Zweitens. Die Rahmenbedingungen für die Sprachkurse werden deutlich flexibler. Die Rahmenrichtlinie wird verändert.
Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 19/311 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag mit Mehrheit angenommen.
Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung: Regionale Verarbeitung und Handwerk unterstützen - kleine Betriebe durch gerechte Gebührensätze entlasten - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 19/883
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber gibt es bei Ihnen noch den Schlachter oder die Fleischerei um die Ecke? Oder ist sie wie an so vielen anderen Stellen mittlerweile verschwunden? Andersherum gefragt: Wie viele sind noch da?
Mit welchen Hürden kämpft das Handwerk in diesem Bereich, wenn neue Angebote aufgebaut werden sollen, und wie stärken wir die, die trotz wachsender Auflagen durchhalten konnten?
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen örtliche Geschäfte und örtliches Handwerk, die regional produzierte Lebensmittel anbieten und die Versorgung regional sicherstellen, unterstützen. Wir wollen neuen dezentralen Einheiten die Chance geben, dass sie sich ansiedeln können.
Dass die Preise für regionale und nachhaltige Lebensmittel durchschnittlich höher sind als für die Massenware aus dem Supermarkt, ist bekannt. Wie sich die Preise zusammensetzen, machen wir uns aber eher selten bewusst. Unser Antrag „Regionale Verarbeitung und Handwerk unterstützen - kleine Betriebe durch gerechte Gebührensätze entlasten“ befasst sich mit einem Thema, das es kleinen Schlachtbetrieben schwerer macht als großen.
Warum ist das so? - Bei der Schlachtung von Tieren muss eine Schlachttier- und Fleischuntersuchung - kurz: SFU - durch die kommunalen Veterinärbehörden durchgeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Hygiene- und Tierwohlstandards eingehalten werden.
Das EU-Recht sieht dabei einen festen Satz oder die Bemessung nach tatsächlichem Aufwand vor. Ein Beispiel: In der Praxis sieht es bei Schweinen mit einem Schlachtgewicht von 25 kg folgendermaßen aus: Wenn mehr als 8 000 Tiere am Tag geschlachtet werden, bezahlt der Schlachtbetrieb Schlachtgebühren zwischen 1,00 Euro und 2,10 Euro pro Tier. Ein kleiner Schlachter, der zwischen einem und fünf Tieren am Tag schlachtet, zahlt pro Tier bis zu 30 Euro. Hier drängt sich doch einfach die Gerechtigkeitsdebatte auf! Logisch ist, dass der Kontrollaufwand pro Tier in kleinen Betrieben größer ist als in Betrieben mit hohen Stückzahlen. Das ist unbenommen.
Das verarbeitende Handwerk kämpft wie auch die Erzeugerinnen und Erzeuger mit einer Vielzahl von Aufgabenstellungen: steigende Anforderungen bei der Ausstattung wie auch bei den Hygienevorschriften, steigende Kosten im Energie- und Betriebsmittelbereich, nicht zu vergessen die fehlenden Fachkräfte - um nur einige zu nennen.
Wir wollen prüfen, inwieweit die Gebührenregelungen im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens angepasst werden können, um kleine Betriebe im Rahmen des Möglichen zu entlasten, und wie den kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden entstehende Ausfälle ausgeglichen werden können. Wir sehen nicht nur, dass das Lebensmittelhandwerk und alle vor- und nachgelagerten Bereiche besonders dem ländlichen Raum eine Lebensgrundlage bieten, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Wir wissen auch, dass kurze Transportwege von der Weide oder vom Stall unter Tierwohl- und Umweltgesichtspunkten genau das sind, was wir fördern und stärken wollen.
Frau Kollegin Logemann, ich darf Sie ganz kurz unterbrechen. - Es ist nach Auffassung des Präsidiums jetzt im Plenarsaal recht unruhig. Ich darf Sie also bitten, die Gespräche einzustellen. - Herr Kollege Watermann! - Vielleicht können Sie auch an der Regierungsbank die Gespräche einstellen?
Es ist davon auszugehen, dass von einer Änderung der Gebühren 85 % von den 299 zugelassenen Schlachtbetrieben in Niedersachsen profitieren könnten. Das EU-Recht räumt die Möglichkeit ein, die Höhe der Pflichtgebühren zu verringern, wenn es andere nicht diskriminiert und dem Interesse von kleinen Unternehmen oder traditionellen Produktionsmethoden dient. Wir müssen sichergehen, dass wir uns auf rechtlich sicherem Boden bewegen und dass wir dafür sorgen, dass die kommunalen Veterinärbehörden ihre Kosten weiterhin decken können.
Diesen Weg gehen übrigens gerade auch Bayern und Baden-Württemberg. In Bayern wurde im Februar dieses Jahres ein entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet. Ich zitiere: „Bayerns Staatsregierung beschließt Preisdeckel für Fleischhygienegebühren“. So titelte das Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt am 21. Februar dieses Jahres.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir wollen regionale Schlachtstrukturen stärken und lange Transportwege der Schlachttiere vermeiden. Ich glaube, das eint uns hier alle.
Also: Der Weg ist das Ziel! Gehen wir gemeinsam los! Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank, Frau Kollegin Logemann. - Das Wort hat für die CDU-Fraktion der Kollege Seebeck. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der Sache des Antrages sind wir uns absolut einig, Frau Logemann. Da kann ich Ihnen so zustimmen. Wir müssen regionale Vermarktungsstrukturen und damit unsere Landwirtschaft und unser Handwerk stärken. Wir müssen gleiche Chancen für kleine und große Schlachthöfe schaffen. Und wir müssen das LAVES und unsere Veterinärämter strukturell unterstützen und die Zusammenarbeit verbessern.
Die regionale Vermarktung von heimischen Lebensmitteln war und ist eine der nachhaltigsten Stellschrauben, an denen wir drehen können. In Zeiten der Klimaanpassung und einer globalisierten Wirtschaft nehmen unsere Lebensmittel einen immer höheren Stellenwert ein. Regionale Lebensmittel erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit bei Verbrauchern, da sie frischer, schmackhafter und eben auch nachhaltiger sind als importierte Produkte.
Die regionale Vermarktung von Lebensmitteln hat allerdings nicht nur Vorteile für die Verbraucher, sondern auch für die Landwirte und die Wertschöpfung als Ganzes. Die Produktion und der Verkauf von Lebensmitteln in der direkten Umgebung stärken die lokale Wirtschaft und unterstützen die Schaffung von Arbeitsplätzen. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, den CO2-Fußabdruck zu reduzieren, da der Transportaufwand erheblich minimiert wird, und helfen dabei, Transparenz zu schaffen.
Allerdings darf der positive Einfluss der regionalen Vermarktung auf die Umwelt und die lokale Wirtschaft den gesamtgesellschaftlichen Auftrag der weltweiten Ernährungssicherheit nicht vergessen machen. Immer noch gibt es Millionen von Menschen auf der Welt, die unterernährt sind und nicht genug Zugang zu gesunden Lebensmitteln wie z. B. Wasser haben. Das ist gerade heute am Tag des Wassers ein wichtiger Punkt. Man muss noch einmal extra darauf hinweisen, wie gut es uns eigentlich geht, und darauf, dass wir in anderen Regionen der Welt besser werden müssen.
Daher müssen wir uns fragen, wie wir die gemeinsame Herausforderung bewältigen können, ohne dabei den lokalen und regionalen Aspekt aus den Augen zu verlieren. Es ist wichtig, dass wir Möglichkeiten finden, um die Vermarktung von Lebensmitteln vor Ort weiter zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft Zugang zu diesen Lebensmitteln haben.
Der Aufbau einer Struktur von kleineren regionalen Schlachtmöglichkeiten ist dabei ein wichtiger Schritt. Wege für Tiertransporte werden kurz gehalten, Neuansiedlungen werden ermöglicht, und kleine landwirtschaftliche Betriebe haben bessere Möglichkeiten, in die Direktvermarktung ihrer Produkte einzusteigen.
Aber schließlich wird es an uns Verbrauchern liegen, unser Verhalten bewusster zu gestalten und uns für eine nachhaltige und regionale Lebensmittelproduktion einzusetzen. Wir können uns an Gastronomiebetriebe, Kooperationen und Lebensmittelgeschäfte halten, die diese Produkte verkaufen, und so einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung leisten. Damit das passieren kann, sind aber zwei wichtige Faktoren zu beachten: die Qualität unserer Lebensmittel und ein von den Verbrauchern akzeptierter Preis.
Unsere heimische Landwirtschaft produziert Lebensmittel nach den weltweit höchsten Standards, egal ob Obst, Gemüse, Milchprodukte oder Frischfleisch. Ihr Verantwortungsbewusstsein für Umwelt, Tiere und Nachhaltigkeit sucht seinesgleichen. Viele unabhängige Qualitätssiegel, aber auch staatliche Kontrollen geben uns Verbrauchern die Gewissheit, dass wir Lebensmittel höchster Qualität auf den Tisch bekommen.
Dort kommen dann unsere Veterinärämter ins Spiel. Aus eigener Erfahrung kann ich offen sagen, dass von Lebensmittelproduzenten, Schlacht- und Gastrobetrieben sowie der Landwirtschaft diese meistens als notwendiges Übel gesehen werden, das mit bürokratischen Vorschriften und hohen Kosten verbunden ist. Allerdings sind die Dienste von Veterinärämtern auch für die Unternehmen in der Lebensmittel- und Landwirtschaftsbranche von entscheidender Bedeutung. Denn eben diese Veterinärämter tragen dazu bei, die Qualität der Lebensmittel und die Gesundheit der Tiere zu gewährleisten, was sich positiv auf die Reputation aller Beteiligten auswirkt.
Regelmäßige Überprüfungen durch die Veterinäre helfen auch dabei, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie sich zu größeren Krisen oder Ausbrüchen von Krankheiten entwickeln. Das gilt - wenn man zurückblickt - übrigens auch für die Grenzkontrollen bei der Einfuhr von Lebensmitteln aus anderen Ländern.
Die Aufgaben des Veterinärwesens decken somit das Handeln vom Stall bis zum Tisch als grundlegendes Prinzip der Lebensmittelsicherheit ab. Diese Aufgaben werden zu einem Großteil durch
Gebühren gedeckt, deren Kalkulation für die zuständigen Landkreise meistens schon ein Zusatzgeschäft darstellt. Trotzdem müssen die Kosten für diese vertrauensvolle Zusammenarbeit gerecht auf alle Beteiligten verteilt werden. Da stimme ich der Begründung des hier zu beratenden Antrages vollständig zu.
Wir müssen dafür sorgen, dass die durchzuführenden Kontrollen für kleinere Betriebe betriebswirtschaftlich genauso darzustellen sind wie für große Schlachtereien. Denn sonst kann es mit der regionalen Vermarktung von Fleisch und Fleischprodukten allein durch die Preisgestaltung schwer bis unmöglich werden, die nötige Akzeptanz beim Verbraucher zu erreichen.
Dies gilt natürlich auch für viele andere Bereiche wie Bäckereien, Gastronomie, fischverarbeitende Betriebe usw. Gerade die letzten 13 Monate haben uns leider deutlich aufgezeigt, dass der Inhalt des Einkaufswagens oftmals eben doch vom Preis abhängt. Mehrkosten von bis zu 30 Euro pro Tier für Produzenten und Verarbeiter in kleineren Einheiten sind so einfach nicht hinzunehmen, weil diese Ungerechtigkeit nicht mehr auszugleichen ist.
Aber auch unsere Landkreise dürfen wir mit den Kosten dieser wichtigen Aufgabe nicht alleine lassen, egal ob wir Lösungsansätze über ein Äquivalenzprinzip, also eine gleiche Verteilung der Gesamtkosten zwischen Groß und Klein, eine Fondsbildung auf Landesebene zur Unterstützung der Veterinärämter, den Gesamtumsatz der Betriebe oder die Mitarbeiterzahlen entwickeln. Es muss eine Gleichbehandlung aller beteiligten Personen und Institutionen erreicht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle wollen unser lebensmittelproduzierendes Gewerbe in der Fläche halten und dort, wo es möglich ist, noch ausbauen und so unserem Mittelstand, unserer Landwirtschaft, unseren Landkreisen und dem ländlichen Raum als Ganzes den Rücken stärken. Deshalb sind wir gespannt auf die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen.