Protokoll der Sitzung vom 22.03.2023

„Modern“ steht für die Anpassung des NGG an die heutigen Erkenntnisse und Entwicklungen, die die bestehenden Ansprüche endlich verwirklichen sollen, die u. a. lauten: die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit, die Beseitigung der strukturellen Benachteiligung von Frauen insbesondere in Führungspositionen, die Umsetzung einer paritätischen Vertretung von Frauen und Männern, die Verhinderung von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt.

Die Strukturen und Mechanismen, die diesen Ansprüchen entgegenstehen und Ungleichheiten bis heute aufrechterhalten, sind bekannt und zu ändern. Deshalb umfasst unser Entschließungsantrag zwölf Punkte zur Umsetzung.

Fest steht, dass Geschlechtergerechtigkeit von allen gelebt werden muss, in Denken und Handeln, wenn wir endlich zu Erfüllung des § 3 unseres Grundgesetzes kommen wollen, in dem steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Fest steht, dass hier Handlungsbedarf besteht - nach wie vor. Deshalb sollen Gleichstellungsaspekte und die Auswirkungen von Verwaltungshandeln und Entscheidungen auf die Geschlechter künftig immer berücksichtigt werden. Deshalb müssen sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt in Behörden schonungslos geahndet werden. Deshalb soll die Rolle von Gleichstellungsbeauftragten zukünftig mehr Gewicht erhalten. Sie werden mit

dem novellierten Gesetz über ein eigenes Klagerecht verfügen und fachlich nicht weisungsgebunden sein.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Deshalb wollen wir Führungspositionen in Teilzeit ermöglichen, um die strukturelle Benachteiligung von Frauen zu beseitigen. Fest steht dabei auch, dass wir zur Erreichung einer verbesserten Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit mehr brauchen als die schlichte Aussage: Wir wollen Frauen ermöglichen, zu arbeiten, und brauchen deshalb eine gute Kinderbetreuung. Das erfasst die Problematik der strukturellen Benachteiligung nicht.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Frauen arbeiten. Frauen haben schon immer gearbeitet, aber - und das ist der Punkt - viele Stunden am Tag unbezahlt; denn Sorgearbeit wird in unserer Gesellschaft immer noch naturgemäß und selbstverständlich Frauen zugeschrieben und nicht bezahlt. Dass Frauen den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit für die Gesellschaft leisten, ist der Grund dafür, dass überwiegend Frauen in Teilzeit arbeiten. Hier muss eine Änderung im Denken und der Rahmenbedingungen erfolgen, um partnerschaftliche Erwerbs- und Sorgearbeit zu befördern. Und ja, dafür brauchen wir selbstverständlich eine sehr gute, verlässliche Kinderbetreuung. Aber doch nicht nur und nicht nur für Frauen! Dieses Denken ist antiquiert.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Nochmals zur Verdeutlichung: Jahrelange Teilzeitarbeit bedingt durch Sorgearbeit führt zu eklatanten Nachteilen: verringerter Verdienst, mangelnde Aufstiegschancen, niedriges Rentenniveau, Altersarmut. Dieses Risiko wird größtenteils von Frauen getragen. Altersarmut ist überwiegend weiblich.

Studien zeigen, dass Väter sich gerne stärker in die Kindererziehung einbringen und dafür auch ihre Arbeitszeit reduzieren würden, allerdings negative Konsequenzen für ihre Karriere befürchten. Je höher die berufliche Stellung, desto geringer ist der Anteil an Teilzeitbeschäftigung. Eine wesentliche Rolle hierbei spielt eine nach wie vor etablierte Unternehmenskultur, in welcher Anwesenheit mit Leistung gleichgesetzt und Teilzeitarbeitenden u. a. weniger Ambition, Engagement und Flexibilität zugesprochen wird. Diese Kultur der Bewertung von Ar

beit muss sich ändern, wenn wir die strukturelle Benachteiligung beseitigen und die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit verbessern wollen. Deshalb wollen wir, dass die Leistung der Teilzeitarbeit anerkannt wird und alle Stellen, auch Führungspositionen, teilzeitgeeignet sein müssen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Da wir in diesem Entschließungsantrag auch über geschlechtergerechte Sprache reden, ausufernd und hoch emotional, werde ich mich auch dazu äußern. Unser Denken vollzieht sich in Sprache, die Welt bildet sich in ihr ab. Sprache reagiert auf eine veränderte Wirklichkeit, aber Sprache kann auch Wirklichkeit schaffen. Sprache wirkt in die Gesellschaft hinein. Schon lange nicht mehr wurde in Deutschland so heftig über Sprache gestritten wie derzeit, besonders über das Gendern und das Nicht-Gendern. Deshalb möchte ich es noch einmal ganz deutlich formulieren: Wir möchten mit diesem Antrag erreichen, Sprache geschlechtergerechter zu machen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Wir wissen, Menschen, die sprachlich unterrepräsentiert sind, rücken gesellschaftlich in den Hintergrund. Sprache kann ausschließen, diskriminieren, herabwürdigen. Deshalb ist es uns wichtig, eine Sprache zu etablieren, die möglichst alle anspricht, wertschätzend ist, einbezieht. Einbeziehen statt ausgrenzen, darum geht es! Es geht nicht um die Einführung eines Gendersternchens oder eines Genderdoppelpunkts, wie es hier permanent unterstellt wird. Es geht darum, eine Formulierung zu finden - ich sage es noch einmal -, die möglichst alle anspricht und einbezieht.

(Jens-Christoph Brockmann [AfD]: Ge- nerisches Maskulinum!)

Es geht bei diesem wie in allen anderen elf Punkten unseres Antrags um Gerechtigkeit, um Gleichberechtigung, um Würde. Es geht darum, den Stillstand zu beenden und eine moderne Gleichstellungspolitik zu verwirklichen. Hier wollen wir als Land vorangehen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Als Nächste erhält für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Ramdor das Wort. Bitte schön!

(Beifall bei der CDU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei manchen Themen ist es doch erstaunlich, wie schnell die Landesregierung arbeiten kann. Man sieht auf jeden Fall, in welchen Bereichen die Landesregierung ihre Schwerpunkte setzt.

Krankenhausverordnung, Pflegenotstand, fehlende Ärzte, überfüllte Krankenhäuser, fehlende Arbeitskräfte, auf der anderen Seite viele Menschen, deren Abschlüsse nicht anerkannt werden - das alles sind Themen, die wir im Sozialausschuss dringend behandeln könnten und auch müssten. Doch stattdessen haben Sie als Regierungsfraktionen sich bei Ihrer ersten Initiative im Sozialausschuss dazu entschlossen, das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz als das für Sie drängendste Problem anzugehen.

Der von Ihnen vorgelegte Entschließungsantrag wird die Gleichstellung von Männern und Frauen in Niedersachsen aus unterschiedlichen Gründen nicht wirklich verbessern.

Der Fachkräftemangel betrifft alle Branchen, auch die Verwaltung und die Dienststellen in Niedersachsen. Die Verwaltung arbeitet schon jetzt häufig an ihren Belastungsgrenzen. Verfahren und Anträge dauern viel zu lange. Es soll Ihrer Ansicht nach zukünftig zur Fachaufgabe gehören, in Diskussions- und Entscheidungsprozessen die Vielfalt unterschiedlicher Lebensweisen und Perspektiven sowie die Auswirkungen des Verwaltungshandelns zu berücksichtigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das klingt für mich nicht nach schnelleren und schlankeren Prozessen, sondern nach neuen Bürokratiemonstern, die unsere Dienststellen zusätzlich verlangsamen werden.

(Djenabou Diallo-Hartmann [GRÜNE]: Das sehen wir anders!)

In Ihrem dritten Punkt zur sexualisierten Belästigung, Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz werfen Sie zudem mit Nebelkerzen. Auch wir als CDU-Fraktion setzen uns dafür ein, dass sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz mit Präventionsmaßnahmen unterbunden und Verstöße konsequent geahndet werden. Es wirkt in Ihrem Entschließungsantrag aber so, als würde es dazu bisher keine Vorgaben geben. Diese

Vorgaben existieren, und zwar auf Bundesebene, wo auch das Arbeitsrecht verortet ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes umfasst alle von Ihnen geforderten Bereiche.

(Djenabou Diallo-Hartmann [GRÜNE]: Schutzlücken, die schließen wir! - Ge- genruf von Volker Meyer [CDU]: Sie sollten mal zuhören!)

Arbeitgeber sind schon jetzt dazu verpflichtet, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen, Prävention zu betreiben, ihre Beschäftigten zu schulen und, wenn nötig, angemessene Maßnahmen gegen Beschäftigte umzusetzen, die andere Personen belästigt haben. Falls diese Maßnahmen in irgendeinem Unternehmen nicht vollumfänglich umgesetzt werden sollten, wird dies auch nicht durch Ihren Antrag geändert. Ihr Antrag ist somit nicht zielführend. Keine Person, die Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz erfährt, wird durch die von Ihnen vorgeschlagene Gesetzesnovelle besser geschützt.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung von Dr. Jozef Rakicky [AfD])

Ich muss noch ein Thema ansprechen, weil Sie da immer wieder abwiegeln: das Gendern. Sie beteuern stets, dass es keinen Genderzwang geben wird. Wenn dies so ist, dann frage ich mich: Wieso steht im Entschließungsantrag:

„Geschlechtergerechte Sprache muss in Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie in der allgemeinen Sprache und Darstellung und der öffentlichen Kommunikation in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes angewendet werden“?

Da steht nicht „kann“, „soll“, „darf“ - da steht „muss“.

(Carina Hermann [CDU]: Das ist ver- pflichtend, ja!)

Das ist für mich ein Zwang, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei der AfD)

Wie in meiner ersten Rede hierzu im Hohen Haus bereits ausgeführt, ist die Mehrheit der Bevölkerung zudem gegen das Gendern. Der Rat für deutsche Rechtschreibung weist darauf hin, dass in der Bundesrepublik ein einheitlicher Sprachgebrauch stattfinden soll, damit Rechtssicherheit und Eindeutigkeit hergestellt werden können. Die einheitliche Sprache soll außerdem sicherstellen, dass Leser

und Hörer die Möglichkeit haben, sich auf wesentliche Sachverhalte und Kerninformationen zu konzentrieren,

(Djenabou Diallo-Hartmann [GRÜNE]: Ich will als Frau angesprochen wer- den!)

was vor allem für die Menschen entscheidend ist, die Deutsch als Sprache noch lernen müssen, und für die, die Schwierigkeiten mit dem Hören und Lesen haben.

(Zuruf von Djenabou Diallo-Hartmann [GRÜNE])

Wenn Sie sprachlich etwas für die Menschen in diesem Land tun möchten, dann würde ich mich an Ihrer Stelle mehr mit der Leichten Sprache beschäftigen.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung von Harm Rykena [AfD])

Denn die Leichte Sprache ist etwas, was wir unbedingt in den Verwaltungen weiter umsetzen müssen. Wir könnten z. B. allgemeine Textbausteine in der Verwaltung hier im Land Niedersachsen beschließen, die dann an alle Kommunen weitergereicht werden, damit Menschen, die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache oder mit dem Hören und Lesen haben, einfacher Informationen von der Verwaltung empfangen können.

(Zuruf von Djenabou Diallo-Hartmann [GRÜNE])

- Nein, das wird aktuell noch nicht in dieser Form umgesetzt.

Dies wäre auf jeden Fall ein Bereich - wo wir Menschen aktiv ausschließen -, in dem wir besser werden müssten.

Wir als CDU-Fraktion können dem vorliegenden Entschließungsantrag nicht zustimmen,

(Djenabou Diallo-Hartmann [GRÜNE]: Sehr schade!)