Vielen Dank, Herr Domeier. Auf Ihren Wortbeitrag gibt es den Wunsch auf eine Kurzintervention durch den Kollegen Dannenberg. 90 Sekunden! Bitte schön!
Zwei Dinge: Erstens. Wir sind eine Rechtsstaatspartei. Und wenn Sie schauen, was die Gesetzeslage besagt: Die besagt, dass eine Katze, die 300 m außerhalb einer geschlossenen Siedlung wildert, eben auch zum Schutz der anderen Tiere geschossen werden soll. - Das ist der erste Punkt. Dem dürfen wir uns nicht verschließen. Es gab eine Pressemeldung im Frühjahr, dass die Grünen wohl diesen Passus aus dem Gesetz herausnehmen wollen.
Und zur zweiten Sache, was meine Anwesenheit im Ausschuss angeht: Das kann ich gerne erklären. Es war eine absolute Mammutsitzung von - ich glaube, als ich die Sitzung verließ - dreieinhalb Stunden.
(Detlev Schulz-Hendel [GRÜNE]: Das halten Sie nicht aus? Dann sollten Sie zurücktreten, wenn Sie das nicht aus- halten!)
Wir hatten eine hochemotionale Sitzung mit den Zirkustieren. - Danke, dass Sie mich ausreden lassen. - Und es gab einen Anschlusstermin für mich. Ich habe mich ordnungsgemäß beim Ausschussvorsitzenden abgemeldet. Gerne wäre ich bei der Aussprache dabei gewesen. Aber zerteilen kann man sich nicht.
(Beifall bei der AfD - Detlev Schulz- Hendel [GRÜNE]: Oh! - Wiard Siebels [SPD]: Das ist auch mal gut so! Das wäre ja auch noch schlimmer!)
Vielen Dank, Herr Kollege Dannenberg. - Ich entnehme aus dem Ans-Mikrofon-Treten, dass der Kollege Domeier antworten will. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank für die Möglichkeit und die Steilvorlage durch solch eine Kurzintervention.
Wissen Sie, wenn Sie dreieinhalb Stunden Sacharbeit als Mammutsitzung empfinden, dann empfehle ich Ihnen doch einfach mal das normale berufliche Leben von all den Niedersächsinnen und Niedersachsen. Die lachen über dreieinhalb Stunden!
Es ist wirklich nicht zu viel verlangt, dass wir uns dreieinhalb Stunden diesen Punkten widmen. Sie dürfen auch zwischendurch Pausen machen - das ist alles in Ordnung - und danach wiederkehren. Das kann aber wirklich nicht zu viel sein und wirklich nicht ernst gemeint sein.
Wenn Sie meinen, Sie hätten einen Anschlusstermin, vielleicht an der Bernd-Höcke-Universität oder sonst irgendwo, dann ist das in Ordnung, aber nicht meine Sache.
(Jens-Christoph Brockmann [AfD]: Das ist doch Polemik! - Zuruf von der AfD: Was ist denn mit Ihrem Wissen- schaftsminister? Der muss zur Lan- desgartenschau und hat auch einen Anschlusstermin! - Gegenruf von Wi- ard Siebels [SPD]: Hören Sie doch mal richtig zu!)
Dann kommen wir wieder zu dem Punkt, den ich schon in der Rede versucht hatte, Ihnen zu erklären. Sie verwechseln einfach die Dinge. Sie verwechseln einfach die Punkte. Wenn Sie über die gesetzlich geregelten Entnahmemöglichkeiten von Katzen sprechen, dann sprechen Sie gerade nicht davon, worüber wir gesprochen haben, sondern Sie verwechseln wieder die Punkte. Das ist tatsächlich etwas, was im Jagdgesetz geregelt ist. Das Jagdgesetz ist ausdrücklich nicht z. B. für innerstädtische Bereiche.
Da haben Sie schlichtweg nicht aufgepasst. Da geben wir Ihnen aber gerne die Nachhilfe. Das werden wir sicherlich auch noch einmal im Ausschuss debattieren.
Vielen Dank, Herr Kollege Domeier. - Als Nächstes hat sich für die Landesregierung Frau Ministerin Staudte zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich auf jeden Fall, dass sich hier heute abzeichnet, dass es einen einstimmigen Beschluss geben wird. Es war ja bei der Einbringung noch nicht wirklich absehbar, dass es keine Gegenstimmen geben würde. Insofern freue ich mich, dass die Ausschussberatung etwas gebracht hat. Vielleicht werden ja auch manchmal die Protokolle studiert.
Ich glaube, dieses gemeinsame Signal wird dem Vorhaben einer landesweiten Katzenschutzverordnung Rückenwind geben, auch in Richtung der Gemeinden und Städte. Wir haben schon unglaublich viele Katzenschutzverordnungen. Das haben wir gerade eben gehört. 480 der 939 Gemeinden haben bereits eine solche Regelung, haben sich intensiv mit der Thematik befasst.
Aber die Problematik ist ja nun mal einfach, dass die Freigängerkatzen und die freilebenden Katzen die Gemeindegrenzen leider nicht so genau kennen. Insofern werden diese Verordnungen nur dann greifen, wenn wir ein möglichst flächendeckendes Vorgehen und einheitliche Regelungen haben. Wenn es dann Ausnahmen geben sollte, weil bestimmte Gemeinden sagen, sie hätten dieses Problem nicht oder nicht mehr, dann wird es Ausnahmemöglichkeiten geben. Ich glaube, es ist sinnvoll, das so zu handhaben.
Ich finde an dem Beschluss auch wirklich gut, dass er deutlich macht, dass wir hier mit Augenmaß vorgehen wollen, auch in Bezug auf Halterinnen und Halter, die eine Katze haben und wollen, dass diese noch Junge bekommen soll, und sagen, dass sie sich darum kümmern wollen. Das soll alles unbürokratisch - Herr Dorendorf - möglich sein. Es ist mir ein ganz großes Anliegen, dass wir nicht Arbeit verursachen, die so nicht nötig wäre.
Aber ich glaube, die Zielsetzung, mehr Tierschutz in der Fläche zu realisieren, damit wir eben nicht diese verelendeten Katzenpopulationen haben, damit wir keine überfüllten Tierheime haben und die Ehrenamtlichen nicht unnötig belastet werden, ist ein wirklich guter Grund, hier gemeinsam vorzugehen.
Auch der Aspekt, die finanzschwachen Haushalte immer mit im Blick zu haben, ist zu Recht hier so festgehalten worden - Stichwort „Härtefallfonds“. Wir alle wissen, dass eine Kastration nicht ganz günstig ist. Insofern brauchen wir hier eine Unterstützung, damit Menschen weiterhin Katzenhaltung betreiben können, auch wenn ihr Geldbeutel nicht so prall gefüllt ist.
Es gibt einen Dreiklang, den Sie in Ihrem Antrag auch formuliert haben: Erst einmal gibt es die Kennzeichnungspflicht, dann muss das Tier anhand dieser Kennzeichnung natürlich registriert werden, und schließlich gibt es die Kastrationspflicht für diejenigen Tiere, für die keine Ausnahmen gelten sollen.
Ich glaube, das wird gut ineinandergreifen. Wir sind schon dabei, diese Verordnung zu formulieren. Es liegen Entwürfe vor. Ich glaube, dass wir dann im Sinne des Tierschutzes und auch des Artenschutzes, der hier mehrfach angesprochen worden ist, zu einem guten Beschluss kommen werden.
Ich hoffe, dass wir uns dann irgendwann alle freuen, wenn wir die Katzenpopulation tatsächlich eingedämmt haben.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 19/1240 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Dann ist das bei Enthaltung der AfD-Fraktion einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 27: Abschließende Beratung: Kein Platz für Gewalt an Frauen und Mädchen: Istanbul-Konvention strategisch und ressortübergreifend umsetzen - Koordinierungsstelle einrichten - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 19/1243 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 19/1620
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Für die Beratung hat sich als Erstes für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Emken zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gewalt ist grundsätzlich und immer zu verurteilen, gleich, gegen wen sie sich richtet. Gewalt gegen Frauen ist eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt, die gegen Frauen begangen wird, weil sie Frauen sind. Sie ist Ausdruck ungleicher Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen. Sie wird eingesetzt, um männliche Macht und Kontrolle aufrechtzuerhalten.
Der gefährlichste Ort für Frauen sind die eigenen vier Wände. Die Täter sind überwiegend der Partner bzw. Ex-Partner. Gewalt gegen Frauen wird von Männern aller Schichten der Gesellschaft unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Bildungsstand oder vom Alter begangen. Gewalt gegen Frauen ist strukturelle Gewalt, keine Privatsache. Sie ist kein individuelles, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem. Gewalt gegen Frauen ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen. Alles das wissen wir.
Erstens. Für den Frontmann einer sehr bekannten deutschen Band sollen Frauen während der Konzerte regelrecht rekrutiert worden sein, um als mögliche Sexualpartnerinnen zu dienen. Bei den Vorwürfen geht es auch um die Abgabe von Betäubungsmitteln.
Es gilt die Unschuldsvermutung, aber Tatsache ist: Immer mehr Frauen melden sich zu Wort und erheben Anschuldigungen. Seit Bekanntwerden ist immer wieder von einem „offenen Geheimnis“ die Rede. Eine ganze Kultur des Wegschauens auf Kosten der Frauen? - Das wäre zutiefst erschreckend und menschenverachtend.
Zweitens. Es gibt die Ergebnisse der Umfrage „Spannungsfeld Männlichkeit“ von Plan International zu Themen wie Umgang in Beziehungen, Familie, Gewalt oder Rollenbilder. Auch wenn es sich nicht um eine wissenschaftliche Studie handelt und die Ergebnisse differenzierter zu betrachten sind, als es den ersten Anschein hatte, weil Pauschalisierungen stattgefunden haben und Abstimmungskategorien grob zusammengefasst wurden, muss man diesen Ergebnissen eine hohe Beachtung schenken.
So finden es viele richtig, in der Beziehung oder Ehe das letzte Wort bei Entscheidungen zu haben oder dass ihre Partnerin die eigenen Ansprüche zurückstellen solle, um ihnen den Rücken freizuhalten. Über 40 % der Befragten stimmen ganz oder teilweise zu, dass aufreizendes Verhalten - was auch immer das sein soll - aufseiten von Frauen als Aufforderung verstanden werden dürfe, und empfänden es auch als ihr gutes Recht, ihnen hinterherzupfeifen. Mehr als ein Drittel der Befragten stimmt ganz oder teilweise zu, dass es akzeptabel sei, wenn ihnen bei einem Streit mit der Partnerin gele
gentlich die Hand ausrutsche, und Männer gegenüber Frauen schon einmal handgreiflich werden dürften, um ihnen Respekt einzuflößen.
Unabhängig von der Unschuldsvermutung bei dem Sänger und der Kritik an der Auswertung der Umfrageergebnisse: Die Themen Geschlechtergerechtigkeit, Gleichberechtigung und Gewalt gegen Frauen dürfen nicht kleingeredet werden.