte aus dem Mund genommen. Vielen Dank für Ihren Redebeitrag.
Ich möchte hier am Rednerpult noch einen übergreifenden Gedanken äußern. Wir haben im Rahmen der Enquetekommission sehr umfangreich über
eine Veränderung unseres Notfallwesens gesprochen. In diesem Rahmen spielten auch Videosprechstunden eine Rolle. Insofern haben sich Niedersachsen und die KV jetzt auf den Weg gemacht, das Stück für Stück einzuführen. Es wird erst bei Erwachsenen gemacht, und eine solche Möglichkeit der Sprechstunde soll dann auch auf Kinder und Jugendliche ausgeweitet werden. Corona hat der Entwicklung da sicherlich noch einmal einen Schub gegeben. Wir dürfen gespannt sein, und wir werden uns eben auch berichten lassen, wie die Entwicklung ist. Und falls wir als Parlament glauben, dass es an der einen oder anderen Stelle auch noch ein bisschen schneller gehen dürfte, dann haben wir ja alle Instrumente in der Hand.
Es ist sicherlich eine gute Reaktion in NRW gewesen, das in der aktuellen Krisensituation aufzunehmen, die im Herbst durch die nachgeholten Infekte bei Kindern und die Infekte bei Krankenhausmitarbeitern aufgetreten ist. Dafür kommt der vorliegende Antrag zu spät. Es kann aber natürlich sein, dass ähnliche Infektwellen noch einmal auftreten. Insofern ist Niedersachsen, glaube ich, inzwischen auf einem guten Weg, dass wir das im nächsten Winter auch mit abfedern können.
Aus diesem Grund, weil sich die Forderungen im Wesentlichen überholt haben, lehnen wir den Antrag ab. Wir haben aber, glaube ich, eine sehr konstruktive Diskussion mit einer sehr guten Unterrichtung im Ausschuss darüber geführt.
Liebe Frau Kollegin Wernstedt, ich versuche zu verstehen, was Sie gesagt haben. Sie sagen, die Telemedizin ist ja eigentlich eine gute Sache, aber wir haben jetzt März, und damit ist es nicht mehr aktuell. Nächstes Jahr oder zum Winter hin werden wir uns wieder damit beschäftigen. Soll ich also damit rechnen, dass dann die SPD mit so einem Antrag kommt, nachdem sie den Antrag der AfD abgelehnt hat?
Sie schreiben hier, dass wir in Niedersachsen analog zu NRW ein Projekt auflegen sollen, das in den Wintermonaten des letzten Jahres und zu Beginn dieses Jahres stattgefunden hat und das eine akute Infektionswelle mit abzupuffern helfen sollte. Darauf bezieht sich meine Sprechweise, dass Sie mit einem solchen Anliegen jetzt im Frühjahr 2023 zu spät kommen. Ich habe darauf hingewiesen, dass neue Wellen kommen können. Mehr war es nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Versorgungssituation in der Kinderheilkunde war u. a. aufgrund der stark ausgeprägten RSV-Welle in den Wochen vor Weihnachten und zu Beginn dieses Jahres besonders angespannt. Deshalb sage ich jetzt etwas, das noch niemand gesagt hat: An dieser Stelle danke ich ausdrücklich allen Beteiligten im Gesundheitswesen für den unermüdlichen Einsatz für die Gesundheit unserer Kinder und Enkelkinder.
Unter diesem Eindruck ist sicher der vorliegende Entschließungsantrag entstanden. Er greift die Videosprechstunde in Nordrhein-Westfalen in der Kinderheilkunde auf.
Zur Einordnung: Diese Maßnahme wurde nur für kurze Zeit von Dezember bis Ende Januar vom Land Nordrhein-Westfalen finanziert, also in der Zeit vieler Atemwegserkrankungen.
Im Rahmen der Corona-Pandemie haben viele ärztliche Bereiche gute Erfahrungen mit Videosprechstunden gemacht. Ich bin daher der festen Überzeugung, dass diese Erfahrungen langfristig gesichert werden sollten. Daran arbeitet die Kassenärztliche
Vereinigung in Niedersachsen. Sie ist für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sowie die Bereitschaftsdienste zuständig. Die Kassenärztliche Vereinigung hat mir mitgeteilt, dass sie zu Beginn des zweiten Quartals dieses Jahres, also ab April, die dauerhafte Einführung einer allgemeinen Videoberatung in Bereitschaftsdiensten plant.
Dabei sollen die Anrufer der 116 117 in geeigneten Fällen dazu befragt werden, ob Interesse an einer solchen Videoberatung besteht. Sofern dieses Interesse besteht, wird eine Videosprechstunde organisiert. Ich kann bestätigen, dass das in Modellversuchen schon sehr gut funktioniert.
Letztlich wird es von der Nachfrage abhängen, in welchem zeitlichen Rahmen die Kassenärztliche Vereinigung die Videosprechstunde anbieten wird. Grundsätzlich kann das Angebot der Videosprechstunde natürlich auch in der Kinderheilkunde eingesetzt werden.
Die Finanzierung der Videosprechstunde obliegt genauso wie die Finanzierung des Bereitschaftsdienstes allgemein den Kostenträgern im Gesundheitswesen. Eine Finanzierung aus Landesmitteln ist zur Umsetzung daher nicht erforderlich.
Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/485 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU. Gegenprobe! - Die Fraktion der AfD. Enthaltungen? - Liegen nicht vor. Damit wurde der Antrag abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Stillstand beenden - moderne Gleichstellungspolitik verwirklichen und als Land vorangehen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bünd
nis 90/Die Grünen - Drs. 19/533 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 19/838
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Damit treten wir in die Beratung ein. Aus der SPDFraktion liegt uns eine Wortmeldung der Kollegin Karin Emken vor. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Stillstand beenden - moderne Gleichstellungspolitik verwirklichen und als Land vorangehen“. Der Titel unseres Entschließungsantrags vom Februar benennt es ganz klar. Die Betonung liegt auf „modern“ und „vorangehen“. Deshalb haben wir den Antrag innerhalb kürzester Zeit beraten und streben heute eine Beschlussfassung an, die ein Vorangehen ermöglicht und die lange Stagnation in diesem Bereich beendet.
„Modern“ steht für die Anpassung des NGG an die heutigen Erkenntnisse und Entwicklungen, die die bestehenden Ansprüche endlich verwirklichen sollen, die u. a. lauten: die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit, die Beseitigung der strukturellen Benachteiligung von Frauen insbesondere in Führungspositionen, die Umsetzung einer paritätischen Vertretung von Frauen und Männern, die Verhinderung von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt.